Jacob Joussen - Schuldrecht I - Allgemeiner Teil

Здесь есть возможность читать онлайн «Jacob Joussen - Schuldrecht I - Allgemeiner Teil» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Schuldrecht I - Allgemeiner Teil: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Schuldrecht I - Allgemeiner Teil»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Das Studienbuch erläutert den Allgemeinen Teil des Schuldrechts. Auch in der sechsten Auflage ist an dem erfolgreichen Konzept festgehalten worden, die Darstellung am Prüfungsaufbau zu orientieren und anhand zahlreicher Beispielsfälle zu verdeutlichen.
Das Lehrbuch ist für die Neuauflage vollständig überarbeitet und aktualisiert worden. Wichtige Entwicklungen in der Rechtsprechung, gerade zum Leistungsstörungsrecht, sind eingearbeitet. Erläutert sind die Systematik des Allgemeinen Schuldrechts ebenso wie die Entstehung, die Leistungspflichten und der Untergang des Schuldverhältnisses sowie die Einbeziehung Dritter. Damit werden alle prüfungsrelevanten Aspekte des Rechts der Schuldverhältnisse behandelt. Schließlich umfasst das Buch auch das Recht des Schadensersatzes.

Schuldrecht I - Allgemeiner Teil — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Schuldrecht I - Allgemeiner Teil», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Klausuren: Beck , Juristische Klausuren von Anfang an (richtig) schreiben, JURA 2012, 262; Behme, C. , Der lahme Ferrari, JA 2017, 823.

1Der Allgemeine Teil des Schuldrechts im BGB steht neben dem Besonderen Schuldrecht und ist diesem im Wege des Klammerprinzipsvorangestellt. Die Regelungen im Allgemeinen Teil gelten somit für sämtliche im Besonderen Teil des Schuldrechts enthaltenen Schuldverhältnisse. Einige grundsätzliche Strukturfragen prägen dabei das Allgemeine Schuldrecht des BGB und sind in jedem Gutachten zwingend zu beachten. 1

I.Grundsätzliches

2Das Schuldrecht des BGB besteht aus zwei Teilen: Das zweite Buch des Gesetzes beginnt mit einem Allgemeinen Teil, es schließt sich ein Besonderer Teil an. Im Allgemeinen Teil ist der Klammertechnik des BGB zufolge alles zu finden, was für die unterschiedlichen Schuldverhältnisse gilt, die im Besonderen Teil aufgeführt sind. Die Regelungen des Allgemeinen Teils gelten somit gleichermaßen für die gesetzlichen und vertraglichen Schuldverhältnisse des Besonderen Teils. Wie bereits im Verhältnis des Allgemeinen Teils des BGB zu den übrigen vier Büchern 2gilt also auch hier die Klammertechnik. 3

Beispiel:So finden etwa die Unmöglichkeitsregelungen der § 275 ff. sowohl für den Kauf- als auch für den Werkvertrag Anwendung.

3Das Schuldrecht ist dabei eine besondere Rechtsmaterie, die eigenständig neben den weiteren Büchern des BGB steht. Geregelt wird das Recht der Schuldverhältnisse, also derjenigen Rechtsverhältnisse, aufgrund derer ein Schuldner seinem Gläubiger etwas schuldet. Es geht also beim Schuldrecht um Sonderverbindungen, aus der sich Pflichten des Schuldners gegenüber dem Gläubiger ergeben.

4Im Allgemeinen Schuldrecht ist nun, vor die Klammer gezogen, das geregelt, was für sämtliche Schuldverhältnisse gilt. Wie entstehen sie? Wie erlöschen sie wieder? Was ist zu leisten? Welche konkreten Pflichten grundlegender Art bestehen? Was geschieht, wenn Pflichten nicht erbracht werden, wenn es also zu Störungen kommt? All diese allgemeinen Fragensind Gegenstand des Allgemeinen Schuldrechts. Maßgeblich ist dabei stets, dass es um Schuldverhältnisse geht, also um die Sonderverbindungen zwischen einzelnen Personen. Das Allgemeine Schuldrecht regelt somit nur die relativen Rechte, welche dem Gläubiger lediglich ein Forderungsrecht gegen seinen Schuldner, d. h. gegen eine bestimmte Person zugestehen.

Im Gegensatz hierzu gewährt das Sachenrechtdem Inhaber des Rechts, etwa dem Eigentümer, ein absolutes Recht, welches sich gegen alle richtet und nicht nur gegen einen Einzelnen. 4

5Im Verhältnis zwischen Schuld- und Sachenrecht ist von besonderer Bedeutung, dass das Trennungs- und Abstraktionsprinzipbeachtet wird. 5Das Verpflichtungsgeschäft, also der schuldrechtliche Vertrag, ist stets von dem Verfügungsgeschäft, der sachenrechtlichen Einigung, zu trennen, seine Wirksamkeit ist abstrakt von diesem zu beurteilen. Geschieht etwas auf der schuldrechtlichen Ebene, verpflichtet sich jemand beispielsweise, das Eigentum zu übertragen, hat diese Verpflichtung keinerlei Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sachenrechtlichen Ebene. 6Denn Schuld- und Sachenrecht sind abstrakt, d. h. losgelöst voneinander zu beurteilen.

Beispiel:A und B vereinbaren einen Kaufvertrag über einen Fernseher. Diese vertragliche Vereinbarung nach § 433 BGB ist darauf gerichtet, dass A dem B einen Fernseher „verschafft“ – die Verpflichtung zur sachenrechtlichen Übereignung hat aber noch keinerlei Eigentumsverschiebung zur Konsequenz, diese muss vielmehr eigenständig vereinbart und durchgeführt werden. Die schuldrechtliche Verpflichtung ist allerdings der Rechtsgrund für die spätere sachenrechtliche Verschiebung. Aber eben nur der Rechtsgrund, nicht mehr.

II.Die Einflüsse des Unionsrechts: Das Verbraucherprivatrecht

6Das BGB unterliegt zunehmend europäischen, d. h. unionsrechtlichen Einflüssen. Diese werden für den Schuldrechtsanwender vor allem an zwei Stellen relevant:

Zum einen sind inzwischen zahlreiche Bestimmungen des BGB in Umsetzung unionsrechtlicher Richtlinienvorgaben in das BGB eingeführt worden. Das betrifft vor allem Vorschriften des Verbraucherrechts, da der Verbraucher nach Ansicht der Europäischen Kommission zur Erreichung eines einheitlichen Binnenmarktes innerhalb der Union eine zentrale Rolle spielt und in besonderer Weise schutzbedürftig ist. 7

Zum anderen kann v. a. die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei der Auslegung und Anwendung von schuldrechtlichen Bestimmungen beachtlich sein, was sich aber wesentlich im Schuldrecht BT – und dort im Nacherfüllungsrecht – auswirkt und daher hier nicht weiter verfolgt wird. 8

§ 2Grundprinzipien und Systematik des Allgemeinen Teils

Literatur: Becker, M. , Vertragsfreiheit, Vertragsgerechtigkeit und Inhaltskontrolle, WM 1999, 709; Coester-Waltjen, D., Die Grundsätze der Vertragsfreiheit, JURA 2006, 436; dies ., Schuldverhältnis-Rechtsgeschäft-Vertrag, JURA 2003, 819; Gernhuber, J., § 242 BGB – Funktionen und Tatbestände, JuS 1983, 764; Dilcher, H., Typenfreiheit und inhaltliche Gestaltungsfreiheit bei Verträgen, NJW 1960, 1040; Hadding, W., Leistungspflichten und Leistungsstörungen nach „modernisiertem“ Schuldrecht, in: Festschr. für Horst Konzen, 2006, S. 193; Henke, H.-E., Der Begriff des „Schuldverhältnisses“, JA 1989, 186; Jenal, O./Schimmel, R., § 242 – Verwirkung bei Gestaltungsrechten, JA 2002, 619; Madaus , S., Die Abgrenzung der leistungsbezogenen von den nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten im neuen Schuldrecht, JURA 2004, 289; Nagelmüller, M./Krafka, A., Die Entwicklung des „modernen“ Schuldvertragsrechts aus rechtssoziologischer Sicht, JURA 2013, 762; Paulus, C.G./Zenker, W., Grenzen der Privatautonomie, JuS 2001, 1; Ritgen, K., Vertragsparität und Vertragsfreiheit, JZ 2002, 114; Singer, R., Wann ist widersprüchliches Verhalten verboten?, NZA 1998, 1309 ; Teichmann, A., Nebenverpflichtungen aus Treu und Glauben, JA 1984, 545, 709; ders., Venire contra factum proprium – Ein Teilaspekt rechtsmissbräuchlichen Handelns, JA 1985, 497.

Rechtsprechung: BVerfG NJW 1958, 257Lüthurteil – (Grundrechte als objektive Wertordnung – Einwirkung über Generalklauseln); BVerfG NJW 1994, 36(Richterliche Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen bei starkem Übergewicht eines Vertragspartners); BGH NJW 1983, 109(Zur Geltung von Treu und Glauben im Rahmen nichtiger Rechtsgeschäfte); BGH NJW 1983, 563(Berufung auf Formnichtigkeit als Verstoß gegen Treu und Glauben); BGH NJW 1989, 1276(Vertragsfreiheit: Zulässigkeit risikoreicher Geschäfte); BGH NJW 1990, 1251(Grundsatz von Treu und Glauben als allgemeiner Rechtsgrundsatz im Steuerrecht).

7Der Allgemeine Teil des Schuldrechts im BGB ist von verschiedenen Grundprinzipiengeprägt. Diese werden an späterer Stelle noch ausführlich erläutert, da sie sich konkret in verschiedenen Bereichen auswirken, etwa wenn es um die Entstehung des Schuldverhältnisses geht. Gleichwohl sollen hier vorab zwei der wichtigsten Prinzipien, die das gesamte Schuldrecht beherrschen, vorgestellt werden. Darüber hinaus werden in diesem Abschnitt zentrale Begrifflichkeiten erläutert, die das Schuldrecht des BGB insgesamt prägen und deren Kenntnis für die nachfolgenden Darstellungen unerlässlich ist.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Schuldrecht I - Allgemeiner Teil»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Schuldrecht I - Allgemeiner Teil» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Schuldrecht I - Allgemeiner Teil»

Обсуждение, отзывы о книге «Schuldrecht I - Allgemeiner Teil» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x