Achim Bönninghaus - BGB Allgemeiner Teil I

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Der Inhalt:
Das Skript vermittelt im ersten Teil zunächst die Grundlagen der zivilrechtlichen Fallbearbeitung und erleichtert so die optimale Umsetzung der anschließend dargestellten Rechtsthemen in einer Klausur. Anschließend werden die Funktion und Struktur von Rechtsgeschäften, der im Zivilrecht zentrale Begriff der Willenserklärung (Elemente, Abgrenzung, Zustandekommen, Abgabe, Zugang, Auslegung, Wirksamkeitshindernisse usw.) sowie das Zustandekommen von Verträgen (Antrag, Annahme, Einigungsmängel usw.) besprochen. Die Neuauflage behandelt zudem in einem eigenen Teil die Geschäftsfähigkeit.
Die Konzeption:
Die Skripten «JURIQ-Erfolgstraining» sind speziell auf die Bedürfnisse der Studierenden zugeschnitten und bieten ein umfassendes «Trainingspaket» zur Prüfungsvorbereitung:
Die Lerninhalte sind absolut klausurorientiert aufbereitet; begleitende Hinweise von erfahrenen Repetitoren erleichtern das Verständnis und bieten wertvolle Klausurtipps; im Text integrierte Wiederholungs- und Übungselemente (Online-Wissens-Check und Übungsfälle mit Lösung im Gutachtenstil) gewährleisten den Lernerfolg; Illustrationen schwieriger Sachverhalte dienen als «Lernanker» und erleichtern den Lernprozess; Tipps vom Lerncoach helfen beim Optimieren des eigenen Lernstils; ein modernes Farb-Layout schafft eine positive Lernatmosphäre.

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3. Scherzerklärung, § 118

IV. (Schuldlos) Unerkannt fehlendes Erklärungsbewusstsein

1. Schritt: Auslegung

2. Schritt: „Lehre vom potentiellen Erklärungsbewusstsein“

3. Übungsfall Nr. 4

V. Widerruf, § 130 Abs. 1 S. 2

4. Teil Das Zustandekommen von Verträgen

A. Überblick

I. Vertrag als Anspruchsgrundlage

II. Verträge als Instrument der Verfügung über Rechte

III. Definition

B. Der Antrag (§ 145)

I. Abgabe und Zugang des Antrags

II. Auslegung

1. Abgrenzung zum einseitigen Rechtsgeschäft

2. Abgrenzung zur invitatio ad offerendum

3. Abgrenzung zum Gefälligkeitsverhältnis

III. Mindestinhalt: „essentialia negotii“

1. Beteiligte Personen

2. Vertragsgegenstand

a) Begründung eines Schuldverhältnisses

b) Verfügung über ein Recht

3. Genauigkeit

C. Die Annahme

I. Regelfall

II. Annahme nach § 151

III. Übungsfall Nr. 5

IV. Sonderfall: Zuschlag gem. § 156

D. Bestand des Angebots zum Zeitpunkt der Annahme

I. Erlöschen des Angebots nach § 146

1. Ablehnung

2. Fristablauf und ähnliche Erlöschensgründe

II. Fälle des §§ 153

III. Fälle des § 156 S. 2

E. Der Einigungsmangel (Dissens)

I. Der offene Einigungsmangel, § 154

II.Der versteckte Einigungsmangel, § 155

1. Formen des versteckten Einigungsmangels

2.Abgrenzungsfragen

a) Irrtum i.S.d. § 119 Abs. 1

b) Abgrenzung zur „falsa demonstratio“

3. Folgen des versteckten Einigungsmangels

5. Teil Geschäftsfähigkeit

A. Überblick

I. Funktion der Regeln zur Geschäftsfähigkeit

II.Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit

1. Geschäftsunfähigkeit

a) Altersabhängige Geschäftsunfähigkeit

b) Altersunabhängige Geschäftsunfähigkeit

2. Beschränkte Geschäftsfähigkeit

a) Minderjährige nach Vollendung des 7. Lebensjahres

b) Volljährige Personen unter Betreuungsvorbehalt, § 1903

III. Die gesetzlichen Vertreter

1.Vertretungsberechtigte Personen

a) Vertretung Minderjähriger

b) Vertretung volljähriger, nicht voll geschäftsfähiger Personen

2. Ausübung gemeinschaftlicher Vertretungsmacht der Eltern

3. Beschränkungen der Vertretungsmacht

a) Vertretungsverbote

b) Genehmigungsvorbehalte

B. Wirkungen der Geschäftsunfähigkeit

I. Geschäftsunfähigkeit des Erklärenden (§ 105 Abs. 1)

II. Geschäftsunfähigkeit des Erklärungsempfängers (§ 131 Abs. 1)

III. Sonderfall des § 105a

1.Tatbestandsvoraussetzungen

a) Vertragsschluss eines volljährigen Geschäftsunfähigen

b) Geschäft des täglichen Lebens

c) Geringwertige Mittel

d) Bewirken von Leistung und ggf. vereinbarter Gegenleistung

e) Ausnahmetatbestand (§ 105a S. 2)

2.Rechtsfolgen

a) Grundsatz

b) Sonderfall: Mangelhafte Leistung

C. Verträge mit beschränkt Geschäftsfähigen (§§ 107, 108)

I. Wirkung der §§ 107, 108

II. Einwilligungsvorbehalt, § 107 (§ 1903 Abs. 3)

1. Rechtlich vorteilhafte Geschäfte

2. Korrekturen

a) Wirtschaftlich generell „ungefährliche“ rechtliche Nachteile

b) Neutrale Geschäfte

3. Übungsfall Nr. 6

III. Einwilligung des gesetzlichen Vertreters, §§ 107, 182, 183

1. Rechtsnatur

2. Umfang

3. Übungsfall Nr. 7

4. Sonderfall: § 110

a) Funktion des § 110

b) Tatbestand

5. Übungsfall Nr. 8

6. Sonderfälle der §§ 112, 113

a) Fall des § 112: Selbstständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

b) Fall des § 113: Eingehung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses

IV. Genehmigung des gesetzlichen Vertreters, §§ 108, 182, 184

1. Genehmigungssystem des § 108

2. Übungsfall Nr. 9

D. Einseitige Rechtsgeschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen

I. Einseitiges Rechtsgeschäft durch beschränkt Geschäftsfähigen, § 111

1. Grundregel der §§ 107, 111

2. Fall des § 111 S. 2

II.Einseitiges Rechtsgeschäft gegenüber beschränkt Geschäftsfähigen, § 131 Abs. 2

1. Allgemeine Regel des § 131 Abs. 2

2. Sondertatbestand des § 109 Abs. 1 S. 2

Sachverzeichnis

Tipps vom Lerncoach

Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

Wie lernen Menschen?

Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

Lernthema 1 Lernprozesse und Lernmotivation

Gerade beim Lernen setzen wir uns schnell unter hohen Leistungsdruck, haben hohe Erwartungen an uns. Das Ziel, also die Prüfung, ist weit entfernt, wir sehen häufig nicht, was wir schon erreicht haben, sondern nur das, was wir noch nicht geschafft haben – gemessen an der noch großen Distanz bis zum Ziel „Examen“. Es dauert häufig viele Wochen bis Monate bis wir eine Rückmeldung in Form einer Zensur erhalten. Das fördert leider nicht unsere unmittelbare Lernmotivation und unser aktuelles Lernverhalten.

Unser Gehirn lernt durch Erfolge und durch Misserfolge und möchte gerade in unangenehmen Stresssituationen (langweiliger Stoff, Leistungsdruck) „pfleglich“ behandelt werden. Durch positive Rückmeldungen, Anerkennung und Belohnungen werden wir darin bekräftigt, bestimmte Tätigkeiten weiter (intensiver, besser) auszuüben. Diesen Umstand können Sie nutzen.

Durch entsprechende Zielsetzungs-, Feedback- und Verstärkungsmechanismen kann man sich motivieren bzw. auch neu eingeübte Lernprozesse verstärken. Sie können Lernfortschritte und Erfolge auch nach kurzen Lernphasen und Zeitabschnitten deutlicher wahrnehmen.

Lerntipps

Planen Sie herausfordernde aber realistische Ziele!

Ein Ziel befindet sich am Ende eines Weges. Am besten Sie planen Etappenziele. Stellen Sie sich z. B. vor, was genau Sie nach vier Wochen, einer Woche, an diesem Tag, bis zur ersten Pause erreicht haben wollen. Fragen Sie sich, woran Sie Ihr erfolgreiches Lernen festmachen wollen. Und wie Sie den Erfolg überprüfen (lassen) wollen. Setzen Sie sich klare, anspruchsvolle aber realistische Lernziele anhand eines individuellen Lernplanes. Fordern Sie sich ruhig (positiver leistungsförderlicher Stress), aber erzeugen Sie keinen zu hohen Erwartungsdruck und damit so genannten leistungshemmenden Dis-Stress. Nutzen Sie einen Wochenplaner – mit Stundenplan wie in der Schule – und machen Sie sich eine Tagesplanung einschließlich Pausen, Freizeitaktivitäten, Haushalt etc.

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