Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO
bei Vermögensdelikten zum Nachteil
von Kapitalgesellschaften
von
David Albrecht
www.cfmueller.de
Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften Der Verletzte im Sinne des § 172 StPO bei Vermögensdelikten zum Nachteil von Kapitalgesellschaften von David Albrecht www.cfmueller.de
› Herausgeber
Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht
Herausgegeben von
Prof. Dr. Mark Deiters, Münster
Prof. Dr. Thomas Rotsch, Gießen
Prof. Dr. Mark Zöller, Trier
Erster Berichterstatter: Prof. Dr. Mark Deiters
Zweiter Berichterstatter: Prof. Dr. Michael Heghmanns
Dekan: Prof. Dr. Ingo Saenger
Tag der mündlichen Prüfung: 27.1.2015
D 6
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ISBN 978-3-8114-4159-0
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© 2015 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg
Zugl.: Münster (Westf.) Univ., Diss. der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, 2015
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Die vorliegende Arbeit wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Wintersemester 2014/2015 als Dissertation angenommen.
Größter Dank gilt meinem Doktorvater Prof. Dr. Mark Deiters , der mein Vorhaben durch Anregungen und stetige Gesprächsbereitschaft maßgeblich gefördert hat. Die Fertigstellung der Arbeit ist nicht zuletzt dem großen Freiraum zu verdanken, den er mir während meiner Tätigkeit an seinem Lehrstuhl gewährt hat.
Bei Prof. Dr. Michael Heghmanns möchte ich mich für die äußerst zügige Erstellung des Zweitgutachtens bedanken.
Zu Dank verpflichtet bin ich auch den Herausgebern der „Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht“ Prof. Dr. Mark Deiters , Prof Dr. Thomas Rotsch und Prof. Dr. Mark Zöller für die Aufnahme in die Schriftenreihe.
Schließlich danke ich meiner Frau Anna , die mir als kritische Diskussionspartnerin half, so manchen Gedanken klarer zu fassen.
Münster, im Juni 2015
David Albrecht
Vorwort Vorwort Die vorliegende Arbeit wurde von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster im Wintersemester 2014/2015 als Dissertation angenommen. Größter Dank gilt meinem Doktorvater Prof. Dr. Mark Deiters , der mein Vorhaben durch Anregungen und stetige Gesprächsbereitschaft maßgeblich gefördert hat. Die Fertigstellung der Arbeit ist nicht zuletzt dem großen Freiraum zu verdanken, den er mir während meiner Tätigkeit an seinem Lehrstuhl gewährt hat. Bei Prof. Dr. Michael Heghmanns möchte ich mich für die äußerst zügige Erstellung des Zweitgutachtens bedanken. Zu Dank verpflichtet bin ich auch den Herausgebern der „Schriften zum Wirtschaftsstrafrecht“ Prof. Dr. Mark Deiters , Prof Dr. Thomas Rotsch und Prof. Dr. Mark Zöller für die Aufnahme in die Schriftenreihe. Schließlich danke ich meiner Frau Anna , die mir als kritische Diskussionspartnerin half, so manchen Gedanken klarer zu fassen. Münster, im Juni 2015 David Albrecht
Teil 1 Einleitung und Gang der Untersuchung
Teil 2 Der Verletztenbegriff in § 172 StPO
A. Meinungsstand zum Verletztenbegriff in § 172 StPO
I. Beeinträchtigung in einem Recht
II. Berechtigtes Vergeltungs- oder Genugtuungsinteresse
III. Straftatbestandlicher Schutzzweck
IV. Straftatbestandlicher Schutzzweck sowie Wertungen des Strafprozessrechts
V. Unmittelbare Beeinträchtigung in einem Recht
1. Begrenzung auf den straftatbestandlichen Schutzzweck
2. Erweiterung auf sonstige rechtlich anerkannte Nähebeziehungen
VI. Zusammenfassung
B. Eigene Auslegung des Verletztenbegriffs in § 172 StPO
I. Grammatikalische Auslegung
II. Historische Auslegung
III. Systematische Auslegung
1. Teleologische Vergleichbarkeit der Verletzteninstitute
a) Sinn und Zweck des Strafantragsrechts, §§ 77 ff. StGB
aa) Einheitliche Ratio der Antragserfordernisse
bb) Differenzierende Einteilung der Antragserfordernisse
cc) Kritik an der These der einheitlichen Ratio der Antragserfordernisse
dd) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
ee) Zwischenergebnis
b) Sinn und Zweck der Privatklage, §§ 374 ff. StPO
aa) Entlastung der Strafverfolgungsbehörden
bb) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
cc) Zwischenergebnis
c) Sinn und Zweck der Nebenklage, §§ 395 ff. StPO
aa) Kontrolle der Staatsanwaltschaft
bb) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
cc) Zwischenergebnis
d) Sinn und Zweck des Klageerzwingungsverfahrens, §§ 172 ff. StPO
aa) Sicherung des Legalitätsprinzips
bb) Sinn und Zweck der Antragsberechtigung des Verletzten
cc) Zwischenergebnis zum Sinn und Zweck des Klageerzwingungsverfahrens
e) Fazit zur teleologischen Vergleichbarkeit der strafprozessualen Verletzteninstitute
2. Übereinstimmende inhaltliche Bestimmung des Verletztenbegriffs im Strafantrags- und Privatklagerecht
3. Ergebnis der systematischen Auslegung
IV. Teleologische Auslegung
1. Orientierung am Schutzzweck der jeweiligen Strafnorm
2. Berücksichtigung sonstiger gesetzlicher Wertungen
a) Strafantragsberechtigung
b) Privatklageberechtigung
c) Nebenklageberechtigung
V. Ergebnis
Teil 3 Der Verletzte i.S.d. § 172 StPO bei Vermögensdelikten gegen Kapitalgesellschaften
A. Meinungsstand zur Vermögenszuordnung im Strafrecht bei Kapitalgesellschaften
I. Herrschende Meinung: Zivilrechtsakzessorische Vermögenszuordnung
II. Strafrechtsspezifische Vermögenszuordnung
1. Die Auffassung Nelles'
2. Wirtschaftliche Betrachtungsweise
III. Vermittelnder Ansatz Tiedemanns
B. Eigener Ansatz zur Vermögenszuordnung im Strafrecht bei Kapitalgesellschaften
I. Bestimmung der Voraussetzungen für die Vermögenszuordnung
1.Auffassungsspezifische Kritik
a) Kritik an der „wirtschaftlichen Betrachtungsweise“ als Kriterium strafrechtlicher Vermögenszuordnung
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