37. Da die Storcyräer nicht bros von ihrer Aufnahme in euren Schuts, sondern auch davon gesprochen haben, daß wir ungerecht handeln, und sie unbillig bekriegt werden, so müßen auch wir zuvor dieser beiden Punkte gedenken, ehe wir zum übrigen Vortrage und wenden, damit ihr unser Unsinnen um so richtiger im Voraus beurtheilen, und ihre Bitte nicht ohne triftige Gründe abweisen möget. behaupten, aus kluger Mäßigung noch mit Niemanden Bundesgenossenschaft gemacht zu haben. Aber nicht aus tugendhafter, sondern aus böslicher Absicht haben sie diesen Grundsatz befolgt: sie wollten Niemand zum Genossen oder Zeugen ihrer Frevel haben, noch durch die Auffoderung zur Theilnahme beschämt werden. Auch hat ihr Gebiet eine Lage, die ihnen Selbständigkeit gewahrt, und es ihnen möglich macht, über ihre Beeinträchtigungen Anderer selbst die Schiedsrichter zu machen, was bei einem Vertragszustande minder ausführbar wäre, da sie sehr selten zu ihren Nachbarn schissen, hingegen Andere, die nothgedrungen bei ihnen landen, sehr oft aufnehmen. Und darauf beruht ihre Zurückgezogenheit von Bündnissen, die sie als ehrbaren Vorwand gebrauchen, nicht um an fremdem Unrecht keinen Theil zu nehmen, sondern um allein Unrecht zu verüben: um da, wo sie die Stärkern sind, Gewalt zu gebrauchen, und in der Verborgenheit sich Gewinn zu verschaffen, und wo sie irgend etwas weghaschen können, es ohne Beschämung zu thun. Wären sie jedoch, wie sie behaupten, rechtliche Menschen, so könnten sie, je unangreifbarer sie für ihre Nachbarn sind, um so augenscheinlicher ihre Redlichkeit beweisen, wenn sie Recht gäben und nähmen."
38. "Aber so zeigen sie sich weder gegen Andere, noch gegen uns. Denn wiewohl sie unser Pflanzvolk sind, so sind sie doch ganz von uns abgefallen, und führen jetzt Krieg mit uns, unter dem Vorwand, ihre Niederlassung könne doch wohl nicht, um durch uns bedrückt zu werden, gestiftet sein. Wir aber behaupten, daß auch wir die Colonie nicht angelegt haben, um von ihr gemißhandelt zu werden, sondern unter der Bedingung, die Vorsteherschaft zu führen und gebührender Achtung zu genießen. Wenigstens ehren uns unsere übrigen Pflanzstädte, und in hohem Grade widmen uns unsere Töchterstaaten kindliche Liebe. Und es ist unläugbar, daß, wenn die meisten mit uns zufrieden sind, diese allein wohl ein ungegründetes Mißfallen gegen uns hegen müssen; und wir führen nicht einen so auffallenden Krieg, ohne aus: gezeichnete Beleidigungen erlitten zu haben. Hätten wir aber auch gefehlt, so wäre es rühmlich für sie gewesen, unserer Aufwallung nachzugeben, für uns dagegen nicht ehrenvoll, gegen sie bei gemäßigtem Betragen Gewalt zu gebrauchen. Nun aber haben sie aus Uebermuth und auf ihren Reichthum trotzend, neben vielen andern Vergebungen gegen uns, unser Eigenthum, Epidamnus, nach dessen Besitz sie, so lang es in Noth war, nicht verlangten, nun erst, da wir ihm zu Hülfe eilten, mit Gewalt weggenommen, und behalten dasselbe."
39. Freilich behaupten sie, sie hätten sich vorher einer gerichtlichen Entscheidung unterziehen wollen. Dabei kann aber doch wohl die Sache dessen, der sich im Vortheile befindet, und in sicherer Stellung Untersuchung fodert, nicht als begründet erscheinen, sondern dessen, der, ehe man durch, Kampf entscheidet, sich in Reden und Handlungen auf gleichen Fuß stellt. Diese aber haben den scheinbar billigen Vergleichsvorschlag nicht gemacht, ehe sie den Ort belagerten, sondern erst, nachdem es ihnen einfiel, daß wir es uns so nicht würden gefallen lassen. Und nicht genug, daß sie für sich Unrecht gethan, wenden sie sich noch hieher, mit dem Unsinnen, daß wir nicht ihre Kampfgenossen, sondern ihre Theilnehmer am Frevel werden, und sie bei ihren Zwist mit uns in Schutz nehmen sollet. Damals hätten sie sich an euch wenden sollen, wo sie nichts zu fürchten hatten, und nicht jetzt, wo wir beleidigt, und sie in Gefahr sind, wo ihr, ohne von ihrer Kriegsmacht damals 2Vortheil gezogen zu haben, ihnen nunmehr Hülfe gewähren, und ohne Theilnahme an ihren Bergehungen doch und zu gleicher Beschwerde Anlaß geben würdet. Hättet ihr Beide längst eure Macht vereinigt, so müßtet ihr auch den Erfolg gemeinsam tragen ; da euch aber die Beschwerden allein nicht treffen, so habt ihr auch an den Folgen ihrer Handlungsweise keinen solchen Untheil zu nehmen."
40. "Wir haben nun dargethan, daß wir mit zureichenden Rechtsgründen vor euch erscheinen, und daß die Korcycäer der Vorwurf der Gewaltthat und des Eigennutzes trifft. Jetzt sollt ihr euch auch überzeugen, daß ihr sie wohl nicht mit Recht in Schutz nehmen könnt. Denn wenn in dem Vertrage bestimmt ist, daß jeder nicht aufgenommene Staat, an welche von beiden Parteien er wolle, sich anschließen dürfe, so geht die Übereinkunft nicht dahin, daß man dieß zum Nachtheile der einen Partei thun könne: sondern auf Solche, die, indem sie Schutz suchen, die Rechte Anderer über sie nicht kränken, und ihren Beschützern, wofern diese anders vernünftig handeln, nicht Krieg statt des Friedens zuziehen. Dieses würde jetzt euch begegnen, wenn ihr unsern Vorstellungen nicht Gehör gebet: denn ihr würdet nicht blos diese unterstützen, sondern auch aus Vertragsgenossen unsere Feinde werden. Denn wenn ihr euch an sie anschließt, so können wir uns gegen sie nicht vertheidigen, ohne uns auch gegen euch zu wehren. Doch die Billigkeit erfordert, daß ihr vorerst keine Partei nehmet, wo nicht, daß ihr im Gegentheil mit uns gegen sie ziehet: denn ihr stehet im Bunde mit Korinth; mit Corcyra habt ihr nicht einmal je einen Waffenstillstand geschlossen. Auch dürft ihr billiger Weise nicht die Sitte einführen, daß man die Abtrünnigen anderer Staaten in Schutz nehme. Denn auch wir haben beim Abfalle der Samier nicht gegen euch gestimmt, als die Meinungen der Peloponnesier getheilt waren, ob man ihnen helfen sollte: vielmehr haben wir offen gegen diese behauptet, daß jeder Staat die ihm zugehörigen Bundesgenossen bestrafen dürfe. Denn wolltet ihr solche, die Unrecht gethan haben, aufnehmen und beschützen, so wird sich ergeben, daß eben so viele von euren Bundesgenossen sich an uns anschließen werden ; und so werdet ihr einen Grundsatz aufstellen, welcher mehr gegen euch, als gegen uns gerichtet ist.“
41. Dieß sind nun die nach Hellenischen Gesetzen genügenden Rechtsgründe, die wir vor euch anzuführen haben. Aber auch als solche, die weder mit euch verfeindet sind, so daß wir euch schaden möchten, noch so befreundet, daß wir euch mißbrauchen würden, haben wir Ermunterungsgründe und solche Ansprüche auf Dank, daß wir behauptent, jetzt sei der Augenblick thätiger Erwiederung gekommen. Denn als ihr noch vor der Perserzeit einst beim Kriege gegen Aegina nicht genug lange Schiffe hattet, so entlehntet ihr zwanzig von den Korinthern. Und diese Gefälligkeit, so wie die in Betreff der Samier, wo unserer Verwendung wegen die Peloponnesier. Jenen nicht Hülfe leisteten, verschaffte euch den Sieg über Aegina, und machte es euch möglich, die Samier zu züchtigen. Und dieß geschah unter solchen Umständen, wo man bei dem Angriff auf einen Feind gerne Alles gegen den Sieg vergißt. Denn alsdann sieht man den Dienstleistenden als Freund an, wenn er auch zuvor Feind gewesen, und den, der sich, widersetzt, als Feind, wäre er auch sonst zufällig unter den Freunden. Denn im augenblicklichen Eifer des Streits kümmert man sich selbst um Das nicht, was am nächsten liegt.''
42. ,,Dieß möget ihr jetzt bedenken, und die Jüngern mögen sich darüber von den Bejahrteren belehren lassen. Entschließt euch, daher, uns Gleiches zu erwiedern: und denket nicht, daß, wiewohl dieß dem Rechte gemäß gesprochen sei, doch, wenn es zum Kriege komme, der Vortheil etwas anderes erheische. Denn der Vortheil begleitet am meisten diejenigen Unternehmungen, wo das Recht am wenigsten verletzt wird. Die künftigen Erfolge des Kriegs, womit die Korcycäer euch, schrecken und zum Unrecht verleiten wollen, liegen noch im Dunkeln: und es ist nicht der Mühe werth, daß ihr euch dadurch bestimmen lasset, die entschiedene und unmittelbare Feindschaft der Korinther euch zuzuziehen: weit klüger wäre es, die schon zuvor wegen Megara obwaltende Spannung zu heben. Denn durch, eine neuere Gefälligkeit, zur rechten Zeit erwiesen, selbst, wenn sie minder bedeutend wäre, läßt sich eine größere Verchwerde tilgen.. Laßt euch aber auch durch das Anerbieten der großen Seemacht, die sie mit euch vereinigen wollen, nicht verlocken. Denn seines Gleichen nicht Unrecht thun, ist eine haltbarere Begründung der Macht, als wenn man, durch den Schein des Augenblicks verleitet, sich einen gefährlichen Gewinn verschafft."
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