Ernst-Christoph Meier - Wörterbuch zur Sicherheitspolitik

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Das »Wörterbuch zur Sicherheitspolitik. Deutschland in einem veränderten internationalen Umfeld« ist das unübertroffene Standardwerk zum besseren Verständnis der Rolle Deutschlands in der sicherheitspolitischen Welt des 21. Jahrhunderts. In seiner nunmehr bereits 9., vollständig überarbeiteten Auflage bietet es den schnellen Zugang zum aktuellen sicherheitspolitischen Wissen für alle, die an Sicherheitspolitik interessiert sind oder die sich im Studium oder beruflich mit sicherheitspolitischen Fragen auseinandersetzen. Die Autoren stehen hierbei für die gelungene Verbindung von Wissenschaftlichkeit und politischem Praxisbezug. Das Wörterbuch kombiniert prägnante Definitionen und Stichworte mit vertiefenden Grundsatzartikeln zu den wichtigsten Themen aktueller Sicherheitspolitik. So werden die für Deutschland entscheidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen in der globalisierten Welt, in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, in NATO und Vereinten Nationen und in den Krisenregionen der Welt erfasst und übersichtlich dargestellt. Ein besonderes Augenmerk gilt der Entwicklung der deutschen Sicherheitspolitik in den vergangenen Jahren – von den konzeptionellen Grundsatzdokumenten bis hin zur strukturellen Neuausrichtung und den internationalen Einsätzen der Bundeswehr.

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Auswärtige Angelegenheiten

Bezeichnung für die Beziehungen eines Staates zu anderen Staaten oder Internationalen Organisationen. ~ werden in der Regel von den Außenministern der Staaten wahrgenommen. Auswärtige Gewalt; Auswärtiges Amt

Auswärtige Gewalt

Im 19. Jahrhundert in der deutschen Staatsrechtslehre eingebürgerter Begriff, der die Gesamtheit aller die auswärtigen Beziehungen betreffenden Aktivitäten, Funktionen und Zuständigkeiten umfasst. Nach außen bedeutet ~ die völkerrechtliche Vertretung gegenüber anderen Staaten und internationalen Organisationen, insbesondere Verhandlung und Abschluss völkerrechtlicher Verträge und Abgabe außenpolitisch bedeutsamer Willenserklärungen.

Nach innen umfasst ~ die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten, die der Vorbereitung und Durchführung der außenpolitischen Angelegenheiten dienen.

Auswärtiges Amt

Bezeichnung für das Außenministerium der Bundesrepublik Deutschland. Es wird vom Bundesminister des Auswärtigen geleitet. Außenpolitik; Bundessicherheitsrat

Außenministerium

Das in einem Staat für die Wahrnehmung der staatlichen Außenpolitik zuständige Ministerium. In der Bundesrepublik Deutschland trägt das ~ die Bezeichnung Auswärtiges Amt. Sicherheitspolitik

Außenpolitik

Bezeichnung für die Zusammenfassung aller Institutionen, Inhalte und Vorgänge sowie Entscheidungsprozesse eines Staates mit Zielrichtung auf die Regelung der auswärtigen Beziehungen zu anderen Staaten, zu Staatengemeinschaften, Bündnissen, Internationalen Organisationen u. a. im eigenen oder im übergeordneten Interesse. Auswärtige Beziehungen; Außenministerium; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Souveränität

Außenwirtschaftsgesetz

In der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Regelung zur Kontrolle des Außenwirtschaftsverkehrs, um

•die Sicherheit zu gewährleisten,

•eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten oder

•zu vermeiden, dass die auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland erheblich beeinträchtigt werden.

Das ~ vom 28. April 1961 enthält Beschränkungen des Außenwirtschaftsverkehrs, d. h. des Waren-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstigen Wirtschaftsverkehrs. Es legt fest, dass bestimmte Rechtsgeschäfte und Handlungen einer Genehmigung bedürfen oder verboten sind. Dies gilt insbesondere für die Aus- und Durchfuhr von

•Waffen, Munition und Kriegsgerät,

•Gegenständen, die bei der Entwicklung, Erzeugung oder dem Einsatz von Waffen, Munition oder Kriegsgerät nützlich sind, oder

•Konstruktionszeichnungen und sonstigen Fertigungsunterlagen für die o. a. Gegenstände.

Für Verstöße gegen ein Embargo der Vereinten Nationen wurde ein eigener Tatbestand geschaffen. Kriegswaffenkontrollgesetz; Grundsatzartikel »Rüstungsexportkontrolle«

Außenwirtschaftspolitik

Gesamtheit aller staatlichen Maßnahmen und Handlungen zur Beeinflussung von Prozessen und Strukturen grenzüberschreitender zwischenstaatlicher wirtschaftlicher Aktivitäten, insbesondere des internationalen Güter-, Zahlungs- und Kapitalverkehrs.

Äußere Sicherheit

Politischer Zustand, in dem ein Staat, eine Staatengemeinschaft oder ein Bündnis weitgehend frei von unmittelbarer Bedrohung ihres Territoriums, ihrer Bevölkerung und ihrer politischen Handlungsfreiheit sind und Vorsorge dafür treffen, dass dieser Zustand erhalten bleibt. Außenpolitik; Streitkräfte; Verteidigungspolitik

Austauschbarkeit (mil.)

Eigenschaft von Gerät, Verfahren oder Dienstleistungen/Truppenteilen, anstelle eines anderen verwendet werden zu können, um die gleiche Anforderung zu erfüllen. Die ~ ist die zweithöchste Stufe der Standardisierung.

Ausweisung

Spezifisch ausländerrechtlicher Verwaltungsakt, durch den die Aufenthaltsgenehmigung erlischt und der Ausländer zur Ausreise verpflichtet wird. Sie beendet die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts eines Ausländers. Ein Ausländer kann ausgewiesen werden, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik beeinträchtigt (vgl. §§ 45 und 46 AuslG).

Autarkie

Zustand wirtschaftlicher Unabhängigkeit eines Staates.

Autokratie

Staatsform mit uneingeschränkter Macht in den Händen eines Alleinherrschers. Keine unmittelbare, totale Beherrschung des Volkes (Totalitarismus), aber häufig verbunden mit Einschränkungen von Meinungs- und Pressefreiheit. Diktatur; Menschenrechte

Autonomes Waffensystem, Letales (LAWS)

Waffensystem, welches in erster Linie dazu bestimmt ist, tödliche Gewalt allein gegen Personen zur Wirkung zu bringen, und welches ohne jegliche menschliche Einflussnahme und Kontrolle sein Umfeld und seinen internen Zustand wahrnehmen, eine Beurteilung der Situation vornehmen, entscheiden, rational handeln, evaluieren, daraus lernen und ohne menschliche Validierung neue Regeln für das eigene Handeln aufstellen kann. Ein ~ ist in seinem Verhalten nicht hinreichend vorhersehbar.

Davon abzugrenzen ist ein Waffensystem mit autonomen Funktionen, das insgesamt menschlicher Kontrolle unterliegt, einzelne Aktionen aber autonom ausführen kann. Diese Funktionen können etwa das Starten oder Landen umfassen und sind nicht kritisch im Sinne des humanitären Völkerrechts (im Gegensatz zu Zielauswahl und -bekämpfung).

Ebenfalls abzugrenzen ist ein automatisiertes Waffensystem, das regelbasierte Wenn-dann-Operationen abarbeitet, in seinem Verhalten vorhersehbar ist und menschlicher Kontrolle unterliegt.

Autonomie

Unabhängigkeit, Eigengesetzlichkeit.

1. Politisch: Im Staats- und Völkerrecht die rechtlich gesicherte Selbstständigkeit von Teilgebieten eines Staates, denen in bestimmten Fragen, besonders zum Schutz nationaler Minderheiten, eine Selbstverwaltung garantiert wird.

2. Ethisch: Verpflichtung, sein Handeln von Gesetzen leiten zu lassen, die sich daraus ergeben, dass man die Einhaltung sittlicher Forderungen jedem zumutet und diese damit auch für sich als verbindlich anerkennt. Diese ~ ergibt sich bei Kant daraus, dass der sittliche Mensch seinen Willen allein dem Sittengesetz der Vernunft unterordnet (Kant/Kategorischer Imperativ). Gesinnungsethik; Souveränität; Verantwortungsethik

AWACS Fliegendes Frühwarn- und Überwachungssystem

B

Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Deutschland verfügt über gut funktionierende zivile Strukturen zum Schutz seiner Bevölkerung und ist gegenüber alltäglichen Schadensereignissen durch hoch qualifizierte Rettungsdienste, Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten wie das Technische Hilfswerk im internationalen Vergleich gut gerüstet. Gleichwohl ist auch Deutschland immer wieder von Ereignissen und krisenhaften Entwicklungen betroffen, die zumindest größere Bevölkerungsteile und ihre Lebensgrundlagen, aber auch die Funktionsfähigkeit vitaler Infrastrukturen und damit des Staates und der Gesellschaft gefährden können. Die Corona-Pandemie von 2020/2021 hat gezeigt, dass auch ein formal gut aufgestellter Bevölkerungsschutz an seine Grenzen geraten kann, insbesondere wenn die nationale und die föderale Ebene nicht immer in Einklang zu bringen sind.

Strategie zum Schutz der Bevölkerung

Nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 in den USA und dem Sommerhochwasser an Donau, Elbe und Nebenflüssen im August 2002 einigten sich der Bundesminister des Innern und die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) am 6. Juni 2002 auf eine neue Strategie zum Schutz der Bevölkerung in Deutschland. Das neue Rahmenkonzept forderte unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung zwischen Bund und Ländern ein verändertes strategisches Denken und vor allem eine verstärkte Bund-Länder-Zusammenarbeit bei außergewöhnlichen, national bedeutsamen Gefahren- und Schadenlagen, bei dem alle Staatsebenen zusammenarbeiten müssen. Mit der neuen Strategie sollten insbesondere auf der Basis von Serviceangeboten des Bundes die vorhandenen Hilfspotenziale des Bundes und die der Länder, also vornehmlich Feuerwehren und Hilfsorganisationen, besser miteinander verzahnt werden sowie vor allem neue Instrumentarien für ein effizienteres Zusammenwirken des Bundes und der Länder entwickelt werden, damit die Gefahrenabwehr auch auf neue, außergewöhnliche Bedrohungen angemessen reagieren kann.

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