Papst Gregor III. (Pontifikat: 731–741)$Gregor III., Pontifikat 731–741, römisch-katholischer Papst wandte sich endgültig vom Osten ab und suchte weltliche Unterstützung bei Karl Martell$Karl Martell, um 690–741, fränkischer Hausmeier, Begründer der Dynastie der Karolinger (um 690–741), dem karolingischen Hausmeier. Das PapsttumPapsttum wurde vom Frankenreich abhängig.
Die Zeit der KarolingerDas PapsttumPapsttum geriet im Mittelalter immer mehr in Auseinandersetzung mit den weltlichen Königen, da es neben seinen geistlichen Aufgaben auch politisch agierte.
Pippin III.$Pippin III., 714–768, fränkischer Hausmeier, König der Franken (714–768), der Sohn Karl Martells, ließ sich von der römischen Kirche zum König krönen. Sein Königtum wurde damit eine Herrschaft von Gottes Gnaden (lat.: dei gratia). Die Würde des Königs wurde also nicht durch seine königliche Abstammung begründet, sondern das AmtAmt wurde verliehen. Aufgrund seines Selbstverständnisses als „unmittelbar zu Gott“ fühlte sich der König auch für die Kirche verantwortlich. Kirche und weltliche Herrschaft rückten eng zusammen.
Die Krönung Karls des Großen$Karl der Große, 747–814, König des Fränkischen Reichs, 800–814 römisch-deutscher Kaiser (747–814), des bedeutendsten Herrschers der Karolinger, durch Papst Leo III.$Leo III., Pontifikat 795–816, römisch-katholischer Papst (Pontifikat: 795–816) an Weihnachten 800 in Rom war deutlicher Ausdruck dieser engen Verbindung. Das neue Kaisertum war an Rom gebunden. Der Papst konnte die Kaiserwürde verleihen.
Darüber hinaus war die Absage an das oströmische Reich manifestiert. Der Papst hatte einen „eigenen“ Kaiser kreiert. Für Kaiser Karl$Karl der Große, 747–814, König des Fränkischen Reichs, 800–814 römisch-deutscher Kaiser war die Aufgaben- und Machtverteilung zwischen ihm und dem Papst eindeutig: Dem Kaiser oblag es, das Reich und die Kirche nach außen zu verteidigen und nach innen zu festigen. Der Papst wiederum hatte die Aufgabe, den Kaiser in seinen Aufgaben zu unterstützen.
Der KirchenstaatUm sich gegen den in Italien einfallenden Volksstamm der Langobarden zu schützen, bat Papst Stephan II.$Stephan II., Pontifikat 752–757, römisch-katholischer Papst (Pontifikat: 752–757) 754 Pippin III.$Pippin III., 714–768, fränkischer Hausmeier, König der Franken (714–768), Sohn Karl Martells, erster karolingischer König und Vater Karls des Großen, um Schutz. Pippin III. gewährte ihm seine Hilfe und versprach dem Papst die Rückgabe der von den Langobarden eroberten Gebiete. Diese Gebiete vermachte Pippin in der sogenannten Pippinischen Schenkung dem Papst und schuf damit die Grundlage des Kirchenstaates, dem weltlichen Hoheitsgebiet der Päpste. Der Papst verlieh Pippin mit dem Titel Patricius Romanorum die Herrschaft über dieses Gebiet.
Stephan II.$Stephan II., Pontifikat 752–757, römisch-katholischer Papst festigte die weltliche Macht über dieses Territorium, indem er ein Dokument vorlegte, das angeblich von Kaiser Konstantin$Konstantin (der Große), 270/288–337, 306–337 Kaiser des Römischen Reichs, seit 324 als Alleinherrscher (270/288–337; Kaiser: 306–337) stammte, aber gefälscht war: die Konstantinische Schenkung. In dieser Urkunde vererbte Konstantin sein halbes Reich dem Papst und erhob diesen zu einem zweiten Kaiser neben ihm. Angeblich habe er diese Schenkung verfügt, weil Papst Silvester$Silvester, Pontifikat 314–355, römischer Bischof (Pontifikat: 314–355) ihn von einer unheilbaren Krankheit geheilt und getauft habe. Der Papst begründete seinen weltlichen Rechtsanspruch mit dem Erbe des Kaisers, also dezidiert nicht theologisch. Obwohl bereits früh Zweifel an der Echtheit der Konstantinischen Schenkung aufkamen, wurde sie erst im 15. Jahrhundert endgültig als Fälschung entlarvt.
Dem Papst wurden im frühen 9. Jahrhundert kaiserliche Rechte übertragen, und die Bindung des Kaisertums an Rom erfuhr seine, wenn auch auf einer Fälschung beruhende Begründung. Der Papst konnte, wenn er es machtpolitisch durchzusetzen vermochte, das Recht beanspruchen, den Titel des Kaisers zu vergeben und auch wieder abzuerkennen. Dieser prinzipielle Anspruch mündete in den Investiturstreit des 11. und 12. Jahrhunderts.
Zunächst aber waren die Päpste gegenüber den Kaisern zu schwach, um ihren politischen Anspruch durchsetzen zu können. Kirche und PapsttumPapsttum erlebten Ende des 9. Jahrhunderts und im 10. Jahrhundert einen kirchenpolitischen wie moralischen Niedergang.
Die Cluniazensische Reform der Kirche910 wurde in Cluny in Burgund ein Benediktinerkloster gegründet, das von den Stiftern dadurch gegen die den Grundgedanken des ursprünglichen Christentums verwässernde weltliche Zugriffe geschützt wurde, indem es direkt dem Papst unterstellt wurde.
Das Kloster Cluny, das im 11. und 12. Jahrhundert im Mittelpunkt eines ganzen Klosterverbundes stand, entfaltete eine überragende Wirkung. Von ihm ging in der Zeit vom 10. bis 13. Jahrhundert eine der umfassendsten Reformen, die Cluniazensische Reform, aus, die auf den KlerusKlerus, auf das Kirchenvolk und schließlich auch auf das PapsttumPapsttum ausstrahlte.
Es begann sich das Bewusstsein durchzusetzen, dass auch das PapsttumPapsttum reformiert werden müsse. Der Kampf gegen den Verkauf von geistlichen ÄmternAmt, die Simonie, war dabei ein wichtiges Ziel.
Regelung der PapstwahlIn Rom hatte der Adel im frühen 11. Jahrhundert die Machtverhältnisse zu seinen Gunsten entschieden und hatte großen Einfluss auf den römischen Bischofssitz. Um den Streitigkeiten bei den Papstwahlen Herr zu werden, beschloss eine Lateransynode 1059 das Papstwahldekret „In nomine Domini“, das die bis heute gültige Regelung enthält, dass der römische BischofBischof nur von den Kardinälen gewählt werden darf. Dem übrigen KlerusKlerus und dem Volk wurde lediglich das Zustimmungsrecht eingeräumt und dem Kaiser ein Bestätigungsrecht.
Der InvestiturstreitUnter Papst Gregor VII. (Pontifikat: 1073–1085)$Gregor VII., Pontifikat 1073–1085, römisch-katholischer Papst flammte der Streit um die Investitur auf, d.h. um das Recht der ,Einkleidung‘ der Bischöfe mit den Insignien. Gregor VII., der als Mönch in Cluny gelebt hatte, lehnte jede Einmischung der weltlichen Gewalt in Kirchenbelange ab, wandte sich entschieden gegen die Nichtbeachtung des ZölibatsZölibat, bekämpfte die Simonie und betonte die normative Rolle Roms für die gesamte Christenheit. In Konflikt geriet Gregor VII. mit dem Salier Heinrich IV. (1050–1106; Kaiser 1084–1105)$Heinrich IV., 1050–1106, römisch-deutscher König, 1084–1105 römisch-deutscher Kaiser in der Frage, wer die letzte Entscheidungsgewalt bei der Einsetzung von Bischöfen habe: der Papst oder der Kaiser. Die Frage der Einsetzung von Bischöfen war deshalb so wichtig, weil die Bischöfe neben ihrem geistlichen AmtAmt auch die weltliche Macht im Reich innehatten. Wer Bischöfe einsetzte, hatte einen großen Einfluss über die Kirche hinaus. Die Lehre der zwei Gewalten , einer geistlichen und einer weltlichen, wie sie seit der Karolingerzeit bekannt war, wurde nun infrage gestellt.
Die deutschen Bischöfe schwankten in dem Streit zwischen der Treue gegenüber dem Kaiser und der Gehorsamsverpflichtung gegenüber dem Papst. 1076 forderten sie mit Heinrich an der Spitze auf dem Hoftag zu Worms Gregor VII.$Gregor VII., Pontifikat 1073–1085, römisch-katholischer Papst auf, das Papstamt aufzugeben. Daraufhin verhängte Gregor den Bann über Heinrich.
Da der Kaiser daraufhin von den Fürsten seines Reichs, auf deren Unterstützung er angewiesen war, mit einem Ultimatum unter Druck gesetzt wurde den Konflikt mit dem Papst beizulegen, entschloss sich Heinrich$Heinrich IV., 1050–1106, römisch-deutscher König, 1084–1105 römisch-deutscher Kaiser 1077 zum Bußgang nach Canossa, wohin sich Gregor zurückgezogen hatte. Der Papst löste daraufhin den Bann, um ihn nach verschiedenen Streitigkeiten um die kaiserliche Macht 1080 wieder in Kraft zu setzen. Allerdings hatte sich das Machtgefüge in der Zwischenzeit verändert, sodass Heinrich Gregor für abgesetzt erklären und einen neuen Papst zum Gegenpapst ausrufen konnte. Gregor konnte sich nicht durchsetzen und musste aus Rom fliehen.
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