Für die tatkräftige Unterstützung bei der Entstehung der dritten Auflage möchten wir uns besonders bei Frau Ludmila Hustus, LL.M. Eur., Mag. rer. publ., und Herrn Markus Schaupp bedanken.
Heidelberg und Mainz im Oktober 2017
Prof. Dr. Gerhard Dannecker
Rechtsanwalt Thomas Knierim
Vorwort der Herausgeber Vorwort der Herausgeber Mit der nunmehr dritten Auflage bekräftigt der vorliegende Band seinen festen Platz in der Reihe „Praxis der Strafverteidigung“. Das Insolvenzstrafrecht ist nach wie vor eine Materie von hoher praktischer Relevanz, die zugleich hohe juristische Anforderungen an diejenigen stellt, die damit befasst sind, nicht zuletzt an die Strafverteidigung. Das Buch ist ein hervorragendes Hilfsmittel, ein angemessenes Verständnis der Materie und die erforderlichen Spezialkenntnisse zu erlangen. Die 3. Auflage bringt den Rechtsstoff auf den neuesten Stand. Sie berücksichtigt namentlich die Neuregelungen der zweiten und dritten Stufe der Insolvenzrechtsreform (2014/2018). Unverändert geblieben ist der anwendungsfreundliche Aufbau des Buches. Im Anschluss an eine umfängliche Darstellung der Grundlagen, die mit dem Gegenstand und den Besonderheiten des Insolvenzstrafrechts vertraut macht (Teil 1), präsentieren die Verfasser die Einzelheiten der Materie bezogen auf die typischen Beratungssituationen der Verteidigung: das Stadium der Krise (Teil 2) und das Stadium der Insolvenz selbst (Teil 3). Eine ausführliche Handreichung zur Verteidigung der professionell an Sanierung und Insolvenz Beteiligten (Teil 4) rundet die Darstellung ab. Die konsequente Ausrichtung des Buches auf die praktischen Beratungserfordernisse und -bedürfnisse versetzt den Verteidiger und die Verteidigerin in die Lage, sich in jeder Situation im wahrsten Sinne zurecht zu finden und angemessenen Rechtsrat zu erteilen. Dazu trägt bei, dass die Autoren die rechtlichen Regelungen sehr verständlich und von ihrer jeweiligen Zielsetzung her erläutern, dass sie sich nicht auf die Darstellung der Insolvenzstraftaten im engeren Sinne beschränken, sondern auch auf mögliche Begleitdelikte eingehen und dass sie die wirtschaftlichen Hintergründe, Interessen und Problemlagen nicht aus den Augen verlieren. Das Buch gewinnt damit den Charakter einer Einführung in das Wirtschaftsstrafrecht – zu recht, denn Insolvenzen bilden nicht nur einen häufigen Anlass für Wirtschaftsstrafverfahren, sondern oftmals auch den zentralen wirtschaftlichen Bezugspunkt der strafrechtlichen Bewertung möglicher Wirtschaftsstraftaten. Dem Autorenteam sei für seine Arbeit herzlich gedankt und dem Buch der verdiente Erfolg gewünscht. Im Januar 2018 Passau Werner Beulke Berlin Alexander Ignor
Vorwort Vorwort Insolvenz und Bankrott stehen als Synonyme für vielfältige wirtschaftliche, rechtliche und soziale Probleme eines Unternehmenszusammenbruchs. In der unmittelbaren Aufarbeitung von Unternehmensinsolvenzen richtet sich der Blick der Gläubiger und der Insolvenzverwaltung rückwärts auf die Gründe des Niedergangs eines Unternehmens. Die Ursachenklärung – seien es gesamtwirtschaftliche Entwicklungen, unternehmerische Fehlentscheidungen oder auch kriminelles Handeln – avanciert zum wichtigsten Instrument für die Bestimmung einer strafrechtlichen Verantwortung wie auch der zivilrechtlichen Haftung der Personen, die bisher die Unternehmensgeschicke bestimmt haben. Um die Insolvenzmasse zu mehren und etwaige Forderungsverluste bei den Verursachern des Zusammenbruchs einzufordern, sind in den letzten rund fünfzehn Jahren zahllose Streitigkeiten mit Geschäftsleitungsorganen, Gesellschaftern und Beratern in straf- und zivilrechtlichen Verfahren geführt worden, die vielfach zu Änderungen der Gesetze oder zu einer Neupositionierung der Rechtsprechung geführt haben. Das Handbuch soll dem in der Verteidigungspraxis tätigen Rechtsanwalt deshalb nicht nur einen aktuellen strafrechtlichen Aufriss über das Insolvenzstrafrecht und seine Bezüge zu den Vermögens- und Informationsdelikten geben. Es schlägt einen Bogen von der dogmatischen Durchdringung des Insolvenzstrafrechts hin zu einer an der Praxis orientierten Darstellung, bei der die Akzessorietät der Strafnormen zu den zivilrechtlichen Bezügen, d.h. zum Unternehmens-, Arbeits-, Haftungs- und Insolvenzrecht, deutlich wird. So können auch Praktiker aus den Bereichen der Insolvenzverwaltung und der Finanzwelt ihre jeweilige Fallkonstellation analysieren. Der in der Unternehmenskrise beratende Rechtsanwalt muss eine etwaige Mitverantwortung bei der Sanierung oder Rechtsgestaltung kennen. Auch ein finanzierendes Kreditinstitut sollte sich der haftungs- und strafrechtlichen Grenzen der eigenen Tätigkeit bewusst sein, wie sich auch ein Insolvenzverwalter einer besonderen strafrechtlichen (Mit-)Verantwortlichkeit für Fehlentscheidungen zu Lasten der Insolvenzmasse stellen muss. Für die tatkräftige Unterstützung bei der Entstehung der dritten Auflage möchten wir uns besonders bei Frau Ludmila Hustus, LL.M. Eur., Mag. rer. publ., und Herrn Markus Schaupp bedanken. Heidelberg und Mainz im Oktober 2017 Prof. Dr. Gerhard Dannecker Rechtsanwalt Thomas Knierim
Abkürzungsverzeichnis
Teil 1 Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts Inhaltsverzeichnis A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis B. Historische Entwicklung C. Geschützte Rechtsgüter und Systematik des Insolvenzstrafrechts D. Grundbegriffe der Insolvenz E. Das Insolvenzverfahren F. Verzahnung von Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht G. Prozessuale Besonderheiten
Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts Inhaltsverzeichnis A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis B. Historische Entwicklung C. Geschützte Rechtsgüter und Systematik des Insolvenzstrafrechts D. Grundbegriffe der Insolvenz E. Das Insolvenzverfahren F. Verzahnung von Insolvenzrecht und Insolvenzstrafrecht G. Prozessuale Besonderheiten
A. A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis 1 Mit der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens und der damit drohenden Beendigung des Unternehmens gehen besondere Gefahren für Dritte, insbesondere für Gläubiger und Arbeitnehmer, einher. Deshalb hat der Gesetzgeber ein umfassendes straf- und zivilrechtliches Regelungswerk entwickelt, um den Schutz der Gläubiger zu realisieren und ein gerichtlich überwachtes Verfahren zu schaffen, innerhalb dessen über die Fortführung oder Beendigung des Unternehmens unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen entschieden werden muss. Dabei kommt den nach § 283 StGB strafbaren Bankrotthandlungen[1] – Vermögensverschiebungen, unwirtschaftlichen Geschäften, Scheingeschäften, Buchführungsverstößen – sowie der Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB[2] und der Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB[3] zentrale Bedeutung zu, denn die bei Unternehmenszusammenbrüchen begangenen Straftaten machen einen beträchtlichen Teil der von den Strafverfolgungsbehörden zu verfolgenden Fälle aus. Insbesondere unsachgemäße Aktivitäten zur Abwendung der Krise führen in den strafrechtlichen Risikobereich. Die große praktische Relevanz der Insolvenzdelikte ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Insolvenzgerichte nach den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MIZI) Beschlüsse über Insolvenz- und Vergleichseröffnungen sowie über Antragsabweisungen mangels Masse der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen, damit diese überprüfen kann, ob konkrete Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.[4] Daher hängt die Entwicklung der Insolvenzstraftaten unmittelbar mit der Entwicklung der Insolvenzen zusammen. Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis › I. Allgemeiner Überblick zur Insolvenzentwicklung in Deutschland
Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis 1 Mit der wirtschaftlichen Krise eines Unternehmens und der damit drohenden Beendigung des Unternehmens gehen besondere Gefahren für Dritte, insbesondere für Gläubiger und Arbeitnehmer, einher. Deshalb hat der Gesetzgeber ein umfassendes straf- und zivilrechtliches Regelungswerk entwickelt, um den Schutz der Gläubiger zu realisieren und ein gerichtlich überwachtes Verfahren zu schaffen, innerhalb dessen über die Fortführung oder Beendigung des Unternehmens unter Einhaltung der gesetzlichen Grenzen entschieden werden muss. Dabei kommt den nach § 283 StGB strafbaren Bankrotthandlungen[1] – Vermögensverschiebungen, unwirtschaftlichen Geschäften, Scheingeschäften, Buchführungsverstößen – sowie der Gläubigerbegünstigung nach § 283c StGB[2] und der Schuldnerbegünstigung nach § 283d StGB[3] zentrale Bedeutung zu, denn die bei Unternehmenszusammenbrüchen begangenen Straftaten machen einen beträchtlichen Teil der von den Strafverfolgungsbehörden zu verfolgenden Fälle aus. Insbesondere unsachgemäße Aktivitäten zur Abwendung der Krise führen in den strafrechtlichen Risikobereich. Die große praktische Relevanz der Insolvenzdelikte ist vor allem darauf zurückzuführen, dass die Insolvenzgerichte nach den Anordnungen über Mitteilungen in Zivilsachen (MIZI) Beschlüsse über Insolvenz- und Vergleichseröffnungen sowie über Antragsabweisungen mangels Masse der Staatsanwaltschaft mitteilen müssen, damit diese überprüfen kann, ob konkrete Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen.[4] Daher hängt die Entwicklung der Insolvenzstraftaten unmittelbar mit der Entwicklung der Insolvenzen zusammen. Teil 1 Grundfragen des Insolvenz- und Insolvenzstrafrechts › A. Praktische Bedeutung der Insolvenzen und ihre Bedeutung für die strafrechtliche Praxis › I. Allgemeiner Überblick zur Insolvenzentwicklung in Deutschland
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