Franz Streng - Jugendstrafrecht

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Inhalt und Konzeption:
Die für die Ausbildung und Prüfung im Schwerpunktbereich «Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug» relevanten Themen des Jugendstrafrechts sind in diesem Band vollständig und mit ihren wichtigsten kriminologischen und kriminalpolitischen Bezügen dargestellt. Es sind dies
– die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Jugendlichen und Heranwachsenden,
– die Jugendgerichtsverfassung mit den Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens und den Verfahrensbeteiligten sowie
– das Rechtsfolgensystem, die Sanktionsformen und die Rechtsmittel.
Höchstrichterlich entschiedene Fälle aus der jugendstrafrechtlichen Praxis mit ihrer vom Verfasser kommentierten Lösung veranschaulichen den Lernstoff.
Ein umfangreicher Katalog von über 130 Prüfungsfragen dient der abschließenden Lernkontrolle. Zahlreiche Tabellen und Schaubilder stellen wichtige Themen im Überblick dar und geben Aufschluss über statistische Daten aus dem Jugendstrafrecht.
Die Neuauflage:
Inhaltliche Veränderungen gegenüber der Vorauflage haben sich im Bereich der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren und wegen einer Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ergeben. Diese Änderungen sind im Dezember 2019/Januar 2020 in Kraft getreten. Gleichfalls eingearbeitet wurde das neue Recht der Vermögensabschöpfung, das auch im Jugendstrafrecht anwendbar ist.

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Schaubild 1:

Kriminalitätsbelastung und Alter – ab 1994 nur Deutsche

Bild vergrößern Diese Daten dürfen aber nicht einfach als Abbild der - фото 2

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Diese Daten dürfen aber nicht einfach als Abbild der Wirklichkeit interpretiert werden. Denn die polizeilich registrierte Kriminalität ist ganz wesentlich durch die Anzeigebereitschaft der Bevölkerunggeprägt[9]. Auch insoweit können sich in den letzten Jahrzehnten Veränderungen ergeben haben, durch welche das statistisch erfasste Delikts-Hellfeld schon ganz unabhängig von Veränderungen der Kriminalitätslage beeinflusst wird[10]. Tatsächlich haben neuere Dunkelfelduntersuchungen gezeigt, dass etwa die Gewaltkriminalität junger Menschen nicht so stark gestiegen ist, wie in der Polizeilichen Kriminalstatistik für 1990 bis 2008[11] ausgewiesen; der Anstieg im Hellfeld stellt offenbar – zumindest auch – die Folge einer hinsichtlich Gewaltkriminalität gestiegenen Anzeigebereitschaft dar[12]. Als wesentlicher Unterschied zur registrierten Kriminalität hat sich in Dunkelfeldstudienzudem ergeben, dass in den Täterbefragungen die höchste Deliktsbelastung bereits um das 14. - 15. Lebensjahr erreicht war[13]; dies spricht dafür, dass sehr junge Täter oft nicht angezeigt werden.

3

Für den Vergleich der Kriminalitätsbelastung der jüngeren und der älteren Bundesbürger ist im Übrigen zu beachten, dass die Kriminalität der Erwachsenen und die der jüngeren Altersgruppen sich qualitativ nicht unerheblich unterscheiden, insofern Erwachsenenkriminalität im Schnitt schwererals Jugendkriminalität ist[14]. Die Einstufung der Delinquenz junger Menschen als durchschnittlich leichter als diejenige der älteren Täter schlägt sich auch darin nieder, dass in Relation zum drastischen Anstieg der Tatverdächtigenrate die Verurteiltenziffer (Verurteilte pro 100 000 der deutschen Wohnbevölkerung) speziell bei den Jugendlichen zwischen 1984 und 2000 deutlich schwächer angestiegen ist[15].

Die Behauptung einer durchschnittlich eher leichten Jugendkriminalität gilt, obwohl bei dieser auch Gewaltkriminalitätin Form von Körperverletzung und Raub im Vordergrund steht. Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sind männliche Jugendliche und Heranwachsende erheblich überrepräsentiert bei der Begehung von Raubdelikten, Körperverletzungen, schwerem Diebstahl, Sachbeschädigungen, Waffendelikten und Betäubungsmitteldelikten. Bei den weiblichen Jungtäternsteht hingegen ganz der einfache Diebstahl im Vordergrund; es beträgt die Kriminalitätsbelastung der Mädchen nur ca. ein Drittel ihrer männlichen Altersgenossen[16]. Insgesamt weist die Kriminalitätsbelastung der jüngeren Altersgruppen eine Struktur auf, in der geradlinige, wenig vorgeplante, impulsive Tatbegehungendominieren: das Wegnehmen, das Überwältigen, das Zuschlagen. Die Bedeutung von Körperverletzungstaten und von Waffenvergehen verweist auf verbreitete Selbstwertprobleme bzw auf die Relevanz von Statusgewinn-Strategien. Angesichts der jugendtypischen Bedeutung von peer groups , Freundesgruppen und Cliquen[17] ist auch der hohe Anteil an gemeinsamer Tatbegehung in Gruppen oder Bandenwenig überraschend[18].

2. Hintergründe der Jugendkriminalität

4

Eine zunächst individualisierende Betrachtung der Entstehung abweichenden Verhaltens im Jugendalter berücksichtigt, dass problematische Anlagefaktorenund Sozialisationsdefiziteder Kindheit mit den steigenden Anforderungen an das Individuum beim Älterwerden an Gewicht gewinnen. Infolge einer Vorbelastung oder -schädigung fällt das angemessene Bewältigen der weiteren Entwicklungsschritte schwer; Belastungs-Kumulationen bzw Aufschaukelungseffektein der Interaktion mit dem sozialen Umfeld fördern das Entstehen zunehmend gravierender Defizite und Verhaltensauffälligkeiten[19]. Diese fallen, angesichts der mit dem Alter zunehmenden Anpassungs- und Leistungsanforderungen der Gesellschaft an das Individuum bei zugleich abnehmender familiärer Schutzfunktion, immer stärker als strafrechtsrelevant ins Gewicht. – Schon angesichts dieses bedeutsamen Aspekts erscheint plausibel, dass sich Jugendkriminalität zunächst als individuelles Phänomen mit höchst individuellen Bedingungsfaktoren verstehen lässt; und eine solche individualisierende Sichtweise ist dem auf Zuschreiben und Einfordern von Verantwortung abstellenden Strafrecht in ganz besonderer Form zu eigen.

5

Ein zweiter, stärker verallgemeinernder Ansatz stellt auf den normalen biologischen und zugleich sozialen Umbruchin der Pubertäts- und Spätpubertätsphase ab[20]. Dass diese Umbruchsphase mit vielfältigen Verunsicherungen und zugleich mit einer Neigung zum Austesten der Grenzen der neuen Rolle verbunden ist, liegt nahe. Damit lässt sich eine allgemein höhere Kriminalitätsanfälligkeit der Jugendlichen, Heranwachsenden und Jungerwachsenen gegenüber den Kindern einerseits und den Erwachsenen andererseits immerhin ansatzweise plausibel machen[21]. Allerdings kann die Konstante einer „biologisch-sozialen Lage“ irgendwelche Unterschiede der Kriminalitätsbelastung dieser jüngeren Altersgruppen zwischen verschiedenen Generationen – etwa den Jugendlichen des Jahres 1984 und des Jahres 2004 (vgl Schaubild 1 ) – genauso wenig erklären wie der auf die individuellen Probleme des Jugendlichen abstellende Ansatz.

6

Dieses Erklärungsdefizit verdeutlicht, dass weitere, wesentliche Aspekte Beachtung verdienen; es erscheint eine Individualität zwar einkalkulierende, letztlich aber meta-individuelle Betrachtungnotwendig. Eine derartige Gesamtbetrachtung umfasst drei Bereiche: (1) die adoleszenz-typische Befangenheit in biologischem, psychischem wie sozialem Umbruch, (2) die in der Adoleszenz sich zuspitzenden Probleme des Einzelnen sowie (3) die gesellschaftliche Lage mit ihren spezifischen Lebensbedingungen für junge Menschen. Durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Einzelnen gewinnen die individuellen Probleme, Anpassungsnotwendigkeiten und Rollenveränderungen der Adoleszenten ihre jeweilige Ausprägung und uU Dramatik. In jedem Fall wird man von einer hohen Vulnerabilitätgerade der Jugendlichen und Heranwachsenden auszugehen haben. Denn auf die in persönlicher wie sozialer Entwicklung Lebenden und daher in einer instabilen Lage sich Befindenden wirken sich die von außen hinzutretenden zeit- und gesellschaftsspezifischen Belastungen besonders gefährdend aus.

7

Verdeutlichen lässt sich das an den Besonderheiten unserer Gesellschaft. Diese ist ua dadurch geprägt, dass sie infolge zunehmender Mobilität und Anonymität den jungen Menschen immer weniger Betreuung und Überwachung zuteil werden lässt. Der weitgehende Wegfall der staatlichen Jugendbetreuung in den neuen Bundesländern hat nachdrücklich verdeutlicht, welche kriminogenen Potenziale in solcher Entstrukturierung des Freizeitbereichs liegen[22]. Viele Familien sind nicht in der Lage, ein derartiges Betreuungs- und Kontrollvakuum ausreichend zu füllen[23]. Einen weiteren ins Auge springenden kriminogenen Faktor stellt die Konsumorientierung unserer Gesellschaft dar, die die jungen Menschen zu gezielt angesprochenen Käufern bzw Verbrauchern hat werden lassen[24]. Dass hier eine größere Appetenz geweckt wird als von vielen Konsum-Adressaten legal zu befriedigen ist, steht nur zu oft hinter einfacher Eigentums- und Vermögensdelinquenz aber auch hinter vielen Fällen von Raub und Erpressung. Der Funktionsverlust der Familien bei gleichzeitig verstärkter Steuerung der Bedürfnis- und Idealbildung durch die Medien schwächt die durch die Familien zu leistende Persönlichkeitsprägung und Schutzfunktion[25]. Dieser Verlust an bevormundender Fürsorge und Überwachung durch die Familie und andere Erwachsene aus dem sozialen Nahraum fördert den nicht selten problematischen Einfluss von peer groups [26] und führt junge Menschen früh in einen Pseudo-Erwachsenenstatus. Die zunehmend erhobene Forderung nach Abstrafung schon der vermeintlich doch so frühreifen kindlichen Täter ist Frucht dieses, auf den allzu frühzeitigen Verlust von sozialen Schutzverhältnissen für junge Menschen zurückzuführenden, Erwachsenheits-Missverständnisses[27].

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