Wolfram Scheffler - Besteuerung von Unternehmen I

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Die Konzeption:
Der Band Besteuerung von Unternehmen I gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen der einzelnen Ertrag-, Substanz- und Verkehrsteuern. Stoffauswahl und Umfang der Erläuterungen bestimmen sich danach, inwieweit die zahlreichen Vorschriften für die Besteuerung von Unternehmen relevant sind. Die Erläuterungen sind steuerartenbezogen untergliedert. Fragen der steuerlichen Gewinn- und Vermögensermittlung werden nur kurz angesprochen. Sie werden im Band Besteuerung von Unternehmen II: Steuerbilanz und Vermögensaufstellung ausführlich untersucht. Zusammen geben die beiden Bände einen prägnanten und dennoch umfassenden Überblick über die von Unternehmen zu beachtenden steuerlichen Effekte.
Die Neuauflage:
Bei der Neuauflage wurden insbesondere das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderungen steuerlicher Vorschriften, die Änderungen der Kraftfahrzeugsteuer, das Jahressteuergesetz 2010, das Steuervereinfachungsgesetz 2011 und das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften berücksichtigt. Darüber hinaus wurden die neu gefassten Gewerbesteuer- und Erbschaftsteuer-Richtlinien sowie der Ersatz der Umsatzsteuer-Richtlinien durch den Umsatzsteuer-Anwendungserlass eingearbeitet.

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Beck/Daumke/Perbey/Radeisen Grundriss des deutschen Steuerrechts, 7. Aufl., Berlin 2015
Birk/Desens/Tappe Steuerrecht, 22. Aufl., Heidelberg 2019
Brähler Internationales Steuerrecht, 8. Aufl., Wiesbaden 2014
Breithecker Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 17. Aufl., Berlin 2016
Brüggemann/Stirnberg Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer, 10. Aufl., Achim 2018
Bruschke Grunderwerbsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und andere Verkehrsteuern, 7. Aufl., Achim 2016
Djanani/Brähler/Lösel Ertragsteuern, 5. Aufl., Stuttgart 2012
Endres/Spengel International Company Taxation and Tax Planning, Alphen aan den Rijn 2015
Fetzer Einführung in das Steuerrecht, 5. Aufl., Heidelberg 2019
Fischer/Kleineidam/Warneke Internationale betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 5. Aufl., Berlin 2005
Frotscher Internationales Steuerrecht, 4. Aufl. München 2015
Grefe Unternehmenssteuern, 22. Aufl., Herne 2019
Haase Internationales und Europäisches Steuerrecht, 5. Aufl., Heidelberg 2017
Hidien/Pohl/Schnitter Gewerbesteuer, 15. Aufl., Achim 2014
Homburg Allgemeine Steuerlehre, 7. Aufl., München 2015
Jacobs Internationale Unternehmensbesteuerung, 8. Aufl., München 2016
Jacobs/Scheffler/Spengel Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, 5. Aufl., München 2015
Jäger/Lang/Künze Körperschaftsteuer, 19. Aufl., Achim 2016
Knobbe-Keuk Bilanz- und Unternehmenssteuerrecht, 9. Aufl., Köln 1993
Kosmalla/Dürr Lohnsteuer, 16. Aufl., Achim 2017
Kraft/Kraft Grundlagen der Unternehmensbesteuerung, 5. Aufl., Wiesbaden 2018
Kußmaul Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 7. Aufl., München 2013
Kußmaul Steuern, 3. Aufl., Berlin/München/Boston 2017
Lippross Umsatzsteuer, 24. Aufl., Achim 2017
Marx/Kläne/Korff/Schlarmann Unternehmensbesteuerung, 3. Aufl., Herne 2018
Mössner Steuerrecht international tätiger Unternehmen, 5. Aufl., Köln 2018
Niemeier/Schnitter/Kober/Nöcker/Stuparu Einkommensteuer, 24. Aufl., Achim 2018
Rose Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl., Wiesbaden 1992
Rose/Watrin Erbschaftsteuer mit Schenkungsteuer und Bewertungsrecht, 12. Aufl., Berlin 2009
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Rose/Watrin Internationales Steuerrecht, 7. Aufl., Berlin 2016
Rose/Watrin Umsatzsteuer mit Grunderwerbsteuer und kleineren Verkehrsteuern, 18. Aufl., Berlin 2013
Schaumburg Internationales Steuerrecht, 4. Aufl., Köln 2017
Scheffler Besteuerung von Unternehmen, Band II: Steuerbilanz, 9. Aufl., Heidelberg 2018
Scheffler Besteuerung von Unternehmen, Band III: Steuerplanung, 3. Aufl., Heidelberg 2020
Scheffler Internationale betriebswirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl., München 2009
Schneeloch/Meyering/Patek Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band 1, Grundlagen der Besteuerung, Ertragsteuern, 7. Aufl., München 2016
Schneeloch/Meyering/Patek Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band 2, Steuerliche Gewinnermittlung, 7. Aufl., München 2017
Schneeloch/Meyering/Patek Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Band 3, Substanzsteuern, Verkehrsteuern, Besteuerungsverfahren, 7. Aufl., München 2017
Schneider Steuerlast und Steuerwirkung, München/Wien 2002
Schreiber Besteuerung der Unternehmen, 4. Aufl., Wiesbaden 2017
Stobbe Steuern kompakt, 16. Aufl., Sternenfels 2019
Tanski/Jungen Steuerrecht, 12. Aufl., Freiburg 2019
Tipke/Lang Steuerrecht, 23. Aufl., Köln 2018

Erster Teil Einführung

1

Im ersten Abschnittwerden die Begriffe erläutert, die für das Verständnis der Ausführungen zu den zahlreichen, für Unternehmen bedeutsamen Steuerarten hilfreich sind. Der zweite Abschnittskizziert die Merkmale des deutschen Steuersystemsaus betriebswirtschaftlicher Sicht. Auf diese Weise werden die Ursachen für die Komplexität der Unternehmensbesteuerung erkennbar. Der dritte Abschnittdient dazu, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Besteuerung der unternehmerischen Geschäftstätigkeit, dh die Rechtsquellen, vorzustellen.

Erster Teil Einführung› Erster Abschnitt Wichtige Begriffe

Erster Abschnitt Wichtige Begriffe

Erster Teil Einführung› Erster Abschnitt Wichtige Begriffe › A. Steuer

A. Steuer

2

Steuern sind definiert alsGeldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein (§ 3 Abs. 1 AO).[1]

Charakteristische Merkmale einer Steuer sind:

1. Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen. Sie bewirken einen Abfluss von liquiden Mitteln. Keine Steuern sind Naturalleistungen (wie früher der „Zehnte“ der Bauern) oder Dienstleistungen, wie der Wehrdienst, Melde-, Anzeige- und andere Mitwirkungspflichten.
2. Steuern sind gegenleistungslos. Derjenige, der die Steuern schuldet (Steuerschuldner), erwirbt mit der Abführung von Steuern kein unmittelbares Anrecht auf eine bestimmte Leistung desjenigen, der die Zahlungen vereinnahmt (Steuergläubiger).
3. Der Steuerbegriff beinhaltet, dass die Geldleistung von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen hoheitlich auferlegtwird. Zur Erhebung von Steuern sind neben dem Bund und den Ländern insbesondere Gemeinden, Gemeindeverbände und bestimmte Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Status berechtigt.
4. Steuern werden prinzipiell zur Erzielung von Staatseinnahmenerhoben (Fiskalzweck) . Mit der Erhebung einer Steuer können aber auch Beeinflussungen des Verhaltens der Steuerpflichtigen (Lenkungszweck) oder eine Änderung der Einkommens- und Vermögensverteilung (Umverteilungszweck) angestrebt werden. Maßnahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik ergänzen den Fiskalzweck.[2]
5. Steuern dienen der allgemeinen Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs. Es gilt prinzipiell ein Verbot der Zweckbindung einzelner Steuern an bestimmte Staatsausgaben (Grundsatz der Non-Affektation).
6. Zur Zahlung sind nur die Personen oder Institutionen verpflichtet, die mit ihrer Existenz, mit einer Handlung oder mit dem Vorhandensein einer Steuerbemessungsgrundlage einen gesetzlich normierten Tatbestand erfüllen. Der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit und Tatbestandsbestimmtheit(§ 38 AO) verbietet es, Steueransprüche durch Analogieschluss zu begründen oder durch private Vereinbarung zwischen dem Steuerpflichtigen und den Finanzbehörden zu modifizieren.

3

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