B. Übereignung „kurzer Hand“ nach § 929 S. 2
I. Einigung über Eigentumsübertragung
II. Erwerber bereits im Besitz der Sache
III. Berechtigung
IV. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 932 Abs. 1 S. 2
1. Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts
2. Verfügender nicht Berechtigter
3. Besitz vor Übereignung vom Veräußerer erlangt (Rechtsschein)
4. Kein Abhandenkommen, § 935
5. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers
V. Erwerb nach § 185 Abs. 2
VI. Übungsfall Nr. 1
C. Die Übereignung durch Besitzkonstitut, §§ 929, 930
I.Einigung über Eigentumsübertragung
1.Inhalt
a) Allgemeine Anforderungen
b) Besondere Probleme bei der Sicherungsübereignung
2. Wirksamkeit
II. Besitzkonstitut, § 868
1. Allgemeine Anforderungen
a) Vereinbartes Besitzmittlungsverhältnis
b) Gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis
c) Rechtslage bei Unwirksamkeit des Besitzkonstituts
2. Problemfall Sittenwidrigkeit einer Sicherungsübereignung, § 138 Abs. 1
a) Die anfängliche Übersicherung
b) Die nachträgliche Übersicherung
III. Einigsein und Berechtigung
IV. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, § 933
V. Erwerb nach § 185 Abs. 2
D. Übereignung durch Abtretung des Herausgabeanspruchs (Vindikationszession), §§ 929, 931
I. Einigung über Eigentumsübertragung
II. Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen Drittbesitzer
III. Einigsein und Berechtigung
IV. Gutgläubiger Erwerb nach § 934
1. § 934 Alt. 1
2.§ 934 Alt. 2
a) Voraussetzungen
b) Sonderproblem: Gleichstufiger mittelbarer „Nebenbesitz“
V. Erwerb nach § 185 Abs. 2
E. Erwerb des Anwartschaftsrechts an beweglichen Sachen
I. Ersterwerb, §§ 929 ff., 158
1. Einigung über die aufschiebend bedingte Übertragung des Eigentums
a) Der einfache Eigentumsvorbehalt
b) Der erweiterte Eigentumsvorbehalt
c) Der nachgeschaltete Eigentumsvorbehalt
d) Der weitergeleitete Eigentumsvorbehalt
e) Weitere Formen des EV
f) Rechtsstellung des Käufers bis zum Bedingungseintritt
2. Übergabe (oder Übergabesurrogat)
3. Einigsein
4. Berechtigung
5. Gutgläubiger Ersterwerb des Anwartschaftsrechts, §§ 932 ff
6. § 185 Abs. 2
II. Zweiterwerb (Übertragung), §§ 929 ff. analog
1. Einigung über die Übertragung des Anwartschaftsrechts
2. Übergabe oder Übergabesurrogat
3. Einigsein
4. Berechtigung
5. Gutgläubiger Erwerb, §§ 932 ff. analog
6. § 185 Abs. 2
III.Schutz des Anwartschaftsrechts
1. Schutz vor Zwischenverfügungen
2. Schutz vor Störung
3. Schutz vor Entziehung des Besitzes
4. Deliktsrechtlicher Schutz
IV. Übungsfall Nr. 2
F. Gutgläubig lastenfreier Erwerb, § 936
I. Lastenfreier Erwerb gem. §§ 929 S. 1, 936 Abs. 1 S. 1
1. Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 1
2. Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten
3. Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935
4. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2
a) Grundsatz: Guter Glaube an das unbelastete Eigentum des Verfügenden
b) Ausnahme: § 366 Abs. 2 HGB
II. Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 929 S. 2, 936 Abs. 1 S. 2
1. Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 929 S. 2
2. Vorherige Besitzerlangung vom Veräußerer
3. Übrige Voraussetzungen
III. Der lastenfreie Erwerb gem. §§ 930, 936 Abs. 1 S. 3
1. Eigentumserwerb des Erwerbers nach § 930 oder nach § 931 und Veräußerer nicht mittelbarer Besitzer
2. Belastung der Sache mit dem Recht eines Dritten
3. Nachträgliche Besitzerlangung auf Grund der Veräußerung
4. Kein Abhandenkommen beim Rechtsinhaber, § 935
5. Keine Bösgläubigkeit des Erwerbers im Hinblick auf das Recht des Dritten, § 936 Abs. 2
IV.Lastenfreier Eigentumserwerb des Erwerbers nach §§ 931, 936 Abs. 1 S. 1 bei mittelbarem Besitz des Veräußerers
1. Besondere Voraussetzungen
2. Einschränkung durch § 936 Abs. 3
a) Direkte Anwendung des § 936 Abs. 3
b) Analoge Anwendung auf das Anwartschaftsrecht
V. Übungsfall Nr. 3
4. Teil Rechtsgeschäftlicher Eigentumserwerb an Grundstücken, §§ 873, 925, 891–893
A. Erwerb vom Berechtigten
I.Auflassung
1. Einigung
2. Form des § 925
II. Eintragung in das Grundbuch
III. Einigsein oder Bindung gem. § 873 Abs. 2
IV. Berechtigung des Veräußerers
1. Grundsatz: Berechtigung bei Eintragung des Erwerbers
2. Vorverlagerung des Zeitpunkts nach § 878
B. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 891–893
I. Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts
II. Grundbuch unrichtig
III. Verfügender aus dem Grundbuch legitimiert, § 891
IV. Kein Widerspruch im Grundbuch eingetragen, § 899
V. Keine positive Kenntnis des Erwerbers von der Unrichtigkeit des Grundbuchs
1. Grundsätzlich maßgeblicher Zeitpunkt
2. Vorverlagerung des maßgeblichen Zeitpunkts
a) Nach § 892 Abs. 2 Hs. 1
b) Vorverlegung durch Eintragung einer Vormerkung
C. § 185 Abs. 2
5. Teil Erwerb einer Vormerkung, §§ 883 ff.
A. Ersterwerb, §§ 883 Abs. 1, 885
I. Schuldrechtlicher Anspruch auf dingliche Rechtsänderung an einem Grundstück
II. Bewilligung/einstweilige Verfügung
III. Eintragung in das Grundbuch
IV. Fortbestehen der Bewilligung im Zeitpunkt der Eintragung
V. Berechtigung
VI. Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten, §§ 893 Alt. 2, 892
VII. § 185 Abs. 2
B. Zweiterwerb (Übertragung), § 398 i.V.m. § 401 Abs. 1 analog
I. Einigung über Abtretung der gesicherten Forderung
II. Doppelte Berechtigung des Zedenten
III. Gutgläubiger Zweiterwerb?
C. Rechtswirkungen der Vormerkung
I. Sicherungswirkung, § 883 Abs. 2
II. Rangwirkung
III. Insolvenzsicherungswirkung
IV. Vorwirkung
D. Ansprüche bei vormerkungswidrigen Verfügungen
I. Zustimmungsanspruch, § 888
II. Analoge Anwendung der §§ 987 ff.
E. Erlöschen der Vormerkung
6. Teil Erwerb des Eigentums durch Gesetz und Hoheitsakt
A. Der Eigentumserwerb kraft Gesetzes
I.Die Mobiliarersitzung, §§ 937 ff.
1. Voraussetzungen
2.Rechtsfolgen der Ersitzung
a) Originärer Eigentumserwerb
b) Schuldrechtlicher Ausgleich für Rechtsverlust
II. Die Buchersitzung von Grundstücken nach § 900
III. Verbindung beweglicher Sachen mit einem Grundstück
1. Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück
2. Wesentlicher Bestandteil
3. Kein Scheinbestandteil, § 95
4. Rechtsfolgen
IV.Verbindung, Vermischung, Verarbeitung, §§ 947–950
1. Verbindung, § 947
2. Vermischung/Vermengung, § 948
3. Verarbeitung, § 950/Probleme des verlängerten Eigentumsvorbehalts
a) Voraussetzungen des § 950
b) Klausurproblem: Verlängerter Eigentumsvorbehalt
4. Schuldrechtlicher Ausgleich bei Rechtsverlust, § 951
a) Funktion des § 951
b) Konkurrenzen mit anderen Anspruchsgrundlagen
V. Eigentum an Schuldurkunden, § 952
VI. Der Fruchterwerb, §§ 953–957
1. Aneignungsgestattung durch den Gestattungsberechtigten, § 956
2. Aneignungsgestattung durch einen Nichtberechtigten, §§ 957, 956
3. Redlicher Eigen- oder Nutzungsbesitzer, § 955
4. An der fremden Sache dinglich Berechtigter, § 954
5. Fruchterwerb durch den Eigentümer, § 953
VII. Die Aneignung, §§ 958–964
VIII. Der Fund, §§ 965–984
IX. Die Universalsukzession nach § 1922 BGB
B. Der Erwerb durch Hoheitsakt
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