§ 19 Die Klagefrist
I. Der Anwendungsbereich des § 74
II. Die zeitliche Begrenzung der Klageerhebung durch § 74
III. Die Klagefrist bei der Untätigkeitsklage und bei Unterlassung eines Widerspruchsbescheids (§ 75)
1. Die Zulassung einer Klage ohne Widerspruchsbescheid bzw Entscheidung über den beantragten Verwaltungsakt
2. Die Konsequenzen einer verfrühten Klageerhebung
3. Die zeitlichen Begrenzungen der Klage in den Fällen des § 75
§ 20 Die Entscheidung über die Begründetheit der Anfechtungsklage
I. Prüfungsschema: Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 Abs. 1 S. 1
II. Die gerichtliche Kontrolldichte
1. Die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen
a) Ermessensüberschreitung
b) Ermessensnichtgebrauch
c) Ermessensfehlgebrauch
2.Unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielraum
a) Die Bedeutung der Problematik
b) Keine generelle Anerkennung eines Beurteilungsspielraums
c) Keine prinzipiellen Bedenken gegen die gesetzliche Begründung von Beurteilungsspielräumen
d) Unbestimmte Rechtsbegriffe mit Beurteilungsspielraum
e) Die gerichtliche Kontrolle bei Beurteilungsspielräumen
3. Planungs- und Regulierungsermessen
4. Die Befugnis zur Beschränkung der gerichtlichen Überprüfung gem. § 113 Abs. 3, 2 S. 2
III. Der maßgebliche Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung von Verwaltungsakten
1. Einführung in die Problematik
2. Die prozessrechtliche und die materiellrechtliche Dimension der Problematik
3. Der prozessrechtlich maßgebliche Zeitpunkt
4. Die materiellrechtliche Problematik
a) Grundsätzliche materiellrechtliche Irrelevanz einer erst nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eingetretenen Veränderungen der Sach- oder Rechtslage
b) Nachträgliches Rechtswidrigwerden eines rechtmäßig erlassenen Verwaltungsakts aufgrund einer nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens eingetretenen Veränderung der Sach- oder Rechtslage
c) Nachträgliches Rechtmäßigwerden eines rechtswidrig erlassenen Verwaltungsakts
IV. Das verwaltungsgerichtliche Urteil in der Hauptsache
1. Die (vollständige oder teilweise) Aufhebung des Verwaltungsakts
a) Die Teilaufhebung bei rechtswidrigen Nebenbestimmungen
b) Ausgangs- und Widerspruchsbescheid
2.Keine Aufhebung des Verwaltungsakts trotz subjektiver Rechtsverletzung
a) Ausschluss der gerichtlichen Aufhebung bei Fehlen eines Beseitigungsanspruchs
b) Grundsätzlich keine antragsunabhängige isolierte Feststellung der Rechtswidrigkeit
3. Die Aufhebung des Verwaltungsakts bei Anfechtungsklagen gem. § 42 Abs. 2 HS 1
V. Das Nachholen einer Begründung und das Nachschieben von Gründen
1. Das Nachholen einer Begründung
2.Das Nachschieben von Gründen
a) Abgrenzung der Problematik
b) Kritik an der herrschenden Meinung
VI. Die Umdeutung von Verwaltungsakten
VII. Die Regelungen des § 113 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 4
VIII. Nebenentscheidungen des Verwaltungsgerichts
IX. Die Zustellung der Entscheidung
X. Die Vollstreckung der Entscheidung
§ 21 Die Begründetheit der Verpflichtungsklage
I. Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 113 Abs. 5
1. Die Spruchreife
2. Die Verpflichtung der Behörde zum Erlass eines Verwaltungsakts
3. Die Verpflichtung zur Bescheidung
II. Der Umfang der gerichtlichen Überprüfung
III. Der maßgebliche Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Verpflichtungsklage
IV. Die verwaltungsgerichtliche Entscheidung in der Hauptsache
1. Die verwaltungsgerichtliche Entscheidung über den geltend gemachten Anspruch auf Vornahme des Verwaltungsakts
2. Die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Ablehnung bzw Unterlassung analog § 113 Abs. 1 S. 4
V. Die analoge Anwendung des § 113 Abs. 1 S. 2 und des § 113 Abs. 4
§ 22 Die Begründetheit der Fortsetzungsfeststellungsklage
I. Begründetheitsprüfung bei der „amputierten Anfechtungsklage“
II. Begründetheitsprüfung bei der „amputierten Verpflichtungsklage“
§ 23 Die Begründetheit anderer verwaltungsgerichtlicher Klagen
I. Die Begründetheit der allgemeinen Leistungsklage
II. Die Begründetheit von Gestaltungsklagen
III. Die Begründetheit der allgemeinen verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage
§ 24 Die verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle gem. § 47
I. Die Rechtsnatur der Normenkontrolle
II. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Normenkontrolle
1. Die Antragstellung
2. Die Statthaftigkeit der Normenkontrolle
a) Bundesrechtlich statthafte oberverwaltungsgerichtliche Normenkontrollen
b) Die Normenkontrolle gem. § 47 Abs. 1 Nr 2
c) Ausweitung des Anwendungsbereichs der Normenkontrolle
d) Beschränkungen der Statthaftigkeit der Normenkontrolle durch die Vorbehaltsklausel des § 47 Abs. 3
3. Beteiligungsfähigkeit und Beiladung
4. Die Antragsbefugnis
a) Die Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 1 und nach dem UmwRG
b) Die Antragsbefugnis von Behörden gem. § 47 Abs. 2 S. 1 Alt. 2
5. Der Antragsgegner
6. Rechtsschutzbedürfnis bzw Normenkontrollinteresse
a) Das Rechtsschutzbedürfnis bei einem Normenkontrollantrag natürlicher oder juristischer Personen sowie von Umweltvereinigungen
b) Das objektive Kontrollinteresse bei einem Normenkontrollantrag einer Behörde
7. Fehlende Rechtshängigkeit und Rechtskraft
8. Antragsfrist
III. Die Begründetheit des Normenkontrollantrags
1. Allgemeines
2. Die Überprüfung am Maßstab von Bundesrecht und Unionsrecht
3.Einschränkungen des Prüfungsmaßstabs durch § 47 Abs. 3
a) Die Reichweite der Vorbehaltsklausel
b) Der Inhalt der Vorbehaltsklausel
4. Die Entscheidung des OVG
IV. Prüfungsschema bei einem Normenkontrollantrag
§ 25 Der vorläufige Rechtsschutz
I. Allgemeines
II. Der vorläufige Rechtsschutz gem. §§ 80–80b
1. Der Eintritt der aufschiebenden Wirkung gem. § 80
2. Vollziehbarkeits- oder Wirksamkeitshemmung
3. Suspensiveffekt bei unzulässigen förmlichen Rechtsbehelfen
4. Die zeitlichen Grenzen des Suspensiveffekts
5. Das Entfallen der aufschiebenden Wirkung kraft Gesetzes
a) Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten
b) Unaufschiebbare Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten
c) Andere Fälle
6.Die behördliche Anordnung der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts
a) Rechtsnatur und Bedeutung
b) Die Rechtmäßigkeit der Vollziehungsanordnung
7. Die behördliche Aussetzung der Vollziehung
a) Die formelle Rechtmäßigkeit der behördlichen Aussetzung
b) Die materielle Rechtmäßigkeit der behördlichen Aussetzung
8. Die gerichtliche Entscheidung über den Antrag auf Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung
a) Die Zulässigkeit des Antrags
b) Die Begründetheit des Aussetzungsantrags
c) Die gerichtliche Anordnung der Aufhebung der Vollziehung
d) Schadensersatzansprüche bei Rechtmäßigkeit des ausgesetzten Verwaltungsakts
9. Rechtsschutz bei faktischer Vollziehung des Verwaltungsakts
10.Der vorläufige gerichtliche Rechtsschutz des Begünstigten eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung
a) Allgemeines
b) Die Zulässigkeit des Antrags
c) Die Begründetheit des Antrags
11. Der Erlass gerichtlicher Entscheidungen gem. §§ 80, 80a
III. Der vorläufige Rechtsschutz durch die einstweilige Anordnung gem. § 123
1. Anwendungsbereich und Formen der einstweiligen Anordnung des § 123
2. Die Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
3.Die Begründetheit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
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