Wenn die Situation der Frage nach Gott angesichts eines Unglücks und des plötzlichen Todes gesellschaftlich gesehen und kirchlich in der NFS begleitet wird, und wenn gleichzeitig festzustellen ist, dass Elemente einer aus dem katholischen Kontext bekannten seelsorglichen Begleitung in Trauer, wie z.B. Krankensalbung und Beerdigung aufgrund der plötzlichen Situation des Todes, und der lockeren konfessionellen Anbindung nicht die entscheidenden Angebote sind, die NFS für Angehörige bereithält, muss noch genauer gefragt werden, was dann das seelsorgliche Proprium der NFS ist (Inhalte und Ziele), wer es erfüllen kann (Rollen) und wie es Kirche mitträgt (institutionelle Garantenstellung für Betroffene, für Kooperationspartner und für Seelsorgende). Diese Fragen lassen sich inhaltlich im Rahmen einer diakonischen Seelsorge jenseits der Einteilung von territorialer und/oder kategorialer Seelsorge erschließen. Unter diesem Aspekt wird bei genauer Betrachtung die konfessionelle Binnenkultur sichtbar, die innerkatholische Eigenheiten, Chancen und Grenzen sowie seelsorgliche Selbstverständnisse etc. umfasst. Notfallseelsorglich zeigen sich Spezifizierungen, auf die konzeptionell oder pastoral eingegangen werden muss.
Es bedarf bestimmter Kompetenzen in der Begleitung von Menschen bei plötzlichem Tod. Das muss bewusst gesehen und im Dialog von Seelsorge mit Notfallpsychologie oder Psychotraumatologie stabil entfaltet werden. Die immer wieder auftretende Frage, ob man in der NFS nur als Notfallpsychologe arbeite, spiegelt in der Irritation das Erfordernis. Nun kommt es seitens hauptamtlicher Seelsorgender aus den bisherigen Kontexten, etwa der gemeindlichen Trauerbegleitung, heraus dazu, NFS als Aufgabe anzusehen, die sie auch übernehmen können. Dies lässt sich unter den Aspekten der Nachhaltigkeit des Personalkreises, der Dienstverfügung und der sich abzeichnenden speziellen Kompetenzen nicht aufrechterhalten. Indikationen wie die Begleitung von Familien nach plötzlichem Säuglingstod oder nach einem Unfalltod oder auch die Begleitung nach Suizid oder nach größeren Schadenslagen sind im Rahmen der Alltagsseelsorge nicht (mehr) zeitnah und als kompetente seelsorgliche Unterstützung umzusetzen.
Wohl wird die Frage, ob die christlich-kirchliche Begleitung von Menschen bei plötzlichem Tod und nach einem Unglück zum Grund oder Kern kirchlichen Handelns gehört, ohne Einschränkung mit ja beantwortet werden können. Demgemäß bietet sich vor allem die Leitvorstellung einer „diakonischen Seelsorge“ an. Sie fragt initiativ: „Was willst Du, dass ich Dir tun soll?“ (Lk 18,41). Sie beginnt dabei mit einem personalen Angebot, das sich christlich selbst unter der Verheißung getragen sieht durch Gott, der „da-sein“ heißt und dasein will (Ex 3,14) (vgl. Müller-Cyran in diesem Heft).
Sie wirkt mit der Absicht, geistlich, psychisch und physisch, im Sinne einer ganzheitlichen integrativen Seelsorge, dem alltäglichen Leben jedes Menschen Gott in seiner Schöpfung und unter der Zusage aus der Menschwerdung seines Sohnes transparent zu machen. Sie ist wesentlich solidarisch und compassional ( Steinkamp 2012).
DIE SEELSORGLICHE ROLLE IN DER NFS AUS PASTORALPSYCHOLOGISCHER SICHT
Deutlich sichtbar ist inzwischen, dass die gegenwärtige Sozialgestalt der Kirche und ihr Profil von haupt- und ehrenamtlichen Seelsorgenden dem notfallseelsorglichen Dienst nicht aus sich heraus dienlich ist ( Dittscheidt 2015). Das Anforderungsprofil an Seelsorgende in diesem Bereich ist verschiedentlich beschrieben worden. Es umfasst Aspekte der Arbeitspsychologie unter Hinsicht auf Kompetenzprofile und Arbeitssicherheit ( Handbuch 2013). Aber auch inhaltlich mit Blick auf die seelsorgliche Kompetenz im engeren Sinn lässt sich eine spezielle compassionale und mäeutische seelsorgliche Kompetenz beschreiben, die sich der Situation des Schocks im Leid und bei plötzlichem Tod sowie der darin auftretenden Frage nach dem Sinn und nach Gott auszusetzen versteht und die den Anderen, seine Bedürfnisse und seine Wünsche uneingeschränkt in die Mitte stellt und einen Weg aus dem Engpass des Schocks mit dem Anderen geht ( Dittscheidt 2014, 375-380).
Diese Kompetenz muss eigens gesehen und gefördert werden. Dies geschieht in einem Rahmen seelsorglicher Ausbildung und nachhaltiger Begleitung im Zentrum der professionellen Auswahl, Ausbildung und Begleitung von haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Genau an dieser Stelle bedarf es organisatorischer und fachlicher Rahmenbedingungen, die inzwischen immer weniger aus den bisherigen pastoralen Ausbildungs- und Handlungsstrukturen heraus wahrgenommen werden können. Nur so kann einer Tendenz entgegen gewirkt werden, die die NFS in der katholischen Kirche kennzeichnet: es findet eine doppelte Ausdünnung statt:
Trotz der Gewissheit, dass der Dienst sinnvoll sei, verkleinert sich der Mitarbeiterkreis.
Ebenso dünnen die Indikationen aus, die als notfallseelsorgliche Situationen übernommen werden können.
Hier bedarf es seitens der Katholischen Kirche einer Entscheidung für ein nach vorne weisendes Konzept.
ZWEIERLEI VERANTWORTUNG: SEEL -SORGENDE UND KIRCHLICHE INSTITUTION
Die spezielle Verantwortung von Seelsorgenden aus der Zusammenarbeit mit Einsatzkräften aus Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen hat sich wie oben beschrieben abgezeichnet. Daraus ergibt sich ein bestimmtes Seelsorgeprofil, das gut entwickelt ist und in abgestimmten Grund- und Weiterbildungen vorliegt ( Herberhold 2014). Dies im Verbund mit heute ebenfalls anstehenden anderen gravierenden Fragen des personell und finanziell erforderlichen Wandels der Kirche und der Kirchen zu sehen hat einerseits zur Konsequenz, dass NFS als spezielles Feld gesehen, anerkannt und strukturell, personell und finanziell von der Institution hinlänglich ausgestattet und gefördert werden muss. Hier zeichnet sich die institutionelle Verantwortung für diese Aufgaben ab: die gesamtkirchliche Erweislast, dass NFS eine kirchlich wahrgenommene Aufgabe ist und sein soll. NFS braucht strukturell, finanziell und personell eine breitere Grundlage, da ansonsten die Last der Aufgabe auf dem Modell des zusätzlichen Dienstes der oftmals noch hauptamtlichen Beteiligten liegt, obwohl andere pastorale Modelle zumindest schon schlagwortartig, hoffentlich als Leitbilder schon im Raume stehen. Dies können sein: NFS als eine Form „diakonischer Seelsorge“, die „charismen- und kompetenzorientiert“ von Freiwilligen (Ehrenamtlichen) und Hauptamtlichen durchgeführt und „professionell begleitet“ wird. Dafür bedarf es eines Rahmens, der Ressourcen jenseits der bisher bekannten gemeindlichen oder kategorialen, amtlichen oder charismatischen Vorstellungen die Aufgabe sieht und nachhaltig bereit stellt.
Diese Frage wird auch von der evangelischen Kirche gesehen, wird auf dem Hintergrund ihres Selbstverständnisses und ihrer Entwicklungsmöglichkeiten und -ziele jedoch anders beantwortet. Dazu wird in diesem Heft eine evangelische Position vorgestellt.
Die Entwicklung des notfallseelsorglichen Dienstes hat in den letzten Jahren besonders zwei Aspekte hervorgebracht. Einmal ist es neben der Kooperation der Notfallseelsorge mit Feuerwehr, Polizei und Hilfsorganisationen die gesellschaftlich sich in Notsituationen abzeichnende interreligiöse Gegebenheit, der sich Notfallseelsorge stellt. Dazu wird in diesem Heft ein Text auch Auskunft geben. Wie sich diese Kooperation entwickelt, dies ist regional noch sehr unterschiedlich. Aber sie ist schon jetzt elementarer Bestandteil einer als Netz psychosozialer Notfallbegleitung (PSNV) angelegten größeren Aufgabe, die kommunal, staatlich und kirchlich im Verbund mit den Vertretern anderer Religionen und Kulturen wahrgenommen werden muss.
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