I. Einwände gegen das Kriterium des Täterwillens
II. Einwände gegen die Differenzierung nach der Art der Garantenpflicht
III. Einwände gegen das Kriterium der Tatherrschaft
1. Grundsätzliche Teilnahme des Unterlassenden bei aktivem Handeln eines anderen
2. Annahme von Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht
a) Grundsätzliche Einwände
b) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme
aa) Bedürfnis für Unterscheidung
bb) Unterscheidbarkeit
3. Fazit zur Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht
IV. Argumente für ein Abstellen auf die Pflichtdeliktslehre
F. Fazit zur Täterschaft und Tabeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO
Teil 7 Tatherrschaft bei der unmittelbaren Täterschaft (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)
A. Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
I. Kommunikationstheoretische Vornahme der Tatbestandshandlung
1. Ausdrückliche Angaben
2. Konkludente Angaben
a) Konkludente Angaben durch sozialtypisches Verhalten
b) Konkludente Angaben durch schlüssiges Miterklären von Tatsachen
II. Zwischenfazit zur Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
B. Sinnerfassende Betrachtung der Tatbestandshandlung innerhalb typischer Fallkonstellationen
I. Ausdrückliche Angaben unter Anwesenden
II. Ausdrückliche Angaben unter Abwesenden
III. Konkludente Angaben unter Anwesenden
IV. Konkludente Angaben unter Abwesenden
V. Fazit zu der Analyse typischer Fallkonstellationen
C. Kritische Würdigung des Kriteriums der Handlungsherrschaft im Hinblick auf unmittelbare Täterschaft bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
I. Vorwurf der Konkretisierungsbedürftigkeit der Definition von Handlungsherrschaft
II. Vorwurf des Verlusts des objektiven Tatbezugs
III. Vorwurf der Missachtung der Relativität des Tatherrschaftsbegriffes
IV. Vorwurf der Zirkelschlüssigkeit der Tatherrschaftslehre
V. Vorwurf mangelnder normativer Begründung des Tatherrschaftsbegriffs
VI. Normative Herleitung von Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
1. Parallele zu Urkundsdelikten
2. Unterschiede in der Tatbestandskonzeption von § 267 Abs. 1 Alt. 1 StGB und § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
3. Übertragung der Grundsätze des Herstellers einer unechten Urkunde auf die Tatherrschaft bei der Steuerhinterziehung
a) Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze über die Abgabe einer Willenserklärung auf die Steuerhinterziehung
b) Zwischenfazit und Konsequenz für die Tatherrschaftslehre
c) Einwände gegen die Übertragbarkeit der Grundsätze über die zivilrechtliche Abgabe einer Willenserklärung
D. Fazit zur Tatherrschaft bei der unmittelbaren Täterschaft gemäß §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB
Teil 8 Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft (§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB)
A. Nötigungsherrschaft
B. Irrtumsherrschaft
I. Kritische Würdigung des Tatherrschaftsprinzips „Irrtumsherrschaft“ bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
1. Finale Überdetermination des Kausalverlaufs als Kriterium der Irrtumsherrschaft
2. Die Kritik an der finalen Überdetermination des Kausalverlaufes als Tatherrschaftskriterium
3. Mittelbare Täterschaft und „Irrtumsherrschaft“ in der Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre
a) Kein sicherer Eintritt des Taterfolges
b) Erforderliches Mitwirken des potentiellen Tatmittlers
c) Mangelnder unmittelbarer Einfluss der Hintermänner
d) Zwischenfazit im Bezug auf die Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre
II. Fazit zum Tatherrschaftskriterium der Irrtumsherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung
C. Organisationsherrschaft
I. Der Ansatz Roxins
II. Der Ansatz der Rechtsprechung
III. Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen als neues Tatherrschaftskriterium
IV. Kritische Würdigung des Tatherrschaftskriteriums „Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen“
V. Tatherrschaft aufgrund sozialer Machtstrukturen
1. Nachweis der sozialen Machtverteilung
2. Abgrenzung zur Anstiftung
3. Kein objektiver Tatbestandsbezug
4. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Träger von sozialer Macht
VI. Zwischenfazit zur Tatherrschaft im Rahmen von Organisationsstrukturen
D. Fazit zur Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB
Teil 9 Tatherrschaft bei der Mittäterschaft (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB)
A. Gemeinsamer Tatplan
I. Sukzessive Mittäterschaft zwischen Tatvollendung und Tatbeendigung im Rahmen der Steuerhinterziehung
1. Veranlagungssteuern
2. Fälligkeitssteuern
3. Zwischenfazit zur sukzessiven Mittäterschaft
II. Gemeinsamer Tatplan und Mittäterexzess
III. Zwischenfazit zum gemeinsamen Tatplan
B. Gemeinsame Ausführung
I. Mitwirkung im Ausführungsstadium
1. Tatbestandsgelöstes Verständnis der Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag
2. Tatbestandsbezogenes Verständnis der Anforderungen an den wesentlichen Tatbeitrag
3. Stellungnahme
a) Wortlaut
b) Vermeidung von Abgrenzungsproblemen
c) Fehlende dogmatische Anknüpfung
4. Zwischenfazit zur Mitwirkung im Ausführungsstadium
II. Erheblichkeit des Tatbeitrages im Ausführungsstadium
1. Beiträge mit konkretem Bezug zum objektiven Tatbestand
2. Beiträge ohne konkreten Bezug zum objektiven Tatbestand
3. Zwischenfazit zur Erheblichkeit des Tatbeitrages
4. Inhaltliche Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag
a) Getrennte Erklärungen
b) Gemeinsame Erklärungen
c) Schlussfolgerungen
aa) Grundsätzliches
bb) Eigene Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen
cc) Potentielle Eignung zur Vorlage bei einer der in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Stellen
5. Folgefragen aus den inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag
III. Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen als Rechtsfolge gemeinsamer Tatausführung
1. Zurechnung unrichtiger oder unvollständiger Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen
a) Gemeinsamer, auf eine Steuerverkürzung gerichteter Tatplan
b) Gemeinsame, auf eine Steuerverkürzung ausgerichtete Tatausführung
2. Fazit zur wechselseitigen Zurechnung von Tatbeiträgen
IV. Zwischenfazit zur gemeinsamen Tatausführung
C. Einwände gegen das Tatherrschaftskriterium der funktionellen Tatherrschaft
I. Einwände gegen das Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages
1. Wesentlicher Tatbeitrag und Kausalität
2. Wesentlicher Tatbeitrag und das „positive Element“ der Mittäterschaft
3. Anforderungen an die Bestimmtheit des Täterbegriffes
4. Zwischenfazit zu der Kritik an dem Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages
II. Einwände gegen den Verzicht einer Kausalbeziehung zwischen wesentlichem Tatbeitrag und tatbestandlichem Erfolg
1. Äquivalenztheorie und Lehre von den gesetzmäßigen Bedingungen
2. Statistisches beziehungsweise auf Wahrscheinlichkeitsaussagen abstellendes Kausalitätsverständnis
3. Kausalität des mittäterschaftlichen Tatbeitrages als zwingende Voraussetzung funktioneller Tatherrschaft?
4. Zwischenfazit zu den Einwänden gegen den Verzicht auf eine Kausalbeziehung
III. Zwischenfazit zu den Einwänden gegen das Kriterium der funktionellen Tatherrschaft
IV. Einwände gegen den unmittelbaren Rückschluss von funktioneller Tatherrschaft auf Mittäterschaft
1. Positive funktionelle Tatherrschaft
2. Negative funktionelle Tatherrschaft
a) Klärung des Begriffs der „negativen“ funktionellen Tatherrschaft
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