Franz Dirnberger - Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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Praxiswissen für Kommunalpolitiker: краткое содержание, описание и аннотация

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Warum das «Praxiswissen für Kommunalpolitiker» mittlerweile als Standardwerk für kommunale Mandatsträger gilt und tausendfach im Einsatz ist?Kein anderes Werk gibt einen derart gut verständlichen wie praktischen Überblick über Struktur und Funktionen der kommunalen Organisation. Es zeigt deren Vernetzung mit den anderen politischen Ebenen, veranschaulicht die wesentlichen Verwaltungsprozesse und hilft, die Gestaltungsvielfalt zu nutzen.Mit der vorliegenden überarbeiteten Auflage berücksichtigen Herausgeber und Autoren den neuesten Rechtsstand und geben aktuellen Themen und Entwicklungen Raum. Die Gliederung in Themenblöcke und die ebenso fundierte wie kurzweilige Art der Darstellung mit vielen Beispielen machen den inhaltlichen Zugang schmackhaft. Ob man ein neues Mandat antritt oder bereits erfolgreich im Amt steht – dieses Werk gehört einfach zum Handwerkszeug, um sicher entscheiden und souverän agieren zu können.Inklusive ABC der kommunalen Praxis: Rund 300 Begriffe aus der kommunalen Praxis, von Abfallwirtschaft bis Zweitwohnungssteuer: übersichtlich zusammengefasst und leicht verständlich erläutert!Unsere Broschüre bietet Ihnen: Lexikon mit BegriffsdefinitionenLeitfaden durch kommunale Verfahrens- und EntscheidungsabläufeAlle Bereiche der Kommunalverwaltung und -politikTipps und Hinweise von Kollegen und PraktikernInkl. neuer Themen wie z. B. Datenschutz, Digitalisierung und Mobilität.

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Standortfaktoren sind maßgebliche Einflussgrößen, die sich aus den örtlich gegebenen Bedingungen ergeben und z. B. für die Standortwahl eines Betriebes eine entscheidende Rolle spielen.

Man unterscheidet zwischen harten und weichen Standortfaktoren.

Harte Standortfaktoren haben direkt messbare Auswirkungen auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Unternehmen (z. B. Angebot an Arbeitskräften, Lohnniveau, Grundstückspreise).

Weiche Standortfaktoren sind nicht direkt messbar und beeinflussen nicht unmittelbar die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens (z. B. Freizeitwert, Image einer Region, Lebensqualität einer Stadt/Region).

Stellenplan

Anlage des Haushaltsplans,aus dem sich Anzahl und Besetzung der verfügbaren Personalstellen ergeben.

Steuern

Steuern sind Geldleistungen, die ohne Gegenleistung von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, die den gesetzlichen Besteuerungstatbestand erfüllen. Gemeindesteuern sind die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer, die Zweitwohnungsteuer und die Hundesteuer. Wesensmerkmal der Steuer ist, dass sie ohne Gegenleistung erhoben wird.

Steuerkraft

Die Steuerkraft ist von entscheidender Bedeutung für die Berechnung der Schlüsselzuweisungenund der Umlagen. In die Steuerkraft eingerechnet werden die GrundsteuerA und B, die Gewerbesteuerund der Einkommensteueranteilder Gemeinden. Zu beachten ist, dass die Steuerkraft jeweils auf der Grundlage der Steuer-Ist-Einnahmen des vorvorherigen Rechnungsjahres – also um zwei Jahre zeitversetzt – ermittelt wird. Die Steuerkraft 2020 errechnet sich aus den Steuer-Ist-Einnahmen der jeweiligen Gemeinde 2018.

Steuerverbund

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichsgibt es in Bayern den allgemeinen Steuerverbund,den Grunderwerbsteuerverbundund den Kraftfahrzeugsteuerersatzverbund.Das Finanzvolumen der drei Steuerverbünde umfasst 2019 rd. 6.572 Mio. €, das sind rund 66 % der Leistungen im kommunalen Finanzausgleich.

Straßen und Verkehr

Zu unterscheiden ist zwischen der Straßenbaulast (Widmung, Bau und Unterhaltung von Straßen), dem Straßenverkehrsrecht (Verkehrsregelung durch Straßenverkehrsbehörden) und dem öffentlichen Personennahverkehr ( freiwilligekommunale Aufgabe).

Straßenbaulast

Die finanzielle Verantwortung für den Bau und den Erhalt von Straßen nennt man Straßenbaulast. Je nach Straßenkategorie sind verschiedene Straßenbaulastträger betroffen. Der Bund zum Beispiel für die Autobahnen. Vgl. Teil 4 1.6.1. Art. 41 BayStrWG.

Straßenverkehrsbehörden

Für die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrszeichen etc. zeichnen die Straßenverkehrsbehörden verantwortlich. Auch hier ergeben sich aus den unterschiedlichen Straßenklassen unterschiedliche Zuständigkeiten.

Strukturfonds

Die EU-Strukturfonds sind die Finanzierungsinstrumente der Regionalpolitik der EU, die strukturpolitische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten fördern. Für Bayern sind der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und der Europäische Sozialfonds (ESF) von Bedeutung.

Strukturpolitik

Strukturpolitik soll die Leistungsfähigkeit der ansässigen Wirtschaft so verbessern, dass sie ausreichend viele Erwerbsmöglichkeiten bieten kann. Strukturpolitik soll aber auch Randbedingungen berücksichtigen. So sollen die Wirtschaftsprozesse sozial und umweltverträglich ablaufen. Zum Kern strukturpolitischer Maßnahmen gehören die Aktivitäten wie z. B. die Mittelstands- und Innovationsförderung genauso wie Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Bildung oder der Gewerbeflächenentwicklung und des Verkehrsangebotes.

Subsidiaritätsprinzip (allgemein)

Das sog. Subsidiaritätsprinzipist ein aus dem Naturrecht abgeleitetes Ordnungsprinzip. Staat und Gesellschaft stellen sich als ein Gesamtsystem dar, das in Elemente auf unterschiedlichen Ebenen gegliedert ist. Die unterste Ebene ist die des Einzelnen, gefolgt von der Familie als nächstgrößerem Lebenskreis. Dieser Ebene folgt in traditionalen Gesellschaften häufig die Ebene der Nachbarschaft. Die Reihung der Ebenen setzt sich über die Kommunen fort bis zum Staat. Subsidiarität begründet Verantwortung und Zuständigkeit für die Erledigung einer bestimmten Aufgabe für die jeweils niedrigste Ebene, die zur Aufgabenerledigung befähigt ist.

Subsidiaritätsprinzip (Europa)

Durch das mit dem Vertrag von Maastricht (1993) eingeführte Subsidiaritätsprinzip wird die EU in den Bereichen, die nicht in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallen, nur tätig, soweit die Ziele der in Betracht gezogenen Maßnahmen von den Mitgliedstaaten weder auf zentraler noch auf regionaler oder lokaler Ebene ausreichend verwirklicht werden können, sondern vielmehr wegen ihres Umfangs oder ihrer Wirkungen auf Unionsebene besser zu verwirklichen sind.

Sühneverfahren

Bei Beleidigungen ist vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ein Sühneverfahren durchzuführen. Dieses außergerichtliche Vergleichsverfahren soll der Aussöhnung der Parteien dienen. Es ist von den Gemeinden durchzuführen, in der die Kontrahenten ihren Wohnsitz haben.

Transportverschlüsselung

Transportverschlüsselung (z. B. mit TLS) ist eine Punkt-zu-Punkt-Verschlüsselung. Am Beispiel der E-Mail wird der Inhalt bei der Übermittlung

zwischen dem Absender und seinem E-Mail-Anbieter sowie

zwischen zwei E-Mail-Anbietern untereinander und

zwischen E-Mail-Anbieter und Empfänger

verschlüsselt. Beim E-Mail-Anbieter werden die Daten entschlüsselt, insbesondere zur Überprüfung auf Viren.

Tourismusmarketing

Das Tourismusmarketing verfolgt das Ziel der Steigerung der Ankünfte und Übernachtungen auswärtiger Gäste. Vielerorts ist der Tourismus bereits ein herausragender Wirtschaftszweig, andernorts versucht man diesen daher stark auszuweiten. Dafür wird die Kernfrage nach potenziellen Zielgruppen und realisierbaren Angeboten vertieft. Wesentliche Zielgruppen sind private Urlaubsreisende und Geschäftsreisende (umfasst auch Tagungen und Kongresse). Die wichtigsten Kooperationspartner/Beteiligten im Tourismusmarketing sind die Leistungsträger vor Ort (gastgewerbliche Betriebe, Veranstalter, Veranstaltungsorte und Dienstleister, aber auch deren Zulieferer) sowie die Verkehrsträger und Organisatoren (Reise- und Kongressveranstalter) in den Inlands- und Auslandsmärkten.

Trading-down-Prozess

Beschreibung des Strukturwandels, den ein Geschäftszentrum vom florierenden Handelsstandort zum trostlosen Standort mit hoher Leerstandsquote und Dauerleerständen durchlebt. Der Prozess vollzieht sich in der Regel in Form einer Negativspirale die mit Umsatzrückgängen und Unternehmensverlagerungen beginnt und über sinkende Investitionen sowie Attraktivitätsverlust zu weiteren Umsatzrückgängen und teilweise flächendeckenden Geschäftsschließungen führt.

Träger öffentlicher Belange

Geregelt in § 4 BauGB sowie in § 4a BauGB. Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB und nach § 4 Abs. 2 BauGB sind Verfahrensschritte bei der Bauleitplanung. In aller Regel wird die Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 gleichzeitig mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Sie stellt auch das sog. „Monitoring“ im Rahmen der Umweltprüfung dar. Die Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt regelmäßig gleichzeitig mit der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die Stellungnahmen sind von der Gemeinde in der Abwägung zu berücksichtigen. Eine strikte Bindung an die Forderungen existiert aber nur, falls dies das Gesetz vorsieht.

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