Haimo Schack - BGB-Allgemeiner Teil

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Für ein solides Fundament im Zivilrecht!
Inhalt und Konzeption:
Dieser Band behandelt den gesamten Allgemeinen Teil des BGB und enthält daneben ein ausführliches Kapitel zur Methode der Fallbearbeitung. Ein besonderes Augenmerk gilt den Bezügen des AT zu den anderen Teilen des BGB und zum Wirtschaftsrecht. Alle Kapitel gehen jeweils von einem klausurähnlichen Fall aus, erläutern die dogmatischen Zusammenhänge und kehren schließlich zur Falllösung zurück. Zusammenfassende Kapitel zu den Kernbereichen des Personenrechts und zur Rechtsgeschäftslehre dienen der Wiederholung und Selbstkontrolle. Durch die Verknüpfung des Allgemeinen Teils mit den anderen Teilen des Zivilrechts besteht auch die Möglichkeit einer raschen, auf das Wesentliche beschränkten Prüfungsvorbereitung für Fortgeschrittene. Für die Neuauflage wurden aktuelle Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur eingearbeitet.

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BGB – Allgemeiner Teil

von

Dr. Haimo Schacko. Professor an der Universität Kiel Richter am Oberlandesgericht a.D.

16., neu bearbeitete Auflage

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Impressum

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9175-5

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

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Vorwort

Die Neuauflage berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung und Literatur. Der Allgemeine Teil des BGB und auch dieses Buch stellen hohe Anforderungen gerade an die Anfangssemester. Doch ist niemandem damit gedient, wollte man die Dinge leichter erscheinen lassen, als sie sind.

Den Studienerfolg verbürgt allein das gewissenhafte Durcharbeiten des Textes unter ständigem Nachschlagen des Gesetzes und auch der im Text zitierten wichtigsten Gerichtsentscheidungen und besonders lesenswerten Aufsätze, auf die so das Augenmerk der Studierenden gelenkt werden soll. Die Mühe lohnt sich!

Die Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur beschränken sich bewusst auf solche von zentraler Bedeutung, die auch Anfangssemestern den vertieften Einstieg in die Problematik erleichtern können. Doch bleibt der Allgemeine Teil infolge seines Abstraktionsgrades auf weite Strecken nicht nur für Anfänger eine recht harte Kost. Um sie nicht zu entmutigen, habe ich schwierigere Passagen mit einem der Randnummer vorangestellten „F“ gekennzeichnet. An diesen und vielen anderen Stellen des Buches werden auch Fortgeschrittene zur Vorbereitung der Übungen und in der Examensphase manches Wichtige und Nützliche (wieder) entdecken.

Kiel, im Dezember 2018 Haimo Schack

Aus dem Vorwort zur 6. Auflage (1991)

Gerne bin ich der Aufforderung des Verlages gefolgt, den von Harry Westermann begründeten, zuletzt 1983 erschienenen Schwerpunkte-Band BGB Allgemeiner Teil als Bearbeiter zu übernehmen. Das bewährte didaktische Konzept ist unverändert geblieben. Im Übrigen jedoch habe ich das Buch von Grund auf überarbeitet und nichts ungeprüft übernommen. Angesichts aktueller Rechtsentwicklungen waren einige Schwerpunkte neu zu setzen, und manches erscheint in der Beleuchtung eines anderen Verfassers notwendig in einem neuen Licht.

Herausgenommen habe ich das Kapitel 7 zur Staatshaftung, die nicht zu den Grundlagen des Privatrechts gehört, die dieses Buch vor allem den Studienanfängern vermitteln soll. Den so gewonnenen Raum habe ich für einen weiteren Fall (Kapitel 13) zur Rechtsgeschäftslehre genutzt, die den Schwerpunkt des Stoffes des ersten Semesters und der Anfängerübungen bildet. Ausgewechselt wurde auch Fall 15.

Die Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur beschränken sich bewusst auf solche von zentraler Bedeutung, die auch Anfangssemestern den vertieften Einstieg in die Problematik erleichtern können. Doch bleibt der Allgemeine Teil infolge seines Abstraktionsgrades auf weite Strecken nicht nur für Anfänger eine recht harte Kost. Um sie nicht zu entmutigen, habe ich schwierigere Passagen mit einem der Randnummer vorangestellten „F“ gekennzeichnet. An diesen und vielen anderen Stellen des Buches werden auch Fortgeschrittene zur Vorbereitung der Übungen und in der Examensphase manches Wichtige und Nützliche (wieder) entdecken.

Lesens- und beherzigenswert ist auch das Kapitel 22 zur Methode der Fallbearbeitung. Darüber, ob der Autor seinen eigenen Ansprüchen (Rn 593–595) gerecht geworden ist, mögen die Leser urteilen. Vorgekostet und das Menü um zahlreiche Verbesserungsvorschläge bereichert haben die Teilnehmer meines Mitarbeiterseminars, ohne deren tatkräftige Unterstützung und stetigen Ansporn das Buch so schnell nicht fertig geworden wäre.

Bielefeld, im Juli 1991 Haimo Schack

Aus dem Vorwort zur 1. Auflage

Der großen Zahl an Grundriss- und Lehrbuchreihen eine neue hinzuzufügen mag überflüssig erscheinen. Indessen soll die Reihe, deren erster Band hiermit vorgelegt wird, einen speziellen Zweck mit eigenständigen Methoden verfolgen: Es geht darum, dem Studenten (hauptsächlich den ersten und mittleren Semestern) eine einführende Darstellung, den älteren Semestern eine Wiederholungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen, die bewusst darauf verzichtet, die ganze Stofffülle vorzutragen, sondern sich auf Schwerpunkte beschränkt. Die dargestellten Gegenstände sind daher vorzüglich unter pädagogischen Gesichtspunkten ausgewählt: Besonderes Gewicht ist auf die Institute gelegt, deren Kenntnis für ein fruchtbares Studium und für das Examen erforderlich, deren Verständnis Voraussetzung zur methodischen eigenen Arbeit der Studenten ist und die in die moderne Problematik einführen. In diesem Umfang ist auch vertieftes Eindringen angestrebt. Die zusammenfassenden Kapitel geben einen Überblick über die nicht näher behandelten Rechtseinrichtungen.

Dem pädagogischen Zweck ist auch die Darstellungsweise angepasst: Sie geht vom Fall aus und kehrt zu ihm ständig zurück, hat aber, da unser Recht kein „Fallrecht“ ist, ständig die Entfaltung des Rechtssystems und der dogmatischen Zusammenhänge zum Ziel. Dementsprechend folgen die einzelnen Paragraphen nicht dem „Fallaufbau“; wohl aber ist, um den Studenten frühzeitig (die Übungen beginnen im zweiten Semester) mit der Methode der Fallbearbeitung und des Klausuraufbaus vertraut zu machen, den meisten Paragraphen eine Skizze des klausurmäßigen Aufbaus des Einleitungsfalles angefügt.

Wenn so die Fallösung einen erheblichen Raum einnimmt, bleibt der Fall Einführungs- und Anschauungsmaterial, also ein Hilfsmittel für die das Rechtssystem entfaltende Darstellung. Eine Fallsammlung wollen die „Schwerpunkte“ nicht sein; die Klausurskizzen und die Lehre der Fallbearbeitung sind als Bestandteile einer Einführung verstanden.

Die Paragraphen mit zusammenfassendem Überblick können einen wesentlich höheren Abstraktionsgrad der Darstellung wagen, zumal es erforderlich ist, frühzeitig den jungen Juristen an diese Arbeits- und Denkweise zu gewöhnen. Diese Überblicke sollen zugleich ein Hilfsmittel zur Wiederholung und zur Selbstkontrolle des Wissens und des Verständnisses sein.

Den Zwecken der Reihe entspricht es, dass die Auseinandersetzung mit Literatur und Rechtsprechung selten und knapper als in den üblichen Lehrbüchern bleibt, wenn auch mE die Nachweise ausreichen, um ein vertieftes Studium anzuschließen. Dieses auch und gerade mit dem „großen, klassischen Lehrbuch“ anzuregen, ist ein weiteres Ziel der Reihe.

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