Rinnensysteme nach den Richtlinien für den Bäderbau und Herstellerangaben
Starblöcke aus Edelstahl oder Stahlbeton (Roigk GmbH, Gevelsberg)
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Bädergestaltung Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen
Beckenausstiege, -Einstiege
Beckenausstiege müssen in ausreichender Zahl vorhanden sein. Dies ist erfüllt: Bei 50m Variobe-cken mindestens 6 Ausstiege, bei 25m- Schwim-mer- oder Variobecken mindestens 4 Ausstiege oder im Nichtschwimmerbecken eine längsseiti-ge Treppe mit zwei Leitern. Bei Mehrzweck- oder Variobecken müssen auch beim Übergang zum Schwimmerteil Beckenausstiege vorhanden sein. Von Beckenseiten, auf denen Sprunganla-gen stehen, müssen Ausstiege mindestens 8m entfernt sein. Dies gilt nicht für Startsockel.
Beckenausstiege müssen sicher begehbar und rutschhemmend ausgeführt sein. Schwimm-sportgeräte, Beckenleitern, Griffbögen und Maße der Treppen- und Steigleitern müssen der DIN 7930 entsprechen. Trittstufen der Wasser-treppen sind farbig zu kennzeichnen.
Leitern und verstellbare Einsteigtreppen
Beckensteigleitern sind wandbündig in Nischen bis zur Raststufe auszuführen. Jedoch mindestens eine Leiter sollte bis zum Beckenboden rei-chen. Leiternholme dürfen nicht ins Becken ragen und nicht mehr als 15cm vom Beckenrand zurückstehen.
Einzuhaltende Maße:
Abstand der Trittstufen unterein-ander: 230 - 300 mm
Stufentiefe ≥150mm
Bei Metall-Leitern gilt:
Breite zwischen den Holmen:
≥ 52 cm
Nischenbreite:
von Holmenachsen + je 10 cm
Nischentiefe:
Holmenachse bis Wand 11 cm
Bei Keramik- oder Kunststoff-Verbundkonstruktionen gilt:
ObersteTrittstufe nicht tiefer als 30cm unter dem Beckenkopf,
Abstand zur Nischenrückwand:
≤ 8 mm
Unterschiedliche Holmenhöhen:
Ein Holm ≥ 75 cm, zweiter Holm 20 cm höher
Schwimmerbecken/Sportbecken mit norm-gerechten Schwimmstreifen und Anordnung der Ein-stiege
Beckenecke mit Einstieg nach FINA und den Richtlinien für den Bäderbau (Villeroy & Boch, D-66693 Mettlach)
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Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen Bädergestaltung
Einsteigtreppen in Schwimmbädern sind par-allel an der Längsseite mindestens 1m breit einzubauen. Sie enden auf einem Podest in Raststufenhöhe und sind mit einem Handlauf zu versehen. Podeste und Trittstufen sind rutsch-hemmend auszubilden. Man unterscheidet star-re Einstiege und verstellbare Treppen. Bei letz-teren dürfen die Stufen höchstens 18 cm hoch sein, und der Zwischenraum zum Beckenboden mind. 100mm betragen. Die Höhenverstellbar-keit beschränkt sich auf 1,50 m.
Wartung: Kontrolle des Belages auf Rutschfes-tigkeit und Haltbarkeit, Überprüfung der Veran-kerungen und Verstelleinrichtungen.
Beckensteigleiter, Trittstufen: Keramik (Meyer - Hagen, D-58095 Hagen)
Höhenverstellbare Edelstahltreppe für Hub-boden und Rinnensysteme (Meyer-Hagen, D-58095 Hagen)
Wassertiefen, Kennzeichnung
Nichtschwimmerbecken: max. 1,35m tief. Sprin-gerbereiche müssen zum Zeitpunkt ihrer Errich-tung mindestens den Angaben der „Richtlinien für den Bäderbau“ entsprechen. Unter Startso-ckeln: mindestens 1,80m Tiefe über 5m Länge. Wassertiefen müssen unmittelbar am Rand jeden Bereiches deutlich erkennbar und dau-erhaft angegeben sein. Die Kennzeichnungen müssen vom Beckenrand aus erkennbar sein.
Kennzeichnungen von Funktionsbereichen müs-sen mindestens auf zwei gegenüberliegenden Seiten, sowohl vom Beckenumgang als auch vom Becken, erkennbar sein.
In Bädern, in denen Gruppenschwimmen mit Nichtschwimmern abgehalten wird, muss zwi-schen Schwimmer- und Nichtschwimmerteil ein Trennseil auf der Wasseroberfläche angebracht werden können. Bei einem deutlichen Knick des Beckenbodens muss das Trennseil im Nicht-schwimmerbereich 1m vor dem Knick ange-bracht sein. Der Übergang eines Schwimmka-nals in ein Schwimmerbecken ist 1 m vor dem Schwimmerbecken zu kennzeichnen.
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Bädergestaltung Bauliche Gestaltung von speziellen Beckenanlagen
Beckenböden, Beckenwände
Beckenwände müssen 1,50 m lotrecht, glatt,und Beckenböden eben ausgeführt sein. Bodennei-gungen bei Übergängen dürfen höchstens 30°, Schleppschürzen von Hubböden höchstens 45° gegen die Waagerechte betragen. Senkrechte Übergänge sind nicht zulässig, auch beim Über-gang in einen Schwimmkanal. Beckenböden sind rutschhemmend auszuführen (Ausnahme: Schwimmer- und Springerbereiche).
Gefälle des Beckenbodens soll ≤ 10% betragen. Schwimmer- und Springerbereiche müssen 1,00 m - 1,35 m unterhalb des Wasserspiegels eine umlaufende Beckenraststufe von mindes-tens 10cm Breite besitzen ( Abb. 17).
Vorstehende Stufen dürfen höchstens 15 cm breit sein.
Einbauten unter der Wasseroberfläche sind so anzuordnen und auszubilden, dass Verletzun-gen vermieden werden. Dies sind: Stützkonst-ruktionen von Wasserrutschen, Haltegriffe, Sitz-stufen, vorgehängte Beckenleitern.
Sitzmulden und Sitzstufen sind deutlich zu kenn-zeichnen. Scharfe Kanten sind zu vermeiden.
Abflüsse und Pumpensaugleitungen im Becken-bereich müssen so beschaffen sein, dass Per-sonen durch Ansaugkräfte nicht zu Schaden kommen. Hierfür müssen Abdeckungen gegen Entfernen gesichert und nicht durch Körper voll-flächig abdeckbar sein.
Leinen, Seile, Befestigungen
Begrenzungsleinen (auch Begrenzungssei-le oder Trennleinen) trennen die einzelnen Beckenbereiche. Sie bestehen aus Stahlseilen oder Ketten mit Kunststoffummantelung. Die Leine muss 1m vor dem Bodenknick auf oder über der Wasserfläche liegen (Schwimmschläu-che). Begrenzungseile sind ausreichend stark in den Wänden zu verankern.
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