Studienreihe Rechtswissenschaften
herausgegeben von
Professor Dr. Winfried Boecken und Professor Dr. Heinrich Wilms (†)
fortgeführt von
Professor Dr. Winfried Boecken und Professor Dr. Stefan Korioth
Schuldrecht I –
Allgemeiner Teil
von
Dr. Jacob Joussenordentlicher Professor an der Ruhr-Universität Bochum
6., überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
6. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-038962-5
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-038963-2
epub: ISBN 978-3-17-038964-9
mobi: ISBN 978-3-17-038965-6
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Das Studienbuch erläutert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Auch in der sechsten Auflage ist an dem erfolgreichen Konzept festgehalten worden, die Darstellung am Prüfungsaufbau zu orientieren und anhand zahlreicher Beispielsfälle zu verdeutlichen. Das Lehrbuch ist für die Neuauflage vollständig überarbeitet und aktualisiert worden. Wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, gerade zum Leistungsstörungsrecht, sind eingearbeitet. Erläutert sind die Systematik des Allgemeinen Schuldrechts ebenso wie die Entstehung, die Leistungspflichten und der Untergang des Schuldverhältnisses sowie die Einbeziehung Dritter. Damit werden alle prüfungsrelevanten Aspekte des Rechts der Schuldverhältnisse behandelt. Schließlich umfasst das Buch auch das Recht des Schadensersatzes.
Professor Dr. Jacob Joussen ist Ordinarius für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht und Sozialrecht an der Ruhr-Universität Bochum.
Das Allgemeine Schuldrecht zählt zu den zentralen Ausbildungsmaterien im Zivilrecht. Es nimmt auch aufgrund seiner hohen praktischen Relevanz in der universitären Lehre eine besondere Stellung ein. Regelmäßig bildet es den Gegenstand einer vier- oder sogar sechsstündigen Vorlesung im zweiten Studiensemester. Schon das zeigt seine besondere Bedeutung. Gerade wegen seiner komplexen Struktur bedarf es einer sorgfältigen, strukturierten Herangehensweise. Das Allgemeine Schuldrecht lässt sich nicht auf einen ersten Blick verstehen. Vielmehr wird nur der, der die Strukturen dieses Teils des BGB (er-)kennt, mit seinen Normen auch arbeiten und Fallgestaltungen lösen können.
Das vorgelegte Lehrbuch versucht vor allem genau das, nunmehr in seiner sechsten Auflage, zu leisten: den Studierenden, die zum ersten Mal mit dem Allgemeinen Schuldrecht in Berührung kommen, einen möglichst unmittelbaren Zugang zu dessen Strukturen zu ermöglichen. Daher sind die Ausführungen in besonderer Weise auf die erste „Berührung“ mit dieser Materie ausgerichtet. Doch auch diejenigen, die bereits weiter fortgeschritten sind oder vor ihrem Examen stehen, können mit Hilfe der am Prüfungsaufbau orientierten Darstellungsweise das Allgemeine Schuldrecht (erneut) verstehen. Je weiter fortgeschritten man im Studium ist, umso höher ist der Bedarf an strukturellem Verständnis. Gleiches gilt für diejenigen, die im Referendariat stehen und sich das materielle Zivilrecht, besonders das Allgemeine Schuldrecht, wieder in Erinnerung rufen wollen bzw. müssen. Die Darstellung des Stoffs orientiert sich daher an dem Vorgehen in der Falllösung. Auch zu diesem Zweck sind, wo es zweckmäßig ist, Prüfungsübersichten an den Anfang der unterschiedlichen Abschnitte gestellt, an denen sich der Aufbau der Darstellung orientiert. Verweise auf die wichtigste Rechtsprechung, auf Kommentare und sonstige Literatur ermöglichen eine vertiefte Beschäftigung.
Gerade ein Lehrbuch lässt sich nur dann verständlich verfassen, wenn man Gesprächspartner hat, die Verständlichkeit anmahnen, korrigieren und Geschriebenes einer kritischen Überprüfung unterziehen. Mein herzlicher Dank gilt daher meinem Lehrstuhlteam, das in mühevoller Arbeit die Neuauflage vorbereitet hat. Das gilt besonders für meinen Mitarbeiter Dr. Stephan Schmidt, aber auch für meine studentischen Hilfskräfte Vladimir Aldaschef, Lennard Dute, Solange Fischäss, Fabian Mecking, Nora Nagi, Annika Rischer und Canan Schneider. In den Monaten vor Abgabe des Manuskripts für diese Neuauflage waren alle mit außerordentlich hohem Engagement an der Überarbeitung des Textes und der Sichtung der neu erschienenen Rechtsprechung und Literatur beteiligt.
In die Neuauflage sind schließlich zahlreiche Anregungen und Korrekturhinweise vieler Leser*innen eingeflossen, die ich hier nicht alle einzeln aufführen kann. Für derartige Hinweise bin ich besonders dankbar – und nehme sie auch künftig gerne auf. Bitte mailen Sie sie direkt an mich: jacob.joussen@rub.de.
Bochum, im August 2020
Jacob Joussen
Vorwort zur 6. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Teil I: Einführung
§ 1 Der Allgemeine Teil des Schuldrechts im BGB
I.Grundsätzliches
II.Die Einflüsse des Unionsrechts: Das Verbraucherprivatrecht
§ 2 Grundprinzipien und Systematik des Allgemeinen Teils
I.Vertragsfreiheit und der Grundsatz von Treu und Glauben
1.Der Grundsatz der Vertragsfreiheit, § 311 Abs. 1
2.Der Grundsatz von Treu und Glauben, § 242
II.Der Begriff des Schuldverhältnisses
1.Weites und enges Verständnis vom Schuldverhältnis
2.Inhalt: Pflichten und Obliegenheiten
a)Primärpflichten
aa)Hauptleistungspflichten
bb)Nebenleistungspflichten
cc)Sonstige Verhaltenspflichten
b)Sekundärpflichten
c)Obliegenheiten
Teil II: Die Entstehung des Schuldverhältnisses
§ 3 Die vereinbarte Entstehung
I.Vertragliche Einigung
1.Der Grundsatz der Vertragsfreiheit
a)Abschlussfreiheit, aber gewisse Verbote und Gebote
b)Inhalts- bzw. Gestaltungsfreiheit
c)Formfreiheit
aa)Die Nichtbeachtung einer Formvorschrift
bb)Die besondere gesetzliche Formvorschrift des § 311b
(1)Übertragung eines Grundstücks
(2)Übertragung des ganzen Vermögens
(3)Übertragung des künftigen Erbes
2.Kontrahierungszwang
a)Der Kontrahierungszwang
b)Der „diktierte Vertrag“
3.Vertragsschluss aus sozialtypischem Verhalten?
II.Die Einschränkung der Inhaltsfreiheit durch die AGB-Kontrolle
1.Einleitung
2.Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.AGB-Kontrolle im Prüfungsaufbau
4.Auslegung von AGB/Kontrollmaßstab
5.Anwendungsbereich
6.Einbeziehung in den Vertrag
7.Inhaltskontrolle
8.Rechtsfolgen der AGB-Kontrolle
III.Einseitiger Akt als Entstehungsgrund
IV.Vorvertragliche Schuldverhältnisse
1.Die historische und systematische Einordnung
2.Die Entstehung eines vorvertraglichen Schuldverhältnisses
a)Der Normalfall: § 311 Abs. 2
b)Die Erweiterung in § 311 Abs. 3
3.Die Pflichten der Parteien des vorvertraglichen Schuldverhältnisses und entstehende Ansprüche
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