Franz Werfel - Franz Werfel - Der Abituriententag

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"Der Abituriententag" von Franz Werfel erzählt die Geschichte eines Richters, der viele Jahre nach dem Abitur mit eigener ungesühnter Schuld aus der Jugendzeit konfrontiert wird. Als ihm die schriftlichen Unterlagen eines Angeklagten mit langer krimineller Vorgeschichte zugehen, ist er überzeugt, dass es sich bei dem Mann um einen ehemaligen Mitschüler handelt, für dessen Schulabbruch er maßgebliche Verantwortung trug. Damit liegt nahe, dass er auch für dessen Abgleiten auf die schiefe Bahn verantwortlich ist. Der Richter beginnt mit einer schonungslosen Aufarbeitung des Falls vor seinem eigenen Gewissen.
Dieses E-Book enthält eine vollständige Ausgabe des Werkes «Der Abituriententag» von Franz Werfel.

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Inhalt

Titelseite Franz Werfel Der Abituriententag Gegen große Vorzüge eines andern gibt es kein Rettungsmittel als die Liebe. Die Wahlverwandtschaften

Erstes Kapitel

Zweites Kapitel

Drittes Kapitel

Viertes Kapitel

Fünftes Kapitel

Sechstes Kapitel

Siebentes Kapitel

Franz Werfel

Der Abituriententag

Gegen große Vorzüge eines andern

gibt es kein Rettungsmittel als die Liebe.

Die Wahlverwandtschaften

ERSTES KAPITEL

Der Untersuchungsrichter Landesgerichtsrat Doktor Ernst Sebastian tötete die erst halb genossene Zigarre. Er pflegte während seiner Amtshandlungen nicht zu rauchen. Ein Verhör war noch anzustellen. Da die Uhr schon auf sechs ging und die Sonnenstrahlen immer schiefer den Stuhl des Verhörs trafen, der wie ein zusammengebrochener Mensch vor dem Schreibtisch hockte, wollte Sebastian sich beeilen.

Er hatte überdies Burda, dem Gymnasialprofessor Johann Burda, fest versprochen, dem heutigen Abend keinesfalls fern zu bleiben. Es war rührend, wie eifrig sich dieser Burda um das Zustandekommen einer höchst überflüssigen und reichlich verlogenen Feier bemühte! Ein sentimentaler Mensch, der ganz unmerklich die Schulbank mit dem Katheder vertauscht hatte, der sanftäugige Professor Burda! Sein Briefstil, mit dem er den ehemaligen Kameraden bat, ›das fünfundzwanzigjährige Jubiläum des Jahrgangs neunzehnhundertundzwei des Nikolausgymnasiums mit seiner Gegenwart zu beehren‹ – dieser Stil durfte wahrlich kaum ciceronianisch genannt werden.

Fest entschlossen, dem Kollegentag nicht beizuwohnen, hatte Sebastian den Brief vorerst unbeantwortet gelassen. Doch dann war Burda persönlich bei ihm erschienen, mit kindlich-eifrigen Worten die Zusage einmahnend. Diese dringliche Bitte abzulehnen, wäre unhöflich gewesen. Auch mischte sich eine kleine dumpfe Neugierde ins Spiel, die Sebastian gar nicht bemerkte.

Der Landesgerichtsrat war ein Mensch, in dessen Wortschatz der Begriff ›Umstellen‹ eine große Rolle spielte. Die Umschaltung vom Schlaf zum Wachen, vom Dienst zum Leben, vom Urlaub zum Alltag beanspruchte viel Zeit und war mit mancherlei schwerfälligen Umständlichkeiten verbunden. Auch heute würden zwei Stunden das geringste Maß sein, das für die langwierige Prozedur des Umstellens berechnet werden mußte. Die ersten Augenblicke jeglicher Geselligkeit, das Betreten auch eines befreundeten Salons, Gruß, Handkuß, leichtes Gespräch, vorgetäuschte Gelassenheit, all das erforderte selbst in gewohnter Umgebung einen ganzen Mann. Um wieviel mehr Nervenfrische mußte man für das Wiedersehen mit einer Schar von gealterten, einander grundlos duzenden Männern bereit halten!

Sebastian schellte ungeduldig und befahl die Vorführung. In der Zwischenzeit blätterte er den Akt an:

›Mord an der Prostituierten Klementine Feichtinger.‹ Seines Erachtens war die Sache sehr unklar. Doch lag vielleicht die Unklarheit nur darin, daß er sich selber nicht gehörig auf den Fall vorbereitet hatte. Er wußte nicht mehr, ob es äußere Abhaltung oder ein innerer Widerstand gewesen, der ihn gestern beim Studium des Aktes behindert hatte.

Glücklicherweise aber war es das erste Verhör, das er heute mit dem Verdächtigen anstellen sollte.

Sebastian war ein sehr moderner Jurist. Er behauptete zwar, keine Macht der Welt könne den legitimen Kriegszustand aufheben, der zwischen Richter und Angeklagten herrsche, aber da der eine Teil der Kriegführenden, der Richter nämlich, in gar zu gewaltigem Vorteil sich befinde, so wolle es die Menschlichkeit, daß man dem Benachteiligten im Spiele einige ›Punkte vorgebe‹. Er verstieg sich sogar mißbilligenden Kollegen gegenüber zu der Behauptung, der Richter müsse einen Teil seiner Truppen auf Seiten des Feindes kämpfen lassen; dies sei nicht nur im Interesse der Gerechtigkeit, sondern mehr noch zum Erweis der Wahrheit vonnöten. All die bewährten Mittelchen der Untersuchung, Kreuzverhör, Verstrickungsfragen, Widerspruchsfallen, Überraschungsschläge, waren ihm in der Seele verhaßt. Er verdammte sie als den ›malleus maleficarum‹, den rückständigen Hexenhammer, als das Folterreglement der modernen Rechtspflege.

Ernst Sebastian hegte feste Überzeugungen, die er schon des öfteren in kriminalistischen Fachblättern dargelegt hatte.

Da war zum Beispiel gleich ›das erste Verhör‹. Nach seiner Auffassung sollte es in der Form einer zwanglosen Unterhaltung verlaufen. Richter und Beschuldigter müßten zueinander Vertrauen fassen, ehe an eine ersprießliche Weiterarbeit zu denken wäre. Vertrauen könne aber nur dann herrschen, wenn der Richter die menschliche Gleichstellung, die dem Noch-nicht-Verurteilten gebühre, mit aller Höflichkeit des Herzens anerkenne. Eine humane Begegnung beider Parteien, wohlgemerkt beider, müsse stattfinden, damit sich aus der einzigartigen Beziehung des Rechtsverwalters zum Rechtsbrecher der Kristall der Wahrheit bilde.

Sebastian hegte eine wirkliche Leidenschaft für sein Amt, für den gar nicht hochgewerteten Beruf eines Untersuchungsrichters. Hundertmal schon hätte er zu höheren Befugnissen aufrücken sollen. Er war dreiundvierzig Jahre alt, Landesgerichtsrat, der Hofratstitel wartete seiner, dennoch wußte er sich jeder Amtserhöhung zu entziehen. Die Untersuchung war ein Posten für jüngere Leute. In Richterkreisen hieß es, daß für diesen Beruf jeder gewitzte Polizeikommissär genüge. Sebastian war anderer Meinung. Vor einigen Monaten hatte ihn der Justizminister höchstpersönlich zu sich beschieden, um ihn umzustimmen. Vergebens! Man munkelte, Sebastians Ehrgeizlosigkeit sei nichts anderes als Hochmut. Sein Vater hatte zu Zeiten der Monarchie als Präsident des Obersten Gerichtshofes die höchste Richterstelle im Staate bekleidet. Der Sohn sei ein geistreicher Mann und bei der besten Gesellschaft, auf vielen Schlössern Exösterreichs ein gerngesehener Gast. Das genüge ihm.

Der Landesgerichtsrat sah nach der Tür und erhob sich. Es gehörte zu seinen Prinzipien, die Vorgeführten stehend zu empfangen wie Besucher.

Der in diesem Augenblick eintretende Untersuchungshäftling machte den Eindruck eines um mindestens zehn Jahre älteren Mannes, als es Sebastian war. Er blieb in großer Entfernung mit knieweichen Beinen stehen und hielt den Kopf gesenkt, eine Gebärde, die der Richter genau kannte und die unzweifelhaft bewies, daß der Mann sich das erstemal in dieser Lage befand.

Sebastian wartete, bis der Justizsoldat verschwunden war, dann sagte er mit einer hellen Stimme, deren angenommener Metallklang Markigkeit und Güte zugleich zu umspannen hatte:

„Also Sie sind Herr Adler? Guten Tag!“

Er streckte seine Hand aus. Der Mann mit dem gesenkten Kopf bemerkte es nicht. Sebastian aber zog die ausgestreckte Hand nicht zurück, sondern legte – als hätte er mit der allzu großen Geste nichts andres vorgehabt – diese Hand auf die äußerste Randverzierung seines Schreibtisches. Jetzt klang seine Stimme flüchtig und verwischt:

„Herr Adler, treten Sie nur näher! Mein Name ist Doktor Sebastian!“

Der Beschuldigte rührte sich nicht.

Der Richter sprach weiter schnell und leise:

„Wir kommen, Herr Adler, heute an diesem Ort nur zusammen, um uns ein wenig kennenzulernen. Fürchten Sie sich nicht! Sie sehen, unser Gespräch hat keine Zeugen. Mein Schriftführer ist nicht anwesend, die Amtszeit ist längst vorüber. Sie können ruhig sprechen. Vor Gericht sind Sie nur für jene Aussagen verantwortlich, die protokolliert und von Ihnen unterzeichnet worden sind. Ich sehe Ihnen an, daß Sie meine Stellung, die Stellung des Untersuchungsrichters, falsch beurteilen. Ich bin nicht Ihr Feind. Meine Aufgabe ist es nicht, zu überführen, sondern zu untersuchen. Ich könnte Ihr Feind nur von dem Augenblick an sein, wo ich davon überzeugt wäre, daß die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe schlagend sind. Davon aber bin ich durchaus nicht überzeugt, Herr Adler! Ich bitte genau aufzufassen, was ich Ihnen hiermit gestehe: Ich habe nicht das geringste Interesse daran, einen Schuldbeweis gegen Sie zu konstruieren. Andere Herren würden Ihnen jetzt vielleicht die gesetzlichen Erleichterungen vorhalten, die ein furchtloses Geständnis nach sich zieht. Ich verzichte auf eine derartige Vorhaltung. Sie können ruhig annehmen, daß ich in Ihnen nicht den Beschuldigten sehe, sondern den Menschen, der so oder so in eine Klemme geraten ist. Also Mut, Herr Adler! Bitte nehmen Sie Platz!“

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