Sabine Tofahrn - Strafrecht Besonderer Teil I

Здесь есть возможность читать онлайн «Sabine Tofahrn - Strafrecht Besonderer Teil I» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Strafrecht Besonderer Teil I: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Strafrecht Besonderer Teil I»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Der Inhalt:
Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit und gegen die Ehre.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

Strafrecht Besonderer Teil I — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Strafrecht Besonderer Teil I», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.

zurück zu Rn. 151, 288, 402, 471

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Codeseite JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller mit Online-Wissens-Check Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich. Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an? • Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs , passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. • Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. Wie nutzen Sie diese Möglichkeit? Online-Wissens-Check Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei. Ihr persönlicher User-Code: 479883217 Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand. Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de . zurück zu Rn. 151, 288, 402, 471

Literaturverzeichnis

1. Teil 1. Teil Einführung 1 Im Strafrecht wird nach den geschützten Rechtsgütern unterschieden zwischen Straftaten gegen Persönlichkeitswerte und Straftaten gegen Gemeinschaftswerte. Zu den Persönlichkeitswerten , auch Individualrechtsgüter genannt, gehören u.a. Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen. Zu den Gemeinschaftswerten , auch Universalrechtsgüter genannt, gehören u.a. die Sicherheit des Straßenverkehrs, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit von Urkunden sowie die Sicherheit der Allgemeinheit bei sonstigen gemeingefährdenden Verhaltensweisen. [Bild vergrößern] 2 In diesem Skript werden wir uns mit den Persönlichkeitswerten Leib (geschützt in §§ 223 ff. StGB[1]), Leben (geschützt in §§ 211 ff.), Freiheit (geschützt in §§ 232 ff.) und Ehre (geschützt in den §§ 185 ff.) auseinandersetzen. Zudem werden wir, thematisch verortet bei § 240, einen Exkurs zu den Straftaten gegen die Staatsgewalt machen und uns mit den §§ 113 bis 115 auseinandersetzen. Eigentums- und Vermögensdelikte werden gesondert im Skript „Strafrecht Besonderer Teil II“ dargestellt, da sie eine ungeheure Vielzahl von examensrelevanten Problemen aufweisen und deshalb auch überproportional häufig Gegenstand von Examensklausuren sind. Straftaten gegen Gemeinschaftswerte sind Thema des Skriptes „Strafrecht Besonderer Teil III“. Hier sind insbesondere die Urkundendelikte von größerer Examensrelevanz, da sie häufig in Zusammenhang mit den Vermögensdelikten – vor allem Betrug gem. § 263 – in der Klausur geprüft werden. Einführung 1. Teil Einführung 1 Im Strafrecht wird nach den geschützten Rechtsgütern unterschieden zwischen Straftaten gegen Persönlichkeitswerte und Straftaten gegen Gemeinschaftswerte. Zu den Persönlichkeitswerten , auch Individualrechtsgüter genannt, gehören u.a. Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen. Zu den Gemeinschaftswerten , auch Universalrechtsgüter genannt, gehören u.a. die Sicherheit des Straßenverkehrs, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit von Urkunden sowie die Sicherheit der Allgemeinheit bei sonstigen gemeingefährdenden Verhaltensweisen. [Bild vergrößern] 2 In diesem Skript werden wir uns mit den Persönlichkeitswerten Leib (geschützt in §§ 223 ff. StGB[1]), Leben (geschützt in §§ 211 ff.), Freiheit (geschützt in §§ 232 ff.) und Ehre (geschützt in den §§ 185 ff.) auseinandersetzen. Zudem werden wir, thematisch verortet bei § 240, einen Exkurs zu den Straftaten gegen die Staatsgewalt machen und uns mit den §§ 113 bis 115 auseinandersetzen. Eigentums- und Vermögensdelikte werden gesondert im Skript „Strafrecht Besonderer Teil II“ dargestellt, da sie eine ungeheure Vielzahl von examensrelevanten Problemen aufweisen und deshalb auch überproportional häufig Gegenstand von Examensklausuren sind. Straftaten gegen Gemeinschaftswerte sind Thema des Skriptes „Strafrecht Besonderer Teil III“. Hier sind insbesondere die Urkundendelikte von größerer Examensrelevanz, da sie häufig in Zusammenhang mit den Vermögensdelikten – vor allem Betrug gem. § 263 – in der Klausur geprüft werden.

2. Teil 2. Teil Straftaten gegen das Leben Inhaltsverzeichnis A. Einführung B. Totschlag, § 212 C. Mord, § 211 D. Tötung auf Verlangen, § 216 E. Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, § 217 F. Fahrlässige Tötung, § 222 G. Aussetzung, § 221 H. Übungsfall Nr. 1 Straftaten gegen das Leben 2. Teil Straftaten gegen das Leben Inhaltsverzeichnis A. Einführung B. Totschlag, § 212 C. Mord, § 211 D. Tötung auf Verlangen, § 216 E. Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, § 217 F. Fahrlässige Tötung, § 222 G. Aussetzung, § 221 H. Übungsfall Nr. 1

A. A. Einführung 2. Teil Straftaten gegen das Leben › A. Einführung › I. Das geschützte Rechtsgut Einführung A. Einführung 2. Teil Straftaten gegen das Leben › A. Einführung › I. Das geschützte Rechtsgut

I. Das geschützte Rechtsgut

II. Verhältnis der Tötungsdelikte zueinander

III. Lebenslange Freiheitsstrafe

B. Totschlag, § 212

I. Überblick

II. Objektiver Tatbestand

III. Subjektiver Tatbestand

IV. Rechtswidrigkeit und Schuld

V. Besonders schwerer Fall, § 212 Abs. 2

VI. Minder schwerer Fall, § 213

1. Benannte minder schwere Fälle des „provozierten“ Totschlags

2. Unbenannte minder schwere Fälle

VII. Konkurrenzen

C. Mord, § 211

I. Überblick

II. Auslegung der Mordmerkmale

III. Objektiver Tatbestand

IV. Mordmerkmale der zweiten Gruppe

1. Heimtücke

a) Unterschiedliche Ansichten von Rechtsprechung und Literatur zur Definition und restriktiven Anwendung

b) Arglos

c) Wehrlos

2. Grausam

3. Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln

V. Subjektiver Tatbestand

VI. Mordmerkmale der ersten Gruppe

1. Mordlust

2. Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes

3. Habgier

4. Sonstige niedrige Beweggründe

VII. Mordmerkmale der dritten Gruppe

1. Zur Ermöglichung einer Straftat

2. Zur Verdeckung einer Straftat

VIII. Rechtswidrigkeit und Schuld

IX. Täterschaft und Teilnahme

D. Tötung auf Verlangen, § 216

I. Überblick

II. Objektiver Tatbestand

1. Ernstliches und ausdrückliches Verlangen

2. Zur Tötung bestimmt

III. Subjektiver Tatbestand

IV. Rechtswidrigkeit und Schuld

V. Konkurrenzen

VI. Exkurs: Sterbehilfe und medizinischer Behandlungsabbruch

VII. Exkurs: Teilnahme an der Selbsttötung

1. Fremdtötung in mittelbarer Täterschaft

2. Fremdtötung auf Verlangen durch Unterlassen der erforderlichen Rettungsmaßnahmen

3. Der einseitig fehlgeschlagene Doppelselbstmord

4. Die fahrlässige Ermöglichung der Selbsttötung

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Strafrecht Besonderer Teil I»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Strafrecht Besonderer Teil I» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Strafrecht Besonderer Teil I»

Обсуждение, отзывы о книге «Strafrecht Besonderer Teil I» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x