Ulrich Hildebrandt - Der Gesundheitsminister

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Die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen ist längst zur Selbstbedienung verkommen. Jeder Akteur bedient sich nach Belieben: die Ärzte, die Physiotherapeuten, die Krankenkassen, die Krankenhäuser, die Industrie. Gigantische 340 Milliarden Euro werden in der Gesundheitswirtschaft bewegt. Der Staat versucht krampfhaft das System zu kontrollieren. Es ist Wahljahr. Fünf Freunde aus Internatszeiten wollen das Gesundheitswesen auf einen neuen Weg bringen. Einer von ihnen, Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, soll der neue Gesundheitsminister werden. Die Freunde coachen ihn. In der Talkshow seiner Freundin Isabell überzeugt Jakob mit völlig neuen Konzepten. Die Online Medien applaudieren. Der potentiell neue Gesundheitsminister ist gekürt. Seine Freundin hat Jakob schon vorher verloren. An Lara.

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Also, es wird eine Regel entworfen, die aber nicht eingehalten werden muss. Über das Erreichen der Mindestmenge wird hinweggesehen, Hauptsache die Ergebnisse sind gut. Das ist also die neue Definition von Qualität im Krankenhaus.

Auf einem weiteren Gebiet kommt der G-BA mit seiner Arbeit nicht richtig voran. Im Juni 2015 verabschiedete der Bundestag das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG). In dem Gesetz wurde für Patienten der Rechtsanspruch auf eine Zweitmeinung bei planbaren Leistungen postuliert. Weil „die Gefahr einer Indikationsausweitung nicht auszuschließen ist.“ Planbare Leistungen sind zum Beispiel Operationen. Ein gängiges Beispiel ist die Knieprothese bei Verschleiß des Gelenkes. Das Gesetz soll verhindern, dass der Patient eine Knieprothese bekommt, die er gar nicht braucht. Wie schon gesagt, der Gesetzgeber „macht“ grob formulierte Gesetze, die von Nachgeordneten feingetunt werden müssen. Auch in diesem Fall wurde der G-BA von uns beauftragt, zu bestimmen, bei welchen planbaren Eingriffen der Anspruch auf eine Zweitmeinung besteht. Immerhin wurde im Gesetz schon mal festgelegt, dass die Zweitmeinung nicht in dem Krankenhaus eingeholt werden darf, in dem die Operation vorgenommen werden soll.

Nach zweijähriger Beratung kommt der G-BA im Herbst 2017 tatsächlich zu einem Ergebnis. Die Zweitmeinung soll möglich sein, wenn die Operation erstens an Gaumen- oder Rachenmandeln und zweitens an der Gebärmutter ansteht.

Das soll es gewesen sein? Was ist mit Operationen am Herz, an der Lunge, den Blutgefäßen, dem Magen, dem Darm, den Gelenken, etc. Alles so eindeutig, so klar, dass kein Patient eine zweite Meinung einholen darf?

Spätestens jetzt müsste der Gesetzgeber auf den Plan kommen und widersprechen. Was unsere Aufgabe ist. Das kann es doch unmöglich gewesen sein. Ein Auftrag von uns an die Selbstverwaltung, ein lächerliches Ergebnis als Antwort. Wer nimmt hier wen nicht ernst? Der G-BA den Gesetzgeber nicht? Oder beide, G-BA und Gesetzgeber, die Patienten nicht.

Während der G-BA noch beriet waren andere schon weiter. Der private Asklepios-Konzern bietet Patienten die Zweitmeinung eines Arztes an, der in einem anderen Krankenhaus des Konzerns arbeitet. Des Konzerns, wohl gemerkt. Wenn die Zweitmeinung aus dem Konzern kommt, dann kann ja auch nichts schiefgehen. Zumindest für den Konzern nicht. Funktioniert doch, bei den Privaten, die Zweitmeinung aus dem Konzern.

Stolz verkündete der G-BA, dass er eine weitere Aufgabe des Gesetzgebers erfüllt habe. Abgabedatum war zwar der 31.12.2016. Es hat eben gedauert, bis zum 19.4.2018. Dann war es raus. Das gestufte System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern. Drei Stufen, jede macht ein bisschen mehr und jede verdient ein bisschen mehr. Das Dauern soll sich für die Versicherten gelohnt haben. Suggeriert jedenfalls das Ergebnis in Schlagworten: sichere Erreichbarkeit, verbesserte Qualität und zielgenaue Finanzierung. Wie die zielgenaue Finanzierung aussieht, ist allerdings noch offen. Weil das der G-BA nicht festlegt. Weil es die Vertragspartner, die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. erst noch aushandeln müssen. Das kann dauern. Von den 1 748 allgemeinen Krankenhäusern, also Krankenhäusern ohne spezielle Ausrichtung, sollen etwa 1. 200 finanzielle Zuschläge erhalten. Zuschläge für ihre qualifizierte Notfallversorgung. 36 Prozent der Krankenhäuser erhalten nichts, sind raus. Eigentlich nicht schlimm, sagt der G-BA. Die haben doch nur 5 Prozent der Notfälle behandelt. Soll das bedeuten, dass die Patienten in Zukunft mit 5 % weniger Behandlungsfehlern rechnen können? Das wäre doch etwas.“

Was für ein Paket, denkt sich Jakob. Komprimiert und voller Fakten, die ihm so nicht bekannt sind. Kompetenzgerangel zwischen dem Bundesgesundheitsministerium, den Ländern und dem G-BA. Und am Ende noch eine zynische Abschlussbemerkung. Weil 5 Prozent der Notfälle nicht mehr in abgehängten Krankenhäusern behandelt werden dürfen, könnten die Patienten mit 5 Prozent weniger Komplikationen rechnen.

Jakob ruft umgehend Tom an. „Bernd, dein Vertrauter, ist mit der Arbeit seines eigenen Ministeriums unzufrieden. Ich höre aus seinem Papier heraus, dass ihm die Ergebnisse des G-BA hochgradig missfallen.“

„Es freut mich, dass du das auch so siehst. Es ist nicht nur die Trägheit des G-BA, es ist auch das Mitbestimmungsrecht der Bundesländer, das ihm aufstößt. Die Länder machen uns jede Gesetzesinitiative stumpf, sagt Bernd.“

„Dafür haben wir den Föderalismus. Vergiss das nicht. Um den werden wir beneidet.“

„Wenn Föderalismus bedeutet, dass sich die Länder Sonderrechte um jeden Preis erkämpfen, dann ist das nichts anderes als Missbrauch. Ein Stück Verhandlungsbeute zurück ins eigene Bundesland bringen, das kann doch nicht das Ansinnen der Gründungsväter gewesen sein. Ein kleiner Sieg zum Schaden des großen Ganzen. So nicht.“

„Da gebe ich dir Recht“, antwortet Jakob. „Wenn wir das Gesundheitswesen auf die Zukunftsspur bringen wollen, dann müssen wir Länder übergreifende Strukturen schaffen.“

„Dafür haben wir dich bestimmt.“

„Einfach so gesagt. Übrigens, ich finde, dass die Verantwortungslinie zwischen dem Gesundheitsministerium und dem G-BA nicht klar definiert ist. Die Aufträge aus dem Ministerium sind vage. Und der G-BA hat viel zu viel Zeit für die Ausführung seiner lauen Ergebnisse. Was willst du da schon bewegen können?“

„Nichts. Die sogenannten Kostenträger, nämlich die Krankenkassen und die sogenannten Leistungserbringer, die Krankenhäuser und die Praxisärzte, verteidigen ihre Pfründe. Das nennt sich dann Selbstverwaltung. Und darauf sollen wir stolz sein.“

„Sind wir nicht. Merkwürdig ist auch das Verhalten der Krankenhausärzte. Eine sehr träge Masse. 195 000 Krankenhausärzte tolerieren, dass sie kein Stimmrecht im G-BA haben. Die geringere Anzahl, nämlich die 150 000 Kassenärzte, bestimmen das Geschehen im Gesundheitswesen mit. Verstehst du das?“

„Ich verstehe vieles nicht. Übrigens behaupten die Krankenhäuser, dass sie die Interessen ihrer angestellten Ärzte mitvertreten würden“, antwortet Tom.

„Mitvertreten? Das lassen wir uns noch erklären. Sagtest du nicht, dass du leitende Krankenhausärzte kennst?“

„Stimmt, wir lassen uns aufklären. Ich kenne einen kritischen Chefarzt. Ein Typ, der sich nicht in medizinische Belange reinreden lässt. Ein Charaktertyp. Der hat so einige Kontroversen mit seinem Träger ausgefochten. Den laden wir ein.“

„Noch so ein Mysterium in der Struktur des G-BA ist das fehlende Mitbestimmungsrecht der gesetzlich versicherten Patienten. 72 Millionen Krankenversicherte haben kein Stimmrecht, wohl aber um die einhundert Krankenkassen. Was ist das? Demokratie, gemeinsame Selbstverwaltung oder nichts von beiden?“

„Die Antwort erübrigt sich“, antwortet Tom. „Der G-BA ist ein lobbyistischer Haufen in Reinkultur, gezogen an einer langen Leine des Bundesgesundheitsministeriums. Dieser Haufen hat den Istzustand im deutschen Gesundheitswesen zu verantworten. So langsam wird dir der Sinn unseres Anliegens bewusst. Ich zähle auf dich.“

Isabell ist an diesem Wochenende mit Lara auf Tour. Ein Bergrennen im Schwarzwald steht an. Zur eigenen Überraschung hat Jakob keine Termine. Keine Veranstaltung seiner Partei, keine Einladung, kein Medientermin, einfach nichts. Mit nichts kann Jakob am wenigsten anfangen. Eigentlich könnte er Isabell und Lara in den Schwarzwald begleiten. Isabell muntert ihn jedes Mal auf mitzukommen. Einmal war Jakob tatsächlich dabei. Ihn fasziniert, mit welcher Intensität Isabell vom Redaktionsstress auf die Konzentration im Sportwagen umschalten kann. Teils amüsiert, teils mit Bewunderung verfolgte er die Begeisterung der beiden Freundinnen. Jetzt fährt Isabell öfter selbst die Rennen, Lara kümmert sich um das Drumherum, vor allem um den Porsche. Um Siege geht es bei diesen Rennen nie. Es ist das Glück, eine Aufgabe bewältigt zu haben, sagt Isabell. Und in Lara habe sie eine äußerst versierte Partnerin. Die Zeit mit Lara, die Beherrschung des Porsche am selbst gewählten Limit, das alles sei für sie Loslösung vom Alltag und die Bewältigung spannender neuer Herausforderungen.

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