Wolfgang Klug - Soziale Arbeit in der Justiz

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Soziale Arbeit und Justiz sind eng miteinander verflochten, ganz besonders im Arbeitsfeld der Bewährungshilfe, bei gerichtlich angeordneter Führungsaufsicht, in der Gerichtshilfe und im Strafvollzug. Das Buch liefert eine grundlegende Einführung in diese Arbeitsfelder, wobei der Schwerpunkt der Darstellung auf dem professionellen Selbstverständnis und dem methodischen Handeln liegt. Auf diese Weise wird das Buch dem sehr spezifischen Adressatenkreis und den besonderen Ansprüchen im Hinblick auf das Doppelmandat der Sozialen Arbeit (Hilfe und Kontrolle) gerecht. Dabei besticht die Darstellung durch einen durchgängigen Praxisbezug – sichergestellt durch zahlreiche Fallbeispiele – und eine auch für Studierende verständliche Sprache.

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Nicht nur Wissenschaftler*innen, sondern jedem*jeder Praktiker*in sollte es zu denken geben, wenn in Bezug auf die Qualität der Sozialen Arbeit allein oder hauptsächlich auf die eigene Erfahrung verwiesen wird. Es steckt tiefe Wahrheit in dem Satz von Tucholsky »Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen.« Übersetzt in die Fachsprache heißt das:

»Die Annahme, die eigene ›Lebenserfahrung‹ und die eigene ›Haltung‹ reichten aus, um die Lebenssituation anderer Menschen zu verstehen, zeugt von einer unreflektierten Arroganz. Dieser entspricht auf Hochschulebene der Unwille und die Unfähigkeit, Studierenden die systematische Befassung mit Theorien als wesentlichen Bestandteil zur Vorbereitung auf ihre Berufstätigkeit begreiflich zu machen« (Almstadt & Kotthaus 2018, 19).

Wir wissen spätestens sein Kahneman (2012) um die Manipulierbarkeit der ›Erfahrung‹, und jede*r Professionelle sollte deshalb schon aus eigenem Interesse die korrigierende Funktion von Wissenschaft spätestens im Studium erlebt und erfahren haben.

Dieses Kapitel soll in einer – aus Sicht der Autoren – notwendigen Selbstvergewisserung professioneller Sozialer Arbeit bestehen. Wer über Methoden und Vorgehensweisen spricht, gar »Tools« und »Handlungsanleitungen« erarbeitet, vergisst sehr schnell, dass diese nicht willkürlich entstehen können (oder zumindest sollen), sondern auf dem Hintergrund einer ganz bestimmten, für die Profession typischen »Blickrichtung« entwickelt werden. Diese Blickrichtung ist umso wichtiger, als klar sein muss, was eine Profession in einem Arbeitsfeld zu bieten hat, und mindestens genauso wichtig: was sie nicht zu bieten hat, was nicht ihre Aufgabe ist, wozu man sie eben nicht gebrauchen kann. Wenn diese professionelle Selbstvergewisserung fehlt, wird das methodische Vorgehen entweder völlig subjektiviert und jedem Einzelnen überlassen, oder es besteht aus einem mehr oder weniger zufälligen Konglomerat der gerade anwesenden Mitarbeitenden. Beides ist anfällig für Manipulationen, entbehrt der für Professionen notwendigen Anbindung an die entsprechende wissenschaftliche Disziplin und führt in letzter Konsequenz dazu, dass Soziale Arbeit für alles zuständig ist, für das sich eine andere Profession nicht zuständig erklärt.

Soziale Arbeit als Profession und Disziplin

»Es ist nicht unüblich ›Profession‹ und ›Disziplin‹ mit ›Theorie‹ und ›Praxis‹ gleich zu setzen. Es gibt Gründe, die für eine solche Gleichsetzung sprechen. Eine genauere Betrachtung empfiehlt allerdings, diese einfache Parallelisierung zu ergänzen und partiell zu revidieren. Profession meint mehr als ›Praxis‹, ebenso wie Disziplin mehr und in mancher Hinsicht auch anderes umfasst als »Theorie«. Profession beschreibt das gesamte fachlich ausbuchstabierte Handlungssystem, also die berufliche Wirklichkeit eines Faches. Für die Soziale Arbeit kennzeichnet demnach der Begriff der Profession das sozialpädagogische Praxissystem, folglich die Realität der hier beruflich engagierten Personen sowie die von ihnen offerierten Hilfe-, Beratungs- und Bildungsleistungen auf der Basis der von der Gesellschaft an sie adressierten Ansprüche und Wünsche. Mithin ist mit dem Professionsbegriff mehr gemeint als die ›einfache‹, sozialpädagogische ›Praxis‹. Vergleichbar verhält es sich mit dem Disziplinbegriff. Mit ihm sind das gesamte Feld der wissenschaftlichen Theoriebildung und Forschung sowie auch das Handlungsfeld charakterisiert, in dem sich die Forschungs- und Theoriebildungsprozesse realisieren. Zielt die Profession auf Wirksamkeit, so setzt die Disziplin im Wesentlichen auf Wahrheit und Richtigkeit (vgl. Merten 1997, 2001, 2009) – anders formuliert: Geht es wissenschaftlichen Disziplinen primär darum, über Forschung, Reflexion und Produktion von Theorien Welt- und Gesellschaftsbilder zu kreieren und zu beeinflussen, wünschen Professionen, ihre AdressatInnen und KlientInnen durch Handeln zu beeindrucken, zu ›bilden‹ und zu ›helfen‹ (vgl. Stichweh 1987)« (Thole 2012, 21).

Diese generelle Einsicht hat auch für Soziale Arbeit in der Justiz ihre Auswirkungen. Wenn Soziale Arbeit als Profession und Disziplin innerhalb der Justiz einen Platz haben will, sollte sie sich in professioneller Hinsicht von anderen Professionen und Berufsgruppen unterscheiden. Diese Unterscheidung muss in ihrer disziplinären Verortung verankert sein, oder anders gesagt: Die Handlungsweisen, die konkreten Methoden und Vorgehensweisen, müssen erklärungs- und handlungstheoretisch in der Eigenart der Sozialen Arbeit und in ihrer unverwechselbaren Expertise begründet sein, die ihr Vorhandensein jenseits aller anderen Dienste und Aufgabenträger zwingend notwendig macht. Es ist also kein Luxus, sondern schiere Notwendigkeit, sich als Berufsgruppe zu fragen, auf welchem theoretischen Hintergrund eine Arbeit in der Justiz stattfinden kann.

2.2 Zwei Grundlagentheorien Sozialer Arbeit

Theorien der Sozialen Arbeit machen deutlich, von welchem Standpunkt aus Disziplin und Profession ein soziales Problem betrachten. Deshalb werden wir zunächst zwei aus unserer Sicht zentrale (weil den allermeisten Handlungsfeldtheorien zugrundeliegenden) Theorieansätze der Sozialen Arbeit in aller Kürze darstellen, sie kontrovers auf ihren Ertrag für die Soziale Arbeit in der Justiz diskutieren und dabei Gemeinsamkeiten sowie Unterschiede herausarbeiten.

2.2.1 Ökosozialer Ansatz

Die Amerikaner*innen Germain und Gitterman begannen in den 1970er Jahren damit, Problemlagen verschiedener Klient*innengruppen der Sozialen Arbeit neu zu überdenken. Sie nannten ihr Konzept das Life Model der Sozialen Arbeit und mit ihrem 1980 erschienenen Buch »The Life Model of Social Work Practice« markierten sie einen der ersten im Nachkriegsdeutschland rezipierten Versuche, einen eigenen der Sozialen Arbeit typischen Theorieentwurf vorzulegen. Der zweiten Auflage des »Life Model« im Jahre 1988 folgte 1999 eine erweiterte und vertiefte Neubearbeitung, die unter dem deutschen Titel »Praktische Sozialarbeit. Das Life Model der Sozialen Arbeit, Fortschritte in Theorie und Praxis« mit einem Vorwort von Wendt erschien (1999).

Die Arbeit von Germain und Gitterman beruht auf der ökologischen Theorie. Dies bedeutet, Menschen nicht als isolierte Wesen zu betrachten, sondern immer in ihrem Habitat, also in ihrer Lebensumgebung. So wird die Wechselbeziehung zwischen dem Individuum und seiner Umwelt zum zentralen Erklärungs- und Handlungsansatz. Germain und Gitterman unterscheiden dabei zwischen materieller und sozialer Umwelt. Zur materiellen Umwelt zählen »die von Menschen errichteten Strukturen, der Raum, der diese Strukturen ermöglicht, aufnimmt oder bereitstellt, und die Rhythmen der Umwelt und der menschlichen Biologie« (Germain & Gitterman 1999, 5).

Unter sozialer Umwelt werden die Freundschaften und andere Beziehungen wie z. B. die Familie, Kolleg*innen oder Freund*innen verstanden (ebd., 6). Sowohl materielle als auch soziale Umwelt beeinflussen den Menschen, und umgekehrt beeinflusst das Individuum seine materielle und soziale Umwelt.

Unter dem ökosozialen Paradigma wird die Abgestimmtheit des Menschen zu seiner Umwelt zum zentralen Bezugspunkt der sozialarbeiterischen Betrachtung. Menschen und ihre Umwelt können

»nur im Gesamtkontext aller Wechselbeziehungen zwischen ihnen voll verstanden werden, wobei Individuen, Familien und Gruppen sowie materielle/soziale Umweltbedingungen ununterbrochen die Wirkungen aller jeweils anderen beeinflussen« (ebd.).

Das ökologische Paradigma betont die Notwendigkeit eines transaktionalen Verständnisses von Menschen in ihrem Lebenszusammenhang und grenzt sich von Ansätzen anderer Professionen – z. B. der klassischen Psychologie – ab, deren zentrales Bestreben es ist, »psychische Tatbestände von den sie produzierenden nicht psychischen Voraussetzungen und Bedingungen« abzusondern (Maikowski & Rott 1978, 148). Damit unterscheidet sich das psychologische Erklärungsmodell in deutlicher Weise von einer Sozialen Arbeit nach ökologischem Verständnis: Dieses sieht sowohl einzelne Menschen und Familien als auch Gruppen und Gemeinwesen durch komplexe Bewältigungsanforderungen ihrer Umwelt herausgefordert (Germain & Gitterman 1999, 22).

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