Franz-Joseph Peine - Allgemeines Verwaltungsrecht

Здесь есть возможность читать онлайн «Franz-Joseph Peine - Allgemeines Verwaltungsrecht» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Allgemeines Verwaltungsrecht: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Allgemeines Verwaltungsrecht»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Im Rahmen dieser Neuauflage wurde das bewährte Lehrbuch vollständig aktualisiert. Die studienrelevanten Bereiche des Allgemeinen Verwaltungsrechts sind klar und einprägsam dargestellt. Neuere Entwicklungstendenzen wie die zunehmende Europäisierung und Elektronisierung des Verwaltungsrechts haben Eingang gefunden, soweit sie für die universitäre Ausbildung von Bedeutung sind.
Die Konzeption:
Das Allgemeine Verwaltungsrecht bildet einen wesentlichen Teil des Stoffs, der im öffentlich-rechtlichen Pflichtfachbereich des Jura-Studiums zu erarbeiten ist. Seine Beherrschung ist damit unabdingbare Voraussetzung für das Bestehen der juristischen Prüfungen. Dieses Buch präsentiert das Allgemeine Verwaltungsrecht in der Breite und Tiefe, die notwendig für ein erfolgreiches Absolvieren des Studiums ist. Die Konzentration auf prüfungsrelevante Themenkreise ermöglicht eine Darstellung auf relativ knappem Raum. Der Problemveranschaulichung dienen den Kapiteln vorangestellte Fälle, die an deren Ende gelöst werden. Eine Vielzahl von Beispielen aus der Rechtsprechung bezeugt die praktische Relevanz des Allgemeinen Verwaltungsrechts. Grafische Zusammenfassungen und Aufbauschemata zu typischen Klausurfragestellungen runden die Darstellung ab.
Das ebook enthält den vollständigen Text des Buches (Print) direkt verlinkt mit einschlägigen Gesetzestexten und nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewählten, für verwaltungsrechtliche Fragestellungen wegweisenden Entscheidungen des BVerfG, des BVerwG sowie einiger Oberverwaltungsgerichte der Länder. Der Leser gelangt so mit einem «Klick» aus dem Text unmittelbar zu den in dem ebook enthaltenen Normen und Urteilen.

Allgemeines Verwaltungsrecht — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Allgemeines Verwaltungsrecht», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Dazu Rn 108ff.

[51]

Näheres unter Rn 104f.

[52]

Zu diesem Typ von Vorschrift Näheres unter Rn 73.

[53]

Gröpl , Rn 1363.

[54]

Auflistung weiterer Gegenstände bei Henneke , in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 85 Rn 3.

[55]

Zur Reichweite der Rechte des Bundes im Bereich der Auftragsverwaltung s. BVerfGE, 84, 25 ff; BVerfGE 104, 249 = NVwZ 2002, 585 ff.; hierzu Janz , JuS 2003, 126 ff. Zur Bundesauftragsverwaltung jüngst Oebbecke , DVBl. 2019, 1 ff (am Beispiel des kommunalen Vollzugs der Grundsicherung).

[56]

Sachs , in: ders. (Hrsg.), GG, 8. Aufl. 2018, Art. 90 Rn 16. Ausf. hierzu Faßbender , DVBl. 2018, 1585 ff.

[57]

Hierzu Gröpl , Rn 1378 f.

[58]

Auflistung weiterer Gegenstände bei Maiwald , in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 86 Rn 6.

[59]

BVerfGE 12, 205, 246 f.

[60]

Gröpl , Rn 1382.

[61]

Siegel , Europäisierung des Öffentlichen Rechts, 2012 Rn 40-42. Ausf. zur insoweit bestehenden Verfahrensautonomie der EU-Mitgliedstaaten Ludwigs , NVwZ 2018, 1417 ff.

[62]

Siegel , Europäisierung des Öffentlichen Rechts, 2012, Rn 30-38.

[63]

Prägend und zugleich vert. Schmidt-Aßmann , in: ders./Schöndorf-Haubold, Der Europäische Verwaltungsverbund, 2005, S. 1 ff. Zu den Ausprägungen vert. Guckelberger/Geber , Allgemeines Europäisches Verwaltungsverfahrensrecht vor seiner unionsrechtlichen Kodifizierung?, 2013, S. 53-64.

[64]

Hierzu mit den einschlägigen Rechtsvorschriften am Beispiel Berlins Siegel , in: ders./Waldhoff, § 4 Rn 165 f.

Teil II Grundbausteine des Verwaltungsrechts› § 6 Verwaltungsverfahren

§ 6 Verwaltungsverfahren

Inhaltsverzeichnis

I. Bedeutung des Verwaltungsverfahrens

II. Begriff des Verwaltungsverfahrens

III. Das nicht-förmliche Verwaltungsverfahren (§§ 10 ff VwVfG)

IV. Besondere Verfahrensarten

Teil II Grundbausteine des Verwaltungsrechts› § 6 Verwaltungsverfahren› I. Bedeutung des Verwaltungsverfahrens

I. Bedeutung des Verwaltungsverfahrens

170

Das Verwaltungsverfahren umschreibt den Weg zu einer Entscheidung der öffentlichen Verwaltung. Nach klassischem deutschem Verständnis hatte das Verwaltungsverfahren lediglich eine dienende Funktion zur Durchsetzung und Verwirklichung des materiellen Rechts[1]. Es unterliegt jedoch einem zunehmenden Bedeutungswandel[2]: Nicht unwesentlich geprägt von den Einflüssen des Unionsrechts, setzt sich immer stärker die Erkenntnis durch, dass das Verfahren einen gewissen Eigenwertaufweist. Denn es zielt primär auf die Gewinnung einer rechtmäßigen und auch im Übrigen „richtigen“ Entscheidung ab. Und je sorgfältiger das Verfahren ausgestaltet ist, umso größer erscheint diese Richtigkeitsgewähr. Dies gilt gerade auch für die gegenwärtig intensiv diskutierte Ausweitung der Öffentlichkeitsbeteiligung[3]. Darüber hinaus dient es auch der Informationsgewinnung sowie der Wahrung von Transparenz[4]. Andererseits weist das Verfahren keinen reinen Selbstzweck auf. Insbes. muss es auch effizient ausgestaltet sein, damit die das Verfahren abschließende Entscheidung möglichst zeitnah getroffen werden kann.

Teil II Grundbausteine des Verwaltungsrechts› § 6 Verwaltungsverfahren› II. Begriff des Verwaltungsverfahrens

II. Begriff des Verwaltungsverfahrens

171

Begrifflich kann zwischen drei Arten des Verwaltungsverfahrens unterschieden werden. Das Verwaltungsverfahren im engeren Sinneist in § 9 umschrieben: Es ist die nach außen gerichtete Tätigkeit der Behörden, welche auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist. Aus dem Erfordernis der Außenwirkung folgt zunächst, dass rein interne Vorgänge nicht erfasst werden. Zudem ist das Verwaltungsverfahren begrenzt auf die beiden Handlungsformen des Verwaltungsakts und des öffentlich-rechtlichen Vertrags. Alle weiteren Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung, wie etwa Realakte, werden also nicht erfasst (zu den Handlungsformen im Überblick s.u. § 11).

172

Das Verwaltungsverfahren im weiteren Sinneliegt indirekt § 1 zugrunde. Es erstreckt sich auch auf die anderen öffentlich-rechtlichen Handlungsformen der öffentlichen Verwaltung, also auch auf schlichtes Verwaltungshandeln, sofern es dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist (s.o. Rn 39f). Die Begrenzung auf Handlungsformen des öffentlichen Rechts ergibt sich hier aus dem Anwendungsbereich des VwVfG. Schließlich handelt es sich bei Verwaltungsverfahren im weitesten Sinneum Verfahren vor der öffentlichen Verwaltung, die im Zusammenhang mit einer nicht-hoheitlichen Entscheidung durchgeführt werden. Zu diesen Verwaltungsverfahren im weitesten Sinne gehören wegen der grundsätzlichen Zuordnung zum Privatrecht etwa Vergabeverfahren (s.u. Rn 876)[5].

Teil II Grundbausteine des Verwaltungsrechts› § 6 Verwaltungsverfahren› III. Das nicht-förmliche Verwaltungsverfahren (§§ 10 ff VwVfG)

III. Das nicht-förmliche Verwaltungsverfahren (§§ 10 ff VwVfG)

173

Das nicht-förmliche Verwaltungsverfahren bildet nach der Vorstellung des Gesetzgebers das Grundmodell des Verwaltungsverfahrens[6]. Es ist in §§ 10–30 geregelt. Die Bezeichnung als „nicht-förmlich“ ist auf die Bestimmung des § 10 zurückzuführen: Nach dessen Satz 1 ist das Verwaltungsverfahren i.S.d. § 9 an bestimmte Formen nicht gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für das Verfahren bestehen. Allerdings werden in §§ 22 ff. Verfahrensrechte und andere Verfahrensgrundsätze geregelt, welche den Grundsatz der Nichtförmlichkeit nicht unbeträchtlich wieder einschränken. Von besonderer Bedeutung für verwaltungsrechtliche Klausurensind das Anhörungsrecht der Beteiligten nach § 28 sowie das Akteneinsichtsrecht nach § 29. Da die besondere Bedeutung des nicht-förmlichen Verwaltungsverfahrens beim Erlass eines Verwaltungsakts besonders zum Tragen kommt, soll es an dortiger Stelle ausführlicher behandelt werden (s.u. Rn 478 ff).

174

Zu beachten ist zudem auch an dieser Stelle die Subsidiarität des VwVfG(s.o. Rn 104f): Spezialgesetzliche Verfahrensbestimmungen haben Vorrang gegenüber den Regelungen des VwVfG. So ist etwa das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung in den jeweiligen Landesbauordnungen besonders ausgestaltet[7]. Deshalb richtet sich die Beteiligung der von einem Bauvorhaben betroffenen Nachbarn nach den jeweiligen Sondervorschriften der Landesbauordnungen zur Nachbarbeteiligung. Die allgemeine Vorschrift zur Anhörung nach § 28 wird insoweit verdrängt[8].

Teil II Grundbausteine des Verwaltungsrechts› § 6 Verwaltungsverfahren› IV. Besondere Verfahrensarten

IV. Besondere Verfahrensarten

175

Neben dem in §§ 10 ff geregelten allgemeinen und nicht-förmlichen Verfahren sieht das VwVfG aber auch einige besondere Verfahrensarten vor. Da diese im Rahmen der Pflichtvorlesungen zum Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrecht aber eine eher untergeordnete Bedeutungspielen, sollen sie an dieser Stelle lediglich kurz vorgestellt werden. Um keine eigenständige Verfahrensart handelt es sich bei elektronischen Verwaltungsverfahren; denn bei ihnen werden regelmäßig nur die allgemeinen Verfahrensanforderungen modifiziert[9]. Daher werden sie im Rahmen des Verfahrens zum Erlass eines Verwaltungsakts behandelt (s.u. Rn 411). Ebenfalls um keine eigenständige Verfahrensart handelt es sich bei den sog. Massenverfahren, welche sich durch eine große Anzahl an Verfahrensbeteiligten auszeichnen. Denn auch hier werden die allgemeinen Verfahrensgebote in §§ 17–19 modifiziert[10].

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Allgemeines Verwaltungsrecht»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Allgemeines Verwaltungsrecht» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Allgemeines Verwaltungsrecht»

Обсуждение, отзывы о книге «Allgemeines Verwaltungsrecht» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x