217S. MINVIELLE, L’apostolat des Laïcs, 353.
218Vgl. PIUS XII., Ansprache zum Zweiten Weltkongress, 20f. Die Wende ein dieser Frage war dem Papst maßgeblich durch Weihbischof Suenens nahegelegt worden. S. LESOURD / RAMIZ, Leon Josef Cardinal Suenens, 17f. So ist es kein Wunder, dass Suenens zu den ersten Kommentatoren dieser Entscheidung des Papstes gehört. S. SUENENS, L’unité multiforme de L’action catholique.
219Vgl. O.A., Zweiter Laienkongress in Rom, 125ff.
220PHILIPS, La vocation apostolique du Laïcat, 133.
221Vgl. PHILIPS, La vocation apostolique du Laïcat, 133f.
222Vgl. PHILIPS, La vocation apostolique du Laïcat, 134f.
223Zweiter Kongress für das Laienapostolat, Document final, 41.
224Vgl. O.A., Rome and the Lay Apostolate, 320. Die Herderkorrespondenz berichtet nicht über diesen Akzent des Kongresses. S. O.A., Zweiter Laienkongress in Rom.
225O.A., Rome and the Lay Apostolate, 325.
226So hebt der Kirchenhistoriker Massimo Faggioli die Entstehung von SC als Schlüsselereignis neu hervor. Vgl. FAGGIOLI, Sacrosanctum Concilium: Mit SC sei, so Faggioli, mitnichten nur die Frage nach der Reform der Liturgie diskutiert worden. Vielmehr sei die Liturgiekonstitution zugleich bahnbrechend für die Ekklesiologie des Konzils gewesen (25ff). Als Grundlage dieses ekklesiologisch-liturgischen Neuaufbruchs benennt Faggioli die von ihm als „ressourcement“ bezeichnete Wiederschließung der biblischen, patristischen, liturgischen und theologiegeschichtlichen Quellen. Sie ist Ausgangspunkt einer neuen theologischen Perspektive (75f, vgl. auch 104–115). Daran habe insbesondere die Liturgische Bewegung und die von ihr angestoßenen Liturgiereformen entscheidenden Anteil (vgl. 46–57, _ 173f). Faggioli scheint SC als Wegweiser für eine neue Sicht auf die Kirche und als Übergangspapier zur vollen Entfaltung der neuen Ekklesiologie zu betrachten. Die von der „Leib Christi“-Ekklesiologie vorbestimmte gemeinschaftliche Dimension der Kirche, wie sie in SC zu finden ist, wäre dann der Übergang zur „communio“-Ekklesiologie von LG (119f). In jedem Fall ist festzuhalten, dass sich die SC und LG zugrundeliegende Ekklesiologie auffallend ähnelt. Dies betrifft z.B. die Grundlegung des „Mysteriums“, des Heilswerks Christi, für Liturgie und Kirche, das sich in Analogie zum Inkarnationsgeschehen sakramental Ausdruck verschafft (SC 2 und LG 8). Weitere Beispiele sind die heilsgeschichtliche Perspektive (SC 5 und LG 1–4, 9), die Verwendung der Begriffe „Sakrament“, „Volk Gottes“ und „Leib Christi“ für die Kirche (SC 26 und LG 1, 3, 7, 9, 48 u.a.), die Eucharistie als Kulminationspunkt kirchlichen Handelns (SC 10 und LG 11, 26) oder etwa die Betonung des gemeinsamen Priestertums als Grundlage für die Teilhabe aller Glieder der Kirche an ihren Vollzügen (SC 14 und LG 10). Vgl. hierzu: MILITELLO, Ecclesiologia e Liturgia a cinquant’ anni dalla promulgazione della Lumen gentium, besonders 343–348; DRISCOLL, Reviewing and Recovering Sacrosanctum Concilium’s Theological Vision.
227S. Gerhards / Kranemann, Einführung, 102f.
228S. zum Hintergrund des „Mechelener Kongresses“: DUMOULIN, Nouvelle histoire de Belgique, Bd. 2, 58f.
229Vgl. GREGORY, On the 50 thAniversary, 393f.
230Vgl. GREGORY, On the 50 thAniversary, 394.
231S. GREGORY, On the 50 thAniversary, 394f.
232S. hierzu z.B. HAUNERLAND, Participatio actuosa, 587.
233JUNGMANN, Die Kirchen im religiösen Leben der Gegenwart. (Die folgenden Seitenzahlen in Klammern beziehen sich auf diesen Text).
234S. hierzu PIUS XI., Divini cultus sanctitatem, Absatz 3.
235S. JUNGMANN, Der Gottesdienst der Kirche, 1.
236Ebd.
237JUNGMANN, Der Gottesdienst der Kirche, 2.
238Vgl. hierzu auch IRWIN, The theological keys of Sacrosanctum Concilium, 413ff.
239S. HAUNERLAND, Participatio actuosa, 585.
240S. HAUNERLAND, Participatio actuosa, 586.
241S. MAZZA, La partecipazione attiva alla Liturgia, 315.
242PIUS X., Motu proprio „Tra le sollecitudini“, 22. November 1903, Einleitung.
243Vgl. NEUMANN, Participatio actuosa, 16.
244Ebd.
245PIUS XII., Enzyklika „Mediator Dei“. (Die Zitation bezieht sich auf den jeweiligen Hauptteil und den dazugehörigen – im Original nicht nummerierten – Absatz).
246S. NEUMANN, Participatio actuosa, 18.
247S. hierzu MAZZA, La partecipazione attiva alla Liturgia, 315.
248Vgl. NEUMANN, Participatio actuosa, 18.
249S. hierzu auch MAZZA, La partecipazione attiva alla Liturgia, 319f.; STUFLESSER, Actuosa participatio, 154ff.
250Vgl. MAZZA, La partecipazione attiva alla Liturgia, 318.
251Vgl. NEUMANN, Participatio actuosa, 20. S. Pius XII, Enzyklika „Musicae sacrae disciplina“, 25. Dezember 1955, Nr. 48f.
252Vgl. dazu KACZYNSKI, Kommentar, 40.
253S.o. Kap. 1.2.2.
254S. MARINI, Die Konstitution Sacrosanctum Concilium, 20.
255Vgl. AS I/1, 305f.
256S. MARINI, Die Konstitution Sacrosanctum Concilium, 11.
257Vgl. AS I/1, 306. S. auch GREGORY, On the 50 thAniversary, 400ff. Wie die Vorstudien zum späteren Ausgangschema zeigen, spielen zentrale Neuerungen, etwa die Weiterführung der „participatio actuosa“ oder der Verweis auf das Volk Gottes bereits in den Untergruppe der Vorbereitungskommission eine wichtige Rolle. S. hierzu: BRAGA, La genesi del primo capitolo, 405–448, besonders 408ff und 419f.
258S. MARINI, Die Konstitution Sacrosanctum Concilium, 11.
2. „Volk Gottes“ in der Kirchenkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils
2.1 Der „Volk Gottes“-Begriff in der Entstehung von „Lumen gentium“
Durch die neuen Ergebnisse der theologischen Forschung wie auch die Entwicklungen in den verschiedenen Bewegungen innerhalb der katholischen Kirche und der daraus hervorgehenden Neubeschäftigung mit dem kirchlichen Ort der Laien sind wichtige Grundlagen für eine Rezeption des „Volk Gottes“-Begriffs auf dem bevorstehenden II. Vatikanischen Konzil gelegt. Dennoch bedarf es noch eines langen und facettenreichen Prozesses, bis der Begriff zu seiner herausragenden Stellung innerhalb der Kirchenkonstitution gelangen kann. Aus der komplexen Entstehungsgeschichte der Konstitution sollen im Folgenden einige Etappen dargestellt werden. Sie zeigen, welche Entwicklung der „Volk Gottes“-Begriff von der vor-vorbereitenden Phase ab 1959 bis zur Verabschiedung von Lumen gentium am 21. November 1964 genommen hat.
2.1.1 Die erste Etappe: Von der Ankündigung des Konzils zum Vorbereitungsschema „De ecclesia“
Nach der Ankündigung des Konzils durch Papst Johannes XXIII. am 25. Januar 1959 und der Einsetzung der vor-vorbereitenden Kommission unter der Leitung des damaligen Staatssekretärs Kardinal Domenico Tardini und des eingesetzten Sekretärs Pericle Felici 259, werden ab dem 18. Juni desselben Jahres die Bischöfe, Ordensoberen, die römischen Prälaten und die katholischen Universitäten um die Einreichung von Themenvorschlägen für das bevorstehende Konzil gebeten. Das von Tardini verfasste Schreiben lässt den Antwortenden dabei weitgehende Freiheit und schlägt lediglich zur Orientierung vor, dass es sich bei den einzureichenden Themen um Fragen der Lehre, Fragen bezüglich der Kleriker und des Kirchenvolks sowie um aktuelle Probleme im Schnittfeld zwischen Kirche und Welt handeln könnte. 260
Aus den rund 9000 thematischen Vorschlägen, die bis Februar 1961 eingehen, 261erstellt das Sekretariat der Kommission eine inhaltlich gegliederte Übersicht, den „Analyticus Conspectus.“ 262Auch wenn dieses Arbeitsinstrument aus heutiger Sicht hinsichtlich seiner Methodik anfragbar ist 263, bietet es Aufschlüsse über die von den zukünftigen Konzilsteilnehmern als vorrangig zu behandelnden Themen, sowie ihren theologischen Fragehorizont. Hinsichtlich des Wesens der Kirche im Allgemeinen finden sich 50 Eintragungen 264, von denen lediglich drei die Einbeziehungen alternativer biblischer Bilder neben dem des „Leibes Christi“ fordern (z.B. „Braut Christi“, „Familie Gottes“, „Reich Gottes“). Der Begriff „Volk Gottes“ wird an dieser Stelle ebenso wenig erwähnt wie in den folgenden Kapiteln mit 41 Eingaben 265zur möglichen Weiterentwicklung der Lehre vom „mystischen Leib Christi“. Lediglich ein Eintrag verweist auf die Notwendigkeit der Rezeption neuer ekklesiologischer Forschungsergebnisse, ein weiterer auf die Notwendigkeit der Klärung des Verhältnisses von Kirche und „Reich Gottes“. Insgesamt herrscht der Wunsch nach einer offiziellen Bestätigung der Ekklesiologie von „Mystici Corporis“ vor. Deutlich ist jedoch das Anliegen zu vernehmen, das Konzil möge die Rolle der Laien innerhalb der Kirche besser definieren und erklären. 266Dieser Frage ist ein eigenes Kapitel mit 59 Einträgen gewidmet. 267Neben den rund 2000 Eingaben, die zu verschiedenen Themen des Klerus eingereicht werden, nimmt sich aber auch dieser Fragenkomplex vom Umfang her eher bescheiden aus.
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