Achim Bönninghaus - Sachenrecht II

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Der Inhalt:
Das Skript stellt den Erwerb von Besitz und Eigentum dar. An die Darstellung des Besitzerwerbs schließt sich ein ausführlicher Teil zum Eigentumserwerb an beweglichen Sachen (insbes. Übergabe, Einigung, gutgläubiger Erwerb, Besitzkonstitut, Abtretung des Herausgabeanspruchs etc.) an. Weitere Teile widmen sich dem Eigentumserwerb an Grundstücken und der Vormerkung sowiie dem gesetzlichen Eigentumserwerb.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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Sachenrecht II

Erwerb von Besitz und Eigentum

von

Achim Bönninghaus

3., neu bearbeitete Auflage

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Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-9275-2

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

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Liebe Leserinnen und Leser,

die Reihe „JURIQ Erfolgstraining“ zur Klausur- und Prüfungsvorbereitung verbindet sowohl für Studienanfänger als auch für höhere Semester die Vorzüge des klassischen Lehrbuchs mit meiner Unterrichtserfahrung zu einem umfassenden Lernkonzept aus Skript und Online-Training.

In einem ersten Schritt geht es um das Erlernender nach Prüfungsrelevanz ausgewählten und gewichteten Inhalte und Themenstellungen. Einleitende Prüfungsschemata sorgen für eine klare Struktur und weisen auf die typischen Problemkreise hin, die Sie in einer Klausur kennen und beherrschen müssen. Neu ist die visuelle Lernunterstützungdurch

ein nach didaktischen Gesichtspunkten ausgewähltes Farblayout
optische Verstärkung durch einprägsame Graphiken und
wiederkehrende Symbole am Rand картинка 2= Definition zum Auswendiglernen und Wiederholen картинка 3= Problempunkt картинка 4= Online-Wissens-Check

Illustrationen als „Lernanker“für schwierige Beispiele und Fallkonstellationen steigern die Merk- und Erinnerungsleistung Ihres Langzeitgedächtnisses.

Auf die Phase des Lernens folgt das Wiederholen und Überprüfendes Erlernten im Online-Wissens-Check: Wenn Sie im Internet unter www.juracademy.de/skripte/login das speziell auf das Skript abgestimmte Wissens-, Definitions- und Aufbautraining absolvieren, erhalten Sie ein direktes Feedback zum eigenen Wissensstand und kontrollieren Ihren individuellen Lernfortschritt. Durch dieses aktive Lernen vertiefen Sie zudem nachhaltig und damit erfolgreich Ihre sachenrechtlichen Kenntnisse!

Bild vergrößern Schließlich geht es um das Anwenden und Einübendes - фото 5

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Schließlich geht es um das Anwenden und Einübendes Lernstoffes anhand von Übungsfällen verschiedener Schwierigkeitsstufen, die im Gutachtenstil gelöst werden. Die JURIQ Klausurtippszu gängigen Fallkonstellationen und häufigen Fehlerquellen weisen Ihnen dabei den Weg durch den Problemdschungel in der Prüfungssituation.

Das Lerncoachingjenseits der rein juristischen Inhalte ist als zusätzlicher Service zum Informieren und Sammeln gedacht: Ein erfahrener Psychologe stellt u.a. Themen wie Motivation, Leistungsfähigkeit und Zeitmanagement anschaulich dar, zeigt Wege zur Analyse und Verbesserung des eigenen Lernstils auf und gibt Tipps für eine optimale Nutzung der Lernzeit und zur Überwindung evtl. Lernblockaden.

Das vorliegende Skript trägt den Untertitel „Erwerb von Besitz und Eigentum“ und stellt die notwendige Ergänzung des ersten Bandes zum Sachenrecht dar. Während es dort zunächst einmal darum ging, Ihnen die die Systematik der Anspruchsgrundlagen zum Schutz von Besitz und Eigentum zu erläutern, geht es nun um die einzelnen Erwerbstatbestände, die im Rahmen der Ansprüche zu prüfen sind. So taucht z.B. in Klausuren bei der Prüfung des Eigentumsherausgabeanspruchs aus § 985 regelmäßig die Frage auf, ob der Anspruchsteller das Eigentum erworben, und möglicherweise später wieder an einen Dritten verloren hat. Hierzu muss man wissen, nach welchen Vorschriften das Eigentum erworben werden, und ggf. auch wieder verloren gehen kann. Dieses Skript vermittelt Ihnen hierzu die einschlägigen Klausurschemata und das erforderliche Detailwissen. Hierbei habe ich mich an der Häufigkeit orientiert, in der diese Probleme im Examen geprüft werden. So werden etwa Themen, wie z.B. der verlängerte Eigentumsvorbehalt, die antizipierte Sicherungsübereignung und die berühmte „juristisch-logische Sekunde“ ausführlich erklärt. Zu dem fast immer geprüften Thema des gutgläubigen Erwerbs vom Nichtberechtigten nach §§ 932 ff. habe ich für Sie das dahinter stehende Grundprinzip in leicht merkbarer Form zusammengefasst. Damit haben Sie stets eine Leitlinie an der Hand, an der Sie sich in Problemfällen orientieren können, auch wenn Sie vergessen haben, was der BGH oder die Literatur dazu sagen. Sie werden damit immer eine vertretbare Lösung finden. Hier zeigt sich, dass Jura in erster Linie eine Verständniswissenschaft und Anwendungskunst ist.

Aber auch bei den scheinbar exotischeren Themen, wie z.B. Ersitzung, Aneignung, Fund, gesetzlicher Fruchterwerb und gutgläubig lastenfreier Erwerb nach § 936 lässt Sie dieses Skript nicht im Stich. Bei der Besprechung des § 936 werden Sie sehen, dass diese Vorschrift kein „Buch mit sieben Siegeln“ ist, sondern dass dahinter das gleiche Grundprinzip wie hinter den §§ 932–935 steht.

Im Immobliarsachenrecht habe ich beim gutgläubigen Erwerb vom Nichtberechtigten die klausurtypische Verzahnung des § 892 mit der Vormerkung dargestellt. Erwerb, Verlust und Übertragung der Vormerkung und die Ansprüche des Vormerkungsberechtigten bei vormerkungswidrigen Verfügungen werden ausführlich behandelt. Wenn Sie das Skript durchgearbeitet haben, werden Sie sehen, dass das Sachenrecht nicht das befürchtete „Horrorgebiet“, sondern eigentlich sehr interessant und logisch ist.

Damit Ihnen keine grundsätzlichen Fehler unterlaufen, habe ich zunächst einen Abschnitt „sachenrechtliche Grundbegriffe“ vorangestellt. So ist z.B. die Unkenntnis oder die fehlerhafte Anwendung des Trennungs- und Abstraktionsprinzips in Klausuren ein typischer „Killerfehler“. Wenn Sie diese Grundbegriffe durchgearbeitet und verstanden haben, werden Ihnen solche Fehler nicht mehr unterlaufen.

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