Achim Bönninghaus - BGB Allgemeiner Teil I

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Der Inhalt:
Das Skript vermittelt im ersten Teil zunächst die Grundlagen der zivilrechtlichen Fallbearbeitung und erleichtert so die optimale Umsetzung der anschließend dargestellten Rechtsthemen in einer Klausur. Anschließend werden die Funktion und Struktur von Rechtsgeschäften, der im Zivilrecht zentrale Begriff der Willenserklärung (Elemente, Abgrenzung, Zustandekommen, Abgabe, Zugang, Auslegung, Wirksamkeitshindernisse usw.) sowie das Zustandekommen von Verträgen (Antrag, Annahme, Einigungsmängel usw.) besprochen. Die Neuauflage behandelt zudem in einem eigenen Teil die Geschäftsfähigkeit.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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BGB Allgemeiner Teil I

Willenserklärung, Vertragsabschluss, Geschäftsfähigkeit und Grundlagen der Fallbearbeitung

von

Achim Bönninghaus

4., neu bearbeitete Auflage

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Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

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Bild vergrößern Schließlich geht es um das Anwenden und Einübendes - фото 5

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Schließlich geht es um das Anwenden und Einübendes Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtippszu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

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Dieses Skript ist der erste Teil von zwei Bänden, die dem Allgemeinen Teil des BGB gewidmet sind. Der Allgemeine Teil des BGB beschäftigt sich mit einer Fülle zivilrechtlicher Grundfragen, denen im Examen wie in der Praxis überragende Bedeutung zukommt. Allerdings hat der Gesetzgeber den Stoff nicht unter Examensgesichtspunkten geordnet, sondern andere Gliederungsprinzipien walten lassen. Aber welche Vorschrift des Allgemeinen Teils muss denn nun in einer Klausur wo angesprochen und geprüft werden? Es gehört zu meinen täglichen Beobachtungen als Repetitor im Zivilrecht, dass der Transfer der abstrakten Grundregeln des Allgemeinen Teils in die gutachterliche Fallbearbeitung erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Insbesondere Aufbaufragen bereiten nicht nur den Anfängern mit Recht großes Kopfzerbrechen. Das Anliegen dieser Skriptenreihe besteht deshalb darin, den Stoff möglichst so aufzubereiten, wie er in einer Klausur, deren Lösung sich an der Begutachtung von Anspruchsbeziehungen orientiert, gedanklich abzuarbeiten ist. Die Darstellung folgt daher den gedanklichen Schritten im Rahmen einer Klausurprüfung und nicht der Gliederung des Gesetzgebers. Das Skript will kein Lehrbuch sein: Die einzelnen Rechtsinstitute werden stets von den Tatbeständen aus behandelt, die in der Klausur den Einstieg bilden. Erläuternde Einführungen erleichtern naturgemäß das Verständnis, doch sind sie auf das notwendige Mindestmaß beschränkt. Zu diesem Ansatz gehört es auch, viele Regeln des Allgemeinen Teils anderen Sachzusammenhängen zuzuordnen, in denen sie sich besser erfassen lassen und in der Klausur behandelt werden. So werden zum Beispiel die Bestimmungen zu Verbrauchern und Unternehmern (§§ 13, 14) im Allgemeine Schuldrecht im Zusammenhang mit den Regelungen über Verbraucherverträge behandelt, die Regeln über Verein und Stiftung in den §§ 21 ff. BGB gehören in die Darstellung des Gesellschaftsrechts und die Regeln über Sachen und Tiere in den §§ 90–103 BGB in die Skripte zum Sachenrecht. Dieses Skript beschäftigt sich mit den Grundlagen der Rechtsgeschäftslehre und behandelt ausführlich die Willenserklärung und den Vertragsschluss. Hinzugekommen ist aus Platzgründen seit der 3. Auflage die Darstellung der Geschäftsfähigkeit, die vorher im zweiten Band BGB Allgemeiner Teil II integriert war. Außerdem erschien es mir sinnvoll, den ersten Band der Skripte zum Zivilrecht mit einer Einführung in die Grundlagen der Anspruchsprüfung und Grundfragen der zivilrechtlichen Fallbearbeitung zu beginnen.

Dieses Skript richtet sich an Anfänger, Fortgeschrittene und Examenskandidaten. Dies liegt in der Natur des Themas, das vom ersten Semester an Bestandteil des zivilrechtlichen Lehrstoffs ist. Die Brisanz der „Allgemeinen Themen“ bleibt bis zum Examen erhalten und hat sich keineswegs in den unteren Semestern „erledigt“.

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