Das aktuelle Disziplinarrecht
Leitfaden für den öffentlichen Dienst
von
Dr. Dr. Frank Ebert
Ministerialrat a. D., Erfurt
vormals Richter des Disziplinarsenats
bei dem Thüringer Oberverwaltungsgericht
5., überarbeitete Auflage, 2020
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5. Auflage, 2020
Print ISBN 978-3-415-06830-8
E-ISBN 978-3-415-06832-2
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In den vergangenen 20 Jahren sah sich der öffentliche Dienst tief greifenden Umwälzungen ausgesetzt. Nachhaltige strukturelle Umbauten infolge der Föderalismusreform haben den Beamtenstand zahlenmäßig dezimiert und qualitativ verändert. Eine Reihe von Reformen erfasste das Recht der Bundes- und Landesbeamten im Allgemeinen wie auch in seinen zahlreichen Verästelungen. Vor allem das Besoldungs- und Versorgungsrecht, das Personalvertretungsrecht und ganz wesentlich das Disziplinarrecht waren hiervon betroffen.
Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdisziplinarrecht mit Wirkung vom 1. Januar 2002 völlig neu geordnet. Er hat es im Zuge einer umfassenden Verwaltungsmodernisierung den zeitgemäßen Anforderungen einer effektiven Verwaltung und Rechtspflege angepasst. Die seit 1967 nahezu unverändert geltende Bundesdisziplinarordnung gehörte nach der Jahrtausendwende – abgesehen von Übergangsregelungen – der Vergangenheit an. Während das materielle Disziplinarrecht im Wesentlichen unverändert blieb, hat das Recht des Disziplinarverfahrens großflächige Veränderungen erfahren. Vor allem hat es seine traditionellen strafprozessualen Bezüge verloren. Nunmehr ist das Disziplinarverfahren als Verwaltungsverfahren ausgestaltet. Inzwischen haben sich die meisten Länder dem Muster des Bundes angeschlossen. Der Bundesgesetzgeber hat das Bundesdisziplinargesetz in den vergangenen 18 Jahren mehrfach geändert, zuletzt durch Art. 62 der Verordnung vom 19.06.2020 (BGBl. I S. 1328). Der durch das Gesetz vom 19.10.2016 (BGBl. I S. 2362) neu eingefügte § 29a passte das formelle Disziplinarrecht an Europarecht an und sieht Unterrichtungen der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten über bestimmte disziplinar bedeutsame Vorgänge an.
Das vorliegende Werk stellt das aktuelle Disziplinarrecht vor, das sich in den letzten knapp 20 Jahren mittlerweile fest etabliert hat. Bevorzugte Adressaten sind alle, die mit dem Vollzug der Vorschriften des Bundesdisziplinargesetzes befasst sind: Dienstvorgesetzte und oberste Dienstbehörden, Personalverwaltungen, Personalvertretungen und berufliche Interessenvertretungen, Verwaltungsgerichte, Rechtsanwälte sowie Beamte in der Ausbildung, im aktiven Dienst oder im Ruhestand.
Das Buch versteht sich als Erläuterungs- und Nachschlagewerk. Es ist vor allem für die Praxis konzipiert. Rechtstheoretische Ausführungen und Hinweise auf die einschlägige Rechtsprechung enthält es deshalb nur an Stellen, an denen sie unverzichtbar scheinen. Die überarbeitete 5. Auflage berücksichtigt die eingetretenen Änderungen. An zahlreichen Stellen enthält es Hinweise auf das Beamtenstatusgesetz, so dass es auch für die Beamtengruppen der Länder, Gemeinden und anderen Körperschaften benutzt werden kann, auf die dieses Gesetz Anwendung findet.
Das behördliche Disziplinarverfahren bildet den Schwerpunkt des Werks. Die wichtigsten Verfahrensschritte werden von einer Reihe von Mustern begleitet, die eine rasche und möglichst unkomplizierte Einarbeitung in die Materie erleichtern sollen.
Anregungen und konstruktive Kritik sind weiterhin willkommen.
Erfurt, im Sommer 2020 |
Der Verfasser |
Vorwort zur 5. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
1. Grundlagen des Disziplinarrechts
1.1 Einführung
1.2 Historischer Abriss
1.3 Zweck des Disziplinarrechts
1.4 Rechtsgrundlagen
1.4.1 Grundgesetz
1.4.2 Bundesdisziplinargesetz
1.4.3 Bundesbeamtengesetz
1.4.3.1 Begriff des Dienstvergehens
1.4.3.2 Beamtenrechtlicher Pflichtenkreis
1.4.3.3 Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe und auf Widerruf
1.4.3.4 Verbot der Führung von Dienstgeschäften
1.4.3.5 Rücknahme der Ernennung
1.4.3.6 Rückgriff gegen den Beamten
1.4.4 Bundesbesoldungsgesetz
1.4.5 Beamtenversorgungsgesetz
1.4.6 Bundespersonalvertretungsgesetz
1.4.7 Sozialgesetzbuch IX
1.4.8 Gleichstellungsbeauftragte
1.4.9 Sicherheitsüberprüfungsgesetz
1.4.10 Verwaltungsvorschriften
1.4.11 Landesrecht
1.5 Geltungsbereich
1.5.1 Persönlicher Geltungsbereich
1.5.1.1 Beamte
1.5.1.2 Richter
1.5.1.3 Soldaten
1.5.1.4 Angehörige des Bundesfreiwilligendienstes
1.5.1.5 Notare
1.5.1.6 Geistliche
1.5.2 Sachlicher Geltungsbereich
2. Verfahrensgrundsätze
2.1 Dienstvergehen
2.1.1 Tatbestand des Dienstvergehens
2.1.2 Verschulden
2.1.3 Bewusstsein der Pflichtwidrigkeit
2.1.4 Einheit des Dienstvergehens
2.1.5 Bagatellverfehlungen
2.2 Legalitätsprinzip
2.3 Beschleunigungsgebot
2.4 Beteiligte
2.4.1 Beamter
2.4.2 Bevollmächtigte und Beistände
2.4.3 Dienstherr
2.5 Akteneinsicht
2.6 Rechtliches Gehör
3. Behördliches Disziplinarverfahren und Rechtsschutz
3.1 Einleitung
3.1.1 Einleitung von Amts wegen
3.1.2 Einleitung auf Antrag des Beamten
3.2 Ausdehnung und Beschränkung
3.3 Durchführung
3.3.1 Unterrichtung, Belehrung und Anhörung des Beamten
3.3.2 Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen
3.3.2.1 Verfahrensgrundsätze
3.3.2.2 Absehen von Ermittlungen
3.3.3 Zusammentreffen mit anderen Verfahren
3.3.4 Beweiserhebung
3.3.4.1 Allgemeines
3.3.4.2 Teilnahme des Beamten
3.3.4.3 Zeugen und Sachverständige
3.3.4.4 Herausgabe von Unterlagen
3.3.4.5 Beschlagnahmen und Durchsuchungen
3.3.4.6 Protokollierung
3.3.4.7 Innerdienstliche Informationen
3.3.4.8 Ergebnis der Ermittlungen
3.3.5 Abschließende Anhörung
3.3.6 Abgabe des Disziplinarverfahrens
3.4 Abschlussentscheidung
3.4.1 Einstellungsverfügung
3.4.2 Disziplinarverfügung
3.4.3 Erhebung der Disziplinarklage
3.4.3.1 Zulässigkeit der Disziplinarklage
3.4.3.2 Begründetheit der Disziplinarklage
3.4.4 Grenzen der erneuten Ausübung der Disziplinarbefugnisse
3.4.5 Nachträgliche Entscheidung im Straf- oder Bußgeldverfahren
3.4.6 Kostentragungspflicht
3.5 Vorläufige Dienstenthebung und Einbehaltung von Bezügen
3.5.1 Vorläufige Dienstenthebung
3.5.2 Einbehaltung von Bezügen
3.6 Widerspruchsverfahren
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