2. Relevante Strafzwecke und ihr Stellenwert
3.Einzelfragen der Strafzumessung
a) Täterorientierte Strafbegrenzung contra Tatorientierung
b)Aspekte des Rechtsstaatsprinzips
aa) Auswirkungen des Strafverfahrens
bb) Besondere Tat- oder Sanktionsfolgen
cc) Strafzumessungsrechtliches Doppelverwertungsverbot
V.§§ 21 ff JGG: Jugendstrafe mit Bewährung
1. Grundlagen
2.Voraussetzungen der Strafaussetzung
a) Allgemeine Voraussetzungen
b) Spezielle Voraussetzungen gem. § 21 II JGG
3. Die „Vorbewährung“
4.Nebenentscheidungen
a) Bewährungszeit
b) Weisungen
c) Auflagen
d) Zusagen des Angeklagten
e) Bewährungshilfe
f) Bewährungsplan
g) Effizienz von Bewährungshilfe
5. Verfahren und Anfechtung
6. Erlass oder Widerruf
VI.Jugendstrafvollzug
1. Vollstreckungsrechtlicher Rahmen
2.Rechtliche Grundlagen des Strafvollzugs
a) Rechtsentwicklung
b)Überblick über wesentliche Regelungen der Landesgesetze
aa) Grundlagen
bb) Erziehungsorientierte Durchführung des Jugendstrafvollzugs
3.Zur Situation des Jugendstrafvollzugs
a) Desiderata eines Erziehungsvollzugs
b) Problemfelder
VII.§ 88 JGG: Aussetzung des Restes der Jugendstrafe
1. Grundlagen und Abgrenzung zu § 57 StGB
2. Verfahrensfragen
VIII. Effizienz von Jugendstrafvollzug und Strafaussetzung zur Bewährung
IX.§§ 27 ff JGG: Die Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe
1. Rechtliche Grundlagen
2. Konsequenzen von Bewährungserfolg und -misserfolg
3. Praxisrelevanz, Effizienz und Probleme
§ 13 Sicherungsverwahrung
I. Grundlagen
II.Vorbehaltene Sicherungsverwahrung
1. Allgemeines
2. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht
3. Bei Verurteilung von Heranwachsenden nach allgemeinem Strafrecht
III.Nachträgliche Sicherungsverwahrung
1. Bei Anwendung von Jugendstrafrecht
2. Bei Aburteilung von Heranwachsenden nach allgemeinem Strafrecht
IV. Vollzug der Sicherungsverwahrung
Teil VI Rechtsmittel und Strafregister
§ 14 Die Rechtsmittel
I.Rechtsmittelbeschränkungen
1. Grundlagen
2. Nur ein Rechtsmittel
3. Beschränkte Rechtsfolgenanfechtung
II. Das Verschlechterungsverbot
III. Rechtsmittelverzicht und -rücknahme
IV. Teilvollstreckung
§ 15 Zentralregister, Beseitigung des Strafmakels und Erziehungsregister
I. Allgemeines
II. Zentralregister
III. Beseitigung des Strafmakels
IV. Erziehungsregister
Anhang
Prüfungsfragen zum Jugendstrafrecht
I. Zu den Grundfragen
II. Zum Geltungsbereich des JGG
III. Zu Jugendgerichtsverfassung, Beteiligten und Verfahren
IV. Zu den Sanktionen
V. Zu Rechtsmitteln und Strafregister
Sachverzeichnis
[1]
Kommentare, Lehrbücher, Monographien und Sammelwerke. – Unselbstständige Veröffentlichungen sind nur in den Fußnoten nachgewiesen.
Inhaltsverzeichnis
§ 1 § 1 Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege Inhaltsverzeichnis I. Zur quantitativen wie qualitativen Bedeutung der Jugendkriminalität II. Warum ein besonderes Jugendstrafrecht? III. Der Erziehungsgedanke als Leitidee des heutigen Jugendstrafrechts Teil I Einführung › § 1 Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege › I. Zur quantitativen wie qualitativen Bedeutung der Jugendkriminalität
Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege § 1 Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege Inhaltsverzeichnis I. Zur quantitativen wie qualitativen Bedeutung der Jugendkriminalität II. Warum ein besonderes Jugendstrafrecht? III. Der Erziehungsgedanke als Leitidee des heutigen Jugendstrafrechts Teil I Einführung › § 1 Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege › I. Zur quantitativen wie qualitativen Bedeutung der Jugendkriminalität
§ 2 Der Weg zu einem eigenständigen Jugendstrafrecht
Teil I Einführung› § 1 Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege
§ 1 Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege
Inhaltsverzeichnis
I. Zur quantitativen wie qualitativen Bedeutung der Jugendkriminalität
II. Warum ein besonderes Jugendstrafrecht?
III. Der Erziehungsgedanke als Leitidee des heutigen Jugendstrafrechts
Teil I Einführung› § 1 Grundsätzliches zur Jugendkriminalität und zu den Aufgaben der Jugendstrafrechtspflege› I. Zur quantitativen wie qualitativen Bedeutung der Jugendkriminalität
I. Zur quantitativen wie qualitativen Bedeutung der Jugendkriminalität
1. Phänomenologie der Jugendkriminalität
1
Die Kriminalitätsbelastung der Jugendlichen und Heranwachsendenbeträgt – in Relativzahlen gerechnet – etwa das Dreifache der Belastung der Erwachsenen. Gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik der Bundesrepublik 2018 (PKS 2018) lässt sich anhand der der Polizei bekannt gewordenen Straftaten für die Jugendlichen (14- bis unter 18-Jährige) eine Tatverdächtigenbelastungszahl (TVBZ) von 4765 errechnen, für die Heranwachsenden (18- bis unter 21-Jährige) eine TVBZ von 5312 und für die Erwachsenen ab 21 Jahren eine TVBZ von 1771[1]. Ausländer sind aus diesen Berechnungen anhand der PKS primär deshalb ausgeschlossen, weil man die Taten der nicht zur inländischen Wohnbevölkerung zählenden Ausländer nicht einfach den hier wohnenden Ausländern auflasten darf und weil die – ua angesichts Aufenthaltsgesetz und Asylgesetz – mit der Ausländersituation verbundene spezifische Delinquenzgefährdung faire Vergleiche der Nationalitäten- und Altersgruppen erschwert[2]. – Die anhand der PKS dargestellte altersspezifisch ungleiche Verteilung der Kriminalität reproduziert sich immerhin tendenziell auch in Dunkelfeldstudien anhand Täterbefragungen[3].
Angesichts der Überrepräsentierung der jungen Generation stellten im Jahr 2018 die Jugendlichen 8,6 % und die Heranwachsenden 9,0 % aller Tatverdächtigen (100 % = 2 051 266); bezogen speziell auf die strafmündigen Tatverdächtigen beträgt der Anteil der Jugendlichen und Heranwachsenden insgesamt 18,3 %[4]. In die Zuständigkeit der Jugendstaatsanwälte fällt also gut ein Sechstel des Arbeitsanfalls der Staatsanwaltschaften. Abgeurteilt wurden im Jahr 2017 von den Jugendgerichten 122 997 Jugendliche und Heranwachsende bei insgesamt 875 194 Aburteilungen, verurteilt wurden 78 913 Jugendliche und Heranwachsende[5] bei insgesamt 716 044 Verurteilten. Durch Jugendgerichte erfolgte also ein Siebtel aller Aburteilungen(14,1 %) und knapp ein Neuntel aller Verurteilungen (11 %)[6]. – Diese Zahlen umfassen alle Nationalitätengruppen.
2
Bezüglich der Entwicklung der registrierten Kriminalitätsbelastungder Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden lässt sich ab 1984 eine erhebliche Zunahme konstatieren, wie Schaubild 1 belegt. Der zeitliche Startpunkt der hier nachgewiesenen Entwicklung – nämlich 1984 – ist allerdings insoweit zufällig, als er durch eine damals eingeführte Veränderung der statistischen Aufbereitung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik bedingt ist. Die neuere Situation ist seit 1998 durch eine Stagnation und inzwischen sogar durch eine Abschwächung der registrierten Kriminalität der jüngeren Bevölkerungsgruppen geprägt; die Belastungszahlen[7] für die Jugendlichen sind seit 2002 im Sinken begriffen, die der Heranwachsenden seit 2005[8].
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