- Eine Meinungsverschiedenheit liegt vor, wenn eine konträre Auffassung über ein Thema besteht. Hierbei kann eine Person sich darüber ärgern, dass ein anderer eine ihr nicht genehme Auffassung vertritt und zudem auch noch auf dieser Meinung weiterhin besteht.
- Ein Missverständnis liegt vor, wenn die Person, die ein für einen anderen unannehmbares Verhalten zeigt, nicht weiß, dass dieses unannehmbar ist und bei Kenntnis hiervon bereit wäre, ihr Verhalten zu verändern.
- Ein von einer anderen Person ausgeführtes unangenehmes Verhalten als berechtigt anzusehen bedeutet, der anderen Person das moralische Recht zuzugestehen, das Verhalten ausführen zu dürfen. Ein solches Recht dürfte dann am ehesten zugestanden werden, wenn man zuvor die Person selbst geschädigt hatte und diese Schädigung als ungerechtfertigt ansieht.
- Ein Konflikt wird nur scheinbar beendet, wenn eine Person ein unannehmbares Verhalten aufgibt, weil der andere über Machtmittel verfügt.
Übung: Konfliktdefinition
Entscheiden Sie, ob ein Konflikt, eine Meinungsverschiedenheit, ein Missverständnis oder ein legitimes Verhalten vorliegt.
1. Herr Steuber fordert seine Arbeitskollegin, Frau Streiter, auf, das von ihr geöffnete Fenster wieder zu schließen, da ihm kalt sei. Diese weigert sich jedoch.
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2. Frau Armin ärgert sich darüber, dass ihre Arbeitskollegin, Frau Kleuber, immer das Fenster aufmacht. Sie hat es ihr bisher jedoch nicht gesagt, so dass Frau Kleuber hiervon nichts weiß und annimmt, dass das offene Fenster nicht stört.
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3. Die Mutter hat ihren Sohn Peter wiederholt darum gebeten, die Musik leiser zu stellen. Dieser stört sich jedoch nicht daran.
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4. Frau Weiger sagt zu ihrer Freundin Bärbel, dass sie es nicht richtig findet, wenn Kinder Erwachsene nicht grüßen. Bärbel hingegen widerspricht ihr heftig und bleibt auch dann bei ihrer Meinung, als Frau Weiger weiter auf sie einredet.
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5. Wenn Herr Roman von der Mittagsschicht kommt, dann schaut er noch häufig so laut fern, dass seine Frau ihn schon wiederholt gebeten hatte, den Fernseher leiser zu stellen.
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6. Herr Sandbaum ist nicht sehr erfreut darüber, dass seine Arbeitskollegin ihm kein Geld mehr leihen möchte, obgleich er dieses dringend benötigt, um sich eine Monatskarte zu kaufen. Er kann das jedoch verstehen, da er sich mit der Rückzahlung von zuvor von ihr geliehenem Geld sehr viel Zeit gelassen hat.
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7. Herr Reger ärgert sich darüber, dass seine Freundin häufig zu spät zu Verabredungen kommt, traut sich jedoch nicht, ihr das zu sagen. Die Freundin weiß nicht, dass ihr Verhalten stört und wäre bei Kenntnis bereit, sich zu verändern.
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8. Frau Unger unterhält sich mit ihrer Nachbarin, Frau Müller, im Hausflur. Sie ist der Meinung, dass man Kindern in der Erziehung nicht so viel durchgehen lassen sollte. Frau Müller sagt, dass sie das ganz anders sehe. Man müsse Kinder gewähren lassen. Sie bleibt auch dann noch bei ihrer Meinung, als Frau Unger die Nachteile einer solchen Erziehung benennt.
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9. Die schwangere achtzehnjährige Tochter teilt ihrer Mutter mit, dass sie ihr Kind abtreiben lassen wolle. Diese ist darüber sehr entsetzt. Gleichwohl beharrt die Tochter auf ihrem Entschluss.
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10. Herr Peters ist der Meinung, dass Triebtäter für immer weggesperrt werden müssten. Frau Haber hingegen sagt, dass dieser Personenkreis nach einer Behandlung das Recht auf ein normales Leben hätte. Sie lässt sich von ihrer Meinung auch nicht abbringen, als Herr Peters sagt, sie wisse ja gar nicht, wovon sie rede.
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11. Die Freundin von Herrn Mies ärgert sich darüber, dass dieser ihr beim Wegräumen des Geschirrs vom Frühstückstisch nicht hilft. Da sie mit ihm hierüber nicht gesprochen hat, weiß er nichts von ihrer Erwartung. Ihm selbst würde es nichts ausmachen, mitzuhelfen.
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Lösungen: Konfliktbegriff
Nr. 1
Konflikt
Nr. 2
Missverständnis
Nr. 3
Konflikt
Nr. 4
Meinungsunterschied
Nr. 5
Konflikt
Nr. 6
legitimes Verhalten
Nr. 7
Missverständnis
Nr. 8
Meinungsunterschied
Konflikt
Nr. 10
Meinungsunterschie
Nr. 11
Missverständnis
Anwendung:
Konflikte in unterschiedlichen Lebensbereichen
Benennen Sie für verschiedene Lebensbereiche (Beruf, Familie, Ehe, Freundschaft, Nachbarschaft) jeweils einen gegenwärtigen oder vergangenen Konflikt mit Personen. Nehmen Sie dabei auf die hier vorliegende Konfliktdefinition Bezug.
Ehe
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Familie
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Beruf
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Freundschaft
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Nachbarschaft
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4. Bedürfnis- und Wertbeeinträchtigung
Der Konfliktbegriff weist als ein Merkmal auf ein unannehmbares Verhalten einer anderen Person hin. Es stellt sich dann die Frage, warum ein bestimmtes Verhalten als nicht annehmbar empfunden wird. Damit wird verwiesen auf spezifische Beeinträchtigungen im Bereich von Bedürfnissen oder Werten.
Die Unterscheidung von Bedürfnis- und Wertbeeinträchtigung ist im Gordonschen Beziehungskonzept Ausgangspunkt für verschiedene Arten von Konfliktlösungen und soll deshalb näher erläutert werden.
(1) Bedürfnisbeeinträchtigungen
Bei der Klassifikation von Bedürfnissen wird gemeinhin zwischen physiologischen und psychischen Bedürfnissen unterschieden.
Eine solche Unterteilung findet sich u. a. sowohl in der humanistischen Psychologie von Maslow als auch in der Motivationstheorie in Form einer Handlungstheorie.
Ohne hier die Frage beantworten zu wollen, welche psychischen Bedürfnisse es im Einzelnen gibt, seien beispielhaft einige benannt, die von Dritten beeinträchtigt werden können:
Herr Schmitz ist gekränkt darüber, dass sein Arbeitskollege ihn morgens nicht begrüßt (Missachtung) (a)
Frau Weiner „tut es weh“, dass ihr Mann immer so barsch mit ihr redet (mangelnde Zuneigung) (b)
Im Rahmen eines Gordonschen partnerschaftlichen Beziehungskonzepts, dem das hier vorliegende Konfliktmodell zugrunde liegt, spielen derartige Deprivationen keine Rolle, da es bei Gordon um Beeinträchtigungen im Sinne von konkreten , d. h. objektiv wahrnehmbaren, und spürbaren negativen Folgen geht. Werden die vorgenannten Beeinträchtigungen im Gordon-Konzept auch nicht unter Bedürfnisbeeinträchtigungen eingeordnet, so lassen sie sich jedoch im Sinne von Wertbeeinträchtigungen interpretieren:
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