Hans-Peter Richter - Juristische Grundkurse 1 - BGB Allgemeiner Teil

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Juristische Grundkurse 1 - BGB Allgemeiner Teil: краткое содержание, описание и аннотация

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In knapper Form verständlich, aber nicht zu flach (Sie sollen ja schließlich auch die Klausur bestehen) wird der Stoff aufbereitet. Leider ist das schon so viel, dass ein vielleicht wünschenswerter noch geringerer Umfang ohne Qualitätsverlust einfach nicht realisierbar und auch ein größeres Schriftbild in dem gegebenen Platzrahmen ohne inhaltliche Abstriche nicht möglich ist!
Anhand nicht sehr komplizierter Basisfälle wird der Stoff in der Anwendung geübt und die gutachtliche Lösung gibt ein anschauliches Bespiel für mögliches Formulieren in einer Klausur.
Die Wiederholungsfragen dienen der Selbstkontrolle hinsichtlich des dargestellten Stoffes.
Ferner bietet das Skript Klausurtipps und weiterführende Literaturhinweise.
Das Konzept einer solchen Skriptenreihe war einzigartig bei deren Erscheinen auf dem Markt vor mehr als 20 Jahren. Und wie bei guten Ideen üblich – haben sich in der Zwischenzeit viele gleichartige Konkurrenzprodukte auf den Markt gewagt. Wir sehen dies als Lob und Beweis für die Wertigkeit unseres Konzepts. Wir danken deshalb unseren Mitwettbewerbern ausdrücklich für diese Art der Annerkennung.

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Hans-Peter Richter

BGB

Allgemeiner Teil

Imprint

Juristische Grundkurse 1 – BGB Allgemeiner Teil

Hans-Peter Richter

published by: epubli GmbH, Berlin, www.epubli.de

Copyright: © 2013 Hans-Peter Richter

ISBN 978-3-8442-5645-1

Richter-Verlag

Hans-Peter Richter

Paul-Schroeder-Straße 18

24229 Dänischenhagen

Tel. 04349-1725

Fax 04349-571

E-Mail: RICHTER-VERLAG@t-online.de

Website: www.Richter-Verlag.de

Erstellt von Stamp Media GmbH,

Medienhaus Kiel

www.stamp-media.de

Druck und Verarbeitung der Papierausgabe:

Druckerei Schmidt & Klaunig, Medienhaus Kiel

Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Verwertung, auch auszugsweise, jegliche photomechanische Wiedergabe etc. nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Verlegers.

Weitere Bücher dieser Reihe sind erhältlich über den Buchhandel oder direkt vom Verlag.

1. Auflage 2013 (E-Book),

entspricht der 21. Auflage 2010 Printversion

Vorwort zur 21. Auflage

Schon wieder ist eine Auflage vergriffen. Das gibt uns die Gelegenheit den Anregungen unserer Leser zu folgen und das Design des Umschlags zu ändern. Der Inhalt wurde auch durchgesehen und an einigen Stellen etwas verändert – das bewährte Konzept blieb natürlich bestehen. Bis zur 22. Auflage…

Hans-Peter Richter, im März 2010

Hinweise zur Benutzung dieses E-Books:

Dieses E-Book ist für den Großteil der zurzeit verfügbaren E-Book-Reader konzipiert. Es ist möglich, dass Ihr Reader nicht alle Möglichkeiten dieses Buches unterstützt. Wir verweisen in diesem Fall an das Handbuch Ihres Readers oder an Ihren Fachhändler.

Vorwort zur 20. Auflage

Der vorliegende Band 1 der JURISTISCHEN GRUNDKURSE, heute allgemein auch bekannt als RICHTER-Skripten, hat nun die stolze 20.Auflage erreicht.

Das Konzept:

1. in knapper Form verständlich, aber nicht zu flach (Sie sollen ja schließlich auch die Klausur bestehen) wird der Stoff aufbereitet. Leider ist das schon so viel, dass ein vielleicht wünschenswerter noch geringerer Umfang ohne Qualitätsverlust einfach nicht realisierbar und auch ein größeres Schriftbild in dem gegebenen Platzrahmen ohne inhaltliche Abstriche nicht möglich ist!

2. anhand nicht sehr komplizierter Basisfälle wird der Stoff in der Anwendung geübt und die gutachtliche Lösung gibt ein anschauliches Bespiel für mögliches Formulieren in einer Klausur.

3. die Wiederholungsfragen dienen der Selbstkontrolle hinsichtlich des dargestellten Stoffes.

4. Ferner bietet das Skript Klausurtipps und weiterführende Literaturhinweise.

Das Konzept einer solchen Skriptenreihe war einzigartig bei deren Erscheinen auf dem Markt vor mehr als 20 Jahren. Und wie bei guten Ideen üblich – haben sich in der Zwischenzeit viele gleichartige Konkurrenzprodukte auf den Markt gewagt. Wir sehen dies als Lob und Beweis für die Wertigkeit unseres Konzepts. Wir danken deshalb unseren Mitwettbewerbern ausdrücklich für diese Art der Annerkennung.

Wichtiger ist uns aber die ungebrochene positive Rückmeldung durch unsere Leser, und die Vielzahl der Neukunden, die auf unsere Reihe zurückgreifen. Vielen Dank.

Da es aber nichts gibt, was man nicht noch verbessern könnte, freuen wir uns über jede Anregung und Kritik zu der hier vorliegenden überarbeiteten 20. Auflage.

Hans-Peter Richter, im Januar 2008

1. Kapitel – Einführung, allgemeine Grundlagen und Grundbegriffe des BGB

Einleitung

Warum dieses Buch?

Das Angebot an Lehr- und Lernbüchern und sog. Skripten ist inzwischen nahezu unüberschaubar. Wie sollen sich also Studierende orientieren, die einen Einstieg in das Sachenrecht suchen?

Während die Professoren überwiegend das klassische Lehrbuch empfehlen (am Liebsten natürlich das eigene!) und alle Arten von Skripten verteufeln, greifen Studierende zu Recht lieber zu leichterer und preiswerterer Kost. Diesem Bedürfnis der Studierenden nach einer knappen aber ausreichenden Darstellung trägt dieser Grundkurs BGB Allgemeiner Teil Rechnung. Es werden die wesentlichen Grundzüge des Allgemeinen Teils des BGB verständlich erläutert und an einfachen Fällen veranschaulicht. Durch Wiederholungsfragen wird schließlich eine Lernkontrolle ermöglicht.

So können Studierende wegen des überschaubaren Umfangs und der leicht nachvollziehbaren Art der Darstellung die wesentlichen Grundlagen des Stoffs in kurzer Zeit erarbeiten.

Um diesem Anliegen gerecht zu werden, wurde bewusst auf die Verarbeitung von Literatur und Rechtsprechung in Form von Zitaten weitgehend verzichtet und die sprachliche wie gedankliche Ausgestaltung sind ebenfalls diesem Zweck angepasst, um so ein möglichst unproblematisches Durcharbeiten zu gewährleisten.

Der Stoff wird nur soweit vertieft wie es nötig ist, so dass der „rote Faden“ zum ersten Verständnis erhalten bleibt. Dementsprechend werden Streitstände und abweichende Ansichten nur an unumgänglichen Stellen erwähnt (auch wenn dabei bewusst die sog. „Wissenschaftlichkeit“ des Werkes auf der Strecke bleibt!).

Dieses Buch will und kann das „klassische Lehrbuch“ oder eine gute Vorlesung nicht ersetzen sondern es soll diese Lehrangebote ergänzend vorbereiten.

Die Gebrauchsanweisung für dieses Buch

Das Buch enthält jeweils drei große Blöcke:

1. Stoffvermittlung

2. Fallbearbeitung

3. Wiederholung / Lernkontrolle

Die Stoffvermittlung enthält eine straffe Darstellung der wesentlichen Grundzüge des zu behandelnden Stoffes.

In der Fallbearbeitung wird die Anwendung dieses Stoffes auf einen einfachen Fall geübt.

Die Lernkontrolle / Wiederholung erfolgt anhand von Fragen zum vorangegangenen Stoff. Die stichwortartigen Antworten sollte man zunächst für eine ernsthafte Selbstkontrolle abdecken.

Zu Beginn sollte der Leser den jeweiligen Stoff gründlich erarbeiten, d.h. der Stoffteil muss gelesen, verstanden und gelernt werden! Sodann ist der Bearbeitungsfall selbständig zu lösen und anschließend mit der Musterlösung zu vergleichen. Am Ende des Kapitels sollen die Wiederholungsfragen unbedingt beantwortet werden.

Hat man auf diese Weise Kapitel für Kapitel durchgearbeitet, empfiehlt es sich, in einem zweiten Durchgang zunächst noch einmal die Fälle selbständig zu lösen. Auch die Wiederholungsfragen sollte man nochmals beantworten (aufschreiben, welche Fragen nicht gewusst wurden und im Stoffteil des Buches nacharbeiten!). Soweit Literaturangaben vorhanden sind, sollte der Leser diese vertiefende Literatur nunmehr durcharbeiten. Konnten die Wiederholungsfragen nicht beantwortet werden, sollten diese zum Schluss nochmals bearbeitet werden. Auf diese Weise ist ein optimaler Lerneffekt gewährleistet.

Die Arbeit der Studierenden

Regelmäßig beginnen Studierende das Studium an der Universität im Bereich des BGB mit der Erarbeitung des BGB, Allgemeiner Teil. Das ist nicht unproblematisch, weil gerade dies der abstrakteste Teil des BGB ist, denn die dortigen Regeln sollen eine möglichst große Vielzahl von Fällen erfassen, die den verschiedensten Bereichen zuzuordnen sind. Verständlich werden die Vorschriften des Allgemeinen Teils meist erst in Verbindung mit denen aus den anderen Büchern des BGB.

Das Lernziel besteht nun aber nicht nur aus der dogmatischen Erfassung und Durchdringung des dargelegten Stoffes „Recht“, sondern es sollte zumindest auch im Erlernen der Anwendung dieses Stoffes auf Fälle liegen. Ob in den Leistungsnachweisen während des Studiums, im Examen oder später in der Praxis, stets wird der Jurist mit einem Fall konfrontiert, den er zu bearbeiten und zu lösen hat.

Die Arbeit der Studierenden sollte daher zwei Bereiche umfassen: Erfassung des Stoffes und dessen Anwendung auf vorgegebene Fälle. Aus dieser Aufgabenstellung folgt auch der Aufbau dieses Skriptums.

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