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Das Parlament der Bundesrepublik Deutschland, das in allgemeinen und freien, gleichen und geheimen und unmittelbaren Wahlen nach einem System einer personalisierten Verhältniswahl hervorgeht. Der ~ hat nach folgenden Artikeln des Grundgesetzes (GG) weit reichende Kompetenzen in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik:
•Gesetzgebung und Bestellung der Bundesregierung
•Bundeshaushalt
•Feststellung des Spannungsfalls (Art. 80a)
•Feststellung des Verteidigungsfalls (Art. 115a)
•Teilhabe im gemeinsamen Ausschuss mit zwei Dritteln der Sitze
•Parlamentarische Kontrolle der Streitkräfte.
•Die Wahlperiode des ~ beträgt vier Jahre. Verteidigungsausschuss; Wehrbeauftragter
Deutscher Bundeswehrverband e. V. (DBwV)
Der 1956 gegründete ~ vertritt die allgemeinen ideellen, sozialen und beruflichen Interessen der Soldaten der Bundeswehr (Bw). Er verfügt über rund 200.000 Mitglieder, aktive und ehemalige Soldaten aller Dienstgrade. Als Spitzenorganisation der Soldaten wird der ~ von Bundestag und Bundesregierung an der Vorbereitung grundsätzlicher Regelungen beteiligt, die die Belange der Soldaten und ihrer Angehörigen berühren. Die Stellungnahmen des ~ in der Sicherheitspolitik, in der Gesellschafts- und Sozialpolitik nehmen konkreten Einfluss auf Entscheidungen von Regierung und Parlament. Der ~ ist politisch und finanziell unabhängig, die Verbandsarbeit wird aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.
Der ~ verfügt über einen dreistufigen Aufbau: Die örtliche Gliederung bilden Kameradschaften, auf Länderebene bestehen Landesverbände, die wiederum in Bezirke gegliedert sind, der Bundesvorstand an der Spitze leitet mit den Bundesgeschäftsstellen in Bonn und Berlin die Verbandsarbeit. Für seine Arbeit stehen ihm Ausschüsse, Arbeitsgruppen, Verbandsbeauftragte für verschiedene Fachgebiete und die Verbandsschiedskommission zur Verfügung.
Die vier Landesverbände (LV) bestehen aus 27 Bezirken. Auf unterster Ebene stehen Standortkameradschaften, Truppenkameradschaften, Kameradschaften ehemaliger Soldaten/Reservisten/Hinterbliebener sowie selbstständige Truppenkameradschaften zusammen.
In den Bundes- und Landesgeschäftsstellen betreuen über 200 hauptamtliche Mitarbeiter, die in rund 1.000 Kameradschaften organisierten Mitglieder.
Höchstes Beschlussorgan des ~ ist die Hauptversammlung, die alle vier Jahre tagt. Die wichtigsten Aufgaben der Hauptversammlung:
•Festlegung der Aufgaben und Ziele der Verbandspolitik für die nächsten Jahre durch die gewählten Delegierten,
•Rechenschaftsbericht des Bundesvorstandes,
•Wahl des Bundesvorstandes.
Deutscher BundeswehrVerband
Bundesgeschäftsstelle Berlin
Stresemannstraße 57
10963 Berlin
Tel.: (030) 259260-0
E-Mail: berlin@dbwv.de
Internet: www.dbwv.de
Deutscher Militärattachédienst
Der ~ vertritt im Rahmen des Auswärtigen Dienstes die militärpolitischen, militärischen, rüstungspolitischen und wehrtechnischen Interessen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) im jeweiligen Empfangsstaat.
Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Deutscher Verband des Internationalen Roten Kreuzes. Dem ~ gehören der Verband der Schwesternschaften des ~ mit 35 Schwesternschaften und 19 Landesverbänden, die sich in 548 Kreisverbände und ca. 13.000 Ortsvereine und Rotkreuzgemeinschaften gliedern, an. Oberstes Organ des ~ ist die Bundesversammlung. In ihr sind vertreten die Landesverbände, die 125 Stimmen führen, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften, der Präsident sowie die Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme. Präsident, zwei Vizepräsidenten, der Bundesarzt, der Bundesschatzmeister, die Präsidenten des Verbandes der Schwesternschaften, je drei Vertreter der Gemeinschaften und der Generalsekretär. Schirmherr: Bundespräsident.
DRK – Generalsekretariat
Carstennstr. 58, 12205 Berlin
Tel.: (030) 85404-0, Fax: (030) 85404-450
E-Mail: drk@drk.de
Internet: www.drk.de
Deutsch-Französische Brigade
Multinationale Großverbände
Deutsch-Französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR)
(franz.: Conseil franco-allemand de Défense et de Sécurité – CFADS)
Höchstes Organ der deutsch-französischen Zusammenarbeit. Grundlage ist das Ergänzungsprotokoll zum Elysée-Vertrag. Der ~ tagt halbjährlich (konstituierende Sitzung am 24. April 1989 in Paris). Der ~ tagt unter Vorsitz der Staats- und Regierungschefs, Außen- und Verteidigungsminister bilden das Ratskomitee, das von den politischen Direktoren der Außenministerien sowie vom Generalinspekteur der Bundeswehr/Generalstabschef der französischen Streitkräfte und den Ratssekretären unterstützt wird. Zu den Hauptaufgaben zählen:
•Erarbeitung gemeinsamer Konzeptionen auf dem Gebiet der Verteidigung und Sicherheit sowie laufende Abstimmung in diesem Bereich;
•militärische Zusammenarbeit und Beschlussfassung über gemischte Militäreinheiten;
•Verbesserung der Interoperabilität beider Streitkräfte;
•Abstimmung in der Rüstungskooperation;
•Abstimmung in Rechts- und Vertragsangelegenheiten.
Ein gemischtes Ratssekretariat ist ständig in Paris eingerichtet, das gleichrangig aus Vertretern der Außen- und Verteidigungsministerien besetzt ist.
Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«
Deutsch-Französischer Vertrag
(Elysée-Vertrag)
Zwischen Deutschland und Frankreich geschlossener Vertrag, der unter dem Namen des Ortes der Unterzeichnung in Paris am 22. Januar 1963 als Elysée-Vertrag bekannt wurde und der im Allgemeinen als deutsch-französischer Freundschaftsvertrag bezeichnet wird. Der ~ ist die Grundlage für die deutsch-französische Zusammenarbeit. Im ~ werden u. a. regelmäßige Treffen der Fachminister und Regierungskonsultationen vor allen wichtigen außenpolitischen Entscheidungen vereinbart. Deutsch-französischer Verteidigungs- und Sicherheitsrat (DFVSR); Grundsatzartikel »Deutsch-französische Zusammenarbeit in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik«
Aussöhnung – der französische Staatspräsident François Mitterrand und Bundeskanzler Helmut Kohl gedenken in Verdun gemeinsam der Toten beider Weltkriege. Verdun, 22. September 1984.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Generalvertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland (DEU) und den drei Westmächten vom 26. Mai 1952. Der ~ bedeutete das Ende des Besatzungsregimes, legte Vorbehalte von Rechten der drei Westmächte fest, regelte den außenpolitischen Status von D, die Stationierung und die sich daraus ableitenden Rechte und Verpflichtungen von Streitkräften der Alliierten in D und eigener nationaler Streitkräfte, außerdem die Rechte der drei Westmächte über Berlin. Mit Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrags vom 12. September 1990 hat der ~ seine völkerrechtliche Wirkung verloren.
Deutsch-Niederländisches Korps
Multinationale Großverbände
Deutsch-Sowjetischer Vertrag
Genannt »Umfassender Vertrag« oder »Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit« vom 9. November 1990, der als Dokument dafür angesehen wird, dass die Kriegs- und Nachkriegsgeschichte Deutschlands mit den Völkern der Sowjetunion beendet ist und der die Beziehungen auf eine neue Grundlage gestellt hat. Der Vertrag war Teil der Vereinbarungen von Schelesnowodsk (Kaukasus) vom 16. Juli 1990 – Zustimmung zur Deutschen Einheit und Verbleib Deutschlands in der Nordatlantischen Allianz – und wurde vom damaligen Staatspräsidenten der Sowjetunion, Michail Gorbatschow, und dem deutschen Bundeskanzler, Helmut Kohl, am 9. November 1990 unterschrieben. Der ~ hat eine Geltungsdauer von 20 Jahren und verlängert sich stillschweigend um fünf Jahre, wenn er nicht von einer Seite gekündigt wird. Die Fachminister unterschrieben bei dieser Gelegenheit weitere Verträge in den Bereichen Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik sowie auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialwesens. Vor dem ~ wurde ein Abkommen über »einige einleitende Maßnahmen« am 9. Oktober 1990 und ein weiteres am 12. Oktober 1990 über die Bedingungen des befristeten Aufenthaltes und die Modalitäten des planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen (Westgruppe der Truppen) aus dem Gebiet der ehemaligen DDR unterzeichnet. Die letzten Truppen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS) verließen Deutschland am 31. August 1994.
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