Christian Jäger - Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook

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Examens-Repetitorium Strafrecht Allgemeiner Teil, eBook: краткое содержание, описание и аннотация

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Das Repetitorium: 
Das Examens-Repetitorium zum Allgemeinen Teil des Strafrechts verfolgt – wie das Examens-Repetitorium Strafrecht Besonderer Teil – die Zielsetzung, den gesamten examensrelevanten Stoff konzentriert darzustellen und dabei nicht nur die systematischen Zusammenhänge hervortreten zu lassen, sondern auch die Anwendung der Einzelprobleme in der Falllösung zu veranschaulichen. Hierzu wird der Studierende mit allen prüfungswichtigen Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts und seinen Bezügen zum Besonderen Teil vertraut gemacht. Zahlreiche Hinweise und klausurtaktische Tipps dienen neben den Falllösungen der konkreten Umsetzung in Klausuren sowie der Befähigung, auch unbekannte Sachverhalte methodisch und orientiert am strafrechtlichen Gesamtsystem sicher zu lösen.
Die 10. Auflage berücksichtigt u.a. den Hammerschlag-Fall, den Brutalraub-Fall, den Ku'dammraser-Fall, den Ecstasypillen-Fall, den Scheinauftragsmörder-Fall, den Lebensmittelerpresser-Fall, den Falschmedikations-Fall sowie den Berliner und Hamburger Suizidhilfe-Fall, die in der Neuauflage klausurmäßig gelöst sind. Zahlreiche weitere Fälle aus der jüngsten Judikatur wurden als Beispiele verarbeitet; aus der Vielzahl seien hier nur der Passauer Schläger-Fall und der Dopingboxer-Fall erwähnt. Über das Stichwortverzeichnis können die Fälle leicht aufgefunden werden. Zudem wurden auch alle examensrelevant erscheinenden neueren Entwicklungen im Bereich des Allgemeinen Teils einbezogen. Besonders hingewiesen sei hier auf die Problematik der Triage, die im Zuge der Coronapandemie eine intensive juristische Diskussion ausgelöst hat, die in diesem Band im Kontext der rechtfertigenden Pflichtenkollision ausführlich erörtert wird. Durch Umwandlung von älteren Fällen in Beispiele ist es im Übrigen gelungen, den bisherigen Umfang des Lehrbuchs ohne Informationsverlust beizubehalten.
Die Reihe:
Die Reihe UNIREP JURA dient der gezielten Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung und vermittelt entscheidende Wertungsgrundlagen, Strukturverständnis und damit die Fähigkeit zur eigenständigen Fallbearbeitung. Es sind die Kernthemen des jeweiligen Stoffgebietes dargestellt, wobei Grundstrukturen als bekannt vorausgesetzt und mehr vorsorglich in aller Kürze, etwa durch Schaubilder, Definitionen oder Zusammenfassungen behandelt werden. Dem didaktischen Anliegen der Reihe entsprechend dienen Beispielsfälle der Veranschaulichung. Examenstypische Probleme und Fallkonstellationen werden erläutert und durch eine (Muster-)Lösung erschlossen. Formulierungsvorschläge und Hinweise zu Aufbauschwierigkeiten treten in Einzelfällen ergänzend hinzu. Dem vertiefenden Studium dienen das gezielte und sparsame Zitieren weiterführender Literatur sowie der einschlägige Beleg aus der Rechtsprechung.

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Weiterführende Aufbau- und Darstellungshinweise sollen dabei das klausurtaktische Gespür zusätzlich schärfen. Denn so sehr die vollständige Beherrschung des Rechtsstoffes von seiner systematischen Behandlung abhängt, so gewiss bedarf auch seine Umsetzung in der Fallbearbeitung der konkreten Anleitung. Das hier vorgelegte Lernbuch will beide Zielsetzungen miteinander verbinden, wobei aber stets die Idee im Vordergrund stand, dass das System der Träger für den Fall zu sein hat und nicht umgekehrt der Fall dazu benutzt werden darf, das System zu erklären. Nur so kann dem Studierenden der Blick für die Zusammenhänge eröffnet und seine Fähigkeit im Umgang mit dem unbekannten Fall voll zur Geltung gebracht werden. Gleichzeitig ist die vorliegende Darstellung von dem Anliegen geleitet, dem Studierenden die Bezüge des Allgemeinen zum Besonderen Teil des Strafrechts immer wieder vor Augen zu führen. Die Falllösungen sind daher auf eine vollständige Problembehandlung ausgerichtet und machen deshalb auch vor den Tatbeständen des Besonderen Teils keinen Halt. Es soll dem Lernenden damit deutlich gemacht werden, dass selbst der vermeintlich einfache Fall oder das scheinbare Einzelproblem stets im größeren Zusammenhang zu sehen ist und nur auf diese Weise eine überdurchschnittliche Klausurleistung erzielt werden kann.

Gleichzeitig war die räumliche Beschränkung ein Hauptziel dieses – in einem Band vorgelegten – Allgemeinen Teils. Die stoffliche Reduzierung soll dem Studierenden ermöglichen, das Wesentliche rasch zu erfassen und zu wiederholen, um auf diese Weise der verhängnisvollen Gefahr zu entgehen, den für Prüfungsarbeiten so wichtigen Überblick zu verlieren.

Für die Unterstützung bei der Erstellung dieses Werkes habe ich Vielen zu danken. Dies gilt zunächst für Frau Dr. Sabine Bechtoldt, Frau Dorothee Krutisch, Frau Caroline Jung, Herrn Laurent Meister und Frau Simone Reiß , die mich während meiner Vertretungszeit in Saarbrücken bei der Durchsicht des Textes, bei der Fußnotenerstellung und zum Teil auch bei der Fallausarbeitung unterstützt haben. Dank gebührt aber auch Frau Elke Völker , die mir während dieser Zeit als Sekretärin zur Verfügung stand und bei der Übertragung der Fußnoten behilflich war. Gleiches gilt für meine jetzige Sekretärin Frau Marlies Kessler , die mir noch in der Endphase bei der Erstellung des Sachverzeichnisses wertvolle Hilfe geleistet hat. Besondere Erwähnung verdient aber auch Frau Alexandra Burrer vom Verlag C. F. Müller, die die Bearbeitung in der redaktionellen Endphase nicht nur engagiert vorangetrieben, sondern auch sonst die Entstehung des Buches so unterstützt hat, wie man es sich als Autor nur wünschen kann. Nicht zuletzt schulde ich aber auch all meinen Studenten Dank, vor denen ich bislang unterrichten durfte und die mir zahlreiche weiterführende Anregungen gegeben haben, die in diesem Band verarbeitet wurden. Denn ich bin mir sehr wohl bewusst, dass ein Buch, wie es hier vorgelegt wird, ohne studentisches „Feedback“ nicht entstehen kann. Auch für seine Weiterentwicklung bin ich daher auf den Diskurs mit den Studenten in besonderem Maße angewiesen und möchte den geneigten Leser daher ausdrücklich dazu ermuntern, Kritik und Anregungen an die E-Mail-Adresse christian.jaeger@uni-trier.de zu richten.

Trier, im September 2003

Christian Jäger

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Vorwort zur 1. Auflage

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

§ 1 Allgemeines

A. A. Klausurbearbeitung 1 Machen Sie sich zunächst noch einmal die Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung bewusst: - Bearbeitervermerk lesen - Sachverhalt lesen (Halbsatz für Halbsatz) und dabei Paragraphen und Probleme an den Rand schreiben - Inhaltsverzeichnis des StGB lesen (es enthält die vollständige §§-Liste und gewährleistet, dass Sie einschlägige Bestimmungen nicht übersehen!) - Sachverhalt nochmals im Hinblick auf neu hinzugekommene §§ und Probleme lesen - Gliederung erstellen, die nur Stichpunkte umfassen sollte und bei der man die „sozialen Schwerpunkte“ mit „P“ (i. S. von Problemschwerpunkte) kennzeichnen sollte Die genannten fünf Schritte sollten ein Drittel der Klausurbearbeitungszeit keinesfalls überschreiten. Klausurbearbeitung A. Klausurbearbeitung 1 Machen Sie sich zunächst noch einmal die Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung bewusst: - Bearbeitervermerk lesen - Sachverhalt lesen (Halbsatz für Halbsatz) und dabei Paragraphen und Probleme an den Rand schreiben - Inhaltsverzeichnis des StGB lesen (es enthält die vollständige §§-Liste und gewährleistet, dass Sie einschlägige Bestimmungen nicht übersehen!) - Sachverhalt nochmals im Hinblick auf neu hinzugekommene §§ und Probleme lesen - Gliederung erstellen, die nur Stichpunkte umfassen sollte und bei der man die „sozialen Schwerpunkte“ mit „P“ (i. S. von Problemschwerpunkte) kennzeichnen sollte Die genannten fünf Schritte sollten ein Drittel der Klausurbearbeitungszeit keinesfalls überschreiten. 1 A. Klausurbearbeitung 1 Machen Sie sich zunächst noch einmal die Vorgehensweise bei der Klausurbearbeitung bewusst: - Bearbeitervermerk lesen - Sachverhalt lesen (Halbsatz für Halbsatz) und dabei Paragraphen und Probleme an den Rand schreiben - Inhaltsverzeichnis des StGB lesen (es enthält die vollständige §§-Liste und gewährleistet, dass Sie einschlägige Bestimmungen nicht übersehen!) - Sachverhalt nochmals im Hinblick auf neu hinzugekommene §§ und Probleme lesen - Gliederung erstellen, die nur Stichpunkte umfassen sollte und bei der man die „sozialen Schwerpunkte“ mit „P“ (i. S. von Problemschwerpunkte) kennzeichnen sollte Die genannten fünf Schritte sollten ein Drittel der Klausurbearbeitungszeit keinesfalls überschreiten.

B. Allgemeine Grundlagen des Strafrechts 2 – 30 I. Geschichtlicher Überblick[2] 2 1. Reichsstrafgesetzbuch von 1871 2. Bis zum 1. Weltkrieg: Schulenstreit zwischen „Klassikern“ (vor allem Binding und v. Birkmeyer ) und „Modernen“ (insbesondere Franz v. Liszt ), die eine Reform (zweispuriges System) vorschlugen. 3. Reformen in der Weimarer Republik a) Geldstrafengesetz 1921, 1923: Stärkere Berücksichtigung wirtschaftlicher Verhältnisse und verstärkte Anordnung von Geldstrafen. b) JGG von 1923: Strafmündigkeit wird von 12 auf 14 Jahre heraufgesetzt. 24.11.1933: Die Zweispurigkeit des Sanktionensystems (Strafen einerseits und Maßregeln andererseits) wird im sog. Gewohnheitsverbrechergesetz festgeschrieben. 4. NS-Zeit Während dieser Zeit kam es zum Versiegen des Rechtsstaats, z. B. Aufhebung des Satzes „nullum crimen, nulla poena sine lege“ durch Gesetz vom 28.6.1935. Eine Tat durfte nunmehr auch bestraft werden, wenn sie „nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Strafe verdient“. 5. Nachkriegszeit Durch das GG wird die Todesstrafe ausdrücklich abgeschafft. Außerdem werden die Reformarbeiten wieder aufgenommen, was schließlich zum Reformentwurf von 1962 und zum Alternativentwurf von 1964 führt. 6. Reformgesetzgebung Neuer Allgemeiner Teil von 1969 (2. StrRG v. 4.7.1969, in Kraft getreten am 1.1.1975). Der Besondere Teil stammt dagegen in seinen Grundlagen aus dem StGB von 1871; allerdings hat das 6. StrRG v. 1.1.1998, in Kraft getreten am 1.4.1998, starke Veränderungen des Besonderen Teils mit sich gebracht. Dieses Reformgesetz entstand nahezu ohne Beteiligung der Wissenschaft und erscheint in vielerlei Hinsicht wenig durchdacht. Ziel des 6. StrRG war vor allem eine Angleichung der Strafrahmen im Verhältnis von Körperverletzungs- und Vermögensdelikten sowie die Schließung bestimmter Strafbarkeitslücken.[3] Intensiv diskutiert wird nach wie vor eine Reform der Tötungsdelikte (näher dazu Jäger , BT, Rn. 32).

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