Matthias Zieger - Verteidigung in Jugendstrafsachen

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Verteidigung in Jugendstrafsachen: краткое содержание, описание и аннотация

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Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen.
Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz «Erziehen statt strafen» bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig.
Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018.
Neu in der 7. Auflage:
•Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
•Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
•erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG)
•neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
•aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren
•Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge
•Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld
•Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.

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Verteidigung in

Jugendstrafsachen

von

Dr. Toralf NödingRechtsanwalt in Berlin

begründet von

Christian Kahlert

bis zur 6. Auflage bearbeitet von

Dr. Matthias Zieger

7., neu bearbeitete Auflage

wwwcfmuellerde Verteidigung in Jugendstrafsachen Verteidigung in - фото 1

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Verteidigung in Jugendstrafsachen Verteidigung in Jugendstrafsachen von Dr. Toralf Nöding Rechtsanwalt in Berlin begründet von Christian Kahlert bis zur 6. Auflage bearbeitet von Dr. Matthias Zieger 7., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de › Herausgeber

Praxis der Strafverteidigung Band 2
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans-Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien

Verteidigung in Jugendstrafsachen Verteidigung in Jugendstrafsachen von Dr. Toralf Nöding Rechtsanwalt in Berlin begründet von Christian Kahlert bis zur 6. Auflage bearbeitet von Dr. Matthias Zieger 7., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de › Autoren

Autoren

Dr. Toralf Nöding ist Strafverteidiger in Berlin. Kontakt: kontakt@jugendstrafverteidigung.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-4517-8

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

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Vorwort der Herausgeber

Trotz der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Bedürfnisse und Probleme jugendlicher und heranwachsender Mandanten sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die auf die Verteidigung in Jugendstrafsachen spezialisiert sind, in Deutschland nach wie vor eine Ausnahmeerscheinung. Als Folge dieser Situation trifft man in der Praxis nicht selten auf ein gedämpftes Engagement in der Sache, gepaart mit Wissenslücken hinsichtlich der rechtlichen Besonderheiten. Angesichts dieses Befundes erscheint es dringend geboten, Verteidigern einen Leitfaden an die Hand zu geben, der eine fachkundige Beratung und Betreuung junger Delinquenten ermöglicht.

Dieser Aufgabe hatte sich zunächst Christian Kahlert mit großem Engagement gewidmet und das vorliegende Handbuch begründet. Nach seinem viel zu frühen Tod wurde ab der dritten Auflage das Werk von Matthias Zieger fortgeführt, und nunmehr hat Toralf Nöding die Neubearbeitung übernommen. Allen ist es zu verdanken, dass das Werk inzwischen zu einem Klassiker der Verteidigungsliteratur avanciert ist. Auch der nunmehr hinzugestoßene Berliner Strafverteidiger Toralf Nöding verfügt nicht nur über eine langjährige forensische Erfahrung, sondern zeichnet sich durch besondere pädagogische Fähigkeiten aus, die er als Dozent im Rahmen der anwaltlichen Fortbildung vielfach unter Beweis gestellt hat. Einfühlsam vermitteln die Autoren ein fundiertes, praxiserprobtes Fachwissen, ohne dass es dabei versäumt würde, in aktuellen rechtspolitischen Fragen klar Position zu beziehen.

Für die vorliegende, siebente Auflage wurde das Werk gänzlich überarbeitet, sodass wir wiederum eine Abhandlung präsentieren können, die den aktuellen Stand der jugendstrafrechtlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftlichen Diskussion aus Verteidigersicht wiedergibt.

So fanden im materiell-rechtlichen Teil des Werkes erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des „Koppelungsarrestes“ (§16a JGG) Eingang; ebenso die wichtige Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insbes. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2 JGG).

Im prozessualen Teil der Abhandlung werden im Rahmen der vorliegenden Neuauflage neben den vielen Standardproblemen, nicht zuletzt im Umgang mit der Abspracheregelung, unter anderem die Neuerungen des Gesetzes zur effektiven und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren vorgestellt. Auch Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Strafvollzugsgesetzen der Länder werden berücksichtigt.

Das vorliegende Handbuch enthält eine Fülle von Ratschlägen für eine zielführende Verteidigungstaktik in den einzelnen Verfahrensstadien und bietet der Verteidigung in Jugendstrafsachen auf diese Weise sowohl bei der Beantwortung komplexer Rechtsfragen als auch bei der Bewältigung konkreter praktischer Probleme eine überaus wertvolle Hilfestellung. Die am Ende des Werkes enthaltenen Muster für Verteidigungsanträge erweisen sich gerade für Verteidigerinnen und Verteidiger, die nur gelegentlich in Jugendstrafverfahren tätig sind, als ausgesprochen nützlich.

Im Mai 2018

Passau

Werner Beulke

Berlin

Alexander Ignor

Vorwort

Mit der hier vorliegenden 7. Auflage habe ich die Bearbeitung des von Christian Kahlert begründeten, durch Matthias Zieger ab der 3. Auflage fortgeführten und zu einem Standardwerk des Jugendstrafrechts entwickelten Werkes übernommen. Die Bearbeitung der aktuellen Auflage erfolgte noch in Abstimmung mit Matthias Zieger; sie bringt das Buch auf den Stand des Januar 2018. Ab der folgenden Auflage werde ich das Werk allein verantworten.

Die 7. Auflage erscheint zu einem Zeitpunkt, in dem das Jugendstrafrecht in seiner erzieherischen Ausrichtung zunehmend unter Druck gerät: In der Rechtsprechung zur Verhängung von Jugendstrafe wegen Schuldschwere sind deutliche Tendenzen erkennbar, nach denen schon bei Straftaten aus dem Bereich der mittelschweren Kriminalität der Erziehungsgedanke mehr oder weniger gut verbrämt hinter den Strafzwecken des Schuldausgleichs, der Sühne und der positiven Generalprävention zurücktreten soll. Ungeachtet der kriminologisch erwiesenen erzieherischen Ungeeignetheit der Verhängung langjähriger Jugendstrafen wird aus dem durch jüngste Wahlergebnisse erstarkten rechtskonservativ ausgerichteten Lager der Ruf nach dem schnellen und längeren „Wegsperren“ jugendlicher und heranwachsender Straftäter lauter, wobei immer öfter mit dem „Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung“ argumentiert wird.

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