Franz-Joseph Peine - Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Franz-Joseph Peine - Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Anmerkungen

[1]

Etwa Detterbeck , AllgVerwR, 18. Aufl. 2020, Rn. 425 ff.; Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 284 ff.

[2]

Dazu ausf. Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 435 ff.

[3]

Zum Begriff Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 367.

[4]

Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 18 Rn. 28.

[5]

Übersicht bei Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 413 ff.

[6]

Zum Problem Labrenz , NVwZ 2007, 161 ff.

[7]

BVerwGE 60, 269; BVerwGE 112, 221; Erbguth/Guckelberger , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, § 18 Rn. 17. Zur Thematik jüngst Fricke , DÖV 2019, 48 ff.

[8]

BVerwG, Urt. v. 6.11.2019 – 8 C 14/18.

[9]

Zur modifizierenden Auflage Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 14 Rn. 48.

2. Besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen der Anfechtungsklage

a) Klagebefugnis nach § 42 Abs. 2 VwGO

81

An erster Stelle der besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen steht für die Anfechtungsklage die Klagebefugnis. Der Kläger muss gemäß § 42 Abs. 2 VwGO grundsätzlich geltend machen, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Der Gesetzgeber hat sich damit der Schutznormtheorieangeschlossen und zugleich weiteren Klagemöglichkeiten eine Absage erteilt[1]. Er kann aber auch Abweichendesbestimmen („Soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, …“). Solche abweichenden Regelungen sind insbesondere im Umweltrecht anzutreffen: Dort können die anerkannten Umweltvereinigungen gemäß § 2 UmweltRG und § 64 BNatSchG Rechtsbehelfe erheben, ohne in ihren Rechten verletzt zu sein[2].

82

Um ein subjektives öffentliches Recht bejahen zu können, ist also eine zweistufige Prüfungund eine positive Antwort auf die beiden folgenden Fragen notwendig:

Existiert eine gesetzlich bestimmte Rechtspflicht der Verwaltung?
Dient der Rechtssatz zumindest auch dem Schutz der Interessen des Einzelnen derart, dass dieser die Einhaltung des Rechtssatzes verlangen kann[3]?

83

Oftmals bereitet bis zum Examen das Verhältnis des subjektiven öffentlichen Rechts zum ErmessenProbleme. Hier wird häufig fälschlicherweise angenommen, dass eine Gegensätzlichkeit zwischen dem „Anspruch“ einerseits und dem „Ermessen“ andererseits bestehe. Richtig ist vielmehr: Die Frage, ob es sich um eine gebundene Entscheidung der Verwaltung handelt oder ob sie in ihrem Ermessen steht, ist alleine eine Frage der objektiven Rechtmäßigkeit. Sowohl mit der Pflicht zum Erlass einer Maßnahme als auch mit der Pflicht zur ordnungsgemäßen Ausübung des Ermessens kann ein subjektives öffentliches Recht korrespondieren. Bei einer gebundenen Entscheidung entsteht dann ein subjektives Recht auf deren Erlass. Und bei einer Ermessensentscheidung ergibt sich ein subjektives Recht auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens. Ist das Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert, so entsteht auch hier im Ergebnis ein Anspruch auf Erlass der Entscheidung[4].

84

Zu den damit erfassten subjektiven Rechtengehören zunächst die Grundrechte und die grundrechtsgleichen Rechte, darüber hinaus gesetzlich normierte Rechte sowie organschaftliche Rechte. Wegen der Einzelheiten kann auf die Abschnitte über das subjektive öffentliche Recht in den Lehrbüchern zum allgemeinen Verwaltungsrecht verwiesen werden[5]. Alle drei Grundkategorien subjektiver öffentlicher Rechte werden in den zum Pflichtstoff gehörenden Materien des Besonderen Verwaltungsrechts relevant. So sind in polizeirechtlichen Klausurenim Regelfalle im Rahmen der Klagebefugnis die Grundrechte heranzuziehen. Sofern kein spezielles Grundrecht einschlägig ist, ist auf die allgemeine Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG zurückzugreifen[6]. Anders verhält es sich im öffentlichen Baurecht. Die in Art. 14 GG verankerte Baufreiheit ist hier einfach-gesetzlich konkretisiert worden[7]. Daher ist dort zumindest primär im einfachen Recht nach subjektiven öffentlichen Rechten zu suchen. Schließlich ist auf die Kategorie der organschaftlichen Rechte im Rahmen des Kommunalverfassungsstreitszurückzugreifen[8]. Denn subjektive öffentliche Rechte können nicht nur im Außenverhältnis zwischen Staat und Bürger bestehen, sondern auch zwischen Organen einer juristischen Person, insbesondere einer Gemeinde.

85

Der Kläger muss nach § 42 Abs. 2 VwGO „geltend machen“, in seinen Rechten verletzt zu sein. Was die Intensität der Darlegung anbelangt, hat sich die ganz überwiegende Ansicht der sog. Möglichkeitstheorieangeschlossen[9]. Sie besagt, dass – anders als die zuvor teilweise vertretene, strengere Schlüssigkeitstheorie – die Möglichkeit einer Rechtsverletzung ausreichend, aber auch erforderlich ist. Vergleichsweise einfach gerät die Prüfung der Klagebefugnis in Konstellationen, in denen der Adressat sich gegen einen ihn belastenden Verwaltungsakt wendet. Zwar muss auch er geltend machen, durch den Verwaltungsakt in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Klagebefugnis ist daher nicht „automatisch“ zu bejahen[10]. Die Anforderungen sind jedoch leicht zu erfüllen, da vor dem grundrechtlichen Hintergrund der allgemeinen Handlungsfreiheit bereits die Rüge der Rechtswidrigkeit genügt[11]. Darin kommt die sog. Adressatentheoriezum Ausdruck.

86

Schwieriger verhält es sich in Konstellationen, in denen sich ein Dritter gegen einen anderen begünstigenden Verwaltungsakt richtet, damit in Fällen der Drittanfechtungsklagen. Sie sind in verschiedenen Materien des Besonderen Verwaltungsrechts anzutreffen, etwa im Umweltrecht[12]. Von besonderer Klausurrelevanz ist jedoch die Nachbarklage im öffentlichen Baurecht. Hier ist im Rahmen der Klagebefugnis eingehend zu prüfen, welche Bestimmungen nachbarschützend sind und ob diese möglicherweise verletzt werden. Häufig ist dabei die nachbarschützende Wirkung des Rücksichtnahmegebots sowie die Reichweite des Gebietserhaltungsanspruchs zu erörtern. Wegen der genauen Reichweite des Drittschutzes wird auf die Lehrbücher zum öffentlichen Baurecht verwiesen[13].

Anmerkungen

[1]

Zu den weiter reichenden Eröffnungslehren der Popularklage und der Interessentenklage vgl. die Vorauflage unter Rn. 131.

[2]

Hierzu Kloepfer/Durner , Umweltschutzrecht, 3. Aufl. 2020, § 5 Rn. 14 ff.

[3]

Ziekow , in: Sodan/Ziekow, GK ÖR, 9. Aufl. 2020, § 70 Rn. 2 f.

[4]

Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 247.

[5]

Etwa Maurer/Waldhoff , AllgVerwR, 20. Aufl. 2020, § 8; Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 241 ff.

[6]

Peine/Siegel , AllgVerwR, 13. Aufl. 2020, Rn. 242.

[7]

Will , ÖffBauR, 2019, Rn. 6.

[8]

Burgi , Kommunalrecht, 6. Aufl. 2019, § 14 Rn. 13.

[9]

Statt vieler nur Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 14 Rn. 108.

[10]

So aber offenbar Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 14 Rn. 109 („stets“).

[11]

So auch Schenke , VwProzR, 17. Aufl. 2021, Rn. 549 („prinzipiell“); Ziekow , in: Sodan/Ziekow, GK ÖR, 9. Aufl. 2020, § 98 Rn. 6 („ohne jegliche Probleme“).

[12]

Übersicht bei Kloepfer/Durner , Umweltschutzrecht, 3. Aufl. 2020, § 5 Rn. 9 ff.

[13]

Etwa Kersten , in: Schoch (Hrsg.), BesVerwR, 2018, Kap. 3 Rn. 290 ff.

b) Vorverfahren/Widerspruchsverfahren

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Francisco J. Jacob - TOD IN DEN KLIPPEN
Francisco J. Jacob
Francisco J. Jacob - TOD IN DER HÖHLE
Francisco J. Jacob
Walter Brendel - Franz Joseph I.
Walter Brendel
Franz Josef Hinkelammert - Der Schrei des Subjekts
Franz Josef Hinkelammert
Francesc Josep Ferri Rabasa - Teoria d'autòmats i llenguatges formals
Francesc Josep Ferri Rabasa
Franz-Joseph Peine - Allgemeines Verwaltungsrecht
Franz-Joseph Peine
Franz Josef Zeßner-Spitzenberg - Vergessen und Erinnern
Franz Josef Zeßner-Spitzenberg
Franz-Josef Nocke - Was können wir hoffen?
Franz-Josef Nocke
Franz-Josef Drees - Zoll & Export 2020
Franz-Josef Drees
Franz Josef Hinkelammert - Totalitarismo del mercado
Franz Josef Hinkelammert
Отзывы о книге «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x