Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung
Prof. Dr. Christian Laustetter
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
Prof. Dr. Andreas Mertens
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW
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1. Auflage, 2020
Print ISBN 978-3-415-06834-6
E-ISBN 978-3-415-06836-0
© 2020 Richard Boorberg Verlag
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– oder was kann man mit diesem Buch anfangen? –
… noch ein Buch …
Wird man von einem Verlag angefragt, ob man als Autor für ein neues Buch tätig werden möchte, so geht unweigerlich der Blick ins Bücherregal. Ist das nicht ohnehin schon voll genug? Gibt es überhaupt noch ein Rechtsgebiet, das nicht bereits ausreichend literarisch bearbeitet ist? Wurde nicht schon alles gesagt – nur nicht von jedem? Und wer soll das alles überhaupt noch kaufen?
Das sind nicht nur rhetorische Fragen. Tatsächlich stellt sich für jedes neue Werk die Frage der Daseinsberechtigung. Auch wir haben uns als Autoren diese Frage gestellt und haben auf der Grundlage unserer Überlegungen das vorliegende Buch entwickelt. Wir haben uns Gedanken darüber gemacht, wer mit welchen Interessen und Erwartungen dieses Buch in die Hand nehmen könnte, und wie es konzipiert sein muss, damit es sinnvoll genutzt werden kann. Denn genau das ist für uns der entscheidende Punkt. Unser Buch soll nicht (nur) schön im Bücherregal aussehen, es soll ausgiebig genutzt werden. Nicht der Kauf allein soll ein besseres Gewissen vermitteln, sondern der Leser und Lernende soll mithilfe des Buchs seinem Ziel, die nötigen Prüfungen erfolgreich zu bestehen, ein Stück näher gebracht werden.
Als Dozenten wissen wir, was dafür nötig ist, gute Strafrechtsklausuren zu schreiben. Dabei haben wir sowohl die Studierenden an den deutschen Polizeihochschulen im Blick als auch die Auszubildenden im mittleren Dienst. Strafrecht ist Bundesrecht. Zwar mögen in den einzelnen Bundesländern die Curricula im Detail einen etwas unterschiedlichen Aufbau haben. Letztlich geht es aber um dieselben Fragestellungen und dieselben Rechtsthemen, die zum größeren Teil auch unweigerlich in einer bestimmten Reihenfolge aufeinander aufbauen. Dementsprechend richten wir uns an Studierende und Auszubildende im ganzen Bundesgebiet. Auch Jurastudenten können dieses Buch gerne zur Hand nehmen und zum Üben nutzen, bewusst aber haben wir einen Stil gewählt, der für die Polizeiausbildung angemessen ist, so haben wir etwa weitgehend von der Darstellung in der Praxis irrelevanter Meinungsstreitigkeiten abgesehen. Dafür kann der Band von Polizeistudierenden ebenso gut genutzt werden wie von Auszubildenden, da auch diesbezüglich die strafrechtlichen Inhalte in weiten Teilen übereinstimmen.
Dieses Buch hat nicht den Anspruch, allein für sich den Nutzer zum strafrechtlichen „Profi“ zu machen. Es dient der Ergänzung der strafrechtlichen Lehrveranstaltung, die wiederum zusätzlich von einem klassischen Lehrbuch begleitet werden sollte. Ein solches Lehrbuch dient dazu, den strafrechtlichen Prüfungsstoff zu vermitteln. Rechtliche Inhalte werden umfassend dargestellt und erläutert, die dazu nötigen Definitionen aufbereitet und Zusammenhänge erklärt. Dies ist wichtig und unverzichtbar. Alleine das Lernen und Beherrschen dieser Dinge führt aber noch nicht zu einer guten Klausur, bisweilen nicht einmal zum Bestehen. Mindestens genauso wichtig ist es nämlich, sein erlerntes Wissen in einer rechtlich korrekten Art und Weise „zu Papier zu bringen“. Nach unserer Erfahrung als langjährig erfahrene Dozenten stellt dies mitunter sogar eine noch größere Herausforderung dar als das bloße (Auswendig-)lernen des Stoffs. Das Zauberwort in diesem Zusammenhang ist „Üben“.
Hier kommt nun unser Buch ins Spiel. Die in der strafrechtlichen Lehrveranstaltung neu gelernten Inhalte können mit den dargebotenen Fällen klausurtechnisch umgesetzt und eingeübt werden. Dabei sind die Fälle so konzipiert, dass sie nicht erst kurz vor der Abschlussprüfung, sondern bereits von Beginn des strafrechtlichen Lernens an genutzt werden können. Anfänglich sind die Fälle recht einfach und bedienen sich nur weniger grundlegender Inhalte, die auch am Beginn der strafrechtlichen Ausbildung stehen. Mit der Zeit werden die Fälle schwieriger und umfangreicher. Langsam wird der Leser und Nutzer an die klausurmäßige Darstellung gewöhnt und kann sich selbst darin üben.
Wegen des im Detail in den Bundesländern unterschiedlichen Aufbaus der strafrechtlichen Inhalte im jeweiligen Curriculum und den Modulbeschreibungen wird es bisweilen vorkommen, dass in einem Fall eine Rechtsfrage vorkommt, die noch nicht erlernt wurde. Diese kann jedoch ohne Probleme bei der Fallbearbeitung ausgelassen werden. Da die rechtlichen Schwerpunkte im Inhaltsverzeichnis stichwortartig genannt werden, kann auch jeweils der passende Fall zur Bearbeitung herangezogen werden. So entsteht eine aus unserer Sicht ideale Form des strafrechtlichen Lernens, ausgehend von der Lehrveranstaltung über das Nacharbeiten des Stoffs mithilfe eines Lehrbuchs hin zur Umsetzung in der Form einer Fallbearbeitung. Stück für Stück wird der Nutzer so zum Strafrechts- und Klausur“profi“. Steht dann die Klausur bevor, so können noch einmal individuell diejenigen Fälle aus dem Buch ausgewählt werden, die gezielt zur Vorbereitung bestimmter Themen wiederholt werden sollen.
So haben wir die einzelnen Fälle konzipiert und nacheinander aufgebaut. Gefragt wird stets nach der Strafbarkeit von beteiligten Personen. Mitunter finden sich in strafrechtlichen Klausuren auch Zusatzfragen nach konkreten Inhalten. Solche Fragen haben wir nicht in unsere Fälle aufgenommen, da sie keine besondere Klausurtechnik zur Beantwortung verlangen. Im Anschluss an den jeweiligen Sachverhalt findet sich zunächst eine Lösungsskizze. Ob der Nutzer dieses Buchs in der realen Klausursituation seiner Lösung eine solche Lösungsskizze vorweg schickt, sei ihm überlassen. Auf jeden Fall aber ist es von großer Bedeutung, die bekannten Aufbauschemata für die verschiedenen Rechtsprobleme zu beherrschen. Nur so ist die Anfertigung einer strukturierten und durchdachten Klausurlösung möglich. Erwartet wird bei einer Rechtsklausur eben kein Besinnungsaufsatz, sondern eine Darstellung, die sowohl inhaltlich korrekt als auch aufbautechnisch überzeugend gelingt.
Es folgt dann eine ausführliche Klausurlösung. Um den Lesefluss nicht zu stören, haben wir uns dafür entschieden, die Fußnoten in einem eigenen Apparat erst nach dem letzten Fall darzustellen. Allerdings haben wir in die Lösungen zahlreiche Klausurhinweise eingestreut. Grundlage hierfür ist unsere Lehrerfahrung. Immer wieder werden ähnliche Fragen gestellt, immer wieder ergeben sich typische Fehler, Probleme und Herausforderungen in der strafrechtlichen Ausbildung bzw. im Studium. Hier wollen wir mit ganz praktischen Tipps beim Lernen und Üben helfen.
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