A. Überblick
B. Diebstahl, § 242
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
1.Tatobjekt: fremde bewegliche Sache
a) Sache
b) Beweglichkeit der Sache
c) Fremdheit der Sache
2. Tathandlung: Wegnahme
a) Schritt 1: Stand die Sache im Gewahrsam eines anderen?
b) Schritt 2: Wurde dieser Gewahrsam aufgehoben und neuer Gewahrsam beim Täter oder einem Dritten begründet?
c) Schritt 3: Zum Schluss muss überprüft werden, ob der festgestellte Gewahrsamswechsel gegen oder ohne den Willen des Gewahrsamsinhabers erfolgte
3. Vollendung – Beendigung
III. Subjektiver Tatbestand
1. Vorsatz
2. Zueignungsabsicht
a) Aneignungsabsicht
b) Enteignungsvorsatz
3. Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Täterschaft und Teilnahme
VI. Übungsfall Nr. 1
C. Besonders schwere Fälle des Diebstahls
I. Überblick
II.Diebstahl aus besonders geschützten Räumen, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
1. Überblick
2.Geschützte Räumlichkeit
a) Umschlossener Raum
b) Gebäude
c) Geschäftsraum
3. Tathandlung
a) Einbrechen
b) Einsteigen
c) Eindringen mit einem falschen Schlüssel oder Werkzeug
d) Sich-Verborgen-Halten
III. Diebstahl von besonders gesicherten Sachen, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
IV. Der gewerbsmäßige Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
V. Kirchendiebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 4
VI. Der gemeinschädliche Diebstahl, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
VII. „Schmarotzerdiebstahl“, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 6
VIII. Diebstahl von Waffen, § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 7
IX. Ausschluss eines besonders schweren Falles
X. Versuch und Regelbeispiel
1. Der Täter hat den Diebstahl nur versucht, aber dabei eines der Regelbeispiele verwirklicht
2. Der Täter hat den Diebstahl nur versucht und auch das Regelbeispiel nur „versucht“ (Konstellation 1) und der Täter hat den Diebstahl vollendet, aber das Regelbeispiel nur „versucht“ (Konstellation 2)
XI. Teilnahme am Diebstahl in einem besonders schweren Fall
D. Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl
I. Überblick
II.Der Diebstahl mit Waffen und gefährlichen Werkzeugen, § 244 Abs. 1 Nr. 1a
1. Überblick
2. Tatmittel
a) Waffe
b) Gefährliches Werkzeug
3. Tathandlung: Bewusstes Beisichführen
a) Räumliche Komponente
b) Zeitliche Komponente
III.Diebstahl mit sonstigen Werkzeugen oder Mitteln, § 244 Abs. 1 Nr. 1b
1. Überblick
2. Objektiver Tatbestand
3. Subjektiver Tatbestand
IV. Bandendiebstahl, § 244 Abs. 1 Nr. 2
1. Bande
2. Unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds
3. Strafbarkeit des Teilnehmers
V. Wohnungseinbruchsdiebstahl, § 244 Abs. 1 Nr. 3 und § 244 Abs. 4
VI. Übungsfall Nr. 2
E. Schwerer Bandendiebstahl, § 244a
F. Konkurrenzen
G. Unterschlagung, § 246
I. Überblick
II.Einfache Unterschlagung
1. Objektiver Tatbestand
a) Tatobjekt: Fremde bewegliche Sache
b) Tathandlung: Sich oder einem Dritten zueignen
c) Rechtswidrigkeit der Zueignung
2. Subjektiver Tatbestand
3. Rechtswidrigkeit und Schuld
III. Veruntreuende Unterschlagung, § 246 Abs. 2
H. Privilegierungen, §§ 247, 248a
I. Strafantrag, § 247
II. Strafantrag, § 248a
I. Raub, § 249
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
1. Fremde bewegliche Sache
2. Wegnahme
a) Auffassung 1
b) Auffassung 2
c) Diskussion
3. Nötigungsmittel
a) Gewalt gegen eine Person
b) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
4. Finalzusammenhang
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Täterschaft und Teilnahme
1. Aufstiftung
2. Abstiftung
3. Umstiftung
VI. Konkurrenzen
J. Schwerer Raub, § 250
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand, § 250 Abs. 1 Nr. 1c
1. Andere Person
2. Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung
3. Durch die Tat
III.Objektiver Tatbestand, § 250 Abs. 2
1. Raub unter Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges, § 250 Abs. 2 Nr. 1
2. Bandenraub mit Waffen, § 250 Abs. 2 Nr. 2
3. Schwere körperliche Misshandlung, § 250 Abs. 2 Nr. 3a
4. Gefahr des Todes, § 250 Abs. 2 Nr. 3b
IV. Subjektiver Tatbestand
V. Rechtswidrigkeit und Schuld
VI. Konkurrenzen
K. Raub mit Todesfolge, § 251
I.Tatbestand
1. Eintritt der Folge
2. Kausalität
3. Unmittelbarkeitszusammenhang
4. Leichtfertigkeit
II. Rechtswidrigkeit und Schuld
III. Versuch und Rücktritt bei § 251
IV. Täterschaft und Teilnahme
V. Konkurrenzen
L. Räuberischer Diebstahl, § 252
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
1. Diebstahl oder Raub als Vortat
2.Auf frischer Tat betroffen
a) Frische Tat
b) Betroffen
3. Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Täterschaft und Teilnahme
VI. Qualifikation, § 250 und § 251 zwischen Vollendung und Beendigung – Abgrenzungsschwierigkeit zwischen § 249 und § 252
VII. Konkurrenzen
M. Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, § 316a
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
1. Kraftfahrzeugführer und Mitfahrer
2. Tathandlung: Verüben eines Angriffs auf Leib, Leben oder die Entschlussfreiheit
3. Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Erfolgsqualifikation, § 316a Abs. 3
VI. Konkurrenzen
VII. Übungsfall Nr. 3
N. Sachbeschädigung
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
1. Tatobjekt: fremde Sache
2.Tathandlung/Taterfolg
a) Beschädigen und Zerstören, § 303 Abs. 1
b) „Rechtswidrig“, § 303 Abs. 1
3. Verändern des Erscheinungsbildes, § 303 Abs. 2
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
3. Teil Straftaten gegen einzelne Vermögenswerte
A. Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeuges, § 248b
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Täterschaft und Teilnahme
VI. Konkurrenzen
B. Pfandkehr, § 289
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
1. Täter
2. Tatobjekt
a) Nutznießungsrechte
b) Pfandrechte
c) Gebrauchsrechte
d) Zurückbehaltungsrechte
3. Tathandlung: Wegnehmen
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Strafantrag, § 289 Abs. 3
VI. Konkurrenzen
C. Betrug, § 263
I. Einführung
II. Objektiver Tatbestand
1. Täuschungshandlung
a) Ausdrückliche Täuschung
b) Konkludente Täuschung
c) Täuschung durch Unterlassen
2. Irrtumserregung
3. Vermögensverfügung
a) Handeln, Dulden, Unterlassen
b) Vermögensbegriff
c) Abgrenzung Trickdiebstahl – Sachbetrug
4. Vermögensschaden
a) Schaden trotz objektiver Kompensation
b) Schadensgleiche Vermögensgefährdung
c) Schaden bei bewusster Selbstschädigung
d) Abgrenzung Dreiecksbetrug vom Diebstahl in mittelbarer Täterschaft
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Besonders schwere Fälle des Betruges
1. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1
2. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
3. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 3
4. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 4
5. § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 5
6. § 263 Abs. 5
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