Ernst-Christoph Meier - Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« ist das unübertroffene Standardwerk zum besseren Verständnis der Rolle Deutschlands in der sicherheitspolitischen Welt des 21. Jahrhunderts. In seiner nunmehr bereits 9., vollständig überarbeiteten Auflage bietet es den schnellen Zugang zum aktuellen sicherheitspolitischen Wissen für alle, die an Sicherheitspolitik interessiert sind oder die sich im Studium oder beruflich mit sicherheitspolitischen Fragen auseinandersetzen. Die Autoren stehen hierbei für die gelungene Verbindung von Wissenschaftlichkeit und politischem Praxisbezug. Das Wörterbuch kombiniert prägnante Definitionen und Stichworte mit vertiefenden Grundsatzartikeln zu den wichtigsten Themen aktueller Sicherheitspolitik. So werden die für Deutschland entscheidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der globalisierten Welt, in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in NATO und Vereinten Nationen und in den Krisenregionen der Welt erfasst und übersichtlich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der deutschen Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren – von den konzeptionellen Grundsatzdokumenten bis hin zur strukturellen Neuausrichtung und den internationalen Einsätzen der Bundeswehr.

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Seit 1993 wurde zwischen den USA und Russland über eine Vertragsmodifizierung verhandelt mit dem Ziel einer eindeutigen Abgrenzung zwischen »verbotenen« strategischen ABM-Systemen und »erlaubten« Systemen einer Theater Missile Defense (TMD), die die USA mit Blick auf die gestiegenen Risiken in diesem Bereich vertragskonform entwickeln und dislozieren wollten. Am 26. September 1997 wurde eine entsprechende Ergänzung des ~ unterzeichnet, dabei auch die Zahl der ABM-Vertragsstaaten um Ukraine, Weißrussland und Kasachstan erweitert. Die Vereinbarung, die unter der Clinton-Regierung allerdings nicht mehr ratifiziert werden konnte, sah vor, dass die Fluggeschwindigkeit von land-, luft- und seegestützten TMD-Systemen 5,5 km/s bzw. 4,5 km/s nicht überschreiten, die Reichweite der abzufangenden Rakete nicht über 3.500 Kilometer und ihre Geschwindigkeit nicht über 5 km/s liegen darf. Sämtliche geplanten TMD-Systeme der USA wären nach Interpretation der damaligen US-Regierung mit diesen Regelungen vereinbar gewesen.

Seit Mitte der 90er-Jahre verstärkten sich in den USA die Bestrebungen zur Entwicklung einer Raketenabwehr gegen begrenzte Angriffe durch sogenannte Schurkenstaaten. Die Regierung Bush erklärte den ~ als Produkt des Kalten Krieges für »obsolet« und strebte eine umfassende »Missile Defense« (MD) zum Schutz der USA und der Verbündeten gegen eine Bedrohung durch eine begrenzte Zahl an weit reichenden ballistischen Raketen von Drittstaaten an. Die erkennbare Systemarchitektur der vorgesehenen MD, die eine »layered defense« sein wird und die gesamte Flugbahn des ballistischen Flugkörpers von der Startphase bis zur Endphase abdecken wird, machte eine Aufhebung oder weitgehende Anpassung des ~ notwendig. Am 13. Dezember 2001 kündigte US-Präsident Bush den ~ formal auf. Nach Ablauf der sechsmonatigen Kündigungsfrist ist der ~ am 13. Juni 2002 erloschen. Raketenabwehr, Nationale (NMD)

Abriegelung aus der Luft

(engl.: air interdiction)

Operationsform des taktischen Luftkrieges. ~ beinhaltet die Bekämpfung der in der Tiefe gelegenen Mittel und Einrichtungen eines Gegners, die eigene Kräfte besonders bedrohen.

Abrüstung

Grundsatzartikel »Abrüstung und Rüstungskontrolle«; Jahresabrüstungsbericht

Abrüstungskonferenz, Genfer

(engl.: Conference on Disarmament – CD)

Die ~ mit 65 Teilnehmerstaaten ist eine formal von den Vereinten Nationen (VN) unabhängige, faktisch jedoch eng mit den VN verbundene Konferenz. In gegenwärtiger Form besteht sie seit 1979. Als einziges ständiges und weltweit repräsentatives Verhandlungsforum für Fragen der Rüstungskontrolle, Abrüstung sowie Nichtverbreitung bildet die ~ gemeinsam mit dem 1. Ausschuss der VN-Generalversammlung und der VN-Abrüstungskommission das Instrumentarium des globalen multilateralen Abrüstungs- und Rüstungskontrolldialogs. Die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit der ~ waren bislang die Aushandlung des am 29. April 1997 in Kraft getretenen

•Übereinkommens über das Verbot chemischer Waffen (Chemische-Waffen-Übereinkommen) und des

•Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (Teststoppverträge), der am 24. September 1996 zur Zeichnung aufgelegt wurde, aber noch nicht in Kraft ist.

Auch die Verhandlungen über ein weltweites Verbot der Produktion von Spaltmaterial für Nuklearwaffen (Cut-off) sollen voraussichtlich im Rahmen der ~ stattfinden. Die ~ ist aber seit 1999 nicht mehr in der Lage, sich ein Arbeitsprogramm zu geben. Tiefgreifende Differenzen über die Behandlung der Themen Rüstungskontrolle im Weltraum, nukleare Abrüstung und den »Cut-off«-Vertrag haben Verhandlungsfortschritte verhindert und grundsätzliche Fragen nach der Zukunft dieses Verhandlungsforums aufgeworfen.

Abrüstungszone

1. Geografisches Gebiet, für das in Rüstungskontrollabkommen Höchststärken für präsente Streitkräfte bzw. Hauptwaffensysteme oder Personal vereinbart ist.

2. Im Rahmen des KSE-Vertrages von 1990 festgelegte Reduzierungszone vom Atlantik bis zum Ural (ATTU), die in vier Zonen aufgeteilt ist und denen jeweils bestimmte Höchstkontingente an Waffensystemen zugeordnet werden. Ziel ist die Vermeidung von Waffenkonzentrationen.

Abrüstungszusammenarbeit

(engl.: cooperation on disarmament)

Finanzielle und technische Unterstützungsmaßnahmen bei der Vernichtung von Rüstungspotenzialen, insbesondere von Nuklearwaffen und ihren Trägermitteln sowie chemischen Kampfstoffen, die aufgrund von Verträgen (START; Übereinkommen über das Verbot chemischer Waffen) bzw. einseitigen Abrüstungsentscheidungen (taktische Nuklearwaffen) beseitigt wurden. Angesichts erkennbarer Schwierigkeiten bei der Umsetzung seiner Abrüstungsaufgabe (Russland musste ca. 40.000 Tonnen chemische Kampfstoffe und ca. 20.000 Nuklearwaffen beseitigen) war das Ziel der ~ die Sicherstellung einer zügigen, sicheren und umweltgerechten Eliminierung von Massenvernichtungswaffen. Die Vereinigten Staaten von Amerika, die 1991 diese Form der ~ unter dem späteren Begriff des »Cooperative Threat Reduction Program« initiierten (»defense by other means«), leisteten den größten Anteil. Deutschland hatte 1992 seinerseits mit Russland und der Ukraine entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen und umgesetzt (von 1993 bis 2001 in einem Umfang von weit über 100 Mio. DM). Mit der Ukraine arbeitete Deutschland von 1995–2001 bei der Eliminierung von SS-19- bzw. SS-24-Startsilos zusammen.

2002 wurde auf der Grundlage der bisherigen ~ und vor dem Hintergrund des internationalen Terrorismus die G8 Globale Partnerschaft gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und -materialien etabliert. Insgesamt sollten über zehn Jahre rund 20 Mrd. US-Dollar in Projekte mit Russland und anderen Staaten fließen. Wichtige aktuelle Projekte für Deutschland waren in diesem Rahmen die Unterstützung Russlands beim Bau von bislang drei Vernichtungsanlagen für Chemiewaffen (Gorny, Kambarka, Potschep), der Bau eines Langzeit-Zwischenlagers für 150 Reaktorsektionen von Atom-U-Booten (Murmansk) und Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherung von Nuklearmaterial und -anlagen in verschiedenen russischen Nuklearstädten und Forschungsinstituten.

Abschiebung

Zwangsweise Durchsetzung der Ausreisepflicht. Sie darf nur dann vorgenommen werden, wenn die Ausreisepflicht vollziehbar ist und die freiwillige Ausreise des Ausländers nicht gesichert oder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eine Überwachung der Ausreise erforderlich erscheint (vgl. § 49 Ausländergesetz).

Abschirmung

Alle Maßnahmen zur Abwehr sicherheitsgefährdender Kräfte gegen Streitkräfte, um die Militärische Sicherheit herzustellen und zu erhalten. Sabotage; Spionage; Zersetzung

Abschreckung

(engl.: deterrence)

~ bezeichnet in der Sicherheitspolitik den Versuch, auf den Willen eines möglichen Aggressors einzuwirken und ihn durch die Androhung von Vergeltung oder eines möglichst großen Schadens von dem (vermuteten) Angriff abzuhalten. Ist ein militärischer Konflikt einmal ausgebrochen, kann man mit ~sdrohungen dem Gegner signalisieren, dass sein Schaden größer sein wird als der zu erwartende Nutzen, um ihn damit zum Abbruch der Kampfhandlungen zu bewegen. Somit kann ~ sowohl auf die Kriegsverhinderung als auch auf die Kriegsbeendigung zielen. In dieser allgemeinen Form gibt es die ~ schon, solange es militärische Konflikte gibt.

Um durch ~ die Absichten eines Gegners beeinflussen zu können, müssen mindestens drei Voraussetzungen gegeben sein: Erstens muss der Abschreckende über ausreichende militärische Fähigkeiten verfügen, um seine Drohung wahrmachen zu können. Darüber hinaus muss sein Wille, diese auch einzusetzen, für den Gegner glaubhaft erkennbar sein. Drittens schließlich muss der Angreifer die Kosten und Nutzen einer Aktion ähnlich einschätzen wie der Verteidiger – es muss also auf beiden Seiten eine ähnliche Rationalität gegeben sein.

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