1. Bezeichnung für die spezifisch militärische Form von Unterstellungsverhältnissen.
2. In der Bundeswehr ist nach Wehrstrafgesetz (WStG), § 2 Nr. 2 der Befehl eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Wer militärischer Vorgesetzter ist, bestimmt das Soldatengesetz (SG), § 1 Abs. 5. Einzelheiten regelt die Verordnung über die militärischen Vorgesetztenverhältnisse. Der Vorgesetzte hat die gesetzliche Pflicht (§ 10 Abs. 4 SG), nur rechtmäßige Befehle zu erteilen, d. h., er darf seine Befehlsbefugnis nur zu dienstlichen Zwecken ausüben und muss die Gesetze, das Völkerrecht sowie die Dienstvorschriften beachten. Der Untergebene, an den sich der Befehl richtet, ist gemäß SG § 11 zum Gehorsam verpflichtet, soweit es sich um einen verbindlichen Befehl handelt. Er darf Befehle nicht ausführen, wenn dadurch eine Straftat begangen würde; er braucht Befehle nicht auszuführen, die aus anderen Gründen unverbindlich sind, zum Beispiel wegen fehlenden dienstlichen Zwecks, Verstoßes gegen die Menschenwürde oder Unzumutbarkeit der Ausführung. Kommt der Soldat verbindlichen Befehlen nicht nach, begeht er nicht nur eine Dienstpflichtverletzung, sondern kann nach dem Wehrstrafgesetz zur Verantwortung gezogen werden.
Befehls- und Kommandogewalt
1. Weisungsbefugnis über Streitkräfte.
2. In der Bundesrepublik Deutschland geht im Frieden und in der Krise die ~ gem. Grundgesetz (GG) Art. 65a vom Bundesminister der Verteidigung aus. Mit der Verkündung des Verteidigungsfalles geht die ~ gem. GG Art. 115b auf den Bundeskanzler über. Bundeswehr; Gesamtverteidigung
3. In der NATO gelten besondere Verfahren zur NATO-Übertragung der ~.
In der Bundeswehr (Bw) das Recht eines Vorgesetzten, im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen, Weisungen und Befehle zu erteilen. Grundlage der ~ in der Bw bildet das Soldatengesetz (SG) § 1 Abs. 4. Die Grenzen der ~ werden in SG § 11 geregelt. Die Vorgesetztenverordnung (VVO) definiert die Formen der ~ in den Streitkräften.
Militärischer Führer, der Befehlsgewalt über ihm unterstellte Truppen, meist oberhalb der Armeekorpsebene, ausübt.
Befehlshaber im Einsatzgebiet, nationaler
Militärischer Führer eines Kontingentes der Bundeswehr in einem Einsatzgebiet.
Organisation, die die staatliche Unabhängigkeit eines kolonialisierten oder unter anderen Formen der Fremdherrschaft stehenden Volkes anstrebt. Die meisten heute aktiven ~ nehmen für sich – trotz gegensätzlicher Bestrebungen des Völkerrechts, Krieg zu ächten – das Recht auf Kriegführung in Anspruch. Sie berufen sich dabei auf Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wie die Resolution 2621/XXV vom 12. Oktober 1970.
~ sehen ihre Hauptaufgabe, gleich in welcher Form der Kampf geführt wird, in der Erlangung möglichst einmütiger Zustimmung des Volkes zu ihren jeweiligen Zielen, um so zur Macht zu kommen.
Konzeptioneller Ansatz der Staaten der Europäischen Union (EU) und der Nordatlantischen Allianz (NATO) zur Flankierung des Öffnungs-/Erweiterungsprozesses nach Osten. Die ~ ist ein tragendes Element der Kooperationspolitik von NATO und EU mit den mittel- und osteuropäischen Staaten, die nicht oder noch nicht beitreten können. Die ~ unterstreicht damit auch, dass die beiden Organisationen grundsätzlich offen für weitere Mitglieder sind und die Öffnung/Erweiterung der Allianzen als Prozess angelegt ist, mit dem die Heranführung möglicher künftiger Mitgliedstaaten intensiviert und deren Chance erhöht wird, möglichst bald und zu angemessenen Bedingungen Mitglied von EU und NATO zu werden.
Zu den Instrumenten der ~ gehören vor allem der weitere Ausbau des 1994 etablierten Programms NATO Partnerschaft für den Frieden (PfP), das seit 1997 im Euro-Atlantischen Partnerschaftsrat (EAPC) aufgegangen ist, sowie die engere bilaterale und regionale Zusammenarbeit. NATO-Öffnung
Begrenzter Teststopp Teststoppverträge
Behind the Urals
Rüstungskontrollpolitische Bezeichnung für den Teil der ehemaligen Sowjetunion (UdSSR), der ostwärts des Urals und damit außerhalb des Anwendungsgebietes des KSE-Vertrages liegt. ~ gewann besondere Bedeutung durch die Tatsache, dass die ehemalige UdSSR während der Vertragsverhandlungen über 50.000 Treaty Limited Equipments (TLE) aus dem Anwendungsgebiet herausnahm und hinter den Ural verbrachte, sie dem Art.-III-Gerät zuordnete, um sie den Obergrenzenregelungen des KSE-Vertrages zu entziehen.
Beirat für Fragen der Inneren Führung
Für die Streitkräfte der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1958 geschaffenes Gremium von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Bundesminister der Verteidigung für jeweils vier Jahre berufen werden. Ihm gehören gegenwärtig 18 feste Mitglieder und sechs ständige Gäste an. Der ~ gibt durch Stellungnahmen und Handlungsempfehlungen der Bundeswehrführung Handreichungen mit Blick auf eine zeitgemäße Menschenführung. Innere Führung
Militärischer Zusammenschluss von Staaten zum Ziele gemeinsamer Verteidigung auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) im Falle eines bewaffneten Angriffs auf einen Partner des ~ oder auf die Gesamtheit der Mitgliedstaaten. Die Vertragsparteien eines ~ verpflichten sich im Allgemeinen, Maßnahmen einschließlich militärischer Gewalt zu treffen, um Sicherheit wiederherzustellen. Die Beistandsverpflichtung kann unterschiedlich stringent ausgelegt sein.
Die in einem Bündnis zugesagten verpflichtend zu erfüllenden Maßnahmen. Nach dem Verständnis der Charta der Vereinten Nationen (VN-Ch Art. 51) wird die ~ nur im Falle eines bewaffneten Angriffs gegenüber einem Bündnispartner wirksam. Beistandspakt; Bündnisfall
Der einem Beistandspakt zugrunde liegende völkerrechtlich verbindliche Vertrag.
Befürwortung des Krieges. Der Begriff stammt aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert, der den Krieg als »Motor des Kulturfortschritts« und als »Beweger des Menschengeschlechts« idealisiert. Bereits nach den Materialschlachten des Ersten Weltkrieges mit den damit verbundenen Verlusten war der ~ mit der Verklärung des Krieges als »Stahlbad der Völker« nicht mehr konsensfähig. Kellogg-Pakt
Berliner Dienstsitz des Bundesministers der Verteidigung seit dem 2. September 1993. Der ~ symbolisiert in besonderem Maße Licht und Schatten deutscher Geschichte. Die Bundeswehr verbindet ihre Tradition mit dem Namen dieses Gebäudes, da sich in ihm das Zentrum der militärischen Widerstandsbewegung gegen Hitler befand. Im Hof der Anlage wurden am 20. Juli 1944 führende Widerstandskämpfer hingerichtet. Am Ort der Hinrichtung befindet sich heute die Gedenkstätte »Deutscher Widerstand«. Widerstand
Bendler-Block
Quelle: BMVg
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