Norbert Pütter - Soziale Arbeit und Polizei

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Polizei und Soziale Arbeit: Treffen hier nicht Gegenspieler aufeinander? Auf der einen Seite die mit staatlicher Autorität ausgestatteten Polizistinnen und Polizisten, auf der anderen Seite Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, die auf der Basis von Vertrauen und Freiwilligkeit unterstützen und helfen wollen. Begleitet von einer langen Debatte über Unterschiede und Gemeinsamkeiten haben sich mittlerweile sehr verschiedene Formen der Zusammenarbeit, des Dialogs und gegenseitiger Abgrenzung entwickelt. Das Buch zeichnet die Verhältnisse zwischen Polizei und Sozialer Arbeit in unterschiedlichen Kriminalitätsformen und gegenüber verschiedenen Zielgruppen nach. Dabei werden die Grenzen der Kooperation deutlich. Zugleich wird der Blick auf Risiken und unerwünschte Wirkungen geschärft, die für die Soziale Arbeit und ihre Klientel entstehen.

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Abb 4 Ausfilterung im Ermittlungs und Strafverfahren leicht modifiziert - фото 26

Abb. 4: Ausfilterung im Ermittlungs- und Strafverfahren (leicht modifiziert nach: Steffen, Wiebke, Kriminalitätsanalyse I: Dunkelfeldforschung und Kriminologische Regionalanalysen. Lehr- und Studienbriefe Kriminologie Nr. 4, Verlag Deutsche Polizeiliteratur, Hilden 1993; s.a. mit Zahlengaben: Statistisches Bundesamt 2019a, S. 321, für das Jugendstrafverfahren: Heinz 2019, S. 424)

zulassen kann. Die »Aburteilungen« am Ende von Gerichtsverfahren bestehen aus Freisprüchen oder Verurteilungen. Die Verurteilungen können in Auflagen, Erziehungsmaßnahmen, Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bestehen. Ggf. können sie zur Bewährung ausgesetzt werden.

Je nachdem auf welche Stufe man sich bezieht, hat man einen anderen Kriminalitätsbegriff vor Augen. Die eingestellten Verfahren, die nicht erhobenen Anklagen, die Freisprüche betreffen Sachverhalte, die nach rechtlichen Kriterien keine Kriminalität darstellen. Auflagen, Geld- und Bewährungsstrafen deuten auf unterschiedliche Schwere- oder Gefährdungsgrade hin. Vorsicht ist deshalb geboten, wenn die Zahlen der PKS als Indikator für die »Kriminalitätsentwicklung« genommen werden.

2.1.2 Objektive und subjektive Sicherheit

In den letzten Jahren sind neben den Gefahren und Schäden, die durch Kriminalität entstehen und drohen, die Wahrnehmungen von Sicherheit oder Unsicherheit in das Zentrum der öffentlichen Sicherheitsdebatten getreten. Mangelndes Sicherheitsgefühl oder Furcht vor Kriminalität kann nicht aus polizeilichen Daten herausgefiltert, sondern es muss gezielt erhoben werden. In der Kriminologie wird das Sicherheitsgefühl traditionell mit der »Standardfrage« erhoben. Sie lautet (in der Version des Deutschen Viktimisierungssurveys von 2017): »Wie sicher fühlen Sie sich – oder würden sich fühlen –, wenn Sie nach Einbruch der Dunkelheit alleine zu Fuß in Ihrer Wohngegend unterwegs sind oder wären?« (Birkel u.a. 2020, S. 46). Es ist offenkundig, dass mit dieser Operationalisierung nur ein Ausschnitt von Unsicherheitsgefühlen erfasst wird, der sich auf den öffentlichen Raum bezieht, und nicht ein Gefühl, sondern die (unterlassene) Handlung erfasst, die aus dem Gefühl folgt. Das ist die »konative« (= verhaltensbezogene) Ebene der Kriminalitätsfurcht. Daneben existiert eine kognitive Ebene (was weiß man über Kriminalitätsgefahren) und eine affektive Ebene (welche Gefühle löst dieses Wissen aus) (s. Boers 1993, S. 67). 2017 antworteten über 78 % der Befragten auf die Standardfrage mit »sehr sicher« oder »eher sicher«, nur 6,3 % antworteten mit »sehr unsicher« (Birkel u.a. 2020, S. 46). Die so gemessene Kriminalitätsfurcht ist ungleich in der Bevölkerung verteilt: Frauen fühlen sich deutlich unsicherer als Männer, Jüngere fühlen sich sicherer als Ältere und Einheimische fühlen sich sicherer als MigrantInnen (ebd., S. 48–50).

Die Ursachen mangelnden Sicherheitsgefühls sind umstritten. Denn: Welchen Anteil Persönlichkeitsmerkmale, Verletzlichkeit, Medienberichte, lokale Öffentlichkeiten, sozialräumliche Veränderungen, das Schwinden informeller Kontrollen oder soziale Wandlungsprozesse haben, ist umstritten (s. Hahne/Hempel/Pelzer 2020); diese Debatte kann hier jedoch nicht ausgebreitet werden. Entscheidend für die Polizei und Soziale Arbeit ist, dass sich alle darin einig sind, dass es keinen direkten Zusammenhang zwischen der objektiven Kriminalität und der (subjektiven) Furcht vor Kriminalität gibt.

Wenn mangelndes Sicherheitsgefühl nicht auf die Kriminalitätslage zurückgeführt werden kann, dann sind die Chancen der Polizei, für mehr »subjektive Sicherheit« zu sorgen begrenzt. Sie muss sogar befürchten, dass ihre vermehrte Präsenz von Teilen der Bevölkerung als Indiz für eine besondere Gefahrenlage bewertet wird. Deshalb liegt es nahe, dass die Polizei nach Verbündeten in der Sicherheitsarbeit sucht, die eher in der Lage sind, jene subjektiven und sozialen Ursachen mangelnden Sicherheitsempfindens zu beeinflussen.

2.1.3 Reaktive und präventive Zielsetzungen

In der herkömmlichen Verfassung ist die Polizei eine reagierende Instanz. Im liberalen Polizeirecht muss sie abwarten, bis eine Gefahr zu einer »konkreten« wird, d.h. die Dinge müssen sich im Einzelfall so weit entwickeln, dass der Schaden eintreten würde, wenn sie nicht eingreift. Sie reagiert damit auf eine Prognose, aber diese Prognose hat einen sehr engen zeitlichen und sachlichen Horizont. Im Bereich der Strafverfolgung ist der reaktive Charakter noch eindeutiger: Die strafbare Handlung (auch Vorbereitungshandlungen können strafbar sein) muss geschehen sein, erst danach setzt die Strafverfolgung ein.

Durch die Erweiterung des Gefahrenbegriffs wird dieser reaktive Handlungstypus durch einen präventiven ergänzt. Die »Vorsorge für die Gefahrenabwehr« und die »vorbeugende Bekämpfung von Straftaten« lösen das polizeiliche Handeln von unmittelbaren Anlässen ab (Gefahren oder Straftaten). Diese präventive Öffnung hat weitreichende Folgen für die Tätigkeit und das Selbstverständnis der Polizeien (zugleich war sie der rechtliche Niederschlag bereits in Wandlung befindlicher Praktiken); sie verändert das Verhältnis von Polizei und Gesellschaft und sie macht die Polizei zu einer Einrichtung, die Interesse an gesellschaftlichen Sachverhalten haben muss – und nicht nur an gefährlichen oder kriminalisierten.

Bereits die reaktive Polizei agierte in sozialen Bezügen. Die Abwehr von Gefahren und die Aufklärung von Straftaten ist umso erfolgreiche, je besser die Polizei Situationen und soziale Milieus kennt, je mehr Vertrauen oder Anerkennung sie bei den Menschen genießt. Durch die ›präventive Kehre‹ wird das polizeiliche Interesse an gesellschaftlichen Sachverhalten jedoch erheblich verstärkt. In den 1970er Jahren hat der damalige Präsident des Bundeskriminalamtes, Horst Herold, die Vorstellung propagiert, die Polizei sei eine Einrichtung, die zur sozialen Sanierung der Gesellschaft beitragen könne, weil sie ein Erkenntnisprivileg habe: Da sie immer dann gerufen werde, wo anders nicht zu lösende Probleme entstehen, könne man aus dem polizeilichen Handlungsprofil die Notwendigkeiten politisch-sozialer Reformen herleiten (Herold 1980). Diese Auffassung hat sich in den Polizeien nicht durchgesetzt. Sie ist auch sachlich falsch. Denn die Polizei wird immer erst am Schluss einer Handlungskette gerufen. Die Herold’sche Sichtweise ist aber insofern von großer Bedeutung, weil ihr die Vorstellung zugrunde liegt, dass es soziale Sachverhalte sind, die polizeiliches Tätigwerden veranlassen. Deshalb muss eine moderne, aufgeklärte Polizei ihren Blick auf die sozialen Bedingungen richten, unter denen sich kriminalisiertes Verhalten entwickelt. Genauer: Die präventive Polizei richtet ihr Augenmerk auf das Vorgelagerte, das nicht kriminalisierte und das (noch) nicht gefährliche Vorfeld, auf die Formen des Zusammenlebens, der alltäglichen Lebensbewältigung und auf die soziale Problemlagen etc.

Aus diesen Zusammenhängen ergibt sich die unmittelbare Verbindung zur Sozialen Arbeit. Denn welche andere Profession könnte mit besseren Argumenten behaupten, dass sie Kenntnis von und Zugang zu den Lebensweisen der Menschen hat? Und zwar genau jener Gruppen in der Gesellschaft, die als potenzielle TäterInnen oder mögliche Opfer besonders im polizeilichen Fokus stehen.

2.2 Polizei, sozialer Alltag, Soziale Arbeit

2.2.1 »Polizeirelevanz« Sozialer Arbeit

Methodisch gilt es in der Sozialen Arbeit als überholt und kontraproduktiv, an den Defiziten der Menschen anzusetzen, mit denen sich die Profession beschäftigt. Diese Abkehr von der Defizitorientierung und Hinwendung zu den (verborgenen) Potenzialen ändert aber nichts an dem Umstand, dass die negativ bewertete Abweichung von der Norm Menschen zu KlientInnen der Sozialen Arbeit werden lässt. Die Menschen verfügen über einen Mangel, oder ein solcher Mangel wird ihnen zugeschrieben: Besäßen sie mehr Geld als sie ausgeben, müssten sie nicht zur Schuldnerberatung, kümmerten sie sich ausreichend um ihre Kinder, bräuchten sie keinen Familienhelfer/keine Familienhelferin etc. Entscheidend ist nicht, ob die Betroffenen ihre Lage als problematisch ansehen; entscheidend ist, wie die öffentliche Gewalt sie bewertet: Subjektiv wahrgenommener und reklamierter Hilfebedarf kann von den »zuständigen Stellen« ignoriert werden, von diesen Hilfen angeordnet und von den AdressatInnen als Bedrohung empfunden werden.

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