Franz-Josef Drees - Zoll & Export 2020

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Zoll & Export 2020: краткое содержание, описание и аннотация

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In einem Buch alle relevanten Vorschriften für das Jahr 2020 kompakt auf einen Blick
Jahr für Jahr ändern sich die zollrechtlichen Vorgaben. Die Mitarbeiter der Zoll- und Exportabteilung müssen sich stets mit den aktuellen Änderungen aus den Bereichen Ein- und Ausfuhrverfahren, Warenursprung und Präferenzen sowie Exportkontrolle und Umsatzsteuer auseinandersetzen.
E-Book
Das E-Book besteht aus einer digitalen Ausgabe des kompletten Buchs im EPUB-Format.
Dieses bietet folgende Vorteile:
Alle aktuellen Änderungen für das neue Jahr aus den Bereichen Ein- und Ausfuhrverfahren, Warenursprung und Präferenzen, Exportkontrolle und Umsatzsteuer
Konkrete Handlungstipps für Exportleiter und -sachbearbeiter, die keine Zeit zum langen Nachlesen oder Recherchieren haben.
Übersichtliche und einfache Struktur mit optischer Hervorhebung der Neuerungen und Änderungen.
Dieses Werk ist genau das Richtige für:
Exportierende Unternehmen und deren Leiter sowie Sachbearbeiter aus den Abteilungen des Exports, Imports und Vertriebs, den Geschäftsführer, Leiter und Mitarbeiter der Logistik und des Versands.
Ob bei der Arbeit am PC oder für unterwegs: Das E-Book mit allen Inhalten für Smartphone, Tablet und eReader.
Selbst gestandene Profis verlieren da schon mal den Überblick, welche Export- und Zollvorschriften denn aktuell gelten. Im harten Arbeitsalltag ist aber keine Zeit zum langen Nachlesen oder Recherchieren, hier werden die Informationen schnell, kompakt und übersichtlich aus einer Hand benötigt.
Inhaltskurzübersicht:
Ausfuhrverfahren
– Neuer Ausführerbegriff nach Zollrecht: Praktische Konsequenzen für Exporteure?
– Abschluss der Neubewertungen bei vereinfachten Zollverfahren
– Neue Bewilligungsnummern für Zollverfahren mit englischen Kürzeln
– Bürger- und Geschäftsportal des deutschen Zolls
– Mitwirkung des Zolls bei steuerlichen Ausfuhrnachweisen
– Neues Handbuch: Genehmigungscodierungen
– Auswirkungen der US-Strafzölle auf deutsche Exporte
– China: Carnet A.T.A.
– Brexit: Die Folgen für den Export nach Großbritannien
Einfuhrverfahren
– ATLAS-Release 9.0: Einführung von ZELOS
– Neubewertung und Neubeantragung vereinfachter und besonderer Zollverfahren bei der Einfuhr
– Verbindliche Zollwertauskunft: Kommt sie oder nicht?
– EU-Zusatzzölle für Importe aus u. a. China, Indonesien, Russland
– Brexit: Die Folgen für Importe aus Großbritannien
– AEO: unternehmerische Vorteile und neues Antragsverfahren
– Incoterms® 2020
– Software und Zollwert
– Anmeldung von Sendungen mit geringem Wert
Warenursprung und Präferenzen
– Ausblick auf EU-Präferenzabkommen mit Mercosur, Singapur, Vietnam
– Japan-Abkommen (JEFTA): Erklärung zu Herstellungsverfahren
– Importe aus Entwicklungsländern: Letzte REX-Registrierungsphase
– Neue Zollvordrucke: Ermächtigter Ausführer und Buchmäßige Trennung
– Nichtpräferenzieller Ursprung: Neues eUZ
– Langzeit-LE der IHK für nichtpräferenziellen Ursprung
– Türkei-Lieferungen: IHK-UZ neben A.TR nötig?
– Brexit und Gültigkeit Präferenzpapiere
Exportkontrolle
– Exportkontrolle nach dem Brexit
– Neues zu den Güterlisten
– DSGVO und Personenscreening
– Entwicklungen bei Allgemeingenehmigungen
– Entwicklungen in USA und China
– Academia und Exportkontrolle
Umsatzsteuer
– Darstellung der Rechtsänderungen zum 01.01.2020 durch die Quick Fixes
– Verschärfung der Voraussetzungen der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
– Gesetzliche Neuregelung der Reihengeschäfte auch bei Drittlandslieferungen
– Konsignationslagerregelung bei innergemeinschaftlichen Sachverhalten
– Neuregelung des Belegnachweises bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
– Hinweise zur Umsetzung der Quick Fixes in anderen Mitgliedstaaten
– Brexit und Umsatzsteuer

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5.5.1 Buch- und Belegnachweis

5.5.2 Zeitpunkt für Erbringung des Buch- und Belegnachweises

5.5.3 Konsequenzen bei unzureichendem Buch- und Belegnachweis

5.6 Innergemeinschaftliche Lieferung

5.6.1 Begriff der „Verwendung“ einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

5.6.2 Ordnungsgemäße Abgabe der Zusammenfassenden Meldung

5.6.3 Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

5.6.4 Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

5.7 Ausfuhrlieferung

5.7.1 Belegnachweis bei Ausfuhrlieferungen

5.7.2 Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen

5.8 Überprüfung der Unternehmereigenschaft

5.9 Reihengeschäfte

5.9.1 Orte der Lieferung im Reihengeschäft

5.9.2 Gebrochene Beförderung oder Versendung im Reihengeschäft

5.10 Konsignationsläger in der EU

5.10.1 Bisherige Ansicht der Finanzverwaltung

5.10.2 Änderung der Rechtslage durch BFH-Urteile

5.10.3 Anpassung der Ansicht der Finanzverwaltung

5.10.4 Anwendungsbereich der neuen Rechtsprechung

5.10.5 Konsignationsläger im Ausland mit Waren aus Deutschland

5.10.6 Konsignationsläger im Inland mit Waren aus dem Ausland

5.10.7 „Vereinfachungsregelung“ für Konsignationsläger in anderen Mitgliedstaaten

5.11 Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)

5.11.1 Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer

5.11.2 Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer

5.11.3 DDP-Lieferungen

5.11.4 Steuerhinterziehung bei der Einfuhrumsatzsteuer

5.12 Internes Kontrollsystem

5.13 Brexit und Umsatzsteuer

5.14 Rechtsprechung zur Umsatzsteuer

Anhang

Stichwortverzeichnis

картинка 8 1 Ausfuhren und Zoll

{Ausfuhren}

картинка 9 1.1 Grundsätze und Neuerungen

Die Umsetzung des neuen Zollrechts ist inzwischen weitgehend erfolgt. Die praxisbezogenen Regelungen des Unionszollkodex (UZK) und seiner Durchführungsvorschriften sind sowohl auf Behörden- wie auf Unternehmensseite zum täglichen Standard geworden. Auch die zollamtlichen Neubewertungen der vereinfachten Zollverfahren liegen, was die Ausfuhrseite anbelangt, im Großen und Ganzen hinter uns. Betrachtet man die aktuelle Situation aus betrieblicher Sicht, hat der UZK die zollrechtlichen Schritte bei der Ausfuhrabwicklung zwar an einigen Stellschrauben verändert, die groben Abwicklungsmodalitäten aber nicht angetastet. Nach wie vor wird die praktische Durchführung von Exportgeschäften unter Zollgesichtspunkten nicht selten als schwierig, zeitraubend und problembeladen eingeschätzt. Importvorgänge unterliegen einer ähnlichen Einordnung. Unabhängig davon, ob diese Einschätzung im Einzelfall zutrifft oder nicht, gilt auch zukünftig der Grundsatz, dass bei jeder Export- oder Importlieferung eine Reihe von zoll-, außenwirtschafts- und steuerrechtlichen Regeln zu berücksichtigen ist, deren Kenntnis und korrekte Umsetzung durch die ex- und importierenden Betriebe vom Gesetzgeber erwartet werden. Innergemeinschaftliche Lieferungen basieren auf abweichenden Spezialregelungen, es kann aber durchaus sein, dass die für Drittlandsgeschäfte geltenden Vorschriften in Zukunft auch Gütersendungen aus und nach Großbritannien erfassen.

Verstöße gegen das Zollrecht und die damit korrespondierenden Regularien können mit dem Entzug von administrativen Vereinfachungen, Bußgeldern, im Extremfall sogar mit Haftstrafen geahndet werden. Noch immer verzichten einige Unternehmen unter diesen Umständen auf die Durchführung von Ex- oder Importgeschäften und damit auf Marktchancen im Ausland. Das muss nicht sein. Mit dem vorliegenden Fachwerk wird versucht, eine umfassende und praxisnahe Darstellung der relevanten Regeln und Verfahrensvorschriften abzuliefern. Wie seine Vorgängerausgaben ist das Buch in erster Linie für PraktikerInnen geschrieben. Verweise auf Gesetzeswerke und einzelne Paragrafen erfolgen nur dort, wo es zwingend notwendig erscheint. Das gilt für dieses und alle nachfolgenden Kapitel.

Welche Ausfuhrregeln und Vorschriften sind es, die der deutsche Exporteur, der ja gleichzeitig als Zollanmelder gilt, zu beachten hat, damit er seine Produkte über die EU-Grenzen liefern darf und seine Güter möglichst ohne Zeitverzögerungen den ausländischen Empfänger erreichen? In welchem rechtlichen Umfeld bewegt er sich ausfuhrseitig? Sind besondere staatliche Exportgenehmigungen oder Lizenzen einzuholen und wenn ja, bei welcher Behörde? Oder reicht eine einfache Anmeldung beim Zoll? Wie, wo und auf welchem Weg müssen Ausfuhranmeldungen abgegeben werden? Ist in steuerlicher Hinsicht an besondere Auflagen zu denken? Müssen die Exportgüter beim Zoll gestellt (vorgeführt) werden? Und welche Haftungsrisiken entstehen, wenn Fehler begangen wurden? Nachfolgend werden die wesentlichen Verfahrensregeln, Vorschriften und Abwicklungsschritte beschrieben, primär soweit sie für die Exportabwicklung von Bedeutung sind. Beachten Sie dabei, dass Ausfuhren in Drittländer, also nicht EU-Staaten, gemeint sind. Zu EU-Lieferungen finden sie einige aktuelle Hinweise in einem besonderen Abschnitt.

Wichtige Neuerungen sind besonders hervorgehoben. Denken Sie bitte daran, dass sich der inhaltliche Fokus auf die zoll-, außenwirtschafts- und steuerrechtlichen Verfahrensregeln sowie auf damit zusammenhängende Vorschriften und Zolldokumente konzentriert. Logistikmodalitäten und Logistikpapiere bilden nicht den Schwerpunkt dieses Buchs.

In Deutschland gilt nach wie vor der Grundsatz, dass Güterlieferungen in Drittländer – und damit in nicht zur Europäischen Union gehörende Länder und Gebiete – ohne besondere staatliche Genehmigungen durchgeführt werden können. Jedoch kennt das deutsche Außenwirtschaftsrecht, im Wesentlichen bestehend aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) {Außenwirtschaftsgesetz (AWG)} und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) {Außenwirtschaftsverordnung (AWV)}, für bestimmte Güterlieferungen ins Ausland sowie für die Erbringung spezieller Dienstleistungen erhebliche Beschränkungen. Sie können von Genehmigungspflichten für das in Rede stehende Geschäft bis zum kompletten Lieferverbot reichen. Man bezeichnet diese Beschränkungen in Verbindung mit ergänzenden EU-Rechtsverordnungen als Exportkontrollregeln (vertiefende Darstellungen der deutschen und europäischen Exportkontrollregeln finden Sie in Kapitel 4 des Buchs). Lieferungen in andere EU-Länder sind von diesen rechtlichen Eingrenzungen gar nicht oder nur marginal betroffen. Zollrechtliche oder andere Ausfuhrregeln spielen bei innergemeinschaftlichen Lieferungen keine oder nur eine untergeordnete Rolle.

Grundsätzlich hat sich der deutsche Ausführer vor der Auslieferung seiner Güter darüber zu informieren, welche besonderen Export-, Steuer- und Zollregeln im konkreten Sendungsfall zu beachten sind. Dabei spielen Art und Inhalt der Gütersendung sowie der Empfangsort im Ausland entscheidende Rollen. Der Exporteur kann zwar bestimmte mit der Ausfuhr zusammenhängende Logistik-, Zoll- und Meldeprozeduren auf Dienstleister, wie z. B. Spediteure oder Zolldeklaranten, übertragen. Als sogenannter Zollbeteiligter (Zollanmelder) bleibt der Ausführer aber für die korrekte Einhaltung aller Ausfuhr- und Zollvorschriften verantwortlich.

Es kann vorkommen, dass der Ausführer nach Prüfung der besonderen deutschen und europäischen Exportkontrollregeln (auch als Regeln des Außenwirtschaftsrechts bezeichnet) für seine Güter oder Dienstleistungen eine staatliche Erlaubnis, eine sogenannte Ausfuhrgenehmigung, braucht. Statistisch betrachtet, handelt es sich dabei zwar um Ausnahmefälle, liegt aber eine sogenannte Ausfuhrgenehmigungspflicht vor und erhält der Ausführer diese Genehmigung nach Antragstellung nicht, darf er auch nicht liefern. Wurde die beantragte Ausfuhrerlaubnis erteilt, kann die Lieferung stattfinden, wobei die nach Zollrecht verlangten Folgeschritte, wie z. B. die Anmeldung der Güter beim Zoll, trotzdem zu beachten sind.

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