Gisa Bauer - Grundwissen Konfessionskunde

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Konfessionskunde leicht gemacht
Alle christlichen Kirchen reklamieren für sich, «apostolisch» zu sein und drücken damit den Anspruch aus, den Anfängen des christlichen Glaubens auch heute treu zu sein. Dadurch sind sie in ihrer Selbstwahrnehmung eine oder sogar «die» «wahre» Kirche.
Was allerdings unter «Apostolizität» verstanden wird ist in den einzelnen Kirchen unterschiedlich. Im Laufe der Geschichte haben sich drei Grundformen davon entwickelt. Sie bilden die Leitlinie des «Grundwissens Konfessionskunde». Da «Apostolizität» ein zentraler Aspekt kirchlicher Identität ist, ergeben sich daraus organisch weitere konfessionelle Spezifika. Diese sind für die Gestaltung ökumenischer Zusammenarbeit in der Gegenwart von wesentlicher Bedeutung. Mit der Leitlinie «Apostolizität» gelingt es, keine nur aneinanderreihende Beschreibung verschiedener Kirchen zu bieten, sondern eine in der konfessionskundlichen Darstellung singuläre Kohärenz zu erzielen. So wird ein tieferes Verständnis für die einzelnen christlichen Kirchen in ihrer historischen Genese und heutigen theologischen Existenz ermöglicht.

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Die Vollmachten des PapstesUm seine Aufgabe als Garant der Einheit ausführen zu können, werden dem Papst zwei grundlegende Rechte zugesprochen:

Erstens besitzt er die höchste Rechtsgewalt in der Kirche, den Jurisdiktionsprimat . Dadurch kann er in die einzelnen Bistümer und die Befugnisse des Ortsbischofs eingreifen. Der Papst besitzt „über alle anderen Kirchen den Vorrang der ordentlichen Gewalt.“ (PA 11) Ihm gegenüber sind „die Gläubigen und die Hirten jeglichen Ritus und Ranges, und zwar sowohl einzeln wie in ihrer Gesamtheit, zu hierarchischer Unterordnung und zu wahrem Gehorsam verpflichtet.“ Das betrifft nicht nur „Fragen des Glaubens und des sittlichen Lebens“, sondern alles, „was zur Disziplin und zur Regierung der Kirche“ gehört (PA 11).

Zweitens kommt dem Papst in Fragen des Glaubens und der Moral Unfehlbarkeit (= Infallibilität ) zu. Das bedeutet, wenn er

‚ex Cathedra‘ spricht, – das heißt, wenn er in Ausübung seines Amtes als Hirte und Lehrer aller Christen mit seiner höchsten Apostolischen AutoritätAutorität erklärt, dass eine Lehre, die den Glauben oder das sittliche Leben betrifft, von der ganzen Kirche gläubig festzuhalten ist, – dann besitzt er kraft des göttlichen Beistandes, der ihm im heiligen Petrus verheißen wurde, eben jene Unfehlbarkeit, mit der der göttliche Erlöser seine Kirche bei Entscheidungen in der Glaubens- und Sittenlehre ausgerüstet wissen wollte. Deshalb lassen solche Lehrentscheidungen des römischen Papstes keine Abänderung mehr zu, und zwar schon von sich aus, nicht erst infolge der Zustimmung der Kirche. (PA 21)

Die OffenbarungOffenbarung und das LehramtLehramtDie Dogmatische Konstitution „Dei Verbum“ (DV) des II. Vatikanischen Konzils Konzil / KonziliarismusII. Vatikanisches Konzil von 1965 behandelt die Frage nach der OffenbarungOffenbarung. Die Offenbarung Gottes ist die Selbstmitteilung Gottes. Gott offenbart sich in Christus als die Liebe (DV 2). Christus ist deshalb der einzige und entscheidende Mittler zwischen Gott und den Menschen. Die Kirche bezieht sich aus diesem Grund immer auf Christus zurück und bleibt auf ihn angewiesen. Auf die Offenbarung Gottes in Christus antwortet die Kirche als Nachfolgerin der Jünger Jesu mit dem Glauben. Der Glaube der Kirche ist dem Geschehen der Offenbarung Gottes daher zwar nachgeordnet, gehört aber untrennbar als Wirkung der Selbstmitteilung Gottes zu dieser hinzu (DV 5).

Die persönliche Begegnung mit Gott, die durch die Kirche vermittelt wird, steht dabei im Vordergrund. Die Kirche bezeugt und vermittelt die OffenbarungOffenbarung Gottes in Jesus ChristusJesus Christus. In ihr begegnet Gott dem Menschen. Die BibelBibel enthält als „Heilige Schrift“ die Offenbarung Gottes. Sie ist wesentlicher Inhalt der kirchlichen Überlieferung und dient dieser gleichzeitig als Quelle der OffenbarungOffenbarungQuelle(n) der Offenbarung. Die Bibel ist das Zeugnis des von Gott berufenen Volkes, in dessen Raum, also in der Kirche, die Bibel zugleich Antwort auf Gottes Offenbarung wie auch Richtschnur der Kirche ist. Als geschriebenes Wort ist sie die Fortsetzung der mündlichen Predigt der ApostelApostel. Sie bildet die Grundlage und Orientierung der weitergehenden Verkündigungstätigkeit der Kirche. Zusammen mit der kirchlichen Überlieferung bildet sie das Wort Gottes, das der Kirche überlassen ist.

Das richtige Verständnis der Heiligen SchriftUm die Schrift richtig zu verstehen, muss man im römisch-katholischen Verständnis zunächst ihren inneren Zusammenhang beachten. Da das Heil des Menschen im Mittelpunkt der göttlichen OffenbarungOffenbarung steht, dient es auch als hermeneutisches Prinzip der Schriftauslegung. Die heilvolle Zuwendung Gottes zum Menschen gibt die Richtung der Auslegung jeder einzelnen Textstelle vor und führt zur „kanonischen Lektüre“, die alle Texte des Schriftkanons auf die Mitte des Christusgeschehens hin interpretiert. Deshalb bedarf das Schriftstudium letztlich des kirchlichen Kontextes, der den Rahmen des Verstehens setzt. Das KonzilKonzil / Konziliarismus erklärt dazu:

Da die Heilige Schrift in dem Geist gelesen und ausgelegt werden muß, in dem sie geschrieben wurde, erfordert die rechte Ermittlung des Sinnes der heiligen Texte, daß man mit nicht geringerer Sorgfalt auf den Inhalt und die Einheit der ganzen Schrift achtet, unter Berücksichtigung der lebendigen Überlieferung der Gesamtkirche und der Analogie des Glaubens. Aufgabe der Exegeten ist es, nach diesen Regeln auf eine tiefere Erfassung und Auslegung des Sinnes der Heiligen Schrift hinzuarbeiten, damit so gleichsam aufgrund wissenschaftlicher Vorarbeit das Urteil der Kirche reift. (DV 12)

Aufgabe aller Bibelausleger ist, die Vorarbeit für die Auslegung durch das Lehramt Lehramt zu leisten, dem allein die verbindliche Erklärung des geschriebenen oder überlieferten Wortes Gottes zusteht. Seine Vollmacht übt es im Namen Jesu ChristiJesus Christus aus und dient dem Wort Gottes. Da es das Wort Gottes „aus göttlichem Auftrag und mit dem Beistand des Heiligen GeistesHeiliger Geist voll Ehrfurcht hört, heilig bewahrt und treu auslegt“ (DV 10) lehrt es nichts, was nicht überliefert ist. Die „Heilige Überlieferung, die Heilige Schrift und das Lehramt der Kirche“ sind gemäß des weisen Ratschlusses Gottes so miteinander verknüpft, „daß keines ohne die anderen besteht und daß alle zusammen, jedes auf seine Art, durch das Tun des einen Heiligen Geistes wirksam dem Heil der Seelen dienen.“ (DV 10)

Die Heilige Schrift und das LehramtLehramtDas Lehramt Lehramt nimmt für sich in Anspruch, die letztverbindliche Kompetenz und AutoritätAutorität zur Bibelauslegung zu besitzen. Gleichzeitig betont es, dass die BibelBibel nicht allein die Grundlage der Glaubenslehre sein könne, sondern der harmonischen Ergänzung durch die Überlieferung bedarf, die wiederum wesentlich vom Lehramt selbst nicht nur definiert, sondern auch produziert wird. Das Lehramt beugt sich zwar unter das Wort Gottes. Das allerdings wird nur durch das Lehramt selbst vorgelegt und soll als von Gott geoffenbart geglaubt werden. Dies ist nur in der Heiligen Kirche, d.h. der Römisch-katholischen Kirche, möglich. Zusammengefasst heißt das: „Alles, was die Art der Schrifterklärung betrifft, untersteht letztlich dem Urteil der Kirche, deren gottergebener Auftrag und Dienst es ist, das Wort Gottes zu bewahren und auszulegen.“ (DV 12)

Die Heilige Schrift ist zwar die einzige und oberste Instanz der Kirche, kann aber nur durch die Kirche selbst ausgelegt werden. Losgelöst von der kirchlichen Gemeinschaft kann die BibelBibel nicht richtig verstanden werden. Interpretationen, die nicht von der kirchlichen Lehre gedeckt werden, können deshalb nicht kritisch gegen die Kirche ins Feld geführt werden. Das KonzilKonzil / Konziliarismus von TrientKonzil / KonziliarismusKonzil von Trient verurteilte in diesem Sinne in seinem Dekret über die VulgataVulgata-Ausgabe der Bibel und die Auslegungsweise der Heiligen Schrift eine solche Vorgehensweise. Niemand solle es wagen, „auf eigene Klugheit gestützt in Fragen des Glaubens und der Sitten, soweit sie zum Gebäude christlicher Lehre gehören, die heilige Schrift nach den eigenen Ansichten zu verdrehen“. Besonders aber sei verboten, die Schrift „gegen jenen Sinn, den die heilige Mutter Kirche festgehalten hat und festhält […] oder auch gegen die einmütige Übereinstimmung der Väter auszulegen.“ Nur der Kirche obliege die Aufgabe, „über den wahren Sinn und die Auslegung der heiligen Schriften zu urteilen.“ (DH 1507) Damit wird im Grunde jede „private“ Bibellektüre verboten – was dann erst 1965 mit „Dei Verbum“ wieder aufgehoben wurde.

Die Geschichte der Kirche bildet ihre Tradition Tradition. Die Überlieferung des EvangeliumsEvangelium in der Kirche und durch sie gehört deshalb konstitutiv zur OffenbarungOffenbarung hinzu. Die TraditionTradition der KircheDie Überlieferung ist dabei als ein dynamischer Prozess zu verstehen: Die Kirche gewinnt durch den Heiligen GeistHeiliger Geist immer weitere Einsichten in das göttliche Wort und vervollständigt es somit.

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