Franz-Joseph Peine - Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Franz-Joseph Peine - Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Anmerkungen

[1]

Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 17 Rn. 11.

[2]

Detterbeck , AllgVerwR, 18. Aufl. 2020, Rn. 1393.

III. Erläuterungen zum Aufbauschema – Begründetheitsfragen

1. Obersatz

150

Die allgemeine Klage ist begründet, wenn bzw. soweit der Kläger einen Anspruch auf die begehrte Leistunghat. Sofern auch hier ein Teilerfolg möglich ist, empfiehlt es sich auch bei der allgemeinen Leistungsklage, zumindest ergänzend ein „soweit“ anzuführen.

2. Leistungsanspruch

151

Entsprechend der Unterteilung der Leistung in positives Tun, Dulden und Unterlassen fällt die Begründetheitsprüfung bei der allgemeinen Leistungsklage differenziert aus. Es muss zunächst die bereits im Rahmen der Klagebefugnis relevante Anspruchsgrundlagefür das Begehren benannt werden. Sie kann aus dem Gesetz, einem anerkannten öffentlich-rechtlichen Rechtsinstitut, einem öffentlich-rechtlichen Vertrag oder einer Zusicherung hergeleitet werden. Besonders klausurrelevantsind Folgenbeseitigungsansprüche und gesetzliche Unterlassungsansprüche sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche[1]. Aber auch Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Verträgenkönnen, sofern keine sofortige Vollstreckung gemäß § 61 VwVfG möglich ist, im Wege der allgemeinen Leistungsklage durchgesetzt werden. Dann muss sich der Anspruchsinhalt aus dem Vertrag ergeben, und dieser muss wirksam (!) sein[2].

Anmerkungen

[1]

Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 908, 911, 927.

[2]

Hierzu Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 785 ff.

2. Teil Repetitorium im Verwaltungsprozessrecht› 3. Kapitel Rechtsbehelfe in der Hauptsache› F. Die Normenkontrolle nach § 47 VwGO

F. Die Normenkontrolle nach § 47 VwGO

I. Aufbauschema

152

Teil 1: Sachentscheidungsvoraussetzungen einer Normenkontrolle

1. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs/Zuständigkeit – § 40 Abs. 1 S. 1/§ 47 Abs. 1 VwGO
2. Die Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags – § 47 Abs. 1 VwGO
3. Verfahrensartabhängige Sachentscheidungsvoraussetzungen a) Beteiligtenbezogene Sachentscheidungsvoraussetzungen b) Antragsbefugnis – § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO c) Frist – § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO
4. Ordnungsgemäße Antragstellung – §§ 81 f. VwGO analog
5. Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

Teil 2: Begründetheit einer Normenkontrolle

1. Obersatz
2. Passivlegitimation
3. Gültigkeit der Rechtsverordnung/Satzung a) Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht b) (bei festgestelltem Verstoß) Beachtlichkeit des Verstoßes?
II. Erläuterungen zum Aufbauschema – Sachentscheidungsvoraussetzungen

1. Statthaftigkeit eines Normenkontrollantrags

153

Das mit dem Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO verfolgte Begehren ist darauf gerichtet, dass das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit bestimmter untergesetzlicher Rechtsnormen befindet. Da die Gültigkeit einer Norm in Frage steht, wird das Verfahren nach § 47 VwGO auch als prinzipale Normenkontrollebezeichnet. Davon zu unterscheiden ist zunächst die inzidente Normenkontrolle. Sie richtet sich gegen einen auf die Norm gestützten Vollzugsakt, insbesondere einen Verwaltungsakt. Bei dessen Überprüfung wird sodann inzident untersucht, ob die betreffende Norm eine tragfähige Grundlage für diesen Vollzugsakt bildet. Schließlich kann nach Maßgabe des § 43 VwGO auch eine Feststellungsklage als „heimliche Normenkontrolle“ erhoben werden (s.o. Rn. 116)[1].

154

Die genaue Reichweite der prinzipalen Normenkontrolle richtet sich nach § 47 Abs. 1 VwGO. Dabei kommen von vornherein nur Rechtsverordnungen und Satzungen und damit Gesetze im lediglich materiellen Sinne in Betracht[2]. Gegen formelle Gesetze ist hingegen Rechtsschutz vor den Verfassungsgerichten zu suchen. Kraft Bundesrechts ist die Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGOstatthaft gegen Satzungen nach dem BauGB und diesen gleichgestellte Rechtsverordnungen. Damit wird zugleich der wichtigste und zugleich klausurträchtigste Anwendungsfall der Normenkontrolle umschrieben. Denn insbesondere Bebauungspläne werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB grundsätzlich als Satzungen erlassen. Den Satzungen aufgrund des BauGB ausdrücklich gleichgestellt werden Rechtsverordnungen, die aufgrund des § 246 Abs. 2 BauGB erlassen werden. Damit wird den Besonderheiten der Stadtstaaten Rechnung getragen, welche – abgesehen von Bremen, das sich aus den Gemeinden Bremen und Bremerhaven zusammensetzt – keine Gemeinden besitzen und in denen daher folgerichtig auch keine Satzungen erlassen werden können. So werden etwa in Berlin die Bebauungspläne in Form einer Rechtsverordnung erlassen[3].

155

Flächennutzungspläneentfalten als Innenrechtsätze sui generis grundsätzlich keine Außenwirkung und sind deshalb regelmäßig nicht der Normenkontrolle nach § 47 VwGO zugänglich[4]. Anders verhält es sich indessen, wenn sie für privilegierte Vorhaben im Außenbereich sog. Vorrang- oder Konzentrationsflächenausweisen, insbesondere für Windenergieanlagen. Insoweit besitzen sie wegen des bebauungsplanähnlichen Charakters Außenwirkung und sind folgerichtig einer Normenkontrolle zugänglich. § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ist insoweit analog anzuwenden[5]. Die Statthaftigkeit ist aber in solchen Fällen beschränkt auf sog. Negativ- oder Tabuflächen, in denen wegen der anderweitigen Vorrangflächen gemäß § 35 Abs. 3 S. 3 BauBG eine Ausschlusswirkung eintritt[6].

156

§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGOgestattet es dem Landesgesetzgeber, auch sonstige Vorschriften unter dem Landesgesetzdurch das Oberverwaltungsgericht überprüfen zu lassen. Von der Möglichkeit nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO haben insgesamt 13 Bundesländer in ihren jeweiligen Ausführungsgesetzen zur Verwaltungsgerichtsordnung Gebrauch gemacht[7]. In den anderen drei Bundesländern, also Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen, verbleibt es hingegen bei den eingangs dargelegten sonstigen Rechtsschutzmöglichkeiten gegen Rechtsverordnungen und Satzungen (s.o. Rn. 153).

Anmerkungen

[1]

Zum Rechtsschutz gegen Normen außerhalb des § 47 VwGO Schenke , VwProzR, 17. Aufl. 2021, Rn. 1142 ff.

[2]

Begriff und Abgrenzung zu Gesetzen im formellen Sinne bei Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 68 ff.

[3]

Siegel , in: ders./Waldhoff, ÖR in Berlin, 3. Aufl. 2020, § 4 Rn. 31.

[4]

BVerwG, NVwZ 1991, 262 f.

[5]

BVerwG, NVwZ 2007, 1081 f.

[6]

BVerwG, NVwZ 2015, 1452 (1453); NVwZ 2019, 491 (493).

[7]

Übersicht bei Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 19 Rn. 16.

2. Besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen

a) Zuständiges Gericht

157

Besonderheiten ergeben sich bereits bei der Benennung des zuständigen Gerichts. Denn § 47 Abs. 1 VwGO begründet eine erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs. Dabei handelt es sich um eine wichtige und zugleich klausurträchtige Ausnahme vom Grundsatz des § 45 VwGO (s.o. Rn. 65). Da jedes Bundesland über ein Oberverwaltungsgericht bzw. einen Verwaltungsgerichtshof verfügt, erübrigen sich zugleich Ausführungen zur örtlichen Zuständigkeit. Zwar ist die instanzielle Zuständigkeit des OVG/VGH eine Folge der Statthaftigkeit. Aus klausurökonomischen Gründen empfiehlt es sich jedoch, die Zuständigkeit sogleich zu Beginn gemeinsam mit der Frage der Rechtswegeröffnung zu erörtern[1]. Denn beide Prüfungspunkte werfen nur selten Probleme auf. Dies gilt insbesondere für den Klausurklassiker einer Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Francisco J. Jacob - TOD IN DEN KLIPPEN
Francisco J. Jacob
Francisco J. Jacob - TOD IN DER HÖHLE
Francisco J. Jacob
Walter Brendel - Franz Joseph I.
Walter Brendel
Franz Josef Hinkelammert - Der Schrei des Subjekts
Franz Josef Hinkelammert
Francesc Josep Ferri Rabasa - Teoria d'autòmats i llenguatges formals
Francesc Josep Ferri Rabasa
Franz-Joseph Peine - Allgemeines Verwaltungsrecht
Franz-Joseph Peine
Franz Josef Zeßner-Spitzenberg - Vergessen und Erinnern
Franz Josef Zeßner-Spitzenberg
Franz-Josef Nocke - Was können wir hoffen?
Franz-Josef Nocke
Franz-Josef Drees - Zoll & Export 2020
Franz-Josef Drees
Franz Josef Hinkelammert - Totalitarismo del mercado
Franz Josef Hinkelammert
Отзывы о книге «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x