Eine systematische Darstellung
Begründet von
Dr. Friedrich Schaffstein †Professor der Rechte an der Universität Göttingen
ab der dreizehnten Auflage allein weitergeführt von
Dr. Werner BeulkeProfessor der Rechte an der Universität Passau,
seit der fünfzehnten Auflage gemeinsam mit
Dr. Sabine SwobodaProfessorin der Rechte an der Ruhr-Universität Bochum
16., aktualisierte Auflage
Verlag W. Kohlhammer
16. Auflage 2020
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN: 978-3-17-037096-8
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-037097-5
epub: ISBN 978-3-17-037098-2
mobi: ISBN 978-3-17-037099-9
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Die systematische Darstellung des deutschen Jugendstrafrechts ist für Studierende der Rechtswissenschaften und für alle in der Jugendstrafrechtspflege Tätigen bestimmt. Das Lehrbuch befasst sich insbesondere mit den kriminologischen und kriminalpolitischen Zusammenhängen, deren Kenntnis im Jugendstrafrecht für das Verständnis der rechtlichen Regelungen und für deren praktische Handhabung unentbehrlich ist. Die Darstellung berücksichtigt die umfangreichen gesetzlichen Neuregelungen aus dem Dezember 2019 mit dem ‚Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung‘ und dem ‚Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren‘.
Prof. Dr. Werner Beulke lehrte Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie an der Universität Passau. Seit 2011 ist er in Passau als Strafverteidiger tätig und unterrichtet im Rahmen der Fachanwaltsausbildung weiterhin Jugendstrafrecht.
Prof. Dr. Sabine Swoboda lehrt Strafrecht, Strafprozessrecht und Internationales Strafrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
Das Buch enthält eine systematische Darstellung des deutschen Jugendstrafrechts, die für Studierende, aber auch für alle in der Jugendstrafrechtspflege Tätigen bestimmt ist. Die wichtigsten Begriffe und Rechtssätze des allgemeinen Straf- und Strafprozessrechts werden als bekannt vorausgesetzt. Auf die Hervorhebung der kriminologischen und kriminalpolitischen Zusammenhänge, deren Kenntnis gerade im Jugendstrafrecht für das Verständnis der rechtlichen Regelungen und für deren praktische Handhabung unentbehrlich ist, haben wir besonderen Wert gelegt.
In den ersten fünf Jahrzehnten, die seit dem ersten Erscheinen des vorliegenden Buches vergangen sind, hat die gesetzliche Grundlage des deutschen Jugendstrafrechts, das JGG von 1953, nur relativ unwesentliche Änderungen erfahren. Dazu gehörte die positive Wendung hin zur Subsidiarität formeller Sanktionen durch einen Ausbau der Diversion, den Ausbau der ambulanten Maßnahmen und einen weitgehenden Verzicht auf Sanktionierung durch Strafe gerade auch für den Bereich der mittleren Kriminalität. Seit einigen Jahren aber kehrt sich diese Entwicklung um. Im Jahre 2013 wurden die Möglichkeiten, in bedenkliche persönliche Entwicklung durch Jugendarrest zu intervenieren, erheblich ausgebaut. Seit September 2012 müssen nach Jugendstrafrecht verurteilte Heranwachsende bei Mord bei besonderer Schwere der Schuld mit einer Jugendstrafe bis 15 Jahren rechnen. Gleichzeitig kam es dank europäischer Einflussnahme zu einer erheblichen Stärkung der Verfahrensrechte junger Angeklagter (bis 18 Jahren), insbesondere durch die Ausweitung der notwendigen Verteidigung, sobald Jugendstrafe droht. Der Ausbau der stationären Sanktionen bei gleichzeitiger Stärkung der Verteidigungsrechte zeigt eine neue Wendung im Jugendstrafrecht an, eine Wendung zu wieder mehr Intervention, aber einer Intervention mit prozessualen Sicherungen und mehr professioneller Beteiligung auf der Seite des jungen Beschuldigten. Dahinter steht möglicherweise ein Wandel im Bild vom jungen Menschen. Der Gesetzgeber nimmt junge Tatverdächtige einerseits als aktive Vertreter eigener Interessen wahr, andererseits aber auch als Gefährder, deren Entwicklung überwacht oder im Wege formaler Kontrolle begleitet werden muss. Ein Mehr an Präventionsstrafrecht wird begleitet von einem Mehr an präventiver Intervention auf dem jugendlichen Entwicklungsweg. Offen ist die Frage, ob das zu mehr Sicherheit oder einfach nur zu mehr Verunsicherung junger Menschen führt.
Kurz vor Abschluss der Arbeit an der vierzehnten Auflage ist der Begründer dieses Werks Friedrich Schaffstein im Alter von 96 Jahren verstorben. Seit der 13. Auflage hat Werner Beulke das Buch allein, ab der 15. Auflage gemeinsam mit Sabine Swoboda weitergeführt.
Bei der Bearbeitung zur 16. Auflage bedanken wir uns bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Anteil an diesem Werk gehabt haben. Dank gilt insbesondere Frau Marina Carlsen und Herrn Christian Rühs , ebenso Frau Maren Borg. Zu danken habe ich aber auch dem restlichen Lehrstuhlteam mit Frau Kerstin Greilich , Herrn Philipp Kiuppis , Frau Maria Karagiannidi , Frau Andromache Krenzek und Frau Jovanka Filipovic.
Passau/Bochum, im Januar 2020
Werner Beulke und Sabine Swoboda
Zusätzliches Geleitwort von Professor Schaffstein zur 13. Auflage
Die 1. Auflage dieses Buches habe ich 1959 vorgelegt. Seit der 9. Auflage (1966) ist Werner Beulke von Auflage zu Auflage stärker in die weitere Bearbeitung eingetreten. Mit der vorliegenden 13. Auflage verabschiede ich mich von den Lesern und Benutzern des Studienbuches „Jugendstrafrecht“. Weitere Auflagen werden allein von Werner Beulke bearbeitet werden. Alter und ein schweres Augenleiden haben mich genötigt, meine Teilhabe an der 13. Auflage nur noch auf eine beratende Mitwirkung an einigen Paragraphen und auf die kriminalpolitische Kursbestimmung zu beschränken.
Göttingen, im April 1998
Friedrich Schaffstein
Vorwort zur 16. Auflage
Zusätzliches Geleitwort von Professor Schaffstein zur 13. Auflage
Abkürzungs- und Literaturverzeichnis
Einleitung: Allgemeine Grundlagen
Erstes Kapitel: Jugendstrafrecht und Jugendkriminalität
§ 1Wesen und Aufgabe des Jugendstrafrechts
§ 2Umfang und neuere Entwicklung der Jugendkriminalität
Zweites Kapitel: Geschichte und Zukunft des Jugendstrafrechts
§ 3Die strafrechtliche Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zur Verselbstständigung des Jugendstrafrechts
§ 4Die Jugendgerichtsbewegung
§ 5Die Jugendgerichtsgesetze von 1923, 1943 und 1953. Reformbestrebungen
Drittes Kapitel: Die gesetzlichen Grundlagen des geltenden Jugendstrafrechts
§ 6Das Jugendgerichtsgesetz und sein Anwendungsbereich
Erster Teil: Das materielle Jugendstrafrecht
Erstes Kapitel: Alters- und Reifestufen
§ 7Die Jugendlichen und ihre Verantwortlichkeit
§ 8Die Anwendung des materiellen Jugendstrafrechts auf Heranwachsende
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