Georges Andrey - Der erste Landammann der Schweiz

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Es brauchte ganze 200 Jahre bis eine Biografie über Louis d'Affry vorgelegt werden konnte. Dies obwohl der Freiburger Aristokrat ganz entschieden den Werdegang der modernen Schweiz unter napoleonischer Herrschaft bestimmt hatte. Die Mediationsakte, die verfassungsmässige Grundlage von 1803 bis 1813, ist eines seiner grossen Verdienste. Als Vertrauter Bonapartes wusste der gewiefte Politiker jeden Sachverhalt zum Vorteil der Schweiz auszumünzen. Nicht ganz einfach war es, das postrevolutionäre Helvetien und die althergebrachten eidgenössischen politischen Gepflogenheiten zu einem neuen Staat zu vereinigen. In seiner Amtszeit als erster Landammann der Schweiz gelang es d'Affry, die Grundlagen für die moderne Schweiz – die offiziell erst 1848 aus der Taufe gehoben wurde – zu schaffen. Das Buch wird herausgegeben vom Institut und Museum der Auslandschweizer im Schloss Penthes in Genf.

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An Arbeit fehlt es Vater d’Affry jedenfalls nicht. Von Versailles aus erläutert er seiner Tochter am 31. Mai 1759, er habe «ein so ruheloses Dasein, dass mir auch ohne grosse Aufgaben kaum ein Moment für mich bleibt.» 56Ein Blick in die travail du Roi belehrt uns, welche Überzeugungskraft d’Affry besitzt, der die Macht gewonnen hat, Karrieren aufzubauen oder zu zerbrechen und Dynastien von Berufssoldaten in Gang zu setzen. 57In diesen Bänden wird die wahre Macht deutlich, die der Administrator der Schweizer und Graubündner Truppen ausübt, speziell d’Affry zwischen 1772 und 1792. Dank seinen zahlreichen Funktionen in unmittelbarer Umgebung von König und Hof ist d’Affry faktisch, wenn auch nicht de jure, Minister der Schweizerischen Militärangelegenheiten in Frankreich, informeller Botschafter der Schweizer Nation in Frankreich. Die Eidgenossenschaft selber unterhält keinerlei diplomatische Missionen im Ausland. D’Affry, offiziöser Vertreter der Kantone, begnügt sich entgegen einer häufig vertretenen Meinung nicht damit, den immerhin ausschlaggebenden Teil des Bündnisses zu verwalten. Keiner versteht es besser als er, die oft widersprüchlichen Interessen und Ansprüche der Kantone mit dem Willen des Königs und seiner Minister in Übereinstimmung zu bringen. Als Motor der Vereinheitlichung einer nur lose verbundenen Konföderation, die zu der Zeit nicht im Traum daran denkt und es auch technisch nicht vermocht hätte, einen Botschafter zu entsenden, der offiziell im Namen der gesamten Eidgenossenschaft handelte, übt d’Affry diskret, aber wirkungsvoll die Rolle des Vertreters der schweizerischen Interessen in Frankreich aus. Allein die Lektüre der diplomatischen Korrespondenz der die Eidgenossenschaft bildenden Orte mit Frankreich lässt uns die Bedeutung seines Handelns erkennen. D’Affrys Briefwechsel mit dem Tagsatzungskanton Zürich enthält nicht nur militärische Informationen. So ist es beispielsweise d’Affry, der in einem Schreiben vom 23. Dezember 1791 den neuen Botschafter Barthélemy vorstellt, der Ende Januar 1792 in Basel eintrifft. 58Er unterrichtet die Orte über alles, was in Frankreich passiert. Am 19. März 1792 informiert er die Schweizer von den neuesten Veränderungen im Kabinett. Da er professionelles diplomatisches Arbeiten gewohnt ist, eignet er sich in besonderer Weise dazu, seinen Landsleuten verständlich zu machen, was Frankreich ihnen zu sagen hat. Um nur ein Beispiel zu nennen: Als Dumouriez am 27. März 1792 seinen Botschafter in der Schweiz auffordert, den Freiburger Patriziern «die gerechte Erregung der Nation und des Königs wegen ihres übereilten Entwurfs einer Antwort auf die Schreiben der aufrührerischen Fürsten» zu verdeutlichen, antwortet Barthélemy, man solle die Sache lieber über den Grafen d’Affry erledigen, mit dem er vor Übernahme der Botschaft in der Schweiz bewusst zusammengetroffen sei. 59D’Affry ist ein alter Bekannter von Barthélemy, der 1779 beim Grafen d’Artois eine Pension von 2000 Pfund «für die Einkünfte und Bezüge seiner Aufgabe als Generaloberst der Schweizer und Graubündner» locker gemacht hat. 60D’Affry Sohn wird diese wertvolle Beziehung zu seiner Zeit zu nutzen wissen. Barthélemy, der von 1792 bis 1796 in der Schweiz weilte, weiss besser als sonst jemand, wie wenige Staatsmänner die Schweiz besitzt, die in der Lage wären, die Angelegenheiten des Landes insgesamt zu regeln. Als man anlässlich der Consulta einen sucht, muss Barthélemy dazu raten, auf die Karte des Sohnes des so bewährten Mannes zu setzen. Der mit Ehren und Auszeichnungen des Königs überhäufte Graf d’Affry wird gegen Ende des Ancien Régime Gegenstand schweizerischer Eifersüchteleien. Die Tagsatzung verdächtigt ihn des übermässigen Entgegenkommens gegenüber Frankreich, das den Privilegien der Fremdendienst-Regimenter abträglich sei. Sie fordert ihn auf, künftig energischer auf der Aufrechterhaltung dieser Vorteile zu bestehen, ohne sich darüber im Klaren zu sein, dass sich die Schweizer Positionen in Frankreich völlig unabhängig vom Willen ihres Vertreters unablässig weiter aushöhlen.

DER ERGEBENE SOHN

Ganz wie sein Vater und sein Grossvater beginnt der junge d’Affry 1753 offiziell eine militärische Laufbahn als Kadett der Schweizergarden. 61Gleichzeitig bildet er sich weiter. Als sein Vater von seinem Auftrag in den Niederlanden nach Frankreich zurückkehrt, hat Louis d’Affry sein Studium abgeschlossen. Ohne seinen Vater hätte der junge d’Affry seine glänzende Militärkarriere nicht gemacht. Am 18. Februar 1758 lässt ihn der Vater als ausserplanmässigen Fähnrich in die Oberstenkompanie der Schweizergarden eintreten. 62Eine Gefälligkeit, denn seit dem Vorjahr ist die Zahl der Fahnen auf zwei Bataillone reduziert worden. Es erstaunt nicht, dass der Einfluss von Vater d’Affry immer grösser wird. Manchmal tut er zugunsten seines Sohnes auch des Guten zu viel. In einem Aide-Mémoire, das er Ludwig XV. am 8. März 1761 vorlegt, äussert Graf d’Affry «den angelegentlichen Wunsch, Eure Majestät möge die Güte haben, den Befehl über Seine Oberstleutnant-Kompanie zwischen seinem Neffen, dem Chevalier de Maillardoz, der ihn bereits ausübt, und seinem ältesten Sohn, Sire Louis-François, aufzuteilen, der seit drei Jahren überplanmässiger Fähnrich im Regiment ist und zwei Feldzüge als Adjutant absolviert hat. Der junge Mann ist im 18. Lebensjahr; er ist vielversprechend und man versichert mir, dass er eine Truppe führen kann.» 63Der Rapport stützt sich weitgehend auf die Verdienste des Vaters; «Abwarten» lautet die Marginalie. Der Siebenjährige Krieg liefert Graf d’Affry eine letzte Gelegenheit zum Kampf und Louis eine der seltenen Chancen, sich selbst auszuzeichnen. Der Vater verlässt Holland am 4. Juni 1762 und dient im Bas-Rhin als Generalleutnant. Louis zieht 1759 ins Feld. 1760 befindet er sich in Aire-sur-la-Lys. Anschliessend dient er sich in der Rheinarmee hoch. Er wird Adjutant des Generalleutnants Graf von St. Germain 64und nimmt an den Feldzügen von 1759 bis 1762 in Deutschland im Regiment der Schweizergarden teil. Der Sohn d’Affry setzt seine Karriere im Schatten des Vaters fort, aber die lange Friedenszeit, die nach 1763 einkehrt, bietet ihm keine Möglichkeit, sich im Feld zu bewähren. Am 19. Februar 1766 wird er befehlsführender Hauptmann im Rang eines Obersten, am 6. November 1774 Hauptmann zu Fuss und erhält die Grenadierkompanie von Reynold und am 5. November 1775 nach dem Tod von Rodolphe-Ignace de Castella die der Füsiliere. Am 21. Januar 1772 wird der Befehlshabende Hauptmann der Oberstenkompanie mit dem Ritterkreuz des Königlichen Militärordens von St. Louis ausgezeichnet. Am 5. November 1775 schlägt Graf d’Affry seinen ältesten Sohn zum Hauptmann der Grenadiere vor, damit er die Kompanie von Rodolphe-Ignace de Castella wieder übernehmen kann: «Die Kompanien des Garderegiments sind keinem Kanton zugeordnet, und Seine Majestät besitzt alle Freiheit, sie bei Freiwerden dem Offizier der Schweiz oder eines mit der Schweiz verbündeten Landes zu übertragen, die Seine Majestät für richtig befindet.» Ludwig XVI. nimmt d’Affrys Vorschlag an, womit der Kanton Freiburg eine dritte Kompanie erhält. 65Dennoch muss Louis bis zum 1. März 1780 warten, bis er zum Brigadier ernannt wird, und bis zum 1. Januar 1784, bis ihm der Rang eines Brigadegenerals verliehen wird. Am 30. Mai 1779 erhält er eine Pension von 1000 Pfund aus der königlichen Schatztruhe, wie ihm sein Vater mitteilt, «aufgrund des Berichts, den ich dem König über Eure Verdienste und Eure Anciennität als Hauptmann der Schweizergarden [...] erstattete. Ihr werdet sicherlich das Vergnügen abschätzen können, das ich empfinde, Euch diese Gnade verkünden zu dürfen, und ich beglückwünsche mich dazu, Euch dazu mit verholfen haben zu können.» 66Über Ludwigs «Reifejahre» gibt es wenig Bedeutsames zu berichten. Nach einem Leben entsprechend seines Gesellschaftsstandes verkehrt er in langen Zeiten der Musse in der guten Gesellschaft. Er ist gerade zwanzig Jahre alt, als Frankreich am Ende des Siebenjährigen Krieges in eine lange Friedenszeit auf dem Kontinent eintritt, und als 1792 wieder Krieg ausbricht, beeilt sich Louis d’Affry, in die Schweiz heimzukehren. Beim Antritt seines Urlaubs in Freiburg nimmt er, wie es sich für einen Edelmann seines Zuschnitts gehört, seinen Sitz im Grossen Rat ein.

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