Malte Wietfeld - Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

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Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung: краткое содержание, описание и аннотация

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Dezentrale Strukturen – z.B. innerhalb moderner Wirtschaftsunternehmen – erschweren zunehmend eine Festlegung darauf, wen die strafrechtliche Verantwortung für unrichtige oder unvollständige Angaben in steuerlichen Erklärungen trifft. Auf Basis der Tatherrschaftslehre beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme im Rahmen der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO. Dabei wird insbesondere der Frage nachgegangen, ob und wenn ja, wie sich die herkömmlichen Kriterien der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung übertragen lassen.Dogmatische Grundlage der Untersuchung ist dabei die
Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins. Vorab wird zunächst die grundsätzliche Kritik an der Tatherrschaftslehre in den Blick genommen und untersucht, ob diese Bedenken einer Anwendbarkeit der Tatherrschaftslehre auf die Steuerhinterziehung entgegen stehen. Als eine der wesentlichen Erkenntnisse dieser Untersuchung zeigt sich, dass sich die Tatherrschaftslehre im Rahmen der Steuerhinterziehung für eine normative Bewertung und Einordnung des Geschehens öffnen muss, um den Täter einer Steuerhinterziehung bestimmen und ihn von einem Teilnehmer abgrenzen zu können. Grundlage dieser normativen Betrachtung muss dabei stets die Frage sein, wer sich die steuerliche Erklärung – nach außen verkörpert – inhaltlich zurechnen lassen möchte.

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I. Einwände gegen das Kriterium des Täterwillens

II. Einwände gegen die Differenzierung nach der Art der Garantenpflicht

III. Einwände gegen das Kriterium der Tatherrschaft

1. Grundsätzliche Teilnahme des Unterlassenden bei aktivem Handeln eines anderen

2. Annahme von Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht

a) Grundsätzliche Einwände

b) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme

aa) Bedürfnis für Unterscheidung

bb) Unterscheidbarkeit

3. Fazit zur Tatherrschaft aufgrund von Verhinderungsmacht

IV. Argumente für ein Abstellen auf die Pflichtdeliktslehre

F. Fazit zur Täterschaft und Tabeherrschung im Rahmen des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO

Teil 7 Tatherrschaft bei der unmittelbaren Täterschaft (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB)

A. Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

I. Kommunikationstheoretische Vornahme der Tatbestandshandlung

1. Ausdrückliche Angaben

2. Konkludente Angaben

a) Konkludente Angaben durch sozialtypisches Verhalten

b) Konkludente Angaben durch schlüssiges Miterklären von Tatsachen

II. Zwischenfazit zur Tatbestandshandlung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

B. Sinnerfassende Betrachtung der Tatbestandshandlung innerhalb typischer Fallkonstellationen

I. Ausdrückliche Angaben unter Anwesenden

II. Ausdrückliche Angaben unter Abwesenden

III. Konkludente Angaben unter Anwesenden

IV. Konkludente Angaben unter Abwesenden

V. Fazit zu der Analyse typischer Fallkonstellationen

C. Kritische Würdigung des Kriteriums der Handlungsherrschaft im Hinblick auf unmittelbare Täterschaft bei § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

I. Vorwurf der Konkretisierungsbedürftigkeit der Definition von Handlungsherrschaft

II. Vorwurf des Verlusts des objektiven Tatbezugs

III. Vorwurf der Missachtung der Relativität des Tatherrschaftsbegriffes

IV. Vorwurf der Zirkelschlüssigkeit der Tatherrschaftslehre

V. Vorwurf mangelnder normativer Begründung des Tatherrschaftsbegriffs

VI. Normative Herleitung von Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

1. Parallele zu Urkundsdelikten

2. Unterschiede in der Tatbestandskonzeption von § 267 Abs. 1 Alt. 1 StGB und § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

3. Übertragung der Grundsätze des Herstellers einer unechten Urkunde auf die Tatherrschaft bei der Steuerhinterziehung

a) Anwendbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze über die Abgabe einer Willenserklärung auf die Steuerhinterziehung

b) Zwischenfazit und Konsequenz für die Tatherrschaftslehre

c) Einwände gegen die Übertragbarkeit der Grundsätze über die zivilrechtliche Abgabe einer Willenserklärung

D. Fazit zur Tatherrschaft bei der unmittelbaren Täterschaft gemäß §§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 1 StGB

Teil 8 Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft (§§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB)

A. Nötigungsherrschaft

B. Irrtumsherrschaft

I. Kritische Würdigung des Tatherrschaftsprinzips „Irrtumsherrschaft“ bei der Steuerhinterziehung gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO

1. Finale Überdetermination des Kausalverlaufs als Kriterium der Irrtumsherrschaft

2. Die Kritik an der finalen Überdetermination des Kausalverlaufes als Tatherrschaftskriterium

3. Mittelbare Täterschaft und „Irrtumsherrschaft“ in der Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre

a) Kein sicherer Eintritt des Taterfolges

b) Erforderliches Mitwirken des potentiellen Tatmittlers

c) Mangelnder unmittelbarer Einfluss der Hintermänner

d) Zwischenfazit im Bezug auf die Rechtsprechung zur Parteispendenaffäre

II. Fazit zum Tatherrschaftskriterium der Irrtumsherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

C. Organisationsherrschaft

I. Der Ansatz Roxins

II. Der Ansatz der Rechtsprechung

III. Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen als neues Tatherrschaftskriterium

IV. Kritische Würdigung des Tatherrschaftskriteriums „Schaffen und Ausnutzen von Rahmenbedingungen, die regelhafte Abläufe auslösen“

V. Tatherrschaft aufgrund sozialer Machtstrukturen

1. Nachweis der sozialen Machtverteilung

2. Abgrenzung zur Anstiftung

3. Kein objektiver Tatbestandsbezug

4. Unterschiedliche Auffassungen innerhalb der Träger von sozialer Macht

VI. Zwischenfazit zur Tatherrschaft im Rahmen von Organisationsstrukturen

D. Fazit zur Tatherrschaft bei der mittelbaren Täterschaft gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 1 Alt. 2 StGB

Teil 9 Tatherrschaft bei der Mittäterschaft (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO, § 25 Abs. 2 StGB)

A. Gemeinsamer Tatplan

I. Sukzessive Mittäterschaft zwischen Tatvollendung und Tatbeendigung im Rahmen der Steuerhinterziehung

1. Veranlagungssteuern

2. Fälligkeitssteuern

3. Zwischenfazit zur sukzessiven Mittäterschaft

II. Gemeinsamer Tatplan und Mittäterexzess

III. Zwischenfazit zum gemeinsamen Tatplan

B. Gemeinsame Ausführung

I. Mitwirkung im Ausführungsstadium

1. Tatbestandsgelöstes Verständnis der Anforderungen an den objektiven Tatbeitrag

2. Tatbestandsbezogenes Verständnis der Anforderungen an den wesentlichen Tatbeitrag

3. Stellungnahme

a) Wortlaut

b) Vermeidung von Abgrenzungsproblemen

c) Fehlende dogmatische Anknüpfung

4. Zwischenfazit zur Mitwirkung im Ausführungsstadium

II. Erheblichkeit des Tatbeitrages im Ausführungsstadium

1. Beiträge mit konkretem Bezug zum objektiven Tatbestand

2. Beiträge ohne konkreten Bezug zum objektiven Tatbestand

3. Zwischenfazit zur Erheblichkeit des Tatbeitrages

4. Inhaltliche Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag

a) Getrennte Erklärungen

b) Gemeinsame Erklärungen

c) Schlussfolgerungen

aa) Grundsätzliches

bb) Eigene Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen

cc) Potentielle Eignung zur Vorlage bei einer der in § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO genannten Stellen

5. Folgefragen aus den inhaltlichen Anforderungen an einen solchen Tatbeitrag

III. Wechselseitige Zurechnung von Tatbeiträgen als Rechtsfolge gemeinsamer Tatausführung

1. Zurechnung unrichtiger oder unvollständiger Angaben über steuerlich erhebliche Tatsachen

a) Gemeinsamer, auf eine Steuerverkürzung gerichteter Tatplan

b) Gemeinsame, auf eine Steuerverkürzung ausgerichtete Tatausführung

2. Fazit zur wechselseitigen Zurechnung von Tatbeiträgen

IV. Zwischenfazit zur gemeinsamen Tatausführung

C. Einwände gegen das Tatherrschaftskriterium der funktionellen Tatherrschaft

I. Einwände gegen das Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages

1. Wesentlicher Tatbeitrag und Kausalität

2. Wesentlicher Tatbeitrag und das „positive Element“ der Mittäterschaft

3. Anforderungen an die Bestimmtheit des Täterbegriffes

4. Zwischenfazit zu der Kritik an dem Kriterium des wesentlichen Tatbeitrages

II. Einwände gegen den Verzicht einer Kausalbeziehung zwischen wesentlichem Tatbeitrag und tatbestandlichem Erfolg

1. Äquivalenztheorie und Lehre von den gesetzmäßigen Bedingungen

2. Statistisches beziehungsweise auf Wahrscheinlichkeitsaussagen abstellendes Kausalitätsverständnis

3. Kausalität des mittäterschaftlichen Tatbeitrages als zwingende Voraussetzung funktioneller Tatherrschaft?

4. Zwischenfazit zu den Einwänden gegen den Verzicht auf eine Kausalbeziehung

III. Zwischenfazit zu den Einwänden gegen das Kriterium der funktionellen Tatherrschaft

IV. Einwände gegen den unmittelbaren Rückschluss von funktioneller Tatherrschaft auf Mittäterschaft

1. Positive funktionelle Tatherrschaft

2. Negative funktionelle Tatherrschaft

a) Klärung des Begriffs der „negativen“ funktionellen Tatherrschaft

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