Robert Esser - Internationales Strafrecht

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Unentbehrlich in allen Fragen des Auslieferungsrechts Immer häufiger sind Strafverteidiger mit internationalen Fragestellungen konfrontiert, insbesondere wenn eine Strafverfolgung gegen den Mandanten in verschiedenen Staaten erfolgt, dieser im Ausland inhaftiert wurde oder ein anderer Staat seine Auslieferung beantragt. Berührungspunkte mit ausländischen Rechtsordnungen entstehen im Rahmen der Rechtshilfe ebenso wie bei Ermittlungen gegen multinationale Unternehmen. Das Handbuch macht mit sämtlichen relevanten Institutionen und Verfahren vertraut und bietet ihm praxisgerechte Handreichungen für konkrete Verfahrensabläufe und Verfahrenssituationen. Behandelt werden alle wichtigen Fragestellungen zum internationalen Rechtshilfeverkehr. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verteidigung in Auslieferungssachen, insbesondere mit dem Europäischen Haftbefehl. Hinsichtlich des transnationalen Einsatzes europäischer Ermittlungsbehörden (OLAF, Europol, Eurojust) werden Hinweise zum kompetenten und effektiven Agieren bei der Vertretung von Einzelpersonen und (multinationalen) Unternehmen gegeben. Die Verfahren bei den immer relevanter werdenden Beschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Anschluss an das nationale Strafverfahren werden ebenso behandelt wie die Beschwerden vor dem Ausschuss der UN gegen Folter (CAT) und dem Menschenrechtsrat der UN (HRC). Schließlich wird eine praxisgerechte Anleitung für die Verteidigung vor internationalen und gemischten Tribunalen mit besonderem Fokus auf den Internationalen Strafgerichtshof gegeben. In der völlig neu bearbeiteten 2. Auflage u.a.: -Wichtige Änderungen beim Verfahren der Individualbeschwerde durch das 14. Protokoll und die Änderung der Verfahrensordnung (2016) -Aktuelle strafrechtlich relevante Spruchpraxis des HRC und des CAT -Behandlung aktueller Problemkreise des Auslieferungsrechts insbesondere auch im Hinblick auf die europ. Ermittlungsanordnung -Verteidigungsrelevante Gesichtspunkte des Völkerstrafrechts und kompakte Darstellung des internationalen Strafverfahrensrechts

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Internationales Strafrecht

Auslieferung – Rechtshilfe – EGMR – internationale Gerichtshöfe

von

Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht

Rechtsanwalt in Düsseldorf

Klaus-Michael Böhm

Richter am OLG, Karlsruhe

Prof. Dr. Robert Esser

Universität Passau

Franziska Eckelmans

Den Haag

2., neu bearbeitete Auflage

wwwcfmuellerde Internationales Strafrecht Internationales Strafrecht - фото 1

www.cfmueller.de

Internationales Strafrecht Internationales Strafrecht Auslieferung – Rechtshilfe – EGMR – internationale Gerichtshöfe von Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht Rechtsanwalt in Düsseldorf Klaus-Michael Böhm Richter am OLG, Karlsruhe Prof. Dr. Robert Esser Universität Passau Franziska Eckelmans Den Haag 2., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de › Herausgeber

Praxis der Strafverteidigung Band 32
Begründet von
Rechtsanwalt Dr. Josef Augstein (†), Hannover (bis 1984) Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Prof. Dr. Hans Ludwig Schreiber, Göttingen (bis 2008)
Herausgegeben von
Rechtsanwalt Prof. Dr. Werner Beulke, Passau Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor, Berlin
Schriftleitung
Rechtsanwalt (RAK München und RAK Wien) Dr. Felix Ruhmannseder, Wien

Internationales Strafrecht Internationales Strafrecht Auslieferung – Rechtshilfe – EGMR – internationale Gerichtshöfe von Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht Rechtsanwalt in Düsseldorf Klaus-Michael Böhm Richter am OLG, Karlsruhe Prof. Dr. Robert Esser Universität Passau Franziska Eckelmans Den Haag 2., neu bearbeitete Auflage www.cfmueller.de › Autoren

Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht ist Rechtsanwalt in Düsseldorf, Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter an der Leibniz Universität Hannover für Steuerstrafrecht und Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen und Honorarprofessor der Leibniz Universität Hannover. Kontakt: ahlbrecht@strafrecht.de

Klaus-Michael Böhm ist Richter am OLG Karlsruhe. Kontakt: boehm@olgkarlsruhe.justiz.bwl.de

Prof. Dr. Robert Esser ist Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches, Europäisches und Internationales Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Passau, Forschungsstelle Human Rights in Criminal Proceedings (HRCP). Kontakt: robert.esser@uni-passau.de

Franziska Eckelmans ist Rechtsberaterin im Bereich internationales Strafrecht; derzeit leitende Rechtsberaterin an der Geschäftsstelle der Besonderen Kammern Kosovos. Keine der in diesem Beitrag geäußerten Meinungen kann einer der Organisationen, mit denen die Autorin affiliiert war (IStGH, ECCC) oder ist (KSC), zugerechnet werden, sondern allein der Autorin. Kontakt: franziska@eckelmans.info

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über < http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

ISBN 978-3-8114-4810-0

E-Mail: kundenservice@cfmueller.de

Telefon: +49 89 2183 7923

Telefax: +49 89 2183 7620

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Vorwort der Herausgeber

Neun Jahre nach dem Erscheinen der Erstauflage freuen wir uns, eine aktualisierte 2. Auflage dieses für die Praxis der Strafverteidigung so wichtigen Bandes der Gelben Reihe präsentieren zu können.

Längst steht der Begriff „Internationales Strafrecht“ nicht nur für das traditionelle Strafanwendungsrecht der §§ 3 ff. StGB, sondern auch für die insbesondere strafprozessrechtsrelevante Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf der Grundlage von Individualbeschwerden gem. § 34 EMRK (s. Teil 1), ferner für den Rechtshilfeverkehr in Strafsachen mit Staaten innerhalb und außerhalb der EU (s. Teil 3), für das Völkerstrafrecht, das an den Internationalen Strafgerichtshöfen der Vereinten Nationen Anwendung findet (s. Teil 5) sowie für strafrechtsrelevante Tätigkeiten von Kontrollausschüssen der Vereinten Nationen (s. Teil 2) und diverse Tätigkeiten europäischer und internationaler Ermittlungsbehörden (s. Teil 4). Jeder Strafverteidiger und jede Strafverteidigerin kann gezielt oder unverhofft mit diesen speziellen, für sich genommen nicht ohne Weiteres zugänglichen Rechtsmaterien in Berührung kommen. Sie werden in dem vorliegenden Buch einen hilfreichen und verlässlichen Leitfaden und Ratgeber finden. Auch für Staatsanwaltschaften und Gerichte dürfte vor allem die minutiöse Darstellung des die Praxis in Deutschland häufiger beschäftigenden Rechtshilferechts eine wahre Fundgrube sein.

Wie bisher hat Robert Esser , der mit der Rechtsprechung des EGMR wie nur wenige vertraut ist, die Teile 1 und 2 bearbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Heiko Ahlbrecht hat seine Bearbeitung von Teil 4 fortgeführt. Die Aktualisierung des auf über 300 Seiten angewachsenen Teils 3 lag jetzt ausschließlich bei Klaus Michael Böhm , der als Richter am OLG Karlsruhe selbst an wegweisenden Entscheidungen im Bereich des Rechtshilfeverkehrs mitgewirkt hat. Er hat sein Augenmerk besonders auf die neuen Rechtsentwicklungen gerichtet, darunter auf die Europäische Ermittlungsanordnung.

Aus dem Kreis der Bearbeiter ausgeschieden sind Heiner Hugger und Michael Rosenthal , denen für ihre Mitarbeit an der Erstauflage noch einmal herzlich gedankt sei. Dieser Dank gilt auch Stefan Kirsch , der ebenfalls ausgeschieden ist und die Darstellung der anwaltlichen Tätigkeit an den Internationalen Strafgerichtshöfen Franziska C. Eckelmans übergeben hat, die hierfür als ehemalige Legal Advisor der Appeals Division des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag geradezu prädestiniert ist.

Allen Autoren sei für ihr Engagement gedankt und dem Buch der Erfolg gewünscht, den es verdient.

Im Oktober 2017

Passau

Werner Beulke

Berlin

Alexander Ignor

Inhaltsverzeichnis

Vorwort der Herausgeber

Abkürzungsverzeichnis

Teil 1 Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Inhaltsverzeichnis A. Einführung B. Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde C. Behandlung der Beschwerde durch den EGMR D. Urteil des EGMR E. Kosten des Verfahrens F. Wiederaufnahme des nationalen Strafverfahrens 1 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) in Straßburg werden zunehmend auch von deutschen Strafgerichten und Strafverfolgungsbehörden rezipiert. Insbesondere im Strafprozessrecht sind in den letzten Jahren über das Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) europaweit verbindliche strafprozessuale Standards festgeschrieben worden, die der Verteidiger für das eigene Mandat fruchtbar machen und nach Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes selbst durch einen Gang nach Straßburg für den individuellen Fall nutzbar machen kann. Trotz einer stetig steigenden Zahl an Individualbeschwerden und einer damit verbundenen Arbeitsbelastung des EGMR wird dessen Judikatur in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen und – mit Hilfe von Verteidigern – neue strafprozessuale Problemfelder erschließen.

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