Claudia Keil - Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

Здесь есть возможность читать онлайн «Claudia Keil - Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Die betriebliche Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer erfreut sich in der Praxis großer Beliebtheit, ist jedoch mit erheblichen Risiken behaftet. Eine fehlerhafte Beratung kann für den Mandanten rasch mit finanziellen Einbußen verbunden sein.
Das vorliegende Werk bietet der Beratungspraxis eine Fundgrube an Wissen und Erfahrungen, um die Versorgungszusage für einen Gesellschafter-Geschäftsführer optimal gestalten zu können.
Zentrale Themen sind:
–Versorgungszusagen über Unterstützungskassen
–Entgeltumwandlung
–Bilanzierung
–steuerrechtliche Rahmenbedingungen der Versorgungszusagen
–Abfindung
–Insolvenzsicherung
–Versorgungsausgleich
Das neue Kapitel mit Fällen aus der täglichen Beratungspraxis des Autorenteams rundet das Werk ab.

Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Zu beachten ist, dass durch die Zinsentwicklung (gesunkener Rechnungszins für die Bewertung der Pensionsverpflichtung) der Erfüllungsbetrag steigt und somit im Grunde genommen zwei Konstellationen eintreten können:

1. Der Erfüllungsbetrag für die Pensionsverpflichtung ist größer als der Aktivwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung: Der den Aktivwert übersteigende Teil des Erfüllungsbetrages wird direkt in der Handelsbilanz erfasst.
2. Der Aktivwert der verpfändeten Rückdeckungsversicherung ist größer als der Erfüllungsbetrag der Pensionsverpflichtung: Der den Erfüllungsbetrag übersteigende Teil des Aktivwertes ist unter dem Posten aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung zu aktivieren. Durch den Anstieg des Erfüllungsbetrages kann der Ausweis des Planvermögens reduziert werden oder er entfällt ganz.

Bei einer kongruent rückgedeckten beitragsorientierten Leistungszusage(Aufwand in eine Rückdeckungsversicherung wird zugesagt und die Höhe der Versorgungsleistungen entsprechen dann der Höhe und dem Umfang nach vollständig den Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung) spielt die Zinsentwicklung für den bilanziellen Ausweis keine Rolle.

Nach IDW ERS HFA 30 sind Versorgungszusagen, bei denen die zugesagten Versorgungsleistungen in Höhe und Umfang vollständig den Leistungen der Rückdeckungsversicherung entsprechen, analog zu wertpapiergebundenen Versorgungszusagen zu bewerten.

In § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB ist festgehalten, dass, soweit sich die Höhe von Altersversorgungsverpflichtungen ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinn des § 266 Abs. 2 A. III. 5 HGB (Anlagevermögen) bestimmt, Rückstellungen hierfür zum beizulegenden Zeitwert dieser Wertpapiere anzusetzen sind.

Folglich wird das Vermögen mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt (Aktivwert). Der Verpflichtungsumfang wird wie bereits beschrieben, ebenfalls mit dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung angesetzt.

Sofern die Voraussetzungen für die Saldierung erfüllt sind (Verpfändung der Rückdeckungsversicherung und somit Vorliegen von zweckgebundenem Vermögen), werden beide Werte zu Null saldiert.

Für die Praxis empfiehlt sich bei Neuerteilung einer Pensionszusage, die Zusage beitragsorientiert zu gestalten, sowohl vor dem Hintergrund, dass hier kein Nachfinanzierungsrisiko entstehen kann, als auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen auf die Handelsbilanz der Gesellschaft.

1. Kapitel Einführung› A. Bilanzierung von Pensionszusagen in der Handels- und Steuerbilanz› III. Steuerbilanz

III. Steuerbilanz

1. Maßgeblichkeitsgrundsatz

33

Für die steuerliche Bilanzierung ist nach § 5 Abs. 1 EStG die handelsrechtliche Bilanzierung maßgebend. Aufgrund dieses sog. Maßgeblichkeitsgrundsatzes ist die Steuerbilanz eine unter Beachtung der steuerrechtlichen Regelungen korrigierte Handelsbilanz.[11]

34

Die Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz ist auch für die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen bindend, d.h. wenn entsprechend § 249 HGB in der Handelsbilanz Pensionsrückstellungen zu bilden sind, so greift diese Pflicht zur Rückstellungsbildung auch für die Steuerbilanz (mit weiteren Voraussetzungen gemäß § 6a EStG).

35

Diese grundsätzliche Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz bleibt auch nach Inkrafttreten des BilMoG weiterhin bestehen. Des Weiteren bestand in der Vergangenheit die Möglichkeit, auch höhere Rückstellungswerte in der Handelsbilanz auszuweisen. Der steuerliche Bewertungsansatz war als Untergrenze des handelsrechtlichen Ansatzes anzusehen. In der Regel wurden die in der Steuerbilanz angesetzten Werte im Verhältnis eins zu eins in die Handelsbilanz übertragen. Mit Einführung des BilMoG werden zwingend zwei unterschiedliche Werte anzusetzen sein (Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit).

2. Nachholverbot

36

Nach § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG darf eine Pensionsrückstellung in einem Wirtschaftsjahr höchstens um den Differenzbetrag zwischen dem Teilwert der Pensionsverpflichtung am Schluss des aktuellen Wirtschaftsjahres und am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres erhöht werden.[12] Aus dieser Begrenzung der jährlichen Zuführungsbeträge resultiert das sog. Nachholverbot, das besagt, dass einmal unterlassene Zuführungen zur Rückstellung in einem späteren Wirtschaftsjahr nicht mehr nachgeholt werden dürfen. Es entsteht dann ein sog. Fehlbetrag, der erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles bzw. bei Ausscheiden aus dem Unternehmen unter Fortbestehen der Pensionsverpflichtung nachgeholt werden kann. In vorgenannten Fällen kann nach § 6a Abs. 4 Satz 5 EStG immer auf den Barwert der künftigen Versorgungsleistungen aufgefüllt werden. Nach BFH-Rechtsprechung[13] gilt das Nachholverbot auch nach Wegfall des Passivierungswahlrechtes und Einführung der Passivierungspflicht (gilt für nach dem 31.12.1986 erteilte Zusagen) uneingeschränkt fort. Der Vollständigkeit halber sei noch darauf hingewiesen, dass der BFH mit Urteil vom 10.7.2002 entschieden hat, dass das Nachholverbot auch dann greift, wenn eine fehlerhafte Rückstellungszuführung auf Grund eines Rechtsirrtums vorgenommen wurde.[14]

1. Kapitel Einführung› A. Bilanzierung von Pensionszusagen in der Handels- und Steuerbilanz› IV. Rückstellungsbildung

IV. Rückstellungsbildung

37

In § 6a EStG ist geregelt, wann und in welcher Höhe eine Pensionsrückstellung für eine Pensionszusage gebildet werden darf. Ergänzende Hinweise und weiterführende Regelungen zur Passivierung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen enthalten die Einkommensteuer-Richtlinien. Bei der Bewertung einer Versorgungsverpflichtung in der Steuerbilanz ist ferner nach § 6a EStGdas Stichtagsprinzip zu beachten – d.h. es dürfen nur bereits am Bilanzstichtag feststehende Grundlagen (z.B. Bezüge, garantierte Dynamik vor oder nach Rentenbeginn) berücksichtigt werden. Alle am Bilanzstichtag noch nicht bekannten Größen (z.B. Anpassung an den Preisindex für die Lebenshaltung) dürfen erst dann bei der Bewertung realisiert werden, wenn die Höhe und der Zeitpunkt der Erhöhung feststehen.

1. Voraussetzungen für die Rückstellungsbildung

38

Vorausgeschickt sei, dass im Folgenden die Vorgaben für die Bildung einer Rückstellung in der Steuerbilanz kurz aufgeführt werden. Eine ausführliche Erläuterung zu den einzelnen Voraussetzungen, die es zur erfüllen gilt, damit erfolgswirksam in der Steuerbilanz überhaupt eine Rückstellungsbildung erfolgen darf, wird im 2. Kapitel (vgl. Rn. 79 ff.) vorgenommen.

39

Dem Grunde nach darf nur dann eine Pensionsrückstellung gebildet werden, wenn bestimmte in § 6a EStGgenannte Grundvoraussetzungen (weiterführende Regelungen und Klarstellungen in den EStR) erfüllt werden. So muss der Versorgungsberechtigte einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Versorgungsleistungenhaben, d.h. die Pensionszusage muss für das zusagende Unternehmen rechtlich bindend sein. Das versicherungstechnische Alter zu Beginn bzw. zum Ende des Wirtschaftsjahres ist das Alter, dessen Vollendung dem jeweiligen Zeitpunkt am nächsten liegt. Darüber hinaus muss die Pensionszusage schriftlicherteilt werden. Hierbei ist es erforderlich, dass klare und eindeutige Regelungen im Hinblick auf Art, Form, Höhe und Voraussetzungen der zugesagten Leistungen zu treffen sind. Des Weiteren dürfen keine steuerschädlichen Vorbehaltein der Pensionszusage enthalten sein. Hierzu gehört unter anderem auch, dass die Zusage keine schädliche Abfindungsklausel enthalten darf. Weiterhin ist zu beachten, dass bei endgehaltsunabhängigen Pensionszusagen die zugesagten Versorgungsleistungen höchstens 75 % des Aktivgehaltes(unter Einrechnung anderer betrieblicher Altersversorgung und Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung) betragen darf. Außerdem dürfen Pensionsleistungen nicht in Abhängigkeit von künftigen an Gewinnen orientierten Bezügen stehen.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften»

Обсуждение, отзывы о книге «Pensions- und Unterstützungskassenzusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x