Franz Dirnberger - Praxiswissen für Kommunalpolitiker

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Praxiswissen für Kommunalpolitiker: краткое содержание, описание и аннотация

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Warum das «Praxiswissen für Kommunalpolitiker» mittlerweile als Standardwerk für kommunale Mandatsträger gilt und tausendfach im Einsatz ist?Kein anderes Werk gibt einen derart gut verständlichen wie praktischen Überblick über Struktur und Funktionen der kommunalen Organisation. Es zeigt deren Vernetzung mit den anderen politischen Ebenen, veranschaulicht die wesentlichen Verwaltungsprozesse und hilft, die Gestaltungsvielfalt zu nutzen.Mit der vorliegenden überarbeiteten Auflage berücksichtigen Herausgeber und Autoren den neuesten Rechtsstand und geben aktuellen Themen und Entwicklungen Raum. Die Gliederung in Themenblöcke und die ebenso fundierte wie kurzweilige Art der Darstellung mit vielen Beispielen machen den inhaltlichen Zugang schmackhaft. Ob man ein neues Mandat antritt oder bereits erfolgreich im Amt steht – dieses Werk gehört einfach zum Handwerkszeug, um sicher entscheiden und souverän agieren zu können.Inklusive ABC der kommunalen Praxis: Rund 300 Begriffe aus der kommunalen Praxis, von Abfallwirtschaft bis Zweitwohnungssteuer: übersichtlich zusammengefasst und leicht verständlich erläutert!Unsere Broschüre bietet Ihnen: Lexikon mit BegriffsdefinitionenLeitfaden durch kommunale Verfahrens- und EntscheidungsabläufeAlle Bereiche der Kommunalverwaltung und -politikTipps und Hinweise von Kollegen und PraktikernInkl. neuer Themen wie z. B. Datenschutz, Digitalisierung und Mobilität.

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Das sog. Divisorverfahrennach Sainte-Laguë stellt sich in einer Beispielrechnung wie folgt dar und umfasst folgende Annahmen und Rechenschritte:

Es sind 15 Mandate zu vergeben.

Es werden die auf die Wahlvorschläge entfallenen Gesamtstimmenzahlen zugrunde gelegt; insgesamt wurden 200000 Stimmen abgegeben.

Auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen in der Beispielrechnung an Stimmen:

Wahlvorschlag
A B C D
110000 56000 22000 12000

Es wird ein Divisor errechnet, der sich aus der Gesamtstimmenzahl, die durch die Anzahl der zu vergebenden Mandate geteilt wird. Im vorliegenden Beispiel entfallen demnach auf ein Mandat 200000 : 15 = 13333,33… Stimmen.

Der Divisor von 13333,33 (Stimmen) ergibt

für den Wahlvorschlag A: 110000 : 13333,33 = 8,25 (Mandate)

für den Wahlvorschlag B: 56000 : 13333,33 = 4,2 (Mandate)

für den Wahlvorschlag C: 22000 : 13333,33 = 1,65 (Mandate)

für den Wahlvorschlag D: 12000 : 13333,33 = 0,9 (Mandate)

Die Standard-Rundung ergibt für A – B – C – D die Mandatsverteilung

8 – 4 – 2 – 1 (= 15)

Wenn die errechnete Mandatsverteilung nicht mit der Gesamtzahl der zu vergebenden Mandate übereinstimmt, müssen in einem weiteren Rechenschritt fehlende Sitze hinzugefügt werden oder die zu vielen Sitze abgezogen werden.

Hierfür wird auf das System des Höchstzahlverfahrens zurückgegriffen. Zu diesem Zweck wird die Anzahl der für einen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen durch den Divisor geteilt, der sich als Summe aus der Anzahl der bereits zugeteilten Mandate plus 0,5 ergibt. Ein zusätzliches Mandat erhält dann der Wahlvorschlag, der die nächste Höchstzahl nach dem zuletzt berücksichtigten Wahlvorschlag aufweist. Für den Fall, dass Mandate abgezogen werden müssen, werden die Höchstzahlen der letzten vergebenen Sitze ermittelt und dementsprechend die niedrigsten Höchstzahlen gestrichen.

Das Verfahren zur Sitzverteilung nach Sainte-Laguë (auch Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers genannt) wird seit 2009 im Rahmen der Europa-Wahl in Deutschland, in Lettland und (modifiziert) in Schweden sowie ebenfalls seit 2009 auch bei Bundestagswahlen angewandt. Auch in einigen Bundesländern (Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein) regelt es die Sitzverteilung in den betreffenden Länderparlamenten. Für Bayern gilt nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 bei Wahlen in Landkreisen und Gemeinden ab 2020 entsprechend Art. 35 GLKrWG nunmehr auch das Divisorverfahren mit Standardrundung nach Sainte-Laguë.

Solidarumlage

Die Gemeinden leisten jährlich einen Finanzierungsbeitrag zur Finanzierung der Deutschen Einheit, 2007 beispielsweise in Höhe von rd. 786 Mio. €. Die Solidarumlage wurde ab 2008 abgeschafft.

Sondergebiet

Geregelt in §§ 10 und 11 BauNVO. Das Sondergebiet (SO) ist ein Baugebietstyp der BauNVO, der als Art der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan festgesetzt werden kann. Insoweit ist zwischen Sondergebieten, die der Erholung dienen, etwa Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten oder Campingplatzgebieten, und sonstigen Sondergebieten, die sich von den übrigen Baugebieten wesentlich unterscheiden, zu differenzieren. Die BauNVO nennt für die letzte Kategorie ebenfalls eine Reihe von Beispielen (insbesondere Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren, Hochschulgebiete, Klinikgebiete). Allerdings ist diese Aufzählung nicht abschließend; die Gemeinde kann dann Sondergebiete schaffen, wenn Vorhaben untergebracht werden sollen, die in die Zwecksetzung der benannten Baugebiete nicht passen (z. B. Sondergebiet „Hotel“ oder Sondergebiet „landwirtschaftliche Aussiedlerhöfe“).

Sondernutzung

Die über den Allgemeingebrauch hinnausgehende Nutzung zum Beispiel einer Straße nennt man Sondernutzung. Das Befahren mit einem Schwertransporter unterliegt deshalb besonderen, z.T. entgeltpflichtigen Genehmigungen.

Sozialhilfe

Sie besteht insbesondere aus der allgemeinen Hilfe zum Lebensunterhalt und aus der Hilfe in besonderen Lebenslagen. Sie ist in erster Linie Hilfe zur Selbsthilfe. Nachrang der Sozialhilfe, d. h. Sozialhilfe ist nur letztes Mittel nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten. Subsidiarität der öffentlichen Sozialhilfe gegenüber den Trägern der freien Wohlfahrtspflege.

Sozialkompetenz

Fähigkeit, sich auf Personen einzulassen, kooperativ und kommunikativ zu reagieren. Dazu gehören auch Durchsetzungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick.

(Kommunale) Spitzenverbände

Gemeindetag, Städtetag, Landkreistag und Bezirketag sind die bayerischen kommunalen Spitzenverbände. Auf deutscher Ebene heißen die Dachverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag. Zur besonderen Aufgabe der Spitzenverbände in Bayern vgl. Art. 83 VII BV.

Der Bayer. Gemeindetag zeichnet mit 2029 Mitgliedskommunen (von 2031) für den kreisangehörigen Bereich verantwortlich und ist damit der größte Landesverband in der BRD.

(Orts- und) Stadtmarketing

Ein ganzheitliches Instrument für die konzeptionelle Entwicklungsarbeit und den planenden Prozess am Gesamtprodukt Stadt. Ziel dieser strategischen Stadtentwicklungsplanung ist ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sowohl für die wirtschaftliche Standortqualität, die Lebensqualität der Bewohner und Besucher und die Attraktivität v.a. der Innenstadt als auch bzgl. der Effektivierung von Verwaltung und Politik.

Da es in der Stadt so viele Zielgruppen und Prozesse gibt, muss Stadtmarketing breit getragen sein. Über Partnerschaften zwischen Kommune, Wirtschaft, Bürgern und anderen Interessengruppen einer Stadt sollen Reibungsverluste vermieden und Synergieeffekte erzielt werden. Stadtmarketing versteht sich dabei als ein zentrales, vor allem dialogbasiertes Instrumentarium zur Kommunikation, Kooperation und Koordination in der Stadt. Hauptakteure sind Kommunalpolitik, Verwaltung, Wirtschaft, Haus- und Grundbesitzer, Vereine und Bürger.

Städtebauförderung

Die Programme der Städtebauförderung stellen die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten, die Fortentwicklung von Stadt- und Ortsteilen mit besonderem Entwicklungsbedarf sowie die Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in den Mittelpunkt. Übergreifende Handlungsfelder sind vor allem die Wohnraumversorgung, Wirtschaft und Beschäftigung, Ökologie, Denkmalpflege, Kultur und Kunst, Bildung und Soziales sowie die Gleichstellung in allen Lebensbereichen.

Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen, die durch Mittel von Ländern und Kommunen ergänzt werden. Die Fördergelder generieren Privatkapital in mehrfacher Höhe. Bekannte Programme zur Verwirklichung der Förderziele sind u.a. „Soziale Stadt“, „Stadtumbau“ oder „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“.

Stand alone

Dieser Begriff steht insbesondere im Bereich des Marketing für ein Alleinstellungsmerkmal, das unverwechselbar ist und ein Produkt als herausragend, unverwechselbar und unvergleichbar kennzeichnet.

Standortprofil

Ergibt sich aus der Analyse und Zusammenführung aller Standortrahmenbedingungen vor Ort (bspw. Besonderheiten, Zäsuren, Soziodemographie, Stadtgeschichte). Es beschreibt in Summe das Maß der aktuellen Identifikation sowie das Fremd- und das Eigenimage. Ein sorgfältig erarbeitetes Standortprofil einer Stadt bildet die Basis für einen umsetzungsorientierten Markenbildungsprozess.

Standortfaktoren

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