Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de.
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Vorwort
Codeseite JURIQ Erfolgstraining – die Skriptenreihe von C.F. Müller mit Online-Wissens-Check Mit dem Kauf dieses Skripts aus der Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ haben Sie gleichzeitig eine Zugangsberechtigung für den Online-Wissens-Check erworben – ohne weiteres Entgelt. Die Nutzung ist freiwillig und unverbindlich. Was bieten wir Ihnen im Online-Wissens-Check an? • Sie erhalten einen individuellen Zugriff auf Testfragen zur Wiederholung und Überprüfung des vermittelten Stoffs , passend zu jedem Kapitel Ihres Skripts. • Eine individuelle Lernfortschrittskontrolle zeigt Ihren eigenen Wissensstand durch Auswertung Ihrer persönlichen Testergebnisse. Wie nutzen Sie diese Möglichkeit? Online-Wissens-Check Registrieren Sie sich einfach für Ihren kostenfreien Zugang auf www.juracademy.de/skripte/login und schalten sich dann mit Hilfe des Codes für Ihren persönlichen Online-Wissens-Check frei. Ihr persönlicher User-Code: 479883217 Der Online-Wissens-Check und die Lernfortschrittskontrolle stehen Ihnen für die Dauer von 24 Monaten zur Verfügung. Die Frist beginnt erst, wenn Sie sich mit Hilfe des Zugangscodes in den Online-Wissens-Check zu diesem Skript eingeloggt haben. Den Starttermin haben Sie also selbst in der Hand. Für den technischen Betrieb des Online-Wissens-Checks ist die JURIQ GmbH, Unter den Ulmen 31, 50968 Köln zuständig. Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an das JURIQ-Team wenden, und zwar per E-Mail an: info@juriq.de . zurück zu Rn. 151, 288, 402, 471
Literaturverzeichnis
1. Teil 1. Teil Einführung 1 Im Strafrecht wird nach den geschützten Rechtsgütern unterschieden zwischen Straftaten gegen Persönlichkeitswerte und Straftaten gegen Gemeinschaftswerte. Zu den Persönlichkeitswerten , auch Individualrechtsgüter genannt, gehören u.a. Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen. Zu den Gemeinschaftswerten , auch Universalrechtsgüter genannt, gehören u.a. die Sicherheit des Straßenverkehrs, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit von Urkunden sowie die Sicherheit der Allgemeinheit bei sonstigen gemeingefährdenden Verhaltensweisen. [Bild vergrößern] 2 In diesem Skript werden wir uns mit den Persönlichkeitswerten Leib (geschützt in §§ 223 ff. StGB[1]), Leben (geschützt in §§ 211 ff.), Freiheit (geschützt in §§ 232 ff.) und Ehre (geschützt in den §§ 185 ff.) auseinandersetzen. Zudem werden wir, thematisch verortet bei § 240, einen Exkurs zu den Straftaten gegen die Staatsgewalt machen und uns mit den §§ 113 bis 115 auseinandersetzen. Eigentums- und Vermögensdelikte werden gesondert im Skript „Strafrecht Besonderer Teil II“ dargestellt, da sie eine ungeheure Vielzahl von examensrelevanten Problemen aufweisen und deshalb auch überproportional häufig Gegenstand von Examensklausuren sind. Straftaten gegen Gemeinschaftswerte sind Thema des Skriptes „Strafrecht Besonderer Teil III“. Hier sind insbesondere die Urkundendelikte von größerer Examensrelevanz, da sie häufig in Zusammenhang mit den Vermögensdelikten – vor allem Betrug gem. § 263 – in der Klausur geprüft werden.
Einführung 1. Teil Einführung 1 Im Strafrecht wird nach den geschützten Rechtsgütern unterschieden zwischen Straftaten gegen Persönlichkeitswerte und Straftaten gegen Gemeinschaftswerte. Zu den Persönlichkeitswerten , auch Individualrechtsgüter genannt, gehören u.a. Leib, Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen. Zu den Gemeinschaftswerten , auch Universalrechtsgüter genannt, gehören u.a. die Sicherheit des Straßenverkehrs, die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege, das Vertrauen des Rechtsverkehrs in die Echtheit von Urkunden sowie die Sicherheit der Allgemeinheit bei sonstigen gemeingefährdenden Verhaltensweisen. [Bild vergrößern] 2 In diesem Skript werden wir uns mit den Persönlichkeitswerten Leib (geschützt in §§ 223 ff. StGB[1]), Leben (geschützt in §§ 211 ff.), Freiheit (geschützt in §§ 232 ff.) und Ehre (geschützt in den §§ 185 ff.) auseinandersetzen. Zudem werden wir, thematisch verortet bei § 240, einen Exkurs zu den Straftaten gegen die Staatsgewalt machen und uns mit den §§ 113 bis 115 auseinandersetzen. Eigentums- und Vermögensdelikte werden gesondert im Skript „Strafrecht Besonderer Teil II“ dargestellt, da sie eine ungeheure Vielzahl von examensrelevanten Problemen aufweisen und deshalb auch überproportional häufig Gegenstand von Examensklausuren sind. Straftaten gegen Gemeinschaftswerte sind Thema des Skriptes „Strafrecht Besonderer Teil III“. Hier sind insbesondere die Urkundendelikte von größerer Examensrelevanz, da sie häufig in Zusammenhang mit den Vermögensdelikten – vor allem Betrug gem. § 263 – in der Klausur geprüft werden.
2. Teil 2. Teil Straftaten gegen das Leben Inhaltsverzeichnis A. Einführung B. Totschlag, § 212 C. Mord, § 211 D. Tötung auf Verlangen, § 216 E. Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, § 217 F. Fahrlässige Tötung, § 222 G. Aussetzung, § 221 H. Übungsfall Nr. 1
Straftaten gegen das Leben 2. Teil Straftaten gegen das Leben Inhaltsverzeichnis A. Einführung B. Totschlag, § 212 C. Mord, § 211 D. Tötung auf Verlangen, § 216 E. Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, § 217 F. Fahrlässige Tötung, § 222 G. Aussetzung, § 221 H. Übungsfall Nr. 1
A. A. Einführung 2. Teil Straftaten gegen das Leben › A. Einführung › I. Das geschützte Rechtsgut
Einführung A. Einführung 2. Teil Straftaten gegen das Leben › A. Einführung › I. Das geschützte Rechtsgut
I. Das geschützte Rechtsgut
II. Verhältnis der Tötungsdelikte zueinander
III. Lebenslange Freiheitsstrafe
B. Totschlag, § 212
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Besonders schwerer Fall, § 212 Abs. 2
VI. Minder schwerer Fall, § 213
1. Benannte minder schwere Fälle des „provozierten“ Totschlags
2. Unbenannte minder schwere Fälle
VII. Konkurrenzen
C. Mord, § 211
I. Überblick
II. Auslegung der Mordmerkmale
III. Objektiver Tatbestand
IV. Mordmerkmale der zweiten Gruppe
1. Heimtücke
a) Unterschiedliche Ansichten von Rechtsprechung und Literatur zur Definition und restriktiven Anwendung
b) Arglos
c) Wehrlos
2. Grausam
3. Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln
V. Subjektiver Tatbestand
VI. Mordmerkmale der ersten Gruppe
1. Mordlust
2. Zur Befriedigung des Geschlechtstriebes
3. Habgier
4. Sonstige niedrige Beweggründe
VII. Mordmerkmale der dritten Gruppe
1. Zur Ermöglichung einer Straftat
2. Zur Verdeckung einer Straftat
VIII. Rechtswidrigkeit und Schuld
IX. Täterschaft und Teilnahme
D. Tötung auf Verlangen, § 216
I. Überblick
II. Objektiver Tatbestand
1. Ernstliches und ausdrückliches Verlangen
2. Zur Tötung bestimmt
III. Subjektiver Tatbestand
IV. Rechtswidrigkeit und Schuld
V. Konkurrenzen
VI. Exkurs: Sterbehilfe und medizinischer Behandlungsabbruch
VII. Exkurs: Teilnahme an der Selbsttötung
1. Fremdtötung in mittelbarer Täterschaft
2. Fremdtötung auf Verlangen durch Unterlassen der erforderlichen Rettungsmaßnahmen
3. Der einseitig fehlgeschlagene Doppelselbstmord
4. Die fahrlässige Ermöglichung der Selbsttötung
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