Franz-Joseph Peine - Klausurenkurs im Verwaltungsrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Franz-Joseph Peine - Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Dieser Klausurenkurs gibt anhand von 27 Falllösungen Studierenden Beispiele und konkrete Hilfestellungen, wie die Lösung eines Falls auf dem Niveau der Fortgeschrittenen-Übung und des Examens aussehen könnte. Er ist auf die Schwerpunkte-Lehrbücher von Peine/Siegel, Allgemeines Verwaltungsrecht, Erbguth/Mann/Schubert, Besonderes Verwaltungsrecht, Schenke, Polizei- und Ordnungsrecht sowie Schenke, Verwaltungsprozessrecht abgestimmt und bildet mit jenen eine gewinnbringende Einheit bei Vertiefungsfragen. Das Buch enthält neben ausführlichen Klausurlösungen ein einleitendes Repetitorium der Grundzüge des Verwaltungsprozessrechts zum leichteren Einstieg in die folgenden Klausurbearbeitungen. Abgerundet wird die Darstellung durch einzelne Repetitorien zu wichtigen Themen des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts, welche an die jeweiligen Klausuren mit den einschlägigen Themen angehängt sind. Der thematische Schwerpunkt der Klausuren liegt dabei stets auf den bundesweit einheitlich zum Pflichtfachstoff zählenden Rechtsgebieten Kommunal-, Polizei- und Baurecht.

Klausurenkurs im Verwaltungsrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать
Typ Normenkontrolle Anordnung/Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs Einstweilige Anordnung
Gegenstand 1. Satzungen nach dem BauGB (und gleichgestellte Rechtsverordnungen) 2. sonstige Rechtsverordnungen und Satzungen nach Maßgabe des Landesrechts Verwaltungsakt Jeder denkbare Gegenstand einschließlich VA, soweit er nicht dem endgültigen Rechtsschutzziel entspricht, mit Ausnahme des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO

Anmerkungen

[1]

Hinzu kommt der Antrag auf einstweilige Anordnung im Rahmen einer prinzipalen Normenkontrolle nach § 47 Abs. 6 VwGO; hierzu Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 34. Diese Sonderregelung im Verhältnis zu § 123 VwGO ist allerdings in der Ausbildung kaum bedeutsam.

c) Die Bestimmung des Klage-/Antragsziels

63

Für den Richter ist der vom Kläger gestellte Antrag maßgebend. Ist der Antrag unklar oder falsch formuliert, muss der Richter nach § 88 VwGO den Antrag auslegen[1]: Er hat den wirklichen Willen des Antragstellerszu erforschen. Das Ergebnis muss den gesamten Schriftsatz und das in ihm erkennbar verfolgte Rechtsschutzziel berücksichtigen. Eine Klausur enthält regelmäßig keinen auszulegenden Antrag als Fallfrage. Der Studierende muss einen fiktiven Lebenssachverhalt rechtlich würdigen, der mit der Mitteilung endet, X oder Y habe beim Verwaltungsgericht Klage erhoben. Diesen Informationen muss der Studierende das Begehren des Antragstellers entnehmen. Dann muss er feststellen, welche Klage- bzw. Antragsart dem Begehren der klagenden Person gerecht wird, dem Klagebegehren entspricht (s.o. Rn. 60 ff.). Teilweise wird im Sachverhalt aber bereits eine konkrete Klage-/Antragsart genannt. Dann wird grundsätzlich erwartet, dass diese Verfahrensart durchgeprüft wird. Allerdings kann es auch hier vorkommen, dass die gewählte Verfahrensart nicht dem Begehren des Klägers entspricht. Dann ist dieses Begehren nach § 88 VwGO zu ermitteln.

Beispiel:

Die Polizei schleppt den PKW des A ab. Sie zieht A zu den Kosten heran. A erhebt Klage zum Verwaltungsgericht mit dem Antrag, festzustellen, dass der Kostenbescheid und der Widerspruchsbescheid rechtswidrig sind. Wie wird das Verwaltungsgericht entscheiden? Es geht A erkennbar nicht um ein Feststellungsbegehren, sondern um die Anfechtung des Kostenbescheids; das Gericht soll ihn aufheben, damit A die Kosten nicht tragen muss.

Anmerkungen

[1]

Entsprechendes ergibt sich für Antragsverfahren, da § 122 Abs. 1 VwGO auf § 88 VwGO verweist.

III. Die verfahrensartabhängigen = besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen

64

Unter dem Begriff „besondere Sachentscheidungsvoraussetzungen“ werden – wie gesagt – diejenigen Sachentscheidungsvoraussetzungen zusammengefasst, die nur für bestimmte Verfahrensartengelten. Sie sind erst dann zu prüfen, wenn feststeht, welches Verfahren statthaft ist. Die Bearbeiter*innen müssen sich deshalb die einzelnen Sachentscheidungsvoraussetzungen für die wichtigsten Verfahrensarten einprägen. Die Verfahren, ihre besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen und die Grundzüge der jeweiligen Begründetheitsprüfung werden im Anschluss an das allgemeine Schema einzelnen dargestellt[1].

Anmerkungen

[1]

Darstellungshinweis für die folgenden Abschnitte:Alle Sachentscheidungsvoraussetzungen unter Einbeziehung der besonderen werden wegen deren grundsätzlicher Gleichrangigkeit auf einer Gliederungsebene dargestellt.

IV. Die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit des Gerichts – §§ 45 ff. VwGO

65

Auch die sachliche, instanzielle und örtliche Zuständigkeit des Gerichts gehört zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen. Sie wird oftmals nach den besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen geprüft, weil die Vorschrift des § 52 VwGO bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit (auch) nach den Klagearten differenziert. In denjenigen Bundesländern, in denen (ausnahmsweise) nur ein Verwaltungsgericht existiert[1], empfiehlt sich allerdings eine Prüfung im Anschluss an die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs (s.o. Rn. 38). Aber auch wenn Ausführungen zur Zuständigkeit erwartet werden, bereitet ihre Bestimmung in Klausuren bis zur Ersten Juristischen Staatsprüfung selten Probleme. Von der sachlichen und zugleich instanziellen Regelzuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 45 VwGOsollte insbesondere die klausurrelevante Ausnahme nach § 47 Abs. 1 VwGO bekannt sein. Danach ist für die prinzipale Normenkontrolle das OVG (gleichgestellt der VGH) erstinstanzlich zuständig. Ist das Verwaltungsgericht erstinstanzlich zuständig und existieren in einem Bundesland – dies ist der Regelfall – mehrere Verwaltungsgerichte, so bestimmt sich die örtliche Zuständigkeit nach § 52 VwGO.[2]

Anmerkungen

[1]

Dies ist etwa in Berlin der Fall, vgl. § 1 Abs. 1 AGVwGO Bln; hierzu Siegel , in: ders./Waldhoff, ÖR in Berlin, 3. Aufl. 2020, § 2 Rn. 44.

[2]

Hierzu Hufen , VwProzR, 11. Aufl. 2019, § 11 Rn. 81 ff.

V. Die beteiligtenbezogenen Sachentscheidungsvoraussetzungen – §§ 61 ff. VwGO

1. Vorfrage des richtigen Klage-/Antragsgegners

66

Die beteiligtenbezogenen Sachentscheidungsvoraussetzungen sind in §§ 61 ff. VwGO geregelt. Zu unterscheiden sind die Beteiligtenfähigkeit nach § 61 VwGO, die Prozessfähigkeit nach § 62 VwGO sowie die Postulationsfähigkeit nach § 67 VwGO. Zuvor muss jedoch der richtige Klagegegner bzw. Antragsgegner ermittelt werden. Denn erst wenn dieser benannt ist, kann dessen Beteiligten- und Prozessfähigkeit bestimmt werden[1]. Dies führt zur Anschlussfrage der passiven Prozessführungsbefugnis. Sie ist für Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen in § 78 VwGOgeregelt. Diese Bestimmung wird zwar teilweise als Regelung der Passivlegitimation erachtet[2]. Für eine Zuordnung der Vorschrift zur passiven Prozessführungsbefugnis sprechen aber bereits der Wortlaut („ist zu richten“) sowie die systematische Einordnung im Rahmen der anderen Sachentscheidungsvoraussetzungen. Zudem ergibt sich die Passivlegitimation aus materiellem Recht, wozu der Bund nicht die umfassende Gesetzgebungskompetenz besäße[3].

67

In der Bestimmung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGOkommt der allgemeine Grundsatz zum Ausdruck, dass Klagen grundsätzlich gegen den betreffenden Rechtsträger zu richten sind, also insbesondere Bund, Land oder eine Gemeinde (Rechtsträgerprinzip). Allerdings gestattet § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO den Bundesländern, durch Landesgesetz das Behördenprinzipzu normieren. Von dieser Möglichkeit haben einige, nicht jedoch alle Bundesländer Gebrauch gemacht[4]. Der unmittelbare Anwendungsbereich des § 78 VwGO ist allerdings beschränkt auf Anfechtungs- und Verpflichtungsklagen. Aber auch bei den anderen Verfahrensarten ist zumindest grds. das Rechtsträgerprinzip einschlägig. Bei den mit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage „verwandten“ Verfahrensarten, also der Fortsetzungsfeststellungsklage, sowie dem vorläufigen Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO und nach § 123 VwGO, kann dieses Ergebnis einer analogen Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 1 VwGO entnommen werden. Im Übrigen ist auf das allgemeine Rechtsträgerprinzip zurückzugreifen.

Anmerkungen

[1]

Detterbeck , AllgVerwR, 18. Aufl. 2020, Rn. 1338.

[2]

So etwa Würtenberger/Heckmann , VwProzR, 4. Aufl. 2018, Rn. 683.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Francisco J. Jacob - TOD IN DEN KLIPPEN
Francisco J. Jacob
Francisco J. Jacob - TOD IN DER HÖHLE
Francisco J. Jacob
Walter Brendel - Franz Joseph I.
Walter Brendel
Franz Josef Hinkelammert - Der Schrei des Subjekts
Franz Josef Hinkelammert
Francesc Josep Ferri Rabasa - Teoria d'autòmats i llenguatges formals
Francesc Josep Ferri Rabasa
Franz-Joseph Peine - Allgemeines Verwaltungsrecht
Franz-Joseph Peine
Franz Josef Zeßner-Spitzenberg - Vergessen und Erinnern
Franz Josef Zeßner-Spitzenberg
Franz-Josef Nocke - Was können wir hoffen?
Franz-Josef Nocke
Franz-Josef Drees - Zoll & Export 2020
Franz-Josef Drees
Franz Josef Hinkelammert - Totalitarismo del mercado
Franz Josef Hinkelammert
Отзывы о книге «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Klausurenkurs im Verwaltungsrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x