Begründet von
Prof. Dr. Gerhard DanneckerUniversität Heidelberg
Thomas C. KnierimRechtsanwalt in Mainz
Bearbeitet von
Prof. Dr. Gerhard DanneckerUniversität Heidelberg
Thomas C. KnierimRechtsanwalt in Mainz
Dr. Andrea HagemeierHessisches Ministerium der Justiz
Dr. Robin SmokRechtsanwalt in Wiesbaden
3., neu bearbeitete Auflage

www.cfmueller.de
Insolvenzstrafrecht Insolvenzstrafrecht Begründet von Prof. Dr. Gerhard Dannecker Universität Heidelberg Thomas C. Knierim Rechtsanwalt in Mainz Bearbeitet von Prof. Dr. Gerhard Dannecker Universität Heidelberg Thomas C. Knierim Rechtsanwalt in Mainz Dr. Andrea Hagemeier Hessisches Ministerium der Justiz Dr. Robin Smok Rechtsanwalt in Wiesbaden 3., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de
› Herausgeber
| Praxis der Strafverteidigung Band 24 |
| Begründet von |
| Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008) |
| Herausgegeben von |
| Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin |
| Schriftleitung |
| Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien |
Insolvenzstrafrecht Insolvenzstrafrecht Begründet von Prof. Dr. Gerhard Dannecker Universität Heidelberg Thomas C. Knierim Rechtsanwalt in Mainz Bearbeitet von Prof. Dr. Gerhard Dannecker Universität Heidelberg Thomas C. Knierim Rechtsanwalt in Mainz Dr. Andrea Hagemeier Hessisches Ministerium der Justiz Dr. Robin Smok Rechtsanwalt in Wiesbaden 3., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de
› Autoren
Prof. Dr. Gerhard Dannecker ist Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Heidelberg.
Kontakt: dannecker@jurs.uni-heidelberg.de
Thomas C. Knierim ist Rechtsanwalt in Mainz. Rechtsanwälte Knierim & Kollegen, Wallstraße 1, 55122 Mainz. Kontakt: knierim@knierim-rechtsanwaelte.de
Dr. Andrea Hagemeier ist tätig beim Hessischen Ministerium der Justiz.
Dr. Robin Smok ist Rechtsanwalt in Wiesbaden. ZIMMERMANN | SMOK Rechtsanwälte, Kaiser-Friedrich-Ring 82, 65185 Wiesbaden. Kontakt: smok@wi-strafrecht.de
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-4049-4
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Telefon: +49 89 2183 7923
Telefax: +49 89 2183 7620
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Mit der nunmehr dritten Auflage bekräftigt der vorliegende Band seinen festen Platz in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“.
Das Insolvenzstrafrecht ist nach wie vor eine Materie von hoher praktischer Relevanz, die zugleich hohe juristische Anforderungen an diejenigen stellt, die damit befasst sind, nicht zuletzt an die Strafverteidigung. Das Buch ist ein hervorragendes Hilfsmittel, ein angemessenes Verständnis der Materie und die erforderlichen Spezialkenntnisse zu erlangen. Die 3. Auflage bringt den Rechtsstoff auf den neuesten Stand. Sie berücksichtigt namentlich die Neuregelungen der zweiten und dritten Stufe der Insolvenzrechtsreform (2014/2018).
Unverändert geblieben ist der anwendungsfreundliche Aufbau des Buches. Im Anschluss an eine umfängliche Darstellung der Grundlagen, die mit dem Gegenstand und den Besonderheiten des Insolvenzstrafrechts vertraut macht (Teil 1), präsentieren die Verfasser die Einzelheiten der Materie bezogen auf die typischen Beratungssituationen der Verteidigung: das Stadium der Krise (Teil 2) und das Stadium der Insolvenz selbst (Teil 3). Eine ausführliche Handreichung zur Verteidigung der professionell an Sanierung und Insolvenz Beteiligten (Teil 4) rundet die Darstellung ab.
Die konsequente Ausrichtung des Buches auf die praktischen Beratungserfordernisse und -bedürfnisse versetzt den Verteidiger und die Verteidigerin in die Lage, sich in jeder Situation im wahrsten Sinne zurecht zu finden und angemessenen Rechtsrat zu erteilen. Dazu trägt bei, dass die Autoren die rechtlichen Regelungen sehr verständlich und von ihrer jeweiligen Zielsetzung her erläutern, dass sie sich nicht auf die Darstellung der Insolvenzstraftaten im engeren Sinne beschränken, sondern auch auf mögliche Begleitdelikte eingehen und dass sie die wirtschaftlichen Hintergründe, Interessen und Problemlagen nicht aus den Augen verlieren. Das Buch gewinnt damit den Charakter einer Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht – zu recht, denn Insolvenzen bilden nicht nur einen häufigen Anlass für Wirtschaftsstrafverfahren, sondern oftmals auch den zentralen wirtschaftlichen Bezugspunkt der strafrechtlichen Bewertung möglicher Wirtschaftsstraftaten.
Dem Autorenteam sei für seine Arbeit herzlich gedankt und dem Buch der verdiente Erfolg gewünscht.
Im Januar 2018
Passau
Werner Beulke
Berlin
Alexander Ignor
Insolvenz und Bankrott stehen als Synonyme für vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und soziale Probleme eines Unternehmenszusammenbruchs. In der unmittelbaren Aufarbeitung von Unternehmensinsolvenzen richtet sich der Blick der Gläubiger und der Insolvenzverwaltung rückwärts auf die Gründe des Niedergangs eines Unternehmens. Die Ursachenklärung – seien es gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, unternehmerische Fehlentscheidungen oder auch kriminelles Handeln – avanciert zum wichtigsten Instrument für die Bestimmung einer strafrechtlichen Verantwortung wie auch der zivilrechtlichen Haftung der Personen, die bisher die Unternehmensgeschicke bestimmt haben. Um die Insolvenzmasse zu mehren und etwaige Forderungsverluste bei den Verursachern des Zusammenbruchs einzufordern, sind in den letzten rund fünfzehn Jahren zahllose Streitigkeiten mit Geschäftsleitungsorganen, Gesellschaftern und Beratern in straf- und zivilrechtlichen Verfahren geführt worden, die vielfach zu Änderungen der Gesetze oder zu einer Neupositionierung der Rechtsprechung geführt haben.
Das Handbuch soll dem in der Verteidigungspraxis tätigen Rechtsanwalt deshalb nicht nur einen aktuellen strafrechtlichen Aufriss über das Insolvenzstrafrecht und seine Bezüge zu den Vermögens- und Informationsdelikten geben. Es schlägt einen Bogen von der dogmatischen Durchdringung des Insolvenzstrafrechts hin zu einer an der Praxis orientierten Darstellung, bei der die Akzessorietät der Strafnormen zu den zivilrechtlichen Bezügen, d.h. zum Unternehmens-, Arbeits-, Haftungs- und Insolvenzrecht, deutlich wird. So können auch Praktiker aus den Bereichen der Insolvenzverwaltung und der Finanzwelt ihre jeweilige Fallkonstellation analysieren. Der in der Unternehmenskrise beratende Rechtsanwalt muss eine etwaige Mitverantwortung bei der Sanierung oder Rechtsgestaltung kennen. Auch ein finanzierendes Kreditinstitut sollte sich der haftungs- und strafrechtlichen Grenzen der eigenen Tätigkeit bewusst sein, wie sich auch ein Insolvenzverwalter einer besonderen strafrechtlichen (Mit-)Verantwortlichkeit für Fehlentscheidungen zu Lasten der Insolvenzmasse stellen muss.
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