Sabahat Gürbüz - Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit

Здесь есть возможность читать онлайн «Sabahat Gürbüz - Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Dieses Lehrbuch macht alle, die Soziale Arbeit studieren, mit den Grundlagen des Verfassungsrechts und Verwaltungsrechts vertraut. Inhalte sind u. a. Grundprinzipien des Rechtsstaates, Grundrechte, Rechtsanwendung und Gesetzesvollzug, Klagearten und Verwaltungshandeln. Die einschlägigen gesetzlichen Regelungen werden übersichtlich dargestellt. Insbesondere zahlreiche Beispiele aus der Rechtsprechung erleichtern den Zugang und das Verständnis. Mit Hilfe von Fällen und Lösungen können Studierende der Sozialen Arbeit das Erlernte systematisch selbst überprüfen.

Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

2.3.2 Kernprinzipien der Umsetzung der sozialen Sicherung

Umsetzung durch den Staat durch Prinzipien

Somit verpflichtet das Grundgesetz den Staat zur Herstellung und zum Erhalt sozialer Sicherheit (soziale Sicherung). Die Umsetzung der sozialen Sicherung durch den Staat folgt wiederum bestimmten Prinzipien:

Vorsorge/Versicherungsprinzip: Die Verwirklichung eines Risikos wird durch die Verteilung der Folgen auf die Gesellschaft für den Einzelnen beherrschbar, z. B. gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), soziale Pflegeversicherung (SGB XI) oder Arbeitsförderung (SGB III).

Versorgungsprinzip/Entschädigung: Für Sonderopfer erfolgt ein voller Ausgleich (kein bloßer Gegenwert von Beitragszahlungen), wenn besondere Leistungen, insbesondere für den Staat erbracht wurden, z. B. Beamte (Treupflicht), Opferentschädigungsgesetz, Kriegsopferentschädigungsgesetz.

Förderungsprinzip: Soziale Ungleichheiten und Gegensätze werden ausgeglichen. Dies ist eine Folge des Gebots der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit, z. B. Wohngeld, Ausbildungsförderung, Kindergeld.

Hilfsprinzip: Bei Bedürftigkeit werden öffentliche Sach- oder/und Geldleistungen unabhängig davon gewährt, ob Beiträge gezahlt wurden oder nicht, z. B. Recht der Jugendhilfe, Sozialhilfe.

2.4 Rechtsstaat (Art. 20 Abs. 3GG)

Deutschland ist ein Rechtsstaat (Maurer 2014). Art. 20 Abs. 3GG beschreibt das Rechtsstaatsprinzip:

Verfassungs und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit - изображение 18

Art. 20 Abs. 3GG

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“

Alles staatliche Handeln ist danach an Gesetz und Recht gebunden. Struktur und Zuständigkeit folgen diesem Grundsatz (Katz 2010).

2.4.1 Materieller und formeller Rechtsstaat

Rechtsstaatsbegriffe

Man unterscheidet zwischen materiellem und formellem Rechtsstaatsbegriff. Der materielle Rechtsstaatsbegriff beschreibt einen Staat, dessen Ziel die Freiheit und Gerechtigkeit im staatlichen bzw. staatlich beeinflussbaren Bereich ist. Demgegenüber meint der formelle Rechtsstaatsbegriff, dass die Machtausübung des Staates durch Gesetz und Recht geregelt und begrenzt ist (Maurer 2014).

2.4.2 Wichtige Einzelausprägungen des Rechtsstaatsprinzips

Der Rechtsstaat basiert auf verschiedenen Grundsätzen, deren wichtigste nachfolgend genannt seien:

Verteilung der Macht im Staat: Der Grundsatz der Gewaltenteilung regelt die Verteilung der Macht im Staat (Degenhart 2014) und bildet damit das tragende Organisationsprinzip des Rechtsstaates der Neuzeit für die Ausübung der Macht im Inneren (Bethge/von Coelln 2011; Badura 2015).

Art. 20 Abs. 2GG beinhaltet die Prinzipien der Volkssouveränität und der Gewaltenteilung:

Verfassungs und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit - изображение 19

Art. 20 Abs. 2GG

„Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

einzelne Gewalten

Danach sind drei Gewalten zu unterscheiden, die untereinander weisungsunabhängig sind (Maurer 2014; Schmidt 2015a):

картинка 20gesetzgebende Gewalt (Legislative): Organe, die Gesetze verabschieden können, wie zum Beispiel der Bundestag (zum Teil im Zusammenwirken mit dem Bundesrat als Ländervertretung) und die Landtage,

картинка 21vollziehende Gewalt (Exekutive): verwaltende Organe, wie zum Beispiel Bundesregierung, die Ministerien, die Bundesverwaltung und damit alle Bundesanstalten, aber auch Landesregierungen, Landes-, Kreis- und Gemeindeverwaltungen und

картинка 22rechtsprechende Gewalt (Judikative) (ausführlich dazu Badura 2015): Gerichte, insbesondere die obersten Gerichte mit ihren Unterbauten (Instanzenzug), wie zum Beispiel:

Gerichtsinstanzen

картинка 23Bundesverfassungsgericht (Bundesebene), Verfassungsgerichtshöfe der Länder (Länderebene),

картинка 24Bundesgerichtshof, Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte (Zivil- und Strafrecht = sog. ordentliche Gerichte),

картинка 25Bundessozialgericht, Landessozialgerichte, Sozialgerichte,

картинка 26Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungsgerichtshöfe/Oberverwaltungsgerichte, Verwaltungs gericht sowie

картинка 27Bundesarbeitsgericht, Landesarbeitsgerichte, Arbeitsgerichte.

Bindung an Recht und Gesetz: Alle staatlichen Maßnahmen müssen mit dem höherrangigen Gesetz vereinbar sein. Die öffentliche Verwaltung darf bei ihrem Handeln nicht gegen geltendes Recht, insbesondere gegen die Verfassung und die Gesetze verstoßen (Ipsen 2014a). Funktion und Rolle des Gesetzes kommen in zwei wichtigen Grundsätzen zum Ausdruck, die für den Rechtsstaat prägend sind (Badura 2015):

Vorrang/Vorbehalt des Gesetzes

картинка 28Gesetzesvorrang: Kein Handeln gegen Gesetz! Das Handeln aller drei Staatsgewalten (Gesetzgebung, Verwaltung, Rechtsprechung) ist an das vorrangige Recht gebunden (Degenhart 2014; Schmidt 2015a).

картинка 29Gesetzesvorbehalt (Art. 103 Abs. 2GG): Kein Handeln ohne Gesetz (Maurer 2014). Die Ausübung von staatlicher Macht (Zwang) darf nur auf Grundlage eines Gesetzes erfolgen (Degenhart 2014).

Berechenbarkeit staatlichen Handelns: Der Rechtsstaat fordert Rechtssicherheit und Vertrauensschutz für die BürgerInnen (Maurer 2014). Er muss berechenbar sein und darf nicht willkürlich handeln. Die Adressaten von Normen oder staatlichen Vorgaben müssen die Rechtslage erkennen und sich auf sie verlassen können. Um dies zu erreichen, haben sich Prinzipien herausgebildet, die bei der Anwendung des Rechts zu beachten sind:

Maßstäbe staatlichen Handelns

картинка 30Bestimmtheitsgebot: BürgerInnen müssen die Rechtslage klar erkennen können und die ausführende Gewalt muss daraus Handlungsmaßstäbe herleiten und diese steuern und begrenzen (Manssen 2015). So müssen z. B. Verwaltungsakte gem. § 33 Abs. 1SGB X inhaltlich hinreichend bestimmt sein. Das Erfordernis der Bestimmtheit dient vor allem der Rechtsklarheit und -sicherheit (Schmidt 2015a). Betroffene müssen klar, vollständig und eindeutig wissen, was von ihnen verlangt wird (welche Behörde, wer, von wem, was, wann, woraus = Rechtsgrundlage).

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit»

Обсуждение, отзывы о книге «Verfassungs- und Verwaltungsrecht für die Soziale Arbeit» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x