Matthias Zieger - Verteidigung in Jugendstrafsachen

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Verteidigung in Jugendstrafsachen: краткое содержание, описание и аннотация

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Jugendstrafsachen stellen an den Verteidiger aufgrund der vielen Sonderregelungen im materiellen und prozessualen Bereich sowie der besonderen Probleme der jugendlichen und heranwachsenden Mandanten hohe Anforderungen.
Das Jugendstrafrecht mit seinem Grundsatz «Erziehen statt strafen» bietet wesentlich mehr Möglichkeiten der Verfahrensbeendigung als das normale Strafverfahren. Gerade durch die Ausschöpfung der Diversionsmöglichkeiten können Sanktionen durch Urteilsspruch vermieden werden. Eine gründliche Einarbeitung des Verteidigers in die anspruchsvolle Materie des Jugendstrafrechts ist deshalb besonders wichtig.
Das Werk von Zieger/Nöding vermittelt die für die Verteidigung in Jugendstrafsachen erforderlichen Kenntnisse. Es ermöglicht sowohl die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet, dient zugleich aber auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung. Eine Fülle von gezielten Ratschlägen für die Verteidigungspraxis in den einzelnen Verfahrensstadien und zahlreiche Muster von Verteidigeranträgen und Verteidigerschreiben unterstreichen den klaren Zuschnitt auf die Bedürfnisse von Rechtsanwälten, die sich auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts engagieren. Die 7. Auflage bringt das Praxishandbuch auf den Stand des Januar 2018.
Neu in der 7. Auflage:
•Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes durch 3. Opferrechtsreformgesetz und das Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs
•Neuerungen des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Gestaltung des Strafverfahrens und des Gesetzes zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
•erste Erfahrungen und Rechtsprechung zur gesetzlichen Verankerung des Instituts der sog. Vorbewährung (§§ 61 ff. JGG) und des Koppelungsarrestes (§16a JGG)
•neues Recht der Sicherungsverwahrung aufgrund des Gesetzes zur bundesrechtlichen Umsetzung des Abstandsgebotes im Recht der Sicherungsverwahrung
•aktuelle Entwicklungen im allgemeinen Straf- und Strafprozessrecht und ihre Bedeutung für das Jugendstrafverfahren
•Probleme bei der Anwendung des Jugendstrafrechts auf junge Flüchtlinge
•Diskussion über die zunehmend wahrnehmbare Tendenz zum Schuldstrafrecht, insb. bei der Verhängung von Jugendstrafen wegen Schwere der Schuld
•Erfahrungen und Probleme mit den unterschiedlichen Jugendstrafvollzugsgesetzen der Länder.

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Zugleich wird Jugendstrafrecht zunehmend durch europarechtliche Vorgaben beeinflusst. Ein nicht unerheblicher Teil der Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes der letzten Jahre ging auf entsprechende nationale Umsetzungsverpflichtungen zurück. Die bis zum 11. Juni 2019 ins deutsche Recht umzusetzende EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind, führt diese europarechtliche Prägung des Jugendstrafrechts fort. Ungeachtet der Tatsache, dass durch solche europarechtlichen Vorgaben eine ganze Reihe überaus positiv zu bewertender Gesetzesänderungen bewirkt wurden, birgt die durch den europäischen Gesetzgeber beabsichtige Schaffung eines EU-weit einheitlichen Mindestschutzniveaus für jugendliche Beschuldigte die Gefahr, dass der nationale Gesetzgeber aus Kostengründen dort, wo das deutsche Recht bereits Verfahrensgarantien und Schutzvorschriften vorsieht, die über dem durch die europäischen Vorgaben festgelegten Mindestschutzniveau angesiedelt sind, entsprechende Einschnitte vornimmt.

Zudem tritt seit Ende 2015 die Gruppe der jugendlichen und heranwachsenden – teils unbegleiteten – Flüchtlinge verstärkt in den Fokus. Hier ist die jugendstrafrechtliche Praxis gefordert, erzieherisch sinnvolle Herangehensweisen zu entwickeln, welche die schwierige Lebenssituation solcher meist aus dem Familienverbund herausgerissener und durch die Flucht aus dem Heimatland geprägter Jugendlicher berücksichtigen. Weder die vorschnelle Anwendung von Erwachsenenstrafrecht auf heranwachsende Flüchtlinge noch die Verhängung freiheitsentziehender Sanktionen schon bei kleineren Delikten oder einer sich möglicherweise gerade erst entwickelnden kriminellen „Karriere“ können die Lösung sein: Vielmehr sind Politik und Praxis gefordert, passende ambulante Angebote zu schaffen, durch die nicht nur bestraft, sondern erzieherisch Einfluss genommen und unterstützt wird.

Die Relevanz des Jugendstrafrechts in der Verteidigungspraxis wird in den nächsten Jahren erheblich zunehmen: Die bereits angesprochene EU-Richtlinie 2016/800 verpflichtet den nationalen Gesetzgeber zu einer erheblichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Pflichtverteidigung im Jugendstrafrecht – nicht nur durch die Absenkung der Schwelle der zu erwartenden Sanktionierung, sondern auch durch die Einführung des Pflichtverteidigers schon im Ermittlungsverfahren, des so genannten „Pflichtverteidigers der ersten Stunde“. Im Ergebnis wird die Anzahl der jugendstrafrechtlichen Mandate, die über eine Pflichtverteidigung aus der Landeskasse finanziert werden, erheblich steigen. Diese europarechtlich forcierte Entwicklung wird dabei allerdings nicht nur die Attraktivität des Jugendstrafrechts für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger erhöhen; sie begründet für die Verteidigerschaft zugleich auch die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass die im Jugendstrafrecht tätigen Kolleginnen und Kollegen über entsprechende Kenntnisse verfügen, mit der erforderlichen Sorgfalt und Seriosität agieren und Jugendstrafverteidigung nicht als Verteidigung zweiter Klasse verstehen, durch die mit wenig Aufwand Honorare generiert werden können. Konsequent verpflichtet die EU Richtlinie 2016/800 den nationalen Gesetzgeber daher, für eine entsprechende Fort- und Weiterbildung von Verteidigerinnen und Verteidigern zu sorgen, die auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts agieren.

Die hier vorliegende Neuauflage bemüht sich – in der Tradition der Vorauflagen – allen am Jugendstrafrecht interessierten Kolleginnen und Kollegen, aber auch Referendarinnen und Referendaren und auch den Studierenden eine übersichtliche, an den Bedürfnissen der Praxis orientierte, aus der Sicht des im Jugendstrafrecht tätigen Verteidigers geschriebene Darstellung des Jugendstrafrechts und des Jugendstrafverfahrens an die Hand zu geben. Das Werk soll dabei nicht nur die gezielte Einarbeitung in dieses Rechtsgebiet ermöglichen, sondern auch dem erfahrenen Verteidiger als Hilfsmittel zur vertieften Problembearbeitung dienen. Ich habe mich daher bemüht, die bereits in den Vorauflagen vorhandenen Tipps zur Verteidigungstaktik zu erweitern und auf die besonders praxisrelevanten Problemkonstellationen des Jugendstrafrechts ausführlich einzugehen. Diese strikte Praxisorientierung beabsichtige ich auch in den Folgeauflagen fortzuführen, wobei insbesondere die Darstellung zum Jugendstrafvollzug ausweitetet werden soll, wo durch den Kompetenzübergang auf die Bundesländer in den letzten Jahren eine (landes-)gesetzliche Neureglung auf die nächste folgte.

Ich würde mich freuen, wenn dieses Buch weiter dazu beiträgt, bei vielen Kollegen die Begeisterung für das oft unterschätzte, materiell und prozessual aber anspruchsvolle Gebiet des Jugendstrafrechts zu wecken oder wieder zu entfachen. Das Jugendstrafrecht bietet dabei nicht nur rechtliche Herausforderungen; es fordert den Verteidiger oft auch in menschlich-moralischer Hinsicht, weil er – bei richtigem Verständnis seiner Aufgabe – nicht nur einseitig für die Interessen seines jugendlichen Mandanten eintritt, sondern diesem durch seine Tätigkeit auch den Wert eines unabhängigen, ihm gegenüber unvoreingenommenen und prozessualer Fairness verpflichteten Strafrechtssystems vermittelt. Nicht zuletzt ergibt sich durch die anwaltliche Tätigkeit auf diesem Gebiet damit auch die Möglichkeit, jugendliche Mandanten so zu unterstützen und – im positiven Sinne – erzieherisch zu beeinflussen, dass sie eine schwierige Lebensphase überwinden und in ein Leben abseits des strafrechtlichen Sanktionssystems zurückfinden.

Ich danke an dieser Stelle Frau Rechtsreferendarin Bußmann-Welsch, Frau Kathrin Rüdel und Herrn Markus Butz für ihre wertvolle Unterstützung bei der Bearbeitung der Neuauflage.

Zugleich darf ich um Verständnis dafür bitten, dass ich – wie bereits in den Vorauflagen – im nachfolgenden Text ausschließlich die männliche Form verwendet habe.

Abschließend würde ich mich freuen, wenn mich unter meiner Mailadresse kontakt@jugendstrafverteidigung.deAnregungen, Hinweise und Kritik für die Erstellung der 8. Auflage erreichen.

Berlin, im Mai 2018

Toralf Nöding

Inhaltsverzeichnis

wird generiert

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Herausgeber

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Teil 1 Teil 1 Jugenddelinquenz und Jugendstrafrecht Inhaltsverzeichnis I. Die „Normalität“ von Jugenddelinquenz II. Ursachen der Jugendkriminalität III. Problemgruppen, Problemkonstellationen IV. Die Effektivität des Jugendstrafrechts Jugenddelinquenz und Jugendstrafrecht Teil 1 Jugenddelinquenz und Jugendstrafrecht Inhaltsverzeichnis I. Die „Normalität“ von Jugenddelinquenz II. Ursachen der Jugendkriminalität III. Problemgruppen, Problemkonstellationen IV. Die Effektivität des Jugendstrafrechts

I. Die „Normalität“ von Jugenddelinquenz

II. Ursachen der Jugendkriminalität

III. Problemgruppen, Problemkonstellationen

1. Gruppendelikte

2. Alkohol, Drogen, Sucht

3. Einfluss der Medien

4. Junge Ausländer, Aussiedler und Flüchtlinge

5. Mehrfach Auffällige, Intensivtäter

6. Gewaltdelikte, Sexualstraftaten

7. Kapitalverbrechen junger Täter

IV. Die Effektivität des Jugendstrafrechts

Teil 2 Materielles Jugendstrafrecht

I. Grundzüge des JGG

1. Bedeutung des Erziehungsgedankens

2. Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts, Verhältnis zum allgemeinen Strafrecht

II. Verantwortungsreife

1. Strafmündigkeit und Verantwortungsreife

2. Abgrenzung zum Verbotsirrtum und zur Schuldfähigkeit

3. Prüfung der Verantwortungsreife

III. Rechtsfolgen einer Jugendstraftat

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